Bewerbungskosten - Zusammensetzung, mögliche Kostenübernahme und steuerliche Absetzung

Bewerbungen stellen auch einen gewissen Kostenfaktor dar, welcher beachtet werden muss. So kommen zum großen Zeitaufwand sowie der Arbeit auch diverse Bewerbungskosten auf den Bewerber zu. Mitunter können diese von der Bundesagentur für Arbeit, teilweise auch vom Arbeitgeber übernommen werden. Zudem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Kosten steuerlich abzusetzen. Lesen Sie, welche Ausgaben zu den Bewerbungskosten gezählt werden und was man in Sachen Kostenreduzierung beachten sollte.

Von Kai Zielke

Bewerbungskosten: eine Definition

Die Jobsuche erweist sich in vielen Fällen als langwieriges Unterfangen. Dieses ist nicht nur mit einem hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden, sondern belastet auch den Geldbeutel des Bewerbers.

Besonders für Arbeitslose können solche Kosten, die man als Bewerbungskosten bezeichnet, ordentlich ins Gewicht fallen. Glücklicherweise lässt sich bei den Ausgaben für die Bewerbung einiges sparen.

Bewerbungskosten werden zu den Werbungskosten gezählt. Diese Kategorie bezieht sich auf Ausgaben, die den Erwerb, die Erhaltung sowie das Sichern von Einkünften sicherstellen sollen. Ob die Jobsuche dabei erfolgreich verläuft oder nicht, spielt keine Rolle.

Generell gilt: bewirbt man sich ungekündigt neu, müssen die Kosten selbst übernommen werden. Arbeitslose können bei der Agentur für Arbeit eine finanzielle Unterstützung erhalten; doch auch dann handelt es sich um Kann-Leistungen - ein gesetzlicher Anspruch einer Kostenübernahme besteht nicht.

Zusammensetzung der Bewerbungskosten

Bewerbungskosten werden aus unterschiedlichen Ausgaben zusammengesetzt. Es ist wichtig, die entsprechenden Quittungen aufzubewahren.

Bewerbungsunterlagen und Eigenmarketing

Der Hauptbestandteil der Bewerbungskosten setzt sich aus der Herstellung der Bewerbungsunterlagen zusammen. Bei dieser handelt es sich einerseits um die Papier- und Druckkosten, welche beim Erstellen der Unterlagen aufkommen. Zu diesen zählen etwa

  • Briefpapier
  • Bewerbungsmappen
  • Kopien
  • Klarsichthüllen
  • Briefumschläge
  • Briefmarken
  • Druckerpatronen sowie
  • Stifte

Auch im Bereich des Eigenmarketings kommt es zu Ausgaben. Besonders kostspielig gestalten sich dabei bunte Bewerbungsfotos, welche zumeist auf einen Großteil der Seite gedruckt werden. Des Weiteren zählen dazu:

  • Stelleninserate
  • Lebenslaufdesign
  • Online-Anzeigen
  • Bewerbungswebsite
  • Bewerbungsvideo
  • anteilige Telefonkosten sowie
  • anteilige Internetkosten

Damit derartige Ausgaben aber auch als Bewerbungskosten angegeben werden können, müssen die Unterlagen aber auch wirklich verschickt worden sein. Dies kann man beispielsweise mit der Antwort des Unternehmens auf das Schreiben belegen, wobei auch der Umschlag mit Poststempel beigefügt werden kann.

Des Weiteren werden den Bewerbungskosten aber auch Unternehmungen zugerechnet, welche dem Erschaffen der Bewerbungsunterlagen dienen. Dies wäre beispielsweise beim Bewerbungsfoto der Fall, dessen Erstellung ebenso Kosten für den Arbeitssuchenden nach sich zieht.

Schon bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen fallen einige Kosten an
Schon bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen fallen einige Kosten an

Dienstleistungen und Recherche

Ein weiteres potenzielles Ausgabefeld. Gemeint sind damit Ausgaben für:

  • Bewerbungsratgeber
  • Magazine und Zeitschriften
  • Bücher
  • Kurse und Seminare zur Vorbereitung
  • evtl. Bewerbungsschreiber
  • evtl. Übersetzungskosten

Fahrtkosten

Bewerbungskosten erstrecken sich aber auch über die Fahrtkosten, welche anfallen, sobald zu einem Bewerbungsgespräch gefahren werden muss und es keine Alternative hierzu gibt. In diesem Zusammenhang muss aber stets darauf geachtet werden, dass lediglich die günstigste Verbindung als Bestandteil der Bewerbungskosten gewertet wird. Im Falle einer Fahrt mit dem Auto gilt wiederum eine Kilometerpauschale, welche sich zumeist auf 30 Cent pro Kilometer beläuft.

Auch die Kosten für

  • Stadtpläne
  • Parken
  • Verpflegung und
  • Übernachtung

zählen hierzu.

Umzugskosten: Steuerlich absetzbar

Interessant wird es aber auch, sobald man aufgrund einer erfolgreichen Bewerbung gezwungen ist, zur neuen Arbeitsstelle zu ziehen. Zwar können die entstehenden Umzugskosten nicht bei der Bundesagentur für Arbeit eingefordert werden. Sehr wohl können die Ausgaben aber bei der Steuererklärung angegeben und abgesetzt werden, so dass sich der persönliche finanzielle Schaden ebenso in Grenzen hält.

Auf den Punkt der Kostenübernahme gehen wir im Folgenden genauer ein...

Möglichkeiten der Kostenreduzierung

Der Bewerber muss nicht gänzlich auf seinen Kosten sitzen bleiben. Es gibt Möglichkeiten, die Bewerbungskosten zu reduzieren.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Bestimmte Kosten können vom Arbeitgeber beglichen werden. Was die Reisekostenvergütung angeht, kann der Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden, genauer gesagt ist er dazu verpflichtet, die Fahrt- oder Übernachungskosten zu übernehmen, sofern zuvor keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestenfalls schriftlich. Der Bewerber sollte daher den Arbeitgeber stets nach dieser Kostenübernahme fragen - wird dieser direkt zu Beginn darauf hingewiesen, dass seitens des Unternehmens keine Reisekosten übernommen werden, so muss der Bewerber diese selbst tragen.

Während der Bewerber für die Ausgaben in Sachen gängige Bewerbungsunterlagen - wie oben beschrieben - selbst aufkommen muss, gibt es bei ungewöhnlichen Unterlagen eine Ausnahme. Bei diesen handelt es sich beispielswiese um ein psychologisches Eignungsgutachten, welches mit außergewöhnlich hohen Kosten verbunden ist - diese muss der Arbeitgeber tragen.

Die Reisekosten können vom Arbeitgeber übernommen werden
Die Reisekosten können vom Arbeitgeber übernommen werden

Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit

Zunächst einmal sind die Regelungen, welche die Förderung des Arbeitssuchenden in Form einer Rückerstattung der Bewerbungskosten betreffen, komplex und vielfältig. Damit soll das Regelwerk der Anforderung des Gesetzgebers gerecht werden, nach welcher die Kostenübernahme flexibel und unbürokratisch vonstatten gehen soll.

Die Arbeitsagentur ist zu keiner Kostenübernahme verpflichtet. Im entsprechenden Gesetzwerk ist deshalb selten auf direkte Formulierungen die Rede. Stattdessen findet häufig der Konjunktiv Verwendung, was beispielsweise bei "...kann gefördert werden" der Fall wäre.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Übernahme von Bewerbungskosten eine subjektive Sache ist, über welche seitens der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit entschieden wird. Wichtig ist es aber auf jeden Fall, den Antrag vor der Entstehung der Kosten zu stellen. Ansonsten muss damit gerechnet werden, dass ein nachträglich eingereichter Antrag keine Beachtung findet.

Die Eingliederungsvereinbarung als Ausnahme

Gegenüber dieser Regelung gibt es aber eine Ausnahme. Sobald nämlich zwischen der Agentur und dem Arbeitssuchenden eine Eingliederungsvereinbarung besteht, welche im § 15 des zweiten Sozialgesetzbuches geregelt ist, müssen die Bewerbungskosten übernommen werden. Die Arbeitsagentur muss dann all jene Bestrebungen finanziell unterstützen, welche den im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Zielen dienen.

Möglichkeit, die Kosten steuerlich abzusetzen

Doch auch wenn die Agentur für Arbeit die Bewerbungskosten nicht übernehmen sollte, heißt das noch lange nicht, dass die Kosten zwangsweise selbst vollständig übernommen werden müssen. Stattdessen kann dann noch darauf gehofft werden, dass diese bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden können. Die Regelungen hierfür sind aber ebenso komplex, weshalb man sich zunächst ausführlich informieren sollte, bevor es zum Absetzen dieser Kosten kommt.

Generell gilt: Die Bewerbungskosten werden seitens des Finanzamtes nur dann akzeptiert, wenn man einen Nachweis der Bewerbungen vorlegen kann. Dies bedeutet, dass man eine Liste mit sämtlichen Bewerbungen aufstellen sollte und diese um die Antworten der Unternehmen - auch die Absagen - ergänzt. Wurde nicht auf die Bewerbung geantwortet, sollte das Anschreiben dennoch beigefügt werden, zuzüglich einem handschriftlichen Vermerk zum Datum des Versands; auch eine Eingangsbestätigung des Unternehmens ist geeignet.

Pauschale

Neben dem Einreichen diverser Beläge beim Finanzamt ist es auch möglich, die Bewerbungskosten pauschal geltend zu machen. Als Grundlage für die Berechnung gilt in dem Fall die vom Finanzamt veranschlagten Pauschalen; diese liegen bei 10 bis 15 Euro pro schriftlicher und 2,50 Euro pro E-Mail-Bewerbung. Über die Höhe der Pauschale entscheidet stets der Sachbearbeiter und einen Anspruch pro Bewerbung gibt es nicht.

Zudem sollte man beachten, dass lediglich eine Pauschale von bis u 1.000 Euro für Werbungskosten vorgesehen wird. Übersteigt der Betrag die 1.000 Euro, wird die Summe der Belege geltend gemacht.

Möglichkeiten, bei der Bewerbung zu sparen

Des Weiteren kann natürlich auch noch versucht werden, beim Bewerbungsprozess selbst Einsparungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass derartige Kürzungen nicht zu Lasten der Qualität der Bewerbung ausfallen.

Nichtsdestotrotz müssen sich gezielte Einsparungen aber natürlich auch nicht negativ auf die Bewerbung selbst auswirken. Dies wäre beispielsweise bei der Bestellung vieler Bewerbungsfotos gleichzeitig der Fall, was auf das einzelne Foto gerechnet günstiger ausfällt, aber keine Verschlechterung der Qualität nach sich zieht.

Aber auch beim Drucken und Kopieren der Bewerbungsunterlagen kann viel eingespart werden. Hierbei sollte man verschiedene Anbieter und das Drucken zuhause miteinander hinsichtlich der entstehenden Kosten vergleichen, um die günstigste Möglichkeit auswählen zu können.

Werden all diese Optionen beachtet, dann sind Bewerbungen keineswegs ein kostspieliges Unterfangen, welches sich spürbar negativ auf die eigene finanzielle Lage auswirkt. Stattdessen kann man dann getrost auch einige Bewerbungen mehr abschicken und so die Chancen einer Einstellung erhöhen.