Betriebssport - Nutzen, Möglichkeiten und Tipps
Sport sorgt für seelische Ausgeglichenheit, baut Stress und Verspannungen ab und tut dem Körper gut. Auch die Gesundheit dankt einem die regelmäßige Bewegung. Dabei ist es nicht wichtig, den Sport wettkampfmäßig auszuüben; Breitensport reicht völlig aus. Dazu zählt auch der Betriebssport. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich zum beruflichen Alltag zu schaffen. Informieren Sie sich über die Vorzüge und den Nutzen von Betriebssport.
Entstehung und Vorzüge von Betriebssport
Viele kennen das: Der Job ist stressig, man sitzt den ganzen Tag vor dem Computer oder schuftet körperlich hart. Abends ist man ausgelaugt und müde, sehnt sich aber trotzdem nach etwas Ausgleich.
Betriebssport kann die Lösung sein. Es handelt sich um organisierte sportliche Aktivitäten von Angehörigen eines Betriebs. Zu diesem Zweck werden teils auch Sportvereine oder freie Gemeinschaften als "Betriebssportgruppen" gegründet.
Zum einen fördert Betriebssport das Gemeinschaftsgefühl unter Kollegen und zum anderen trägt er zu einem besseren Wohlbefinden bei. Seine Wurzeln hat der Betriebssport im 19. Jahrhundert im sozialen Engagement der Arbeiterbewegung.
Viele Betriebe fordern ihre Mitarbeiter auf, regelmäßig gemeinsam Sport zu machen. Häufig kommt es aber auch vor, dass sich Angehörige eines Betriebes von selbst dazu entscheiden, sich regelmäßig zum Sport zu treffen. Die Betriebsatmosphäre wird durch Betriebssport deutlich verbessert und die körperliche Auslastung trägt zu besseren Ergebnissen im Job bei. Weitere Vorzüge: die Förderung von
- Teamgeist
- Loyalität und
- Motivation.
Es handelt sich somit auch um eine Gesundheitsvorsorge. Dabei lässt sich der Sport in den unterschiedlichsten Formen im Freizeit- und Breitensport sowie im Gesundheitssport ausüben.
Möglichkeiten - Typische Betriebssportarten
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Neben typischen Mannschaftssportarten zählen beispielsweise auch beliebte Freizeitangebote wie zum Beispiel
dazu. Auch Leistungssport kann Teil des Betriebssports sein. Gerade im Bereich des Ballsports werden auch diverse Wettbewerbe und Meisterschaften organisiert.
Ballsport
Typische Betriebssportarten sind zum Beispiel Hallenfußball und Volleyball. Der Vorteil am Hallenfußball ist, dass man bei jedem Wetter gemeinsam spielen und sich austoben kann.
Auch Volleyball kann in Hallen gespielt werden. Im Sommer empfiehlt es sich, den Betriebssport ins Freie zu verlegen und die Natur und das schöne Wetter zu genießen.
Golf
In vielen Firmen ist Golf derzeit angesagt. Bei dieser Sportart können sogar geschäftliche Dinge ganz nebenbei besprochen werden. Im Vordergrund sollte jedoch Spaß am Golfen und an der gemeinsamen Beschäftigung stehen. Sobald Konkurrenzdenken aufkommt, führt der Betriebssport eher zum Gegenteil, nämlich Spannungen unter Kollegen.
Entspannung und Kraftsport
Einige Firmen richten sogar eigene Trainingsräume für ihre Mitarbeiter ein, in denen bevorzugt Entspannungs- und Kräftigungssportarten wie Yoga oder Pilates ausgeübt werden. In der Mittagspause könnte man beispielsweise einige Yoga-Übungen oder eine kurze Einheit Pilates machen.
Der Körper erholt sich bei diesen Sportarten, und auch das Gehirn wird besser durchblutet, sodass man am Nachmittag wieder fit ist und gute Leistungen im Job erbringen kann. Wichtig ist, dass niemand zum Betriebssport gezwungen ist. Alles sollte auf freiwilliger Basis stattfinden, so kann der Betriebssport seine positiven Auswirkungen entfalten.
Sport am Arbeitsplatz und Gesundheitssport
So findet der organisierte Betriebssport in aller Regel außerhalb der Arbeitszeit statt und gilt als Ergänzung der Angebote, die in klassischen Sportvereinen zum Tragen kommen. Des Weiteren können aber auch die Bewegungspausen am Arbeitsplatz dazugehören.
Ebenfalls lassen sich im Bereich des Gesundheitssports einige Kurse und Therapien einordnen. Zu diesen zählen etwa
- die Rückenschule
- Bewegungstherapien und
- Entspannungstechniken.
In Sachen Versicherung und Steuerpflicht
Kommt es beim Betriebssport zu Unfällen, haften die Berufsgenossenschaften nicht immer. Von den Landesbetriebssportverbänden (LBSV) wird daher eine Versicherung angeboten. Anderenfalls wird unter folgenden Bedingungen gehaftet:
- bei Sport mit Ausgleichscharakter (kein Wettkampfcharakter)
- bei regelmäßig stattfindenden Terminen
- bei Teilnehmern, die wesentlich aus einer Betriebssportgemeinscahft sowie auf Angehörige des Unternehmens beschränken
- bei einer Übungsdauer und -zeit, die man als Ausgleich zur betrieblichen Tätigkeit erkennt
- bei einem klaren organistorischen Bezug zu dem Unternehmen
Sofern diese Punkte zutreffen, handelt es sich um einen Betriebssport, bei dem eine Verletzung als Arbeitsunfall anzusehen ist.
In gewissen Fällen kann es sich bei dem Sportangebot um einen steuerpflichtigen Arbeitslohn handeln. Dies gilt, wenn das Angebot als Gegenleistung für die Tätigkeit des Arbeitnehmers angesehen wird. Liegt es hingegen im eigenbetrieblichen Interesse, dann nicht.
Beispiel: den Beschäftigten werden kostenlose Trainingsplätze zur Verfügung gestellt. Dies wird von Finanzämtern oft als Vergütungsbestandteil angesehen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn es auf dem Betriebsgrundstück etwa eine Rasenfläche gibt, auf der den Arbeitnehmern das Fußballspielen nach Feierabend erlaubt wird.