Die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit
Der Begriff Schwarzarbeit fand früher nur im Handwerk Verwendung, sobald jemand eine Arbeit ausführte, für welche er nicht die hierfür notwendigen Qualifikationen besaß. Heute bezeichnet Schwarzarbeit jede Form illegaler Beschäftigung, welche nicht ein gesetzliches Arbeitsverhältnis darstellt. Je nachdem, wer die Arbeit ausführt, stellt sich die Frage, ob man diese mit Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit gleichsetzen kann. Wo endet überhaupt die Nachbarschaftshilfe und beginnt die Schwarzarbeit, welche ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen kann? Wir informieren Sie.
Merkmale der Schwarzarbeit
Zunächst einmal wurde sich auch die Bundesregierung vor einigen Jahren der großen Problematik der Schwarzarbeit bewusst, weshalb im Jahre 2004 eine exakte Definition für diese illegale Beschäftigungsform aufgestellt wurde.
Laut dieser handelt es sich bei der Schwarzarbeit um eine Ausübung von Werk- oder Dienstleistungen, welche gegen das Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht verstoßen. Darüber hinaus zeichnet die Schwarzarbeit laut dieser Definition die Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber hierfür zuständiger Behörden aus. Unter zuständigen Behörden können
- die Bundesagentur für Arbeit
- Sozialämter
- Gewerbemeldeämter und
- die Handwerksrolle
verstanden werden.
Diese grundsätzliche Beschreibung von Schwarzarbeit lässt sich aber noch weiter konkretisieren und auf die Praxis beziehen. Hierdurch lässt sich eine harmlose Nachbarschaftshilfe dann noch leichter von illegaler Schwarzarbeit unterscheiden.
Unterschiede zur Nachbarschaftshilfe
Schwarzarbeit basiert zumeist auf mündlichen Verträgen. Dabei wird nicht nur die Art der Tätigkeit, sondern auch eine Entlohnung genauer festgelegt. Unter Entlohnung sind im Falle der Schwarzarbeit aber nicht nur Geld, sondern auch Sachleistungen zu verstehen.
Die Nachbarschaftshilfe basiert weniger auf einem mündlichen Vertrag, als vielmehr auf einem Gespräch, wodurch die Notwendigkeit der Hilfe bekannt wurde. Bittet beispielsweise ein Bewohner seinen Nachbarn, ob er diesen bei einer Renovierungsarbeit helfen könne, ist dies noch kein mündlicher Vertrag, welcher kritisch zu sehen wäre.
Gleichzeitig zeichnet die Nachbarschaftshilfe auch aus, dass es zu keiner Entlohnung im Sinne eines Gehaltes kommt. Stattdessen handelt es sich hierbei um eine unentgeltliche Hilfeleistung, deren Motivation die Solidarität oder das Erwarten von Gegenhilfe sein kann.
Trotzdem schließt die Nachbarschaftshilfe nicht aus, dass sich am Ende auch in Form eines kleinen Geschenkes bedankt werden kann. Diese Gegenleistung sollte allerdings den Umständen angemessen und niemals die vorher vereinbarte Motivation für die Ausübung der Arbeit sein.
Insgesamt ist die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit kaum präzise zu ziehen, weshalb sich Schwarzarbeit auch häufig unter dem Vorwand der Nachbarschaftshilfe vollzieht. Anhand dieser Kriterien kann allerdings relativ genau überprüft werden, wie eine bestimmte Tätigkeit eingeordnet werden kann.
Wer verrichtet die Arbeit?
Damit die Nachbarschaftshilfe nicht in die Kategorie der Schwarzarbeit fällt, kommt es auch darauf an, wer die besagte Tätigkeit ausführt. Eine solche Gefälligkeit kann natürlich auch von Angehörigen mit dem passenden Know-how getätigt werden. Wenn diese Gefälligkeit dabei nicht der nachhaltigen Ausrichtung auf Gewinn unterliegt, können folgende Angehörige eine solche Hilfeleistung bieten, ohne dass diese als Schwarzarbeit bezeichnet wird:
- Verlobte und Ehegatten
- Geschwister der Ehegatten und Ehegatten der Geschwister
- Kinder Geschwister der Geschwister
- Geschwister der Eltern
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie
- Pflegekinder und Pflegeeltern
Die Hilfsbereitschaft muss im Vordergrund stehen. Entscheidende Kriterien sind dabei
- eine gesellschaftliche Gepflogenheit
- ein persönliches Entgegenkommen oder
- Notfälle
Lässt sich eine Grenze ziehen?
Eine klare Grenze zwischen Schwarzarbeit und Gefälligkeit gibt es nicht. Wichtig ist diesbezüglich aber zu wissen: wenn die Arbeit in regelmäßigen Abständen, so etwa an jedem Wochenende, ausgeführt wird und mit der Bezahlung nennenswerter Summen einhergeht, kann man dies durchaus als Schwarzarbeit bezeichnen.
Nun kann es sich auch bei dem simplen Rasenmähen um eine regelmäßig verrichtete Arbeit handeln. In diesem Fall muss sich jedoch niemand Sorgen machen, dass er der Beschäftigung eines Schwarzarbeiters nachgeht bzw. diese anbietet, sofern der Lohn für die Tätigkeit deutlich unter dem Betrag liegt, welcher ein Gärtner dafür bekommen würde.