Veränderung der Probezeit: Verlängerung

Der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses ist immer ein kritischer Zeitpunkt. So wird sich nun zeigen, ob beide Vertragsparteien mit den bestehenden Bedingungen zufrieden sind und ob ein langfristiges Arbeitsverhältnis etabliert werden kann. Unter gewissen Umständen ist es möglich, die hier oft eingesetzte Probezeit zu verlängern, so dass sicher abgeschätzt werden kann, dass beide Parteien auch langfristig zum Arbeitsvertrag stehen. Lesen Sie, welche Gründe für die Verlängerung der Probezeit typisch sind und was diesbezüglich beachtet werden sollte.

Christian Steinfort
Von Christian Steinfort

Probezeitverlängerung: Voraussetzungen

Diese Möglichkeit einer Verlängerung existiert tatsächlich. Wichtig ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass beide Parteien dieser Verlängerung zustimmen.

In der Regel geht der Impuls einer gewünschten Verlängerung dabei vom Arbeitgeber aus. Der Arbeitnehmer sieht sich dann aber in der Regel gezwungen, diesem Vorschlag einer Verlängerung zuzustimmen. Ansonsten kann nämlich damit gerechnet werden, dass der Arbeitgeber die lockeren Kündigungsbestimmungen der Probezeit nutzt, um den Arbeitnehmer vor dem Eintritt in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu entlassen.

Vorteile

Sinnvoll ist die Verlängerung der Probezeit nur für einen größeren Betrieb. Handelt es sich hingegen um einen kleinen Betrieb, in dem weniger als zehn Mitarbeiter angestellt sind, greift bei diesen ohnehin nicht das Kündigungsschutzgesetz, sodass man ihnen recht einfach kündigen kann - der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an die Kündigungsfristen zu halten, muss jedoch keinen Grund für die Entlassung nennen.

In Großbetrieben hingegen greift nach Ablauf der Probezeit der volle Kündigungsschutz - Entlassungen können in diesem Fall nur noch in Form einer betriebs-, verhaltens- oder personenbedingten Kündigung ausgesprochen werden. Für deren Durchsetzung bedarf es guter Gründe.

Die Verlängerung der Probezeit kann sinnvoll sein wenn die Zeit nicht ausgereicht hat um sich besser kennenzulernen
Die Verlängerung der Probezeit kann sinnvoll sein wenn die Zeit nicht ausgereicht hat um sich besser kennenzulernen

Verlängerungsgründe

Generell beträgt die maximale Probezeit in einem neuen Unternehmen sechs Monate. Während dieser Zeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen beenden. Nach deren Ende greift der Kündigungsschutz, welcher die Kündigung wiederum deutlich erschwert.

Die Gründe für die Verlängerung einer Probezeit dürften auf der Hand liegen. So wünschen sich beide Seiten stets mehr Bedenkzeit und theoretische Freiheiten, bevor ein reguläres Arbeitsverhältnis eingegangen werden soll.

Vor allem Arbeitnehmer sollten dem Wunsch des Arbeitgebers nach mehr Probezeit aber nicht zu kritisch gegenüberstehen. Stattdessen kann das Ganze als eine Aufforderung verstanden werden, noch einmal alles zu geben und sich so für die Übernahme zu empfehlen.

In vielen Fällen ist sich der Arbeitgeber nicht hundertprozentig sicher, ob er den Arbeitnehmer für eine langfristige Zusammenarbeit vorsieht. In diesem Zusammenhang kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • häufigere/längere krankheitsbedingte Ausfälle
  • mangelnde Zeit für die Auseinandersetzung mit den Leistungen des Angestellten
  • keine Möglichkeit einer Bewertung, da der Angestellte mehr Zeit benötigt, um sich einzuarbeiten
  • ein Wechsel des Vorgesetzten
  • eine unsichere Auftragslage

Möglichkeiten der Probezeitverlängerung

Generell gibt es zwei Möglichkeiten, die Probezeit zu verlängern.

Erweiterte Kündigungsfrist

Tipp: Anwälte raten dazu, die Frist von vier Monaten nicht zu überschreiten!

Die erste Option liegt in der erweiterten Kündigungsfrist. Es beispielsweise möglich, dass ein Arbeitnehmer nach Ablauf der sechs Monate nicht gänzlich überzeugen konnte, den Betrieb aber darum bittet, die Einarbeitungsphase um vier Monate zu verlängern. In solch einem Fall kann man sich darauf einigen, dem Mitarbeiter zu kündigen, die Frist jedoch von zwei Wochen auf vier Monate auszudehnen - bei überzeugender Leistung kann er demnach danach wieder eingestellt werden.

Noch am letzten Tag der Probezeit kann eine Firma dem Arbeitnehmer somit kündigen, die Frist aber gleichzeitig auf bis zu vier Monate verlängern. Unterm Strich kann man dies mit einer Ausdehnung der Probezeit gleichsetzen.

Nach Rat von Rechtsanwälten sollten Arbeitgeber diese Frist nicht überschreiten. Zudem müssen sie beachten, dass sie eine Zusage bezüglich der Wiedereinstellung geben müssen, falls der Arbeitnehmer in dieser Zeit überzeugen konnte. Wird eine solche Zusage nicht gegeben, kommt dies einem Versuch gleich, den Kündigungsschutz zu umgehen.

Die Verlängerung der Kündigungsfrist auf bis zu 4 Monate ist möglich
Die Verlängerung der Kündigungsfrist auf bis zu 4 Monate ist möglich

Aufhebungsverträge

Letztlich gibt es nun noch einige rechtliche Komplikationen, sobald die Verlängerung der Probezeit bedeuten würde, dass sich diese Zeitspanne insgesamt über mehr als sechs Monate erstrecken wird. In einem solchen Fall gibt es aber eine Reihe von Tricks, wie rechtlichen Nachteilen entgangen werden kann. So kann beispielsweise ein rechtzeitig abgeschlossener Aufhebungsvertrag dafür sorgen, dass jederzeit eine Wiedereinstellungszusage erteilt werden kann, sobald die Probezeit abgelaufen ist.

Auch in diesem Fall benötigt man die Wiedereinstellungszusage. Zudem darf die Kündigungsfrist nicht überschritten werden. Allerdings sollten Arbeitnehmer hier folgenden Aspekt beachten: sobald der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann man ihm theoretisch vorwerfen, an der Lösung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. Als Folge kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen, sodass der Betroffene drei Monate lang kein Arbeitslosengeld erhält.

Fazit

Insgesamt ist die Verlängerung der Probezeit keineswegs ungewöhnlich. Stattdessen handelt es sich hierbei um ein wirkungsvolles Instrument, um sicher festzustellen, ob die Einstellung einer Arbeitskraft wirklich beide Seiten auch auf lange Sicht zufriedenzustellen vermag. Sie sollte dennoch stets mit Bedacht gewählt werden, da man mit einigen rechtlichen Folgen rechnen muss.