Versichert gegen Arbeitslosigkeit - Arten und Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Bei der Arbeitslosenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die den Arbeitnehmer im Fall einer Arbeitslosigkeit vor wirtschaftlichen Folgen bewahren soll und in dieser Zeit sein Einkommen stellt. Seit dem Jahre 2006 steht es auch Selbstständigen frei, sich in Form einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung abzusichern. Dabei existieren allerdings zwei Möglichkeiten, da zwischen den staatlichen und privaten Arbeitslosenversicherungen entschieden werden muss. Erfahren Sie hier, welche Leistungen eine Arbeitslosenversicherung dem Versicherten bietet und was man als Selbstständiger bei der Wahl beachten sollte.
Arbeitslosenversicherung: eine Definition
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, von welchen lediglich die geringfügig Beschäftigten eine Ausnahme bilden. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Personengruppen, welche durch die Arbeitslosenversicherung unterstützt werden können.
Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen und ist in das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches eingebunden. Hier sind auch die Aspekte der Versicherungspflicht und der freiwilligen Weiterversicherung geregelt.
Beiträge
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden zu gleichen Teilen von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgezogen und liegen seit Anfang 2007 bei 4,2% des Bruttolohns, was eine deutliche Reduzierung zum Vorjahr darstellt. Sie werden neben den anderen Pflichtversicherungen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) an die Krankenkassen gezahlt, welche die Beträge der Arbeitslosenversicherung an die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten.
Versicherungspflichtige
Versicherungspflichtig sind demnach alle Personen, die in einem bezahlten Beschäftigungsverhältnis stehen (hiervon ausgenommen sind geringfügig Beschäftigte), so auch
- Auszubildende
- Zivildienstleistende und
- Personen, die sich in der Wehrpflicht befinden.
Ausgenommen sind Beamte, Berufssoldaten oder Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.
Ebenso zu den Versicherungspflichtigen gehören:
- Jugendliche in der beruflichen Rehabilitation
- Gefangene, die nach öffentlich-rechtlichem Gewaltverhältnis einer zugewiesenen Arbeit nachgehen
- nicht satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- Personen, die ein Kind (leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegekind) unter drei Jahren erziehen, sofern unmittelbar vor dieser Erziehungszeit eine Versicherungpflicht bestand, eine freiwillige Versicherung abgeschlossen oder wenn eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde
- Personen, die gemäß Pflegezeitgesetz eine Pflegezeit in Anspruch nehmen, sofern unmittelbar zuvor eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand oder eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde
Außerdem zählen auch Bezieher folgender Entgeltersatzleistungen dazu, sofern unmittelbar vor Leistungsbeginn eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand oder eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde:
- Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung
- Mutterschaftsgeld
- Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung
- Versorgungskrankengeld
- Übergangsgeld von einem Träger der medizinischen Rehabilitation
- Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
Freiwillig Versicherte
Zudem existiert seit Anfang 2006 der Zusatz über die freiwillige Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit: hier können sich
- Selbstständige
- Pflegepersonen, die ihre Angehörigen mehr als 14 Stunden pro Woche pflegen sowie
- Beschäftigte außerhalb der Europäischen Union
versichern lassen. Voraussetzung ist allerdings eine einjährige Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung in den vergangenen zwei Jahren vor Datum der Antragstellung.
Leistungen und Unterstützungen
Die Leistungen der Versicherung beinhalten
- verschiedene Fördermaßnahmen (unter anderem zur Aus- und Weiterbildung
- Hilfe bei der beruflichen Rehabilitation oder bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit)
- Unterstützungen (beispielsweise Bewerbungs- und Reisekosten
- Übergangsbeihilfe
- Unterstützung der beruflichen Rehabilitation oder
- Leistungen zum Lebensunterhalt) und
- Transferleistungen für den Arbeitnehmer.
Doch auch der Arbeitgeber wird unterstützt, so unter anderem durch die Hilfe bei der Suche nach neuen Arbeitskräften oder Zuschüsse zu Arbeitsentgelten und Ausbildungsvergütungen.
Den Trägern werden ebenfalls fördernde Unterstützungen zu gesprochen. Hier greifen die Leistungen etwa in Form von Einrichtungen zur beruflichen Aus- oder Weiterbildung, zur beruflichen Rehabilitation, bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder bei der Förderung von Jugendwohnheimen.
Im Folgenden finden Sie die unterschiedlichen Leistungen noch mal im Überblick.
Finanzielle Zuwendung bei Erwerbslosigkeit
Wendet man sich dem Leistungsspektrum für die Arbeitnehmer zu, so fällt natürlich zunächst die finanzielle Zuwendung im Falle einer Erwerbslosigkeit auf. Bei dieser handelt es sich unter anderem um das Arbeitslosengeld und das Übergangsgeld.
Der Sinn dieser finanziellen Zuwendung ist klar. So soll eine Privatperson während der Erwerbslosigkeit weiterhin über ein festes Einkommen verfügen, welches den Lebensunterhalt sichert und die Zeit bis zur Findung einer neuen Stelle überbrückt.
Arbeitssuche
Des Weiteren unterstützt die Arbeitslosenversicherung des Einzelnen aber auch beim Findungsprozess einer neuen Stelle. Dies schließt beispielsweise die Übernahme von Reisekosten für Vorstellungsgespräche und die Vermittlung zu potentiellen Arbeitgebern ein.
Berufliche Weiter- und Ausbildung
Des Weiteren wird der derzeit Erwerbslose aber auch aus qualifikationstechnischer Sicht unterstützt und gefördert. Dies geschieht primär im Rahmen von beruflichen Weiter- und Ausbildungen. So soll der Qualifikationsgrad des Erwerbslosen steigen, was sich wiederum positiv auf dessen Einstellungschancen niederschlägt.
Aufnahme von saisonalen Arbeiten
Letztlich werden durch die Arbeitslosenversicherung noch die Aufnahme von saisonalen Arbeiten unterstützt, welche ansonsten wenig attraktiv durch die schwankenden Einkommensgrade wirken würden. Dies wäre beispielsweise bei der Bauwirtschaft der Fall, welche vielen Beschäftigten im Winter keine Arbeit bieten kann. In einem solchen Fall setzt die Arbeitslosenversicherung eine Ersatzzahlung während der Wintermonate fort, so dass die finanzielle Sicherheit des Arbeiters nicht gefährdet ist.
Positive Seite für die Arbeitgeber
Von der Arbeitslosenversicherung profitieren aber nicht nur die Arbeitnehmer. Auch die Arbeitgeber finanzieren diese Versicherung über die Steuern und profitieren konsequenterweise auch zu Teilen von dieser.
So erhalten Arbeitgeber unter bestimmten Umständen einerseits Zuschüsse bei Einstellungen. So soll die Einstellung neuer Mitarbeiter attraktiver erscheinen, was sich wiederum positiv auf die Arbeitslosenzahlen niederschlägt.
Finanzielle Unterstützung bei der Integration von Randgruppen
Darüber hinaus erhalten Arbeitgeber aber auch finanzielle Unterstützungen, sobald Mitglieder aus so genannten schwer vermittelbaren Gruppen eingestellt werden. Dies wären beispielsweise Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sowie Erwerbslose ohne Ausbildung. Diese Maßnahme soll wiederum zur Integration von Randgruppen in die Gesellschaft führen und so Menschen die eigene Lebensfinanzierung ermöglichen, welche sonst auf dem freien Markt keine Chance hätten.
Seit 2006 können auch Selbstständige von den Vorteilen einer Arbeitslosenversicherung profitieren - was es dabei zu beachten gilt, zeigen wir im Folgenden...
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Selbstständige genießen einen hohen Grad an Freiheit, welcher allerdings auch Nachteile nach sich zieht. So befinden sich diese in keinem Arbeitsverhältnis, welches mit entsprechenden gesetzlichen Absicherungen im Falle einer Kündigung ausgestattet ist.
Aus diesem Grund empfiehlt sich oftmals der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung. Doch was muss beim Abschluss einer solchen Versicherung überhaupt beachtet werden und wann ist diese überhaupt möglich?
Voraussetzungen
Zunächst einmal existiert eine Reihe von Voraussetzungen, welche ein Selbstständiger erfüllen muss, um eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen zu können. Dabei gibt es zwei Hauptkriterien, welche beide erfüllt sein müssen. Dies wäre einerseits der Zeitraum der letzten 24 Monate vor dem Start der Selbstständigkeit, in welchem mindestens 12 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden haben muss.
In den meisten Fällen heißt dies schlicht, dass bevor der Schritt in die Selbstständigkeit angetreten worden ist, die Hälfte der letzten zwei Jahre gearbeitet wurde. Darüber hinaus muss der Antragssteller einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung zum Zeitpunkt des Antrags eine Entgeltersatzleistung beziehen. Dies wiederum beschreibt die Tatsache, dass die betroffene Person direkt vor dem Schritt in die Selbstständigkeit arbeitslos gewesen sein muss.
Werden diese zwei Hauptkriterien nicht erfüllt, so kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nicht in Kraft treten. Dies ist häufig bei Personen der Fall, welche direkt zuvor bereits versicherungspflichtig waren oder bei Menschen, welche nicht versicherungspflichtig sind. Letzteres wäre beispielsweise bei Beamten und Soldaten der Fall.
Antrag bei der Arbeitsagentur
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, dann kann direkt während des Schrittes in die Selbstständigkeit ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Dies erfolgt bei der Arbeitsagentur im eigenen Wohnort und muss innerhalb des ersten Monats der Selbstständigkeit vollzogen wurden sein, da sonst keine Arbeitslosenversicherung für Selbstständige mehr beantragt werden kann. Zudem muss mit entsprechenden Belegen nachgewiesen werden, dass einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen wird, deren Ausübung wöchentlich mindestens 15 Stunden beansprucht.
Beitragshöhe
Hinsichtlich der Beitragshöhe existiert eine leichte Differenz zwischen West- und Ostdeutschland. So müssen Selbstständige in Westdeutschland 87,15 EUR monatlich entrichten, wohingegen in Ostdeutschland nur 75,60 EUR über diesen Zeitraum anfallen.
Sollte es allerdings dann zum Eintritt der Arbeitslosigkeit kommen, dann wird die Höhe des Arbeitslosengeldes unabhängig von diesen Beträgen berechnet. Hierzu wird ein fiktives Arbeitsentgelt berechnet, welches wiederum die Höhe der Arbeitslosengeldauszahlung bedingt.
Private oder gesetzliche Versicherung - welche ist für mich geeignet?
Prinzipiell lassen sich auf Selbstständige natürlich auch jene Regeln und Möglichkeiten anwenden, welche ebenso bei klassischen Arbeitnehmern eine Rolle spielen. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung kombiniert relativ geringe Beitragssätze mit einer Garantie der Auszahlung. Darüber hinaus reicht das Arbeitslosengeld des staatlichen Arbeitslosengeldes aus, um eine eigene Lebensgrundlage zu wahren.
Vorteile einer privaten Arbeitslosenversicherung
Doch welche Gründe kann es nun geben, einer privaten Arbeitslosenversicherung den Vorzug zu geben? Zunächst einmal bieten derartige private Anbieter natürlich andere Konditionen an, welche vor allem Änderungen in den Beitragssätzen und der möglichen Auszahlungshöhe im Falle der Arbeitslosigkeit erkennen lassen.
In diesem Zusammenhang kann gesagt werden, dass für manche Selbstständige auch erhöhte Beitragssätze interessant sein können, bei welchen dann auch entsprechend höhere Auszahlungen zu erwarten sind. Dies wäre bei Selbstständigen der Fall, welche die Existenz des eigenen Unternehmens als stark risikobehaftet sehen und auch im Falle einer Arbeitslosigkeit zumindest temporär nicht auf ein relativ hohes Einkommen verzichten wollen.
Letztlich muss sich der Selbstständige demnach schlicht die Frage stellen, wie viel einem die finanzielle Sicherung gegen die Arbeitslosigkeit wert ist und auf welches Grundeinkommen nicht verzichtet werden kann. Sobald diese Fragen geklärt sind, dürfte mit einem ausgiebigen Anbietervergleich dem Finden einer passenden Arbeitslosenversicherung nichts mehr im Wege stehen. So erhält man auch in der Selbstständigkeit jene Sicherheit, von welcher noch vor einem Jahrzehnt nur geträumt werden konnte.
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