Als Arbeitnehmer einen zusätzlichen Nebenjob ausführen - Möglichkeiten und Voraussetzungen
Viele Arbeitnehmer stehen vor dem Problem, dass das Gehalt kaum ausreicht, um allen finanziellen Verpflichtungen und Wünschen gerecht werden zu können. In diesem Fall kann sich die Aufnahme eines Nebenjobs lohnen, dank welchem monatlich mehr Gehalt erzielt werden kann. Doch es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit man als Arbeitnehmer einen zusätzlichen Nebenjob aufnehmen kann. Informieren Sie sich über die Möglichkeit, als Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung auszuführen.
Zusätzliches Einkommen als Angestellter? Mögliche Gründe
Auch wenn man bei seinem Job den nötigen Ehrgeiz zeigt und teils gefühlt sogar mehr arbeitet, als verlangt wird, kann es sein, dass das Geld am Ende des Monats nicht ausreicht. Was tun? Und was tun, wenn man diesen Job auf keinen Fall aufgeben möchte? Möglich wäre, den Chef um eine Gehaltserhöhung zu bitten. Ebenfalls möglich: ein weiterer Job.
Allerdings muss man sich - am besten schon, bevor man sich auf die Suche nach einer Nebenbeschäftigung macht - darüber im Klaren sein, dass solch ein Zweitjob nicht allein mehr Geld bedeutet, sondern vor allem auch weniger Freizeit und Entspannung. Es kommt natürlich immer auf die Branche an, doch letztendlich ist die freie Zeit dafür gedacht, sie ohne Arbeit zu verbringen.
Neben dem generellen Problem, zu wenig Geld zur Verfügung zu haben, was sich beispielsweise auf entsprechend hohe Ausgaben wie etwa laufende Kosten, anfallende Rechnungen oder die Rückzahlung von Krediten zurückführen lässt, gibt es weitere Gründe, warum Arbeitnehmer sich dazu entschließen, zusätzlich einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Zu diesen zählen:
- veränderte Umstände, wie etwa eine Gehaltverringerung oder eine höhere Miete
- höhere Ansprüche, wie etwa der Wunsch nach einer größeren Wohnung oder eine Reise, die man sich gönnen möchte
- berufliche Erfahrung, beispielsweise, um einen neuen Bereich kennen zu lernen, da man sich möglicherweise umorientieren möchte
- soziale Kontakte, die man weder im Hautberuf noch in der Freizeit findet
Diverse Möglichkeiten
Die Liste an Möglichkeiten, die dem Arbeitnehmer in Sachen Nebenjob zur Verfügung steht, ist lang. Es kommt darauf an, ob man unter der Woche - in dem Fall entsprechend abends - oder an den Wochenenden arbeiten möchte. Dabei ist auch eine Arbeit von Zuhause aus in vielen Fällen möglich.
Wichtig ist auf jeden Fall, nicht auf unseriöse Anbieter in Form von Kleinanzeigen hereinzufallen; diese locken meist mit besonders lukrativen Angeboten. Dass man mit einem Nebenjob, bei dem man Kugelschreiber zusammenbaut, jedoch keine 1.000 Euro im Monat verdienen kann, sollte jedem klar sein. Auch sollte man sich niemals auf ein Angebot einlassen, bei dem um Vorkasse gebeten wird.
Unter der Woche lassen sich beispielsweise folgende Nebenjobs ausführen:
- Haushaltshilfe (Putzen, Waschen, Kochen sollten einem liegen)
- Kurier für Restaurants oder Pizzerien (Voraussetzung: ein Führerschein, bestenfalls auch ein eigenes Auto)
- Statist für diverse Serien, z.B. Reality-Soaps
- Babysitter (wenn man gut mit Kindern umgehen kann)
- Taxifahrer (Voraussetzungen: Führerschein, Ortskundigkeit, Resistenz gegen unfreundliche oder betrunkene Kundschaft)
Am Wochenende bieten sich etwa folgende Jobs an:
- Kellner (Voraussetzung: Spaß am Umgang mit Menschen)
- Verkäufer/Kassenkraft, zum Beispiel im Supermarkt oder im direkten Verkauf
- Security (vorausgesetzt, man bringt die nötigen körperlichen Anforderungen mit)
Nebenjobs, die man zuhause erledigen kann:
- Lektor
- Produkttester
- Callcenter-Agent
- Nachhilfelehrer
- Online-Händler
Doch egal, für welchen Job man sich entscheidet - zunächst einmal muss man einige Voraussetzungen erfüllen...
Zu erfüllende Voraussetzungen des Arbeitnehmers
Prinzipiell darf jeder Arbeitnehmer auch eine Nebentätigkeit ausführen. Ausnahme stellen in diesem Zusammenhang lediglich Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts dar. Diese dürfen nur in Ausnahmefällen einer Nebentätigkeit nachgehen, welche dann geprüft und bewilligt werden muss.
Zudem muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht einmal zwangsweise über die Aufnahme einer solchen Nebentätigkeit informieren. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme.
Sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein, dass Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber angemeldet werden müssen, dann muss dieser Pflicht auch nachgekommen werden. Jedoch gibt es noch eine weitere Voraussetzung, welche erfüllt sein muss, damit der Arbeitnehmer nebenher arbeiten gehen darf.
So dürfen die Interessen des Arbeitgebers durch diese zweite Tätigkeit nicht verletzt werden. Die Interessen des Arbeitgebers ist dabei ein diffuser Begriff, weshalb nun noch näher auf diesen eingegangen werden soll.
Im Detail:
Zunächst einmal liegt es im Interesse des Arbeitgebers, dass der gewährte Urlaub auch zur Erholung des Arbeitnehmers dient. Wird der Urlaub wiederum dazu genutzt, die gewünschte Nebentätigkeit auszuführen, würde dies dem Interesse des Arbeitgebers widersprechen. Schließlich ist letzterer an einer ausgeruhten und damit leistungsfähigen Arbeitskraft interessiert.
Zudem ist es nicht legitim, in der gleichen Branche tätig zu werden oder gar für die direkte Konkurrenz des Arbeitgebers zu arbeiten. Dies würde dazu führen, dass all jene Kenntnisse und Fähigkeiten des Hauptberufs dazu eingesetzt würden, dem Arbeitgeber indirekt zu schaden.
Des Weiteren darf es nicht vorkommen, dass die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf unter der Tätigkeit im Nebenberuf leidet. Sollte man sich deshalb auf Dauer überarbeiten und in der Folge etwa an Schlafstörungen leiden, dann kann die Ausübung der Nebentätigkeit seitens des Hauptarbeitgebers untersagt werden.
Zudem noch ein Hinweis in Sachen Gehaltshöhe: steuerfrei dürfen bis zu 450 Euro monatlich zusätzlich verdient werden. Bevor man sich dazu entschließt, einen Nebenjob, den man ins Auge gefasst hat, zu beginnen, sollte man diesbezüglich einmal nachrechnen - im Zweifelsfall hilft ein Steuerberater.
Letztlich ist es noch wichtig, dass bei der Ausführung beider Tätigkeiten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden. Diese schreiben vor, dass langfristig nicht länger als durchschnittlich acht Stunden pro Werktag gearbeitet werden darf. Sollten beide Jobs diese Zeitvorgabe überschreiten, kann der Arbeitgeber des Hauptjobs die Aufgabe des Nebenjobs fordern.