Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis - Tipps für den Arbeitnehmer

Dank eines Arbeitszeugnisses kann man einen zukünftigen Mitarbeiter leicht und sicher einschätzen. Da diese Einschätzung auch der Wahrheit entsprechen muss, sind leicht kritische Anmerkungen nicht immer zu vermeiden. Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis ist nicht selten; mitunter kommt es zu Unstimmigkeiten und Konflikten mit dem Arbeitgeber. Lesen Sie, was Sie als Arbeitnehmer tun können, wenn Sie mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, und wann es sinnvoll ist, einen rechtlichen Weg einzuschlagen.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Ein schlechtes Arbeitszeugnis erkennen

Das Arbeitszeugnis kann es dem Arbeitnehmer mitunter erleichtern, beim künftigen Arbeitgeber bessere Chancen zu bekommen, natürlich nur, wenn es entsprechend positiv formuliert wird. Und in der Regel ist dies auch der Fall, denn das Recht sieht vor, dass der Mitarbeiter nicht offen kritisiert werden darf.

Eindeutig negative Formulierungen wird man somit in solch einem Zeugnis für gewöhnlich nicht finden. Das heißt aber nicht, dass es automatisch als gut eingestuft werden kann. Es kommt darauf an, schlechte Bewertungen in geschickt gewählten Ausdrucksweisen zu erkennen.

  • Zweideutige Formulierungen beispielsweise sind ein typisches Merkmal; die Aussage, ein Mitarbeiter hätte seine Aufgaben zur Zufriedenheit erledigt, klint im ersten Moment gut, entspricht jedoch lediglich der Schulnote 4.

  • Auch ein unvollständiger Inhalt ist als negativ zu bewerten. Die Beschreibung der Leistungen sollte eine gewisse Tiefe aufweisen und auch die Tätigkeiten während der Betriebszugehörigkeit mit einbeziehen.

  • Grundsätzliche Fehler sind ein weiteres Merkmal. Hierbei kann es sich um Rechtschreibfehler, falsche Angaben oder nicht in ein Arbeitszeugnis gehörige Informationen handeln. Um welche Informationen es sich dabei handeln kann und was stattdessen wichtig ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

  • Und auch ein kurzer Text ist typisch für ein schlechtes Arbeitszeugnis. Die Zusammenarbeit und das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird bei einem Umfang von wenigen Zeilen deutlich ins schlechte Licht gerückt.

Mögliche Folgen

Auf dem Arbeitsmarkt hat man es ohnehin schon schwer; muss man sich dann noch über ein schlechtes Arbeitszeugnis ärgern, kann das Finden einer neuen Stelle zu einem echten Problem werden. Personaler, die auf der Suche sind nach qualifizierten und engagierten Mitarbeitern, werden es sich bei einer schlechten Bewertung zweimal überlegen, ob sie solche Leistungen auch in ihrem Unternehmen dulden möchten.

Schon in der ersten Runde, bevor es erst zum Vorstellungsgespräch kommt, kann die Bewerbung für den Betroffenen somit bereits zu Ende sein. Kann dieser allerdings mit seinen restlichen Unterlagen punkten und wird zum Gespräch eingeladen, sollte er sich darauf vorbereiten, das Arbeitszeugnis möglicherweise erklären zu müssen.

Ein schlechtes Arbeitszeugnis erklären

Dabei helfen folgende Punkte:

  • auf Unwissenheit setzen: man kann probieren, den Personaler davon zu überzeugen, dass es einem gar nicht bewusst war, dass das Arbeitszeugnis so schlecht war und dass man noch mal mit dem Arbeitgeber darüber spricht
  • auf andere Referenzen verweisen: das negative Bild, das durch das Arbeitszeugnis entstanden ist, kann man möglicherweise mit anderen Referenzen oder Zeugnissen verbessern
  • Differenzen erklären: gab es möglicherweise Differenzen mit dem Chef, die das schlechte Arbeitszeugnis erklären könnten, sollte man diese erklären, allerdings nicht, indem man schlecht über den Arbeitgeber oder das Unternehmen spricht - besser ist es, von unterschiedlichen Vorstellungen zu reden

Damit es erst gar nicht zu einer solch unangenehmen Situation kommt, gilt es, etwas gegen das schlechte Arbeitszeugnis zu unternehmen...

Was kann man gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis tun?

Ein schlechtes Arbeitszeugnis muss man als Arbeitnehmer nicht akzeptieren. Um es anzufechten, sollten einige Ratschläge beherzigt werden.

Analyse möglicher Mängel

Um überhaupt auf die Kritik des Arbeitnehmers eingehen zu können, muss zunächst einmal analysiert werden, warum das Zeugnis derzeit abgelehnt wird. Hierfür kommen einerseits unzulässige Mängel in Frage. Dies wären beispielsweise Formulierungen, welche die Leistungen des Arbeitnehmers unterschwellig überbetont abwerten und durch gesetzliche Regelungen verboten sind.

Des Weiteren können sich im Arbeitszeugnis aber auch Einschätzungen befinden, welche so nicht mit der Ansicht des Arbeitnehmers übereinstimmen. Äußert man sich zum Beispiel vage bis leicht negativ über die Zuverlässigkeit des früheren Mitarbeiters, wohingegen sich dieser aber als stets pünktlich und zuverlässig sieht, kann es Probleme aufgrund abweichender Leistungseinschätzungen kommen.

Letztlich kann es noch zu einer Ablehnung kommen, da die Ausführlichkeit des gesamten Zeugnisses als zu gering angesehen wird. Der Arbeitnehmer fordert demnach präzisere Einschätzungen, welche die eigenen Leistungen genauer beschreiben.

Anhörung und Einordnung

Für ein weiteres Vorgehen muss demnach der Ablehnungsgrund des Arbeitnehmers angehört und entsprechend eingeordnet werden. Bei kleineren Unstimmigkeiten, beispielsweise die Länge des Dokuments betreffend, kann dann leicht ein Kompromiss gefunden werden.

Sollten sich allerdings grundlegende Meinungsverschiedenheiten herauskristallisieren, dann hilft oft nur eine objektive Zeugnisanalyse. Diese wird durch diverse hierauf spezialisierte Agenturen angeboten, welche das Arbeitszeugnis auf seine rechtliche Wirksamkeit überprüfen.

Im Falle einer Meinungsverschiedenheit über die Qualität der Leistungen sollten zudem Beweise gesammelt und aufgeführt werden, welche die Einschätzung unterstützen. Dies können beispielsweise Belege vollbrachter Arbeit oder unabhängige Einschätzungen anderer Kollegen sein.

Mögliche Gründe für einen rechtlichen Weg

Zunächst einmal sollte betont werden, dass es stets Sinn macht, sich bei Fragen und Problemen erst einmal direkt an den Arbeitgeber zu wenden. So können viele Unklarheiten und Unstimmigkeiten beseitigt werden, ohne dass erst der Rechtsweg bemüht werden muss. Sobald man das Recht allerdings auf seiner Seite weiß und der Arbeitgeber sich nicht einsichtig zeigt, sollte ein rechtlicher Weg eingeschlagen werden.

Wird in einem solchen Fall kein Kompromiss erzielt, dann muss mit einer Klage seitens des Arbeitnehmers gerechnet werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass stets jene Seite unter einer stärkeren Beweislast steht, die ein stärkeres Extrem vertritt.

Sieht sich demnach der ehemalige Mitarbeiter im durchschnittlichen Leistungsbereich und wird seitens des Arbeitgebers schlicht als ungenügend und inkompetent eingestuft, dann liegt die Beweislast auf der Seite des Arbeitgebers, welcher diese Inkompetenz nachweisen muss. Insgesamt gibt es eine Vielzahl möglicher Fälle, wann das eigene Interesse auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden kann.

Ausstellungsverweigerung

Ein Klassiker ist dabei die Verweigerung des Arbeitgebers, ein Arbeitszeugnis auszustellen. Sollte dies der Fall sein, kann der Arbeitgeber per Gerichtsbeschluss gezwungen werden, dieses Dokument anzufertigen.

Inhaltliche oder formale Unstimmigkeiten

Gleiches gilt bei Unstimmigkeiten den Inhalt oder die Form des Arbeitszeugnisses betreffend. Sollte der Arbeitgeber dabei eindeutig gegen Regelungen des Arbeitsrechts verstoßen, kann hier ebenso eine Nachbesserung erzwungen werden.

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Situationen, welche zu Unstimmigkeiten und damit einen Rechtsstreit führen können. Letzteren sollte man als Arbeitnehmer auch nicht fürchten, solange man sicher davon ausgehen kann, dass man rechtlich abgesichert ist. In vielen Fällen lenken die Arbeitgeber dann ein, bevor es zu rechtlichen Schritten kommt.