Abmahnung - Gründe, formale Anforderungen und mögliche Reaktionen

Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist ein Schrifststück, welches der Information sowie der Verwarnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber dient. Der Arbeitnehmer wird auf dessen vertragliche Pflichten aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, dass er diese verletzt hat. Es folgt die Forderung, sich künftig an die vertraglichen Regelungen zu halten. Nach mehreren Abmahnungen kann eine Kündigung des Arbeitsvertrages erfolgen. Lesen Sie hier, welche formalen Anforderungen für eine Abmahnung gelten und wie man als Arbeitnehmer darauf reagieren kann.

Von Kai Zielke

Bei einer Abmahnung handelt es sich in der Regel um ein schriftliches Dokument, welches der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält; in diesem wird ersterer dazu aufgefordert, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Handlung, mit der er zuvor negativ aufgefallen ist, zu unterlassen.

Aus einer Abmahnung muss hervorgehen, dass es zu einer Kündigung kommt, sofern das Verhalten wiederholt wird. Allerdings ist es notwendig, dass die Abmahnung auf Tatsachen beruht. Sie beinhaltet:

  • eine Hinweisfunktion
  • eine Rügefunktion
  • eine Warnfunktion
  • eine Beweissicherungsfunktion
  • eine Dokumentationsfunktion

Typische Gründe für eine Abmahnung

Eine Abmahnung seitens des Arbeitgebers ist eine ernst zu nehmende Unterlassungsaufforderung, deren Nichtbeachtung schnell die Kündigung und damit den Jobverlust nach sich ziehen kann. Doch welche typischen Verhaltensweisen gibt es hierzulande, die mit einer Abmahnung bedacht werden und somit die Jobsicherheit gefährden?

Unangemessenes Arbeitsverhalten

Zunächst einmal ist in diesem Zusammenhang das Verhalten während der Arbeitszeit zu nennen. Zu Abmahnungen führen dabei zunächst einmal häufig Formen der Arbeitsverweigerung. Wird demnach eine vorgegebene und zumutbare Arbeit ohne Grund nicht ausgeführt, so stellt dies einen Grund zur Abmahnung dar.

Des Weiteren können aber auch unangepasste Verhaltensweisen zu Komplikationen in diesem Bereich führen. Dies wären beispielsweise Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber, anderen Mitarbeitern oder dem Kunden.

Gleichzeitig kann hierunter aber auch

  • unsachliche Kritik
  • Schlechtleistung wie beweisbare Mängel/Fehler in Arbeitsleistung und -qualität, Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen etc.
  • Bummelei: langsamere Arbeitsweise als nachweislich möglich
  • wiederholte Unpünktlichkeit
  • Mobbing oder
  • sexuelle Belästigung

verstanden werden. Zu letzterem gehört allerdings nicht nur das Ausführen einer sexuell belästigenden Handlung. Zudem kann auch ein falscher Vorwurf mit einer Abmahnung geahndet werden.

Bei Mobbing droht eine Abmahnung
Bei Mobbing droht eine Abmahnung

Drogenkonsum

Unerlaubterweise zu rauchen kann direkt die Kündigung nach sich ziehen
Unerlaubterweise zu rauchen kann direkt die Kündigung nach sich ziehen

Darüber hinaus kann der Konsum von Genussmitteln und Drogen zu einer Abmahnung führen. In den klassischen Fällen wäre dies der Alkohol- und Zigarettenkonsum. Ein Alkoholkonsum während oder vor der Arbeitszeit stellt aber nicht zwangsweise einen gesetzlich fundierten Grund für eine Abmahnung dar.

Handelt es sich hierbei um eine Person, welche unter der Krankheit des Alkoholismus leidet, dürfen lediglich die Folgen dieses Konsums geahndet werden, nicht aber die Krankheit selbst. Hinsichtlich des Rauchens kann sogar der Schritt der Abmahnung übersprungen werden und direkt eine Kündigung erfolgen, wenn damit gegen ernstzunehmende Sicherheitsvorschriften verstoßen wird.

Kriminalität

Des Weiteren ziehen natürlich auch Straftaten zumeist eine Abmahnung nach sich. Dies wären beispielsweise

  • Diebstahl
  • Tätlichkeiten oder
  • eine Unterschlagung im Arbeitsumfeld.

Je nach Schwere der Straftat kann aber auch hier theoretisch sofort eine außerordentliche Kündigung erfolgen.

Unangemessenes Verhalten außerhalb der Arbeitszeiten

Letztlich birgt auch noch das Verhalten außerhalb der Arbeitszeiten ein gewissen Konfliktpotential zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dies wäre einerseits bei Verhaltensweisen der Fall, in welchen das Ansehen des Betriebes geschädigt oder geheime Informationen über diesen veröffentlicht werden.

Gleichzeitig kann aber auch die Arbeit für andere Arbeitgeber zu einer Abmahnung führen, solange diese dem Arbeitgeber nicht bekannt ist und von diesem gebilligt wird. Dabei ist es egal, ob man beispielsweise bei der Konkurrenz aktiv ist oder einer Schwarzarbeit nachgeht.

In einigen Fällen kann aus der Abmahnung eine Kündigung werden...

Von der Abmahnung bis zur Kündigung

Der Arbeitnehmer ist in Deutschland durch einige Regelungen geschützt, was sich unter anderem auch in Form von Abmahnungen widerspiegelt. So muss ein Arbeitnehmer zuvor abgemahnt worden sein, bevor diesem gekündigt werden kann. Doch was ist überhaupt der typische Ablauf bis zu einer Kündigung, welchen täglich gezwungenermaßen unzählige Arbeitnehmer durchlaufen?

Den Anfang bildet natürlich ein Verhalten seitens des Arbeitnehmers, welches mit den Interessen des Arbeitgebers in Konflikt steht und einen Grund für eine Abmahnung darstellt.

In einem leichten bis mittelschweren Fall und einem gesunden und kollegialen Arbeitsklima wird ein solches Verhalten aber selten direkt zu einer Abmahnung führen. Stattdessen wird der Arbeitnehmer in mündlicher Form auf sein Missverhalten aufmerksam gemacht. Dies kann entweder durch Kollegen oder den Arbeitgeber erfolgen, welche so eine Verhaltensänderung bedingen wollen, welche nicht in Form einer aufgesetzten Androhung erfolgt.

Abmahnen

Zeigen derartige Hinweise keine Wirkung oder wurde eine Verhaltensweise an den Tag gelegt, welche dem jeweiligen Arbeitgeber als Grund für eine direkte Abmahnung genügt, dann kommt es zum Abmahnen des Arbeitnehmers. Dieser sieht dieses Dokument ein und muss es bestätigen.

Alternativ kann eine solche Kenntnisnahme natürlich auch durch das Einleiten von Schritten erfolgen, welche die Rechtsgültigkeit der Abmahnung in Frage stellen und diese teilweise oder ganz revidieren wollen. Nun beginnt also der Prozess der Abmahnung und der Reaktion auf diese. Diesem können beispielsweise auch das Verfassen von Gegendarstellungen oder Korrekturen zugeordnet werden, bei welchen die inhaltliche Richtigkeit der Abmahnung in Frage gestellt wird.

Kündigung

Nach diesem Schritt ist es prinzipiell bereits möglich, dass die Kündigung des Arbeitnehmers ausgesprochen wird. Hierzu muss die Verhaltensweise, welche bereits Grund zur Beanstandung gab, wieder an den Tag gelegt worden sein.

Die alleinige Wiederholung eines negativen Verhaltens ist aber nicht das einzige Kriterium. So muss sich dieses darüber hinaus auch noch in einem angemessen zeitlichen Rahmen wiederholt haben.

Eine Abmahnung wegen einer ungerechtfertigten Zigarettenpause vor zehn Jahren kann deshalb nicht als Grund gelten, dem Arbeitnehmer nun wegen einer ähnlichen kurzzeitigen Arbeitsverweigerung zu kündigen. Sollte allerdings eine zeitliche Nähe bestehen, dann kann dem Arbeitnehmer direkt gekündigt werden, da bereits eine Warnung ausgesprochen wurde. Eine solche Kündigung wird daraufhin häufig noch bekämpft, was beispielsweise über einen Gerichtsstreit möglich ist - Informationen zum Anfechten einer Kündigung erhalten Sie hier.

Die formalen Anforderungen einer Abmahnung

Um sicherzustellen, dass eine Abmahnung formalen Gesichtspunkten gerecht wird, hilft das Durcharbeiten einer einfachen Checkliste mit entsprechenden Fragen.

Der formale Check

Zunächst einmal ist die Abmahnung an keine feste Form gebunden. Stattdessen ist es lediglich wichtig, dass diese als schriftliches Dokument vorliegt.

Aus diesem muss wiederum klar hervorgehen, inwiefern sich der Arbeitnehmer entgegen der Interessen des Arbeitgebers verhalten hat. Eine schwammige Aussage, in welcher keine konkrete Handlung beschrieben wird, macht demnach die Abmahnung bereits von Grund auf ungültig. Darüber hinaus muss dieses Schriftstück nicht nur das bemängelte Verhalten präzise beschreiben, sondern auch die Folgen darlegen, welche das Nichtbeachten der Mahnung nach sich ziehen würden.

Sollten diese zwei Grundkriterien nicht erfüllt sein, so kann der Arbeitnehmer die Rücknahme der Abmahnung verlangen bzw. diese noch rückwirkend außer Kraft gesetzt werden. Aufgrund des Antrages zu solch einer Rücknahme dürfen dem Arbeitnehmer gleichzeitig keine Nachteile entstehen. Dies bedeutet schlicht, dass man sich nicht scheuen sollte, gegen eine rechtsungültige Abmahnung vorzugehen, da man in einem solchen Fall gesetzlich geschützt ist.

Der Grund der Abmahnung

Nach diesem formalen ersten Check sollte der beschriebene Sachverhalt, also der Grund der Abmahnung, genauer untersucht werden. Sollte sich herausstellen, dass Teile dieser Aussagen nicht zutreffen, dann kann eine Korrektur der Akten gefordert werden. Im Falle eines bereits bestehenden Rechtsstreites kann dieser Schritt auch in Form einer Gegendarstellung erfolgen, in welcher die persönliche Sicht der Dinge geschildert wird, woraus die Differenzen hinsichtlich der Realitätswahrnehmung ersichtlich werden.

Berechtigung

Erfüllt die Abmahnung die formalen Anforderungen und ist der Sachverhalt korrekt beschrieben, so sollte noch überprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt von einer Person ausgesprochen wurde, welche zu einem solchen Schritt tatsächlich berechtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, dann kann eine direkte Rücknahme der Abmahnung gefordert werden. Dies ist dann natürlich unabhängig von der Tatsache, ob diese inhaltlich berechtigt ist oder nicht.

Letztlich kann sich im Zweifel auch noch an den Betriebsrat oder einen Rechtsschutz gewandt werden. So erhält der Arbeitnehmer all jene Informationen, welche dessen eigene Rechte angemessen schützen.

Mögliche Reaktionen auf eine Abmahnung

Der Erhalt einer Abmahnung ist ein Schock für viele Arbeitnehmer, welche daraufhin um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes bangen. Nach dem Erhalt einer Abmahnung wissen nichtsdestotrotz viele Menschen nicht, wie sie mit diesem Dokument umgehen und wie sich nun weiter verhalten werden soll. Doch was sind überhaupt die verschiedenen Möglichkeiten, wie auf den Erhalt einer Abmahnung reagiert werden kann?

Berechtigte Abmahnung

Ist eine solche Abmahnung berechtigt, dann gibt es prinzipiell nur zwei Wege, wie mit diesem Hinweis umgegangen werden kann.

  1. Entweder man fügt sich den Vorschriften und unterlässt all jene Verhaltensweisen, welche zur Abmahnung geführt haben. So ist das eigene Gewissen beruhigt und man genießt als Arbeitnehmer dank dieser Anstrengung wieder ein erhöhtes Maß an Jobsicherheit.

  2. Alternativ kann die Abmahnung aber auch schlicht ignoriert werden und keine Änderung des Verhaltens erfolgen. Eine solche Reaktion ist in der Regel natürlich falsch und führt früher oder später unweigerlich zur Kündigung.

    In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer dann nur auf die Gnade des Arbeitgebers hoffen, diesem nicht gleich nach einer weiteren Beanstandung zu kündigen.

Gesetzlich rechtens wäre der letzte Schritt aber allemal, da der Arbeitnehmer bereits in Form einer Abmahnung vorgewarnt wurden ist.

Unberechtigte Abmahnung

Interessanter gestalten sich die Handlungsmöglichkeiten da schon im Falle einer unberechtigten Abmahnung. Die Frage ist also nun, wie mit einem Vorwurf umgegangen werden soll, welcher schlicht nicht der Wahrheit entspricht.

Hier besteht einerseits die Möglichkeit, einfach nicht auf die Abmahnung zu reagieren und diese lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Auf den ersten Blick mag diese Reaktion befremdlich wirken. Warum sollte ein Vorwurf als solcher belassen werden, wenn dieser nicht der Wahrheit entspricht?

Die Antwort auf diese Frage findet sich im zweiten möglichen Schritt des Arbeitgebers: der Kündigung. Sobald diese erfolgt, kann die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung beanstandet werden, was wiederum die Nichtigkeit der Kündigung nach sich zieht. Sollte man sich allerdings für diese passive Verhaltensweise entscheiden, dann sollte sichergestellt sein, dass man sich im Besitz ausreichender Beweise oder Zeugen befindet, so dass die Nichtigkeit der Abmahnung sichergestellt ist.

Daneben kann aber auch eine Korrektur oder Gegendarstellung zur Abmahnung gefordert bzw. eingereicht werden. Letztlich hat der Arbeitnehmer noch die Möglichkeit, dass die Abmahnung ganz zurückgezogen und aus der Personalakte entfernt wird, wenn diese nicht formalen Voraussetzungen gerecht wird oder bewiesenermaßen nicht der Wahrheit entspricht.

  • Klaus Beckerle Die Abmahnung: Wirksam und korrekt umsetzen - Die häufigsten Abmahnungstatbestände. Mit mehr als 35 Abmahnungsmustern zu konkreten Fällen auf CD-ROM, Haufe, 2008, ISBN 3448093203

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