Das Ordnungsamt - Funktion und Aufgaben
Das gesellschaftliche Zusammenleben erfordert ein hohes Maß an Sicherheit und Ordnung. Mag sich um Erstgenanntes noch die Polizei kümmern, so bedarf es für den zweiten Aspekt einer weiteren Instanz. Diese wird in dem Ordnungsamt gesehen, das einerseits die Abwehr von Gefahren ermöglicht, andererseits aber auch die Wahrung des Wirtschaftsverkehrs gewährleistet. Das Amt deckt damit eine Vielzahl an Aufgaben ab. Informieren Sie sich über Funktion und Aufgaben des Ordnungsamtes.
Was ist das Ordnungsamt?
Hierbei handelt es sich um eine Behörde, die der Kommunalverwaltung untersteht und die Aufgaben zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit übernimmt. Welche das sind, kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Das Amt untersteht somit der jeweiligen Gemeinde, ist deren Weisungen folglich unterworfen.
Allerdings ist auch die Ausformung dieser Instanz nicht stets gleich, sondern wird nach dünner oder dichter besiedelten Gebieten variieren. In den Ballungszentren dürfte nahezu jede Stadt ein solches Ordnungsamt besitzen, in ländlichen Regionen ist dagegen lediglich eines im Landkreis angesiedelt.
Der Aufbau, die Einrichtungen, die Aufgaben und die Ausstattung sind daher oftmals nicht vergleichbar und obliegen dem kommunalen Träger. Rechtliche Kriterien für die Frage, wann das Ordnungsamt und wann die Polizei einen Sachverhalt zu ermitteln hat, haben sich in den letzten Jahrzehnten etabliert. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass das Amt immer dann handelt, wenn wenig akute und nicht allzu schwerwiegende Probleme vorliegen.
Der Aufbau der Behörde
Allgemein wird der Bürgermeister als Kopf sämtlicher kommunaler Aufgaben angesehen. Ihm unterstehen diverse Dezernate, unter denen sich auch eines für die öffentliche Sicherheit und Ordnung befindet, wo also sämtliche Aufgaben zusammenfließen, die der Polizei oder dem Ordnungsamt zukommen.
Letztgenanntes besitzt somit neben seinen üblichen Tätigkeiten auch die Aufsicht über das Bürgerbüro, die unterschiedlichen Fragen nach der Sicherheit und den örtlichen Gewerben sowie den juristischen Schiedsämtern. Das Ordnungsamt kann als Bindeglied zwischen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt angesehen werden.
Inwieweit die Mitarbeiter ausgebildet sind, hängt dabei zumeist von den kommunalen Gegebenheiten und selbst erstellten Standards zusammen. In einigen Bundesländern werden die Kollegen aus den Rechtsbereichen und polizeilichen Abteilungen gewonnen, in anderen Regionen werden selbst Bürger ohne nennenswerte Qualifikationen eingestellt.
Zumeist hängt das mit den üblicherweise anfallenden Tätigkeiten zusammen, kann aber auch von der Zahl der Bewerber und deren Ausbildung abhängig sein. Dennoch sollte ein Ordnungsamt seine Untergebenen zunächst für die Materie schulen und anlernen.
Ein Überblick zur Geschichte
Das Ordnungsamt ist eine relativ neue Errungenschaft der behördlichen Einrichtungen. Vergleichbare Instanzen ließen sich zwar bereits vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges finden, doch haben sich die meisten Ämter erst in den 60er, 70er oder sogar 80er Jahren in Deutschland an die Bearbeitung der Aufgaben begeben.
Der Grund dafür lag darin, dass sich die Polizei nicht mehr um alle Arten der gesellschaftlichen Verfehlungen kümmern konnte. War diese bereits mit den Gesetzesbrüchen mehr als ausgelastet, so fehlte doch eine Behörde, die sich den übrigen Tätigkeiten widmete.
Darunter fielen alle Maßnahmen, die die öffentliche Sicherheit gewähren, den Schutz einzelner ermöglichen und einen reibungslosen Ablauf des gesellschaftlichen Lebens erlauben sollten. Dabei gehört es allerdings nicht zu den Seltenheiten, dass das Ordnungsamt immer wieder auch Aufgaben der Polizei übernimmt, indem sie etwa den Verkehr überwacht oder Straftaten ermittelt. Das indes obliegt den jeweiligen Gemeinden, die eigene Kriterien für die Tätigkeitsfelder erstellen.
Die Funktionen des Ordnungsamts
Grundsätzlich obliegt die Organisation der Behörde jeweils den Kommunen und Bundesländern. Insofern kann es bei der Einteilung der Arbeiten zu Unterschieden kommen, wobei sich alle Ämter darin gleichen, dass sie gewissermaßen die Vollzugsinstanz der Ordnungsbehörde darstellen.
Hier wird ähnlich wie bei der Polizei Streife gelaufen oder ein bestimmtes Gebiet mit dem Wagen abgefahren. Mängel an Straßen, Grundstücken, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, die nicht den maßgeblichen Kriterien und Normen entsprechen, werden notiert und später angemahnt. Das erfolgt in der zweiten Komponente des Dienstes, der neben der rein praktischen auch eine theoretische Aufgabe vorsieht.
- Der bürokratische Aufwand,
- das Erstellen von Akten und
- das Lösen von Sachverhalten
gehören somit zu den regelmäßigen Funktionen der Ordnungsbehörde. In einigen Bundesländern hat sich darüber hinaus auch die Sichtweise etabliert, dass das Ordnungsamt vergleichbar wie die Polizei agiert und teilweise sogar als Stadtpolizei bezeichnet wird. Diese kann folglich auch mit Waffen ausgestattet sein.
Mögliche Arbeitsbereiche
Zu den unterschiedlichen Bereichen, in denen das Ordnungsamt agieren kann, zählen beispielsweise:
- die Verkehrsüberwachung (ruhiger Verkehr)
- die Verfolgung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
- das Gewerbeamt
- die Kfz-Zulassung
- der Tierschutz
- das Obdachlosenwesen
- das Einwohnermeldeamt
- der Lärmschutz
- die Verfahrenseineitung zur Unterbringung von psychisch Kranken
- das Ausländerwesen
- das Bestattungswesen
- das Waffenwesen
- die Führerscheinstelle
- die Staatsbürgerschaften
Die einzelnen Aufgaben
Prinzipiell lässt sich sagen, dass das Ordnungsamt zwei große Themenkomplexe übernimmt. Einerseits handelt es sich dabei um die Abwehr von Gefahren, die sich
- auf den Straßen und Wegen
- durch Straftaten oder
- durch alle weiteren Umstände
ergeben können, die nicht den vorgegebenen Normen entsprechen. Andererseits wird aber auch eine Sicherung des Wirtschaftsverkehrs gewährleistet, wodurch die Kommune auf florierende Geschäftszweige und die damit verbundenen Einnahmen hoffen kann.
Auch hierbei kommt es aber immer wieder zu den Fragen der Zuständigkeit, die ebenso bei der Polizei wie bei anderen Behörden liegen kann. Oftmals ist also eine Einzelfallbetrachtung anhand der kommunalen Gesetze und Normen notwendig um ein Einschreiten des Ordnungsamtes zu legitimieren. Gleiches gilt neben der sachlichen auch für die örtliche Zuständigkeit, da gerade auftretende Aufgaben in den Randgebieten einer Stadt, Gemeinde oder des Landkreises von mehreren Ämtern übernommen werden können.