Mögliche Arbeitsformen für Einsteiger im höheren Alter
Ein Berufseinstieg im höheren Alter stellen sich viele Menschen als schwierig vor. Auch, wenn die Chancen oftmals geringer scheinen, ist es nicht unmöglich. Dabei hat sich die klassische Form des Arbeitsverhältnisses in den letzten Jahren geändert. Moderne Arbeitsformen erlauben Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine höhere Flexibilität und Kostenersparnis. Die Möglichkeit der freien Mitarbeit bietet besonders große Entfaltungsmöglichkeiten für beide Seiten. Erfahren Sie, welche Arbeitsformen Ihnen die Möglichkeit eines beruflichen Einstiegs auch im höheren Alter bieten können.
Zu den klassischen Arbeitsformen zählen die Vollzeit- und die Teilzeitbeschäftigung, wobei Letztere immer mehr an Bedeutung gewonnen hat. Auch heute noch werden viele klassische Arbeitsverträge abgeschlossen, wenngleich neue Arbeitsformen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Sie lassen einen erweiterten Spielraum für die Ausgestaltung von Verträgen sowie größere individuelle Freiheiten zu. Im Folgenden gehen wir auf die unterschiedlichen Arbeitsmöglichkeiten für Einsteiger im höheren Alter ein.
Befristete Mitarbeit
Befristete Arbeitsverträge schaffen klare Verhältnisse, wann ein Arbeitsverhältnis zu enden hat. Mögliche Optionen zur Verlängerung des Vertrags oder zur endgültigen Übernahme des Arbeitnehmers in das Unternehmen stehen beiden Seiten dennoch offen. Besondere Regelungen gelten für das Kündigungsrecht.
Vorteile für Arbeitnehmer
Die Besonderheit eines befristeten Arbeitsvertrages ist das festgelegte Ende seiner Dauer. Der Vorteil für den Mitarbeiter besteht darin, dass er bereits zu Beginn der Arbeitsaufnahme weiß, wann er die Firma wieder verlassen muss. Es sei denn, der Vertrag wird verlängert. Es ist also möglich, sich frühzeitig nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten umzusehen, beziehungsweise spätere Projekte zu planen.
Eine befristete Mitarbeit eignet sich unter anderem als Einstiegshilfe in einen neuen oder erlernten Beruf. Immerhin kann der Arbeitnehmer bei späteren Bewerbungen bereits Berufserfahrung vorweisen.
Im Gegensatz zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag muss ein befristeter Arbeitsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche Abreden gelten nicht. Kommt es im Laufe der Beschäftigungsdauer zu Streitigkeiten über den Inhalt des Arbeitsvertrages, lässt sich dieser also immer durch Schriftstücke belegen. Zähe Beweisverhandlungen können damit entfallen.
Vorteile für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber hat ein befristeter Mitarbeitervertrag nur Vorteile. Er ist
- kostengünstig
- planungssicher und
- aus rechtlicher Sicht für den Kündigungsschutz unrelevant.
Daher schließen Arbeitgeber gern befristete Arbeitsverträge ab. Immer wieder plädiert die Politik an die Arbeitgeber, auf die Erfahrungen und Zuverlässigkeit älterer Mitarbeiter zu setzen. Dennoch entscheiden sich Arbeitgeber in der Regel für jüngere Arbeitnehmer.
Eine Ausnahme bildet die befristete Mitarbeit, da bei der Anstellung eines über 52-jährigen Mitarbeiters die Befristung des Arbeitsvertrages auf 5 Jahre ausgedehnt werden darf, ohne dass es eine maximale Anzahl der vorgeschriebenen Verlängerungen gibt. Bei jüngeren Mitarbeitern darf die Befristung erheblich kürzer ausfallen. Bei der Auswahl von Bewerbern haben ältere Einsteiger in diesem Falle erheblich höhere Chancen als jüngere Bewerber.
Ein großes Risiko während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist immer die Ungewissheit einer eventuellen Kündigung durch den Arbeitgeber. Bei befristeten Arbeitsverträgen besteht dieses Risiko nicht.
Eine Ausnahme bilden befristete Arbeitsverträge, welche die Möglichkeit der Kündigung zulassen. Diese muss allerdings ausdrücklich erwähnt werden.
Alternativ kann diese Möglichkeit im Tarifvertrag verankert sein. Ansonsten ist das Arbeitsverhältnis über die vereinbarte Dauer der Beschäftigungszeit sicher, wodurch sich die Planungssicherheit für den Arbeitnehmer erhöht.
Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeiter arbeiten für mehrere Auftraggeber. Sie sind in ihren Entscheidungsmöglichkeiten relativ frei, insbesondere was die Gestaltung der Arbeitszeiten angeht.
Daneben ist es in einigen Berufsgruppen möglich, die freie Mitarbeit von zu Hause aus durchzuführen, wodurch es zu Fahrtkosten- und Zeitersparnissen für den Freischaffenden kommt. Da der freie Mitarbeiter für seine Auslagen selbst aufzukommen hat, kann auch der Auftraggeber finanziell von diesem Vertragsverhältnis profitieren.
Die freie Mitarbeitertätigkeit hat sich inzwischen in vielen Berufsgruppen bewährt. Als Beispiele seien das Gastgewerbe und die journalistische Mitarbeit genannt. Freie Mitarbeiter sind in gewissem Maße mit Selbständigen gleichzusetzen, ohne dass sie der Anmeldung eines Gewerbes bedürfen. Sie haben ihre freie Mitarbeit lediglich gegenüber der Finanzbehörde anzuzeigen.
Besonderheiten
Für den Freischaffenden bietet die freie Mitarbeit einen großen Freiraum, sowohl in terminlicher, örtlicher als auch in kreativer Hinsicht, wobei er die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen hat. Der Auftraggeber zahlt dem Freischaffenden ein vertraglich festgelegtes Honorar für seine Tätigkeit.
Arbeitgebertypische Verpflichtungen, wie die Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen, entfallen. Auch der Auftragnehmer, also der Freischaffende, kann unter Umständen von der Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen befreit bleiben, sofern seine Einnahmen eine gewisse Höhe nicht überschreiten.
Gute Verdienstchancen
Die freie Mitarbeit eignet sich insbesondere für diejenigen Arbeitssuchenden, die über spezielle fachliche Kenntnisse verfügen, aufgrund ihres Alters oder ihrer örtlichen beziehungsweise zeitlichen Gebundenheit auf dem freien Arbeitsmarkt aber keine Chance auf eine feste Anstellung haben. Die freie Mitarbeit kann ebenso ein Einstieg in ein festes Arbeitsverhältnis sein.
Hat der Auftraggeber sich von der Verlässlichkeit und der Qualität der ausgeführten Aufträge überzeugt, übernimmt er den Mitarbeiter eventuell, damit dieser nur noch für sein Unternehmen arbeitet. Die Folge wäre ein fester Arbeitsvertrag.
Ansonsten sollte ein freier Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig sein, damit er nicht seinen freien Mitarbeiterstatus verliert. Es könnte ihm eine Scheinselbständigkeit vorgeworfen werden.
In welcher Höhe ein Honorar gezahlt wird, hängt von den jeweiligen Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ab. Möglich ist die Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden oder die Auszahlung eines Pauschalhonorars. An tarifliche Vorschriften sind beide Vertragspartner nicht gebunden.
Diese Vertragsfreiheit kann dazu führen, dass ein freier Mitarbeiter am Monatsende über ein erheblich höheres Einkommen verfügt als ein Angestellter oder ein Arbeiter. Dies hängt allerdings vom aktuellen Marktgeschehen, von der Arbeitsweise sowie von den zu tätigenden Ausgaben des Mitarbeiters ab.
Schließlich trägt er alle anfallenden Kosten allein. Die freie Mitarbeit ist auch für ältere Einsteiger geeignet, die ungern weisungsgebunden sind und sich frei entfalten wollen.
Zeitarbeit
Die Zeitarbeit ist für viele Arbeitnehmer eine Möglichkeit zum Wiedereinstieg in den erlernten Beruf. Selbst ältere Arbeitnehmer können vom Verleiher an Entleiher vermittelt werden. Bei ihnen bietet sich die Zeitarbeit beispielsweise an, um Wartezeiten bis zum Rentenbeginn zu überbrücken.
Während der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bleiben ihnen alle versicherungsrechtlichen Vorteile erhalten. Moderne Arbeitsformen eignen sich für jüngere Arbeitssuchende ebenso wie für Einsteiger im höheren Alter.
Die Zeitarbeit wird auf dem modernen Arbeitsmarkt immer beliebter, da sie sowohl Verleihern als auch Entleihern viele Vorteile bietet. Arbeitnehmer profitieren durch die Zeitarbeit eher wenig.
Dennoch kann die Zeitarbeit einen Einstieg in das Berufsleben bieten. Und wer gern öfter den Arbeitsplatz wechselt und andere Unternehmen kennen lernen möchte, kann an der Zeitarbeit sogar Gefallen finden.
Das Arbeitsverhältnis
Der Abschluss des Zeitarbeitsvertrages wird zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer ausgehandelt. Insofern ist das Arbeitsverhältnis dem eines festen Arbeitsverhältnisses gleichgestellt.
Allerdings kann der Verleiher dem Entleiher einige seiner Aufgaben übertragen. Zu erwähnen sei hier die Weisungsbefugnis, wenn es um die Aufgabenverteilung geht.
Im Vergleich zur freien Mitarbeit besteht der Vorteil für den Arbeitnehmer in der relativen Sicherheit der Lohnzahlung, wobei alle sozialversicherungspflichtigen Abgaben vom Arbeitgeber übernommen werden. Außerdem greift in der Zeitarbeit das Kündigungsrecht. Für den Arbeitnehmer besteht also nicht die Gefahr, im Falle einer Auftragsflaute von heute auf morgen auf der Straße zu stehen.
Der Verleiher wird darum bemüht sein, den Arbeitnehmer anderweitig einzusetzen. Beim neuen Entleiher kann der Arbeitnehmer seine Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend erweitern.
Finanzielle Aspekte
Durch die gesetzliche Regelung eines Mindestlohns hat sich in den letzten Jahren die finanzielle Situation für Zeitarbeiter deutlich verbessert. Gleichzeitig kommen in der Zeitarbeitsbranche üblicherweise Flächentarifverträge oder Haustarifverträge zum Einsatz. Diese legen unter anderem die regelmäßige Monatsarbeitszeit fest.
Sollte der Entleiher mehr als die vertraglich festgelegten Arbeitsstunden anordnen, fließen die geleisteten Überstunden auf ein Arbeitszeitkonto, das nach gewissen Grundsätzen ausgeglichen werden kann. Diese können unter Umständen dann abgegolten werden, wenn der Verleiher keine Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer hat.
Es besteht also die Möglichkeit, einer Entlassung vorzubeugen und die Zeit bis zum nächsten Einsatz zur Beschäftigungssicherung überbrücken. Der Leiharbeiter kann diese Zeit als Freizeit nutzen. Wird das Zeitarbeitsverhältnis aufgelöst, erhält der Mitarbeiter das Guthaben seines Arbeitszeitkontos ausbezahlt.
Wenngleich die Zeitarbeit bei älteren Arbeitnehmern aufgrund der geforderten Flexibilität eher unbeliebt ist, kann sie dennoch ein Einstieg in den Arbeitsmarkt sein. Im Vergleich zur freien Tätigkeit bietet sie mehr Sicherheit.
Auch noch im Rentenalter hegen viele Noch-Arbeitnehmer, weiterhin zu arbeiten...
Arbeiten im Rentenalter: den Arbeitgeber überzeugen
Der Einstieg ins Rentenalter bereitet vielen Menschen Sorgen; einige fühlen sich noch nicht dazu bereit, aus dem Arbeitsleben auszusteigen. In diesem Fall kommt möglicherweise die Überlegung auf, weiterhin für den jetzigen Arbeitgeber tätig zu bleiben.
In diesem Fall ist es entscheidend, den Chef von diesem Plan zu überzeugen. Hierzu muss man natürlich frühzeitig aktiv werden und diesen um ein Gespräch bitten, da er davon ausgehen wird, dass man pünktlich die Rente antritt. Es gilt, überzeugende Argumente liefern zu können.
Hierbei sollte man vor allen Dingen auslegen, welchen Nutzen man mit seiner Arbeit für den Arbeitgeber und die Firma mitbringt. Auch ist es hilfreich zu verdeutlichen, warum man nicht einfach so ersetzt werden kann. Die langjährige Erfahrung, über die ein Neueinsteiger nicht verfügen wird, sollte in diesem Zusammenhang genannt werden.
Schließlich sollte man die Frage beantworten können, warum man weiterarbeiten möchte. Motivation und Engagement müssen hier unbedingt sichtbar werden, um dem Arbeitgeber mögliche Zweifel zu nehmen.