Urlaubszeit - Hinweise zum Thema gesetzlicher Urlaubsanspruch
Der Urlaub ist wohl jener Zeitraum, auf welchen viele Arbeitnehmer im Laufe des Jahres hinarbeiten. So kann man sich dank dieser freien Tage entspannen, verreisen und viel Zeit mit der Familie und Freunden verbringen. Damit der Urlaubsanspruch geltend gemacht werden kann, müssen einige Voraussetzungen bestehen. Erfahren Sie hier, wie viel Urlaub Ihnen als Arbeitnehmer in Deutschland zusteht und welche Rechte und Ansprüche in diesem Zusammenhang durchgesetzt werden können.
Das Bundesurlaubsgesetz
Will man sich als Arbeitnehmer ausführlich mit dieser Thematik beschäftigen, dann hilft zunächst einmal ein Blick in das Bundesurlaubsgesetz. Allerdings gelten die hier festgesetzten Regelungen nicht für jeden, da beispielsweise Jugendliche und Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub weitere Sonderregeln beachten müssen.
Wer hat Anspruch?
Einen Urlaubsanspruch haben grundsäztlich alle Arbeitnehmer, also:
- Angestellte
- Arbeiter
- Auszubildende
- Volontäre
- arbeitnehmerähnliche Personen (z.B. freie Mitarbeier und Selbstständige, wenn sie in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Unternehmen stehen)
Anzahl der Urlaubstage
Allgemein kann zunächst gesagt werden, dass jedem Arbeitnehmer grundsätzlich 24 Werktage Urlaub im Jahr zustehen. Jedoch bestehen hierbei einige Auflagen. Erst wenn diese erfüllt sind, dann greift diese 24 Urlaubstage Regelung wirklich.
Zunächst einmal ist der Ausdruck "Werktage" in diesem Zusammenhang irreführend. So schließt Werktage im Gesetz auch den Samstag mit ein.
Menschen, die demnach 5 Tage die Woche einer Arbeit nachgehen, haben damit nur 4 Wochen effektiven Urlaub, also 20 Tage. Wirklich 24 Tage können demnach nur Arbeitnehmer einfordern, welche eine 6-Tage Woche absolvieren.
Nach Alter
Für Jugendliche greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Beschäftigten Jugendlichen unter 18 Jahren steht je nach Alter ein anderer Anspruch an Urlaubstagen zu:
- Bis 16 Jahre: mindestens 30 Werktage
- Bis 17 Jahre: mindestens 27 Werktage
- Bis 18 Jahre: mindestens 25 Werktage
Zudem gibt es weitere Ausnahmen: Zusatzurlaub erhalten zum Beispiel Auszubildende im Bergbau, die unter Tage arbeiten; sie erhalten drei zusätzliche Urlaubstage. Die Gewährung des Urlaubs muss während der Berufsschulferien gewährt werden, ansonsten muss je Berufsschultag, an welchem der Auszubildende die Berufsschule während der Ferien besuchen muss, ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt werden.
Im Jahr 2014 wurde außerdem geregelt, dass Arbeitnehmer ab einem bestimmen Alter ebenfalls zusätzliche Urlaubstage zustehen müssen. Angestellte über 58 Jahre können sich seitdem weitere zwei Tage freinehmen.
Krank im Urlaub
Eine Krankheit bekommt man in der Regel dann, wenn man sie gar nicht gebrauchen kann, wie zum Beispiel im Urlaub. In diesem Fall sollte sich en Arbeitnehmer sicherheitshalber sofort krankmelden, bestenfalls mit Attest.
Auf diese Weise kann der Urlaub aufgespart werden: für die nachgewiesenen Krankheitstage steht einem der gesamte Urlaub zu. Erkrankt man im Ausland, so hat man die Pflicht, seinen Arbeitgeber zu informieren.
Dauer des Arbeitsverhältnisses
Des Weiteren muss das Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr bestehen, damit dieser Urlaubsanspruch geltend gemacht werden kann. Sich in den ersten Monaten nach Arbeitsbeginn bei einem neuen Arbeitgeber Urlaub zu nehmen, würde demnach nicht nur von einem Mangel an Motivation zeugen, sondern wäre allein schon rechtlich in großem Umfang überhaupt nicht möglich.
Theoretisch sind aber natürlich auch mehr Urlaubstage möglich. Diese müssen dann aber im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages im Vornherein geregelt sein, damit sie geltend gemacht werden können.
Zuletzt gibt es noch eine Reihe von Personengruppen, bei welchen diese Pauschalregelung nicht zutrifft. Wie bereits oben angeklungen, sind für solche Sondergruppen dann aber auch spezielle Regelungen erlassen, welche deren Urlaubsanspruch regeln.
Urlaubszeitpunkt
Neben der Urlaubsdauer spielt hinsichtlich der Ansprüche aber auch der Urlaubszeitpunkt eine zentrale Rolle. Hierzu muss betont werden, dass der Arbeitgeber prinzipiell den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen darf. Allerdings müssen zusammenhängende Tage gewährt und solange die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, wie letztere nicht mit zentralen Interessen des Betriebs kollidieren.
Das bedeutet beispielsweise: ist der Betrieb vom Weihnachtsgeschenk abhängig, kann es sein, dass dem Arbeitnehmer zu dieser Zeit eine Urlaubssperre verhängt, da er nicht auf seine Angestellten verzichten kann. Ein weiteres klassisches Beispiel stellt der ersehnte Sommerurlaub da, bei dem Arbeitnehmer mit Kindern unter 14 Jahren der Vorrang gewährt wird.
Der Arbeitnehmer hat das Recht, seinen Urlaub mindestens 12 Tage am Stück zu nehmen. Fühlt er sich in diesen Belangen nachteilig behandelt, sollte er mit dem Betriebsrat sprechen; dieser hat in diesen Sachen Mitspracherecht.