Die Unterschiede zwischen Aushilfstätigkeit und Nebenjob
Viele Menschen sind auf der Suche nach einem Nebeneinkommen, um die eigene finanzielle Situation zu verbessern. In diesem Zusammenhang sind vor allem Aushilfstätigkeiten und Nebenjobs interessant, welche vergleichsweise wenig Zeit in Anspruch nehmen. Es gibt einige Unterschiede zwischen einem Aushilfs- und einem Nebenjob. Ein Nebenjob erfolgt in der Regel nach einem festen Dienstplan und regelmäßig; ein Aushilfsjob hingegen wird auf unregelmäßiger Basis oder auf Abruf ausgeübt. Informieren Sie sich hier über die grundlegenden Unterschiede zwischen Aushilfstätigkeit und Nebenjob.
Generelle Infos in Sachen Nebenverdienst
Bei einem Nebenjob handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit, die neben der Haupttätigkeit ausgeübt wird. Das Entgelt wird als Nebenverdienst bezeichnet.
Übersteigt dieses Arbeitsentgelt eine gewisse Grenze nicht oder dauert es nur kurzzeitig an, ist auch die Rede von einer geringfügigen Beschäftigung oder auch Minijob; hierzulande kennt man diese Tätigkeit auch unter der Bezeichnung 450-Euro-Job.
Wer einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig.
- Bei einer geringfügigen Beschäftigung verdient der Minijobber nicht mehr als 450 Euro; die Arbeit erfolgt regelmäßig
- Bei einer kurzfristigen Beschäftigung arbeitet der Minijobber in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Monate oder im Gesamten 70 Arbeitstage; die Verdiensthöhe spielt keine Rolle; die Arbeit erfolgt nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich
Im Folgenden gehen wir auf die Unterschiede zwischen Nebenjob und Aushilfsjob ein...
Versicherungstechnische Unterschiede
Zunächst lässt sich zwischen den beiden Begriffen Nebenjob und Aushilfsjob eine Grenze hinsichtlich der rechtlichen Versicherungsregeln des Beschäftigungsverhältnisses ziehen.
- Nebenjobs sind sozialversicherungspflichtig, wohingegen sich Aushilfstätigkeiten nicht durch eine solche Versicherungspflicht auszeichnen.
Die Einkommensgrenze für Aushilfen
Dieser Aspekt geht auch mit der Einkommensgrenze einher, welche bei diesen Beschäftigungsformen eingehalten werden muss. So darf man bei einer Aushilfstätigkeit aus rechtlicher Sicht nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Aus diesem Grund werden Aushilfstätigkeiten häufig auch als 450 Euro Jobs bezeichnet.
Bei Nebentätigkeiten gibt es hingegen keine Obergrenze, welche einzuhalten wäre. Diese Einkommensobergrenze für Aushilfen ist in der Praxis aber auch oftmals problematisch, da Unternehmen die Aushilfen dazu drängen, das System zu umgehen. Dies geschieht in Form einer monatlichen Weiterauszahlung von 450 Euro, obwohl bereits nicht mehr gearbeitet wird.
So sammeln die Aushilfskräfte quasi ihre Stunden, um diese noch Monate später ausgezahlt zu bekommen, da sie offiziell noch für das Unternehmen jeden Monat arbeiten. Eine solche Form der Einkommensregulation ist natürlich illegal und sollte grundsätzlich abgelehnt werden, da sonst mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist.
Geht man neben der Hautbeschäftigung einem Nebenjob nach, so darf der Arbeitnehmer bis zu 450 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Generell darf der Arbeitgeber diese Nebenbeschäftigung nicht untersagen; wichtig ist, dass die Hauptätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Des Weiteren ist eine Teilzeitkraft oftmals fest und unbefristet eingestellt.
- Eine Aushilfe ist hingegen zumeist nur wenige Wochen für ein Unternehmen aktiv, wobei auch keine längerfristige Beschäftigung durch den Arbeitsvertrag geregelt oder gewährleistet ist.
Arbeitszeiten und Regelungen
Letztlich können sich Neben- und Teilzeitjobs aber auch durch die Arbeitszeiten und die hierfür konzipierten Regelungen unterscheiden.
- Teilzeitkräfte verfügen in der Regel über einen festen Dienstplan und Zeiten, welche sich auch nicht ändern. Es ist deshalb ein wöchentlicher Arbeitsrhythmus zu verzeichnen, der Planungen ähnlich eines normalen Arbeitsverhältnisses zulässt.
- Aushilfen arbeiten hingegen auf Abruf oder unregelmäßiger Basis. So kann es beispielsweise sein, dass man als Aushilfe nur wenige Stunden vor Arbeitsbeginn überhaupt von diesem erfährt oder wenige Tage sehr viel arbeitet, wenn gerade eine reguläre Arbeitskraft ersetzt oder Mehrarbeit bewältigt werden muss.