Bürobedarf - Bestandteile und Tipps zum Kauf von Büroartikeln

Die Arbeit im Büro ist nicht immer ganz einfach. So benötigt man eine Vielzahl von Büromaterialien, um seine Arbeit wirklich effizient bewältigen zu können. Zum Bürobedarf bzw. Büromaterial zählen somit eine Menge unterschiedlicher Artikel, die die Büroarbeit vereinfachen. Diese kann man im Geschäft oder online erwerben. Informieren Sie sich, was zum typischen Bürobedarf zugerechnet wird und was man beim Kauf beachten sollte.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Bürobedarf - eine Definition

Zunächst einmal hilft eine Definition von Bürobedarf bzw. Büromaterial dabei, sich selbst einen Eindruck darüber zu verschaffen, was alles diesen Gütern zugerechnet wird. Im engeren Sinne versteht man hierunter Verbrauchsgüter, welche im Büroalltag Verwendung finden und einen Warenwert von unter 60 Euro aufweisen. Weiter gefasst sind hierunter aber auch Gebrauchsgegenstände zu verstehen, welche die Arbeitsbewältigung erst erlauben oder unterstützen.

Dabei handelt es sich um Waren, welche einerseits beweglich und abnutzbar sind, andererseits aber auch durch den einzelnen Mitarbeiter ohne Genehmigung oder Hilfe eingesetzt werden können. Insgesamt ist der Bürobedarf ein wichtiger Faktor in einem Unternehmen, welcher die Arbeit erleichtert, aber auch Anschaffungskosten für das Unternehmen verursacht. Des Weiteren gibt es Büromöbel - eine entsprechende Zusammenfassung finden Sie hier.

Arten

Das Büromaterial lässt sich je nach Verwendungszweck in unterschiedliche Kategorien einordnen. Zu diesen zählen

  • Ordnungsmittel (wie Büroklammern und Aktenordner)
  • Schreibmittel (Textmarker, Kugelschreiber und Co.)
  • Schreibunterlagen (Kopier- oder Briefpapier)

Typische Büroartikel

Im Folgenden gehen wir auf die typischen Bestandteile des Bürobedarfs ein.

Schreibwaren

Der Klassiker sind beim Bürobedarf natürlich Stifte. In diesem Zusammenhang setzen Büromitarbeiter vor allem auf Kugelschreiber und Bleistifte. Aber auch Zubehör, beispielsweise Radiergummis und Lineale, werden häufig gebraucht. Ebenso typisch:

  • Korrekturroller
  • Anspitzer
  • Filzstifte
  • Fineliner
  • Füller
  • Marker

Papier und -zubehör

Daneben werden natürlich noch Aktenordner und Papiere verschiedener Größen und Formate benötigt. Mit diesen wird die Arbeit überhaupt erst möglich, da Notizen gemacht und Vorgänge festgehalten werden können. Typisch sind:

  • Briefblöcke
  • Notizblöcke
  • Collegeblöcke
  • diverse Notizzettel
  • Geschäftsbücher (z.B.
  • Briefumschläge
  • Versandtaschen
  • Etiketten und Aufkleber
  • Formularbücher
  • Haftnotizen
  • Kalender und Terminplaner
  • Visitenkarten

Druckzubehör

Ein weiterer großer Sektor des Bürobedarfs ist das Druckzubehör. Konkret handelt es sich hierbei vor allem um Druckerpatronen und Druckerpapier. Diesem Bereich des Bürobedarfs wird aber natürlich nicht nur das Druckzubehör, sondern auch Utensilien für Kopiergeräte zugeordnet.

Kleingeräte

Des Weiteren gibt es aber auch eine Reihe von Kleingeräten, welche für eine Erleichterung der Arbeitsbewältigung sorgen und auf vielen Schreibtischen vorgefunden werden können. Bei diesen handelt es sich beispielsweise um Taschenrechner und Locher. Diese Hilfsmittel werden jedoch nicht zum Bürozubehör dazugezählt, sondern sind Teil der Betriebs- bzw. Geschäftsausstattung.

Kleinmöbel

Nach deutschem Recht werden aber auch Kleinmöbel dem Büromaterial zugeordnet. Dies wäre beispielsweise eine kleine Standlampe, welche für Licht am Arbeitsplatz sorgt und deren Warenwert weniger als 60 Euro beträgt.

Büromaterial ist wichtig für die effiziente Erledigung der Büroarbeit
Büromaterial ist wichtig für die effiziente Erledigung der Büroarbeit

Tipps zum Kauf von Bürobedarf

Um Einkaufen gehen zu können, muss man heutzutage nicht mal mehr zwangsweise einen Fuß vor die Tür setzen. Stattdessen kann sich auch schlicht in entsprechenden Online Shops umgesehen und eingekauft werden, wonach die Ware bequem zu einem nach Hause geliefert wird.

Doch lohnt es sich auch für eine Unternehmungsleitung, Bürobedarf aus dem Internet zu bestellen oder ist es nicht doch eher ratsam, sich weiterhin auf den lokalen Anbieter zu verlassen? Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es natürlich nicht. Stattdessen sollte man die Entscheidung, ob der Bürobedarf von lokalen Anbietern erworben oder im Internet gekauft werden soll, von einer Reihe von Faktoren abhängig machen.

Produktqualität

Zunächst einmal spielt das Geschäft eine Rolle, bei welchem der Bürobedarf bisher erworben wurde. Dieser Aspekt betrifft einerseits die Qualität der Produkte.

  • Sind die Mitarbeiter beispielsweise mit diesen zufrieden und weisen die gekauften Büromaterialien lange Haltbarkeitszeiten auf, dann spricht dies für die Qualität der Waren.
  • Im Internet kann man sich hingegen nur auf Tests und Eindrücke anderer Kunden verlassen.

Konkurrenzfähigkeit

Neben der Qualität sollte man sich aber auch preislich informieren, inwiefern das lokale Geschäft mit Online Händlern konkurrieren kann. Im Falle eines kleinen Unternehmens, welches keinen allzu großen Bedarf an Büromaterialien hat, dürfte dieser Faktor nicht allzu stark ins Gewicht fallen. Im Falle einer großen Mitarbeiterschaft mit einem entsprechend hohen Bedarf können aber auch schon Centbeträge bei Produkten entscheidend ins Gewicht fallen.

Zudem profitiert man im Internet im Falle von Massenbestellungen häufig noch von Rabatten oder Bonusaktionen, welche so von nur wenigen Geschäften angeboten werden. Als Faustregel kann man deshalb sagen, dass es sich vor allem für größere Unternehmen mit vielen Mitarbeitern lohnen dürfte, sich online nach Alternativen zum Geschäft umzusehen.

Versand

Letztlich sollte man aber auch noch den Versand bedenken, welcher bei Bestellungen aus dem Internet anfällt. Beim lokalen Geschäft hingegen entfällt dieser Kostenfaktor, da man lediglich regelmäßig einen Mitarbeiter für die Besorgungen losschickt oder die Produkte direkt vom Händler kostenlos geliefert bekommt.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass es sich in den meisten Fällen lohnen dürfte, im Internet nach dem günstigsten Anbieter hochwertiger Produkte zu suchen, um dann auch bei diesem einzukaufen. Diese Pauschalisierung trifft allerdings nicht immer zu, weshalb auch noch lokale Geschäfte für Bürobedarf ihre Daseinsberechtigung haben.

Die Auswahl an Bürobedarf ist sehr vielseitig
Die Auswahl an Bürobedarf ist sehr vielseitig

Das Angebot an Bürobedarf ist sehr groß und vielfältig und wird natürlich auch im heimischen Arbeitszimmer gebraucht - schnell ist man als Büroangstellte(r) dazu verleitet, sich entsprechende Artikel einmal "kurz auszuleihen"...

Büroartikel "ausleihen" und mit nach Hause nehmen - ab wann macht man sich strafbar?

Der Bürobedarf hilft bei einer Vielzahl von Arbeiten. So kann man mit einem Locher beispielsweise bequem Blätter lochen, wodurch diese in einen Ordner eingeheftet werden können. Doch wie weit darf man als Arbeitnehmer gehen, wenn man sich dieses Büromaterial auch privat zunutze macht, dieses ausleiht und mit nach Hause nimmt?

Zunächst einmal muss in diesem Zusammenhang betont werden, dass die rechtlichen Grenzen in diesem Zusammenhang sehr schwammig sind und viel von der Einstellung des Arbeitgebers abhängt. Es kommt demnach auch stark darauf an, inwiefern der Arbeitgeber ein solches Verhalten toleriert und ab wann er bestrebt ist, rechtliche Schritte gegen die eigene Person aufgrund der Privatnutzung des Bürobedarfs einzuleiten.

Es gibt allerdings eine Reihe von Faktoren, von welchen der Grad der Privatnutzung abhängig gemacht werden kann. Werden diese beachtet, dann macht man sich in der Regel nicht strafbar und kann den betreffenden Gegenstand auch kurzzeitig ausleihen.

Einwilligung des Vorgesetzten

Zunächst einmal spielt die Einwilligung des Vorgesetzten eine Rolle. Hat dieser zugestimmt, dass der Gegenstand für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden darf, dann sind natürlich keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

Art des Bürobedarfs

Pflichtverletzung: Handelt es sich beim ausgeliehenen Material um Verbrauchsgüter, die bei Benutzung unbrauchbar werden, liegt eine Pflichtverletzung vor!

Darüber hinaus spielt aber auch die Art des Bürobedarfs eine Rolle. Kritisch zu sehen sind dabei Verbrauchsgüter, also Gegenstände, welche bei der Benutzung verbraucht und damit unnutzbar gemacht werden. Dies wäre beispielsweise bei Druckerpapier der Fall, welches durch eine Bedruckung mit privaten Inhalten unbrauchbar für den Betrieb wird.

Gebrauchsgegenstände, wie es beim bereits genannten Locher der Fall wäre, können hingegen auch genutzt werden, ohne dass eine wesentliche Minderung des Wertes eintritt. Aufgrund dessen können diese auch kurzzeitig privat eingesetzt werden, ohne dass eine starke Pflichtverletzung vorliegen würde.

Grund und Bedarf

Des Weiteren spielt aber auch der Grund des Ausleihens eine Rolle. Will man durch das Ausleihen eine Aufgabe bewältigen, welche dem Betrieb dienlich ist, dann macht man sich nicht strafbar. Ein weiterer wichtiger Faktor ist aber auch der Bedarf an diesem Teil des Bürobedarfs.

Durch das Entleihen darf keine Verzögerung der Arbeitsprozesse innerhalb des Betriebes entstehen. Leiht man sich beispielsweise den einzigen Scanner eines Großraumbüros aus, so macht man sich allein schon aufgrund der Tatsache strafbar, da man die Arbeitsprozesse anderer Mitarbeiter wissentlich blockiert und deren Bedarf grob missachtet.