Abfindung - Anspruch, Höhe, Änderungsmöglichkeiten

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, welche der Abgeltung von Ansprüchen dient. Im Falle des Arbeitsrechts bezeichnet die Abfindung eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei einer Kündigung. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung am Ende eines Arbeitsverhältnisses besteht dabei jedoch nicht. Erfahren Sie, in welchen Fällen man als Arbeitnehmer mit einer Abfindung rechnen kann, und wie hoch diese ausfällt.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Abfindung: eine Definition

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, sofern er seinen Angestellten gekündigt hat. Auf diese Weise soll dem Arbeitnehmer ein Stellenwechsel erleichtert werden.

Die Zahlung kann zudem jedoch einen weiteren Nutzen mit sich bringen: wird einem Arbeitnehmer gekündigt, hat er das Recht zur Klage, wenn er der Meinung ist, dass die Kündigung nicht rechtens ist. Auf einen Prozess will sich der Arbeitgeber in diesem Fall in der Regel nicht einlassen, sodass er oftmals zum Mittel der Abfindung greift.

Anspruch

Es ist wichtig zu wissen, dass ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung grundsätzlich nicht gegeben ist. Stattdessen ist die Auszahlung einer Abfindung oft eher Verhandlungssache und hängt von der Art der Kündigung ab. Sollte der Arbeitgeber sich mit der Kündigung in einer rechtlichen Grauzone bewegen, dann wird häufig eine Abfindung ausgezahlt, damit der Arbeitnehmer keine rechtlichen Schritte einleitet.

Es gibt allerdings auch Fälle, bei welchen dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine Abfindung fest zusteht. Zu diesen Fällen gehören beispielsweise Kündigungen, welche nach dem Kündigungsschutzgesetz als sozial ungerechtfertigt eingestuft werden.

Weitere Fälle, in denen ein Anspruch auf Abfindung besteht:

  • Sozialpläne: sofern ein Unternehmen einen Betriebsrat besitzt, kann dieser im Rahmen von Sozialplänen Abfindungen für Mitarbeiter vereinbaren, welche beispielsweise aufgrund des Schließens einer Geschäftsstelle gekündigt wurden
  • Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge: Das betriebsbedingte Ausscheiden führt in bestimmten Formen zu Abfindungen
  • Betriebsbedingte Kündigung ("1a-Kündigung"): Abfindung mit Verzicht auf Kündigungsschutzklage als Voraussetzung
  • Gewohnheitsrecht: eine Abfindung, die üblicherweise in dem Betrieb, der einem kündigt, ausgezahlt wird, steht auch einem selbst zu
Die Zahlung einer Abfindung kann auch zur Vermeidung einer Arbeitsschutzklage eingesetzt werden
Die Zahlung einer Abfindung kann auch zur Vermeidung einer Arbeitsschutzklage eingesetzt werden

Vereinbarung

Die Einigung bezüglich einer Abfindung findet außergerichtlich statt. Das Verhandlungsgeschick beider Parteien hat maßgeblich Einfluss auf die Höhe.

Die Vereinbarung der Abfindungszahlung kann aber auch durch einen Aufhebungsvertrag erfolgen. Dieser wird seitens des Arbeitgebers zur Erreichung eines beiderseitigen Einverständnisses.

In dem Vertrag wird eine bestimmte Höhe festgelegt. Der Arbeitnehmer sollte die Inhalte dieses Vertrags gründlich überprüfen und sich vom Arbeitgeber nicht unter Druck setzen lassen.

Richtlinien für die Höhe einer Abfindung

Sobald nun also feststeht, dass es zur Auszahlung einer Abfindung kommt, muss nur noch über die Höhe dieser Auszahlung verhandelt werden. Hier gilt ebenso, dass es keine festen Gesetze gibt, wie hoch eine solche Abfindung auszufallen habe. Stattdessen gibt es lediglich Richtlinien, an welchen sich die Arbeitgeber orientieren.

Als Arbeitnehmer sollte man über diese Richtlinien Bescheid wissen, um bei den Verhandlungen ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen. Als Orientierungshilfe kann dabei die Angabe dienen, dass die Abfindung etwa ein bis ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen sollte.

War man demnach fünf Jahre bei einem Unternehmen aktiv und verdiente derzeit 2.500 Euro monatlich, wäre eine Abfindung von über 10.000 Euro nicht unrealistisch. In der Regel dürfte es dann aber zu einer Einigung kommen, welche sich zwischen 5.000 bis 10.000 Euro beläuft.

Generell hängt die Abfindungshöhe jedoch von einigen Faktoren ab. Zu diesen zählen beispielsweise

  • die Branche
  • die Jobaussichten
  • das Alter
  • der Familienstand

und wie schon erwähnt das Verhandlungsgeschick.

Möglichkeiten, den Betrag zu erhöhen

Letztlich ist es noch wichtig zu wissen, wie man während der Verhandlungsgespräche die Abfindung mit etwas Geschick erhöhen kann. Zunächst einmal ist das eigene Alter entscheidend.

Sollte man bereits älter sein, sinken die Chancen, bei einem anderen Unternehmen Fuß zu fassen. Dies würde wiederum eine höhere Abfindung rechtfertigen, da nicht davon auszugehen ist, dass man bald wieder über ein festes Einkommen verfügt.

Des Weiteren sollte man auf die Loyalität hinweisen, welche man dem Unternehmen in den letzten Jahren und vielleicht sogar Jahrzehnten entgegengebracht hat. Die Abfindung wäre dann nicht nur ein Schritt des Arbeitgebers, mögliche Klagen zu unterbinden, sondern auch ein Signal der Dankbarkeit für all die erbrachten Leistungen.