Unzählige Überstunden - nicht alles muss man sich gefallen lassen
Der Alltag eines jeden Arbeitnehmers wird maßgeblich von dessen Arbeitszeiten bestimmt, welche einen Großteil der Freizeit vereinnahmen. Besonders problematisch wird es, sobald sich zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten auch noch Überstunden gesellen. Im Rahmen des Arbeitszeit-Gesetzes gibt es einige Vorgaben, an die sich der Arbeitgeber halten muss. Lesen Sie hier, wie viele Überstunden zulässig sind und ab wann man sich als Arbeitnehmer gegen diese Form der Mehrarbeit wehren darf.
Zunächst einmal sieht das deutsche Gesetz die schwammige Grundregelung vor, dass Überstunden solange abverlangt werden dürfen, wie diese zumutbar sind. Diese Bezeichnung der Zumutbarkeit weist wiederum darauf hin, dass es sich bei Überstunden um keinen permanenten Zustand handeln darf, sondern um eine temporäre Ausnahmesituation, welche die natürliche Toleranzschwelle des Arbeitnehmers nicht überschreiten darf.
Überstunden und Mehrarbeit werden häufig synoynm verwendet. Der Unterschied ist:
- Mehrarbeit bezeichnet die Arbeit, welche der Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Regelarbeitszeit, also acht Stunden pro Werktag, leistet.
- Überstunden bezeichnen die Arbeit bzw. Arbeitszeit, die über diese im Vertrag festgelegte Arbeitszeit hinausgeht.
Unter Umständen gibt es hierbei keinerlei Unterschiede; handelt es sich jedoch beispielsweise um eine Teilzeitbeschäftigung, so wird die vereinbarte Arbeitszeit meist unter der Regelarbeitszeit liegen.
Überstunden und deren Folgen
Überstunden können für den Betroffenen eine große Belastung darstellen, vor allem, wenn diese zu einem dauerhaften Zustand werden. Typisch für diese Arbeitnehmer ist auch, dass sie auch nach Feierabend ständig erreichbar sind, wenn es um berufliche Angelegenheiten geht.
Mit der Zeit kann sich diese andauernde Rufbereitschaft auf die körperliche Gesundheit auswirken, von dem seelischen Zustand ganz zu schweigen. Es kommt zu
- Nackenverspannungen
- Rückenschmerzen
- Schulterschmerzen sowie
- Beschwerden in Armen und Händen
Dazu gesellen sich
- Nervosität
- Unruhe
- Kopfschmerzen
- Schlafstörungen
Nicht selten kann dieser Zustand in Burnout oder Depressionen enden.
Regelungen durch das Arbeitszeit-Gesetz
Neben dieser Grundeinordnung von Überstunden werden diese auch noch in die gesetzlichen Arbeitszeiten eingebettet. So gibt es das Arbeitszeit-Gesetz, welches vorschreibt, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Als Werktage werden in diesem Zusammenhang aber nicht nur die klassischen Werktage, sondern auch der Samstag verstanden.
Diese Grundarbeitszeit darf allerdings auf bis zu zehn Stunden täglich ausgedehnt werden, weshalb somit 60-Stunden Wochen möglich sind. Da in der Regel nur fünf Tage die Woche gearbeitet wird und täglich nicht länger als zehn Stunden gearbeitet werden darf, sind aus rechtlicher Sicht somit täglich um die zwei Überstunden zulässig.
Mehrarbeit hat Grenzen
Wie bereits ausgeführt, hat diese Form der Mehrarbeit allerdings auch ihre Grenzen. So darf es sich hierbei nur um einen temporären Zustand handeln, welcher im Gesetzeswerk auch genauer definiert wird. Das Recht sieht dabei vor, dass ein Durchschnitt von acht Stunden die Woche nicht innerhalb eines Zeitrahmens von 24 Wochen überschritten werden darf.
Dies bedeutet, dass Überstunden in regelmäßigen Abständen auch wieder abgebaut werden müssen. Ein jahrelanges Verschleppen von Überstunden ist wiederum nicht zulässig.
Darüber hinaus darf die tägliche Arbeitszeit die zehn Stunden Grenze nur dann überschreiten, wenn eine solche Überschreitung im jeweiligen Tarifvertrag vorgesehen ist. Ansonsten ist spätestens nach zehn Stunden Feierabend.
Solche tariflichen Regelungen, welche eine Überschreitung der täglichen zehn Stunden erlauben, liegen allerdings nur dann vor, wenn es sich bei einem Teil der Arbeitszeit um eine Arbeitsbereitschaft handelt oder nur maximal 60 Tage des Jahres von dieser Regelung betroffen sind. Sobald der Arbeitnehmer gegen diese Auflagen verstößt, hat man die Möglichkeit, die Mehrarbeit zu verweigern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Überstunden berechnen
Um den Wert der Überstunden zu berechnen, gibt es eine einfache Formel. Man nimmt das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt und teilt dieses durch die durchschnittliche monatliche Arbeitsstundenzahl.
So erhält man den exakten Stundenlohn, den man nun mit der Überstundenzahl multipliziert. Die Berechnung der monatlichen Arbeitsstundenzahl erfolgt durch Multiplizierung der Wochenstundenzahl mit 4,33.
Was darf der Arbeitgeber verlangen?
Zulässige Überstunden: In gewissen Fällen darf der Arbeitgeber Überstunden verlangen: bei besonderem betrieblichen Bedarf und in Notfall-/Krisensituationen!
Die erforderliche Anzahl an Arbeitsstunden wird im Arbeitsvertrag geregelt. An diese Regelung muss man sich als Arbeitnehmer halten; darüber hinaus müssen keine zusätzlichen Stunden gearbeitet werden.
In besonderen Fällen ist es dem Arbeitgeber gestattet, Überstunden zu verlangen; dies gilt, wenn ein besonderer betrieblicher Bedarf besteht oder im Fall von Notfall- oder Krisensituationen. Letztere müssen jedoch das Unternehmen in seiner Existenz bedrohen und dürfen außerdem nicht vorhersehbar sein.
Ein besonderer betrieblicher Bedarf liegt vor, wenn ein Auftrag, welcher eine sehr hohe wirtschaftliche Bedeutung für die Firma hat, fertig werden muss, damit der Kunde rechtzeitig beliefert werden kann. In einem solchen Fall kann die Arbeitszeit von zehn Stunden täglich verlangt werden, sofern ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten geschaffen wird. Über die Möglichkeiten des Überstundenausgleichs informieren wir hier in unserem separaten Artikel zum Thema.
An einem Sonn- und Feiertag darf dennoch weiterhin nicht gearbeitet werden. Zudem müssen dem Arbeitnehmer nach einem solchen langen Arbeitstag mindestens elf Stunden Ruhezeit zugesprochen werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise in Krankenhäusern.