Die Inhalte eines Arbeitsvertrags für Zeitarbeiter
Zeitarbeit hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Manche Aspekte, wie beispielsweise die Frage nach dem Gehalt, werfen bei den Arbeitnehmern Fragen auf. Wer als Zeitarbeiter einen Arbeitsvertrag abschließt, sollte genau darauf achten, was er unterschreibt. Es gibt viele gesetzliche Ansprüche sowie weitere Vertragspunkte, bei denen man genauer hinsehen sollte. Lesen Sie, worauf es bei der Zeitarbeit bei den Inhalten eines Arbeitsvertrags ankommt.
Zeitarbeitsvertrag: Unterschiede zum gewöhnlichen Arbeitsvertrag
Hat man sich dazu entschlossen, in einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten, ist es wichtig, auf einige Punkte zu achten. Dazu gehört vor allem der Abschluss des Arbeitsvertrages.
Wer als Leiharbeiter in einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, hat die Möglichkeit, neue Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Allerdings gibt es auch unseriöse Arbeitgeber, die ihr Personal verheizen.
Bevor man also einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma abschließt, sollte man genau darauf achten, was man unterschreibt. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag mündlich abzuschließen. Damit man seine Ansprüche besser nachweisen kann, wird jedoch empfohlen, auf einen schriftlichen Vertrag zu bestehen.
Die Unterschiede zwischen einem Zeitarbeitsvertrag und einem herkömmlichen Arbeitsvertrag sind nur geringfügig. Wurde Zeitarbeit für lange Zeit als Ausbeutung bezeichnet, hat es im Laufe der Zeit viele positive Überarbeitungen im Arbeitsüberlassungsgesetz.
Was klar sein sollte: Zeitarbeitsfirmen sind hauptsächlich auf den eigenen Gewinn aus. Was man bezüglich der Unterschiede zu einem klassischen Arbeitsvertrag erwähnen sollte, wären folgende Punkte:
- Die Beschäftigungsdauer: diese fällt bei der Zeitarbeit teilweise sehr kurz aus, in vielen Fällen nur wenige Monate
- Der Wechsel der Arbeitsorte: als Zeitarbeiter gibt es keinen einheitlichen Arbeitsplatz; statt dauerhaft an einem Ort tätig zu sein, ist es hier typisch, dass sich der Arbeitsort regelmäßig ändert
- Die Bezahlung: Lassen sich Arbeitszeit, Aufgaben und Arbeitsverhältnisse mit denen eines klassischen Arbeitnehmerverhältnisses, kann man von einem ähnlichen Gehalt ausgehen, ansonsten ist es üblich, dass auch weniger verdient wird
- Das Arbeitsumfeld: Zeitarbeiter müssen sich durch den häufigen Wechsel immer wieder auf neue Kollegen und Abläufe einstellen; von einer Routine kann also in vielen Fällen keine Rede sein
Wichtige Punkte eines Zeitarbeitsvertrags
In einem Zeitarbeitsvertrag stehen sämtliche Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Auf die folgenden drei Aspekte ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Überlassungserlaubnis
Die Überlassungserlaubnis stellt die Grundlage für den Zeitarbeitsvertrag dar, denn eine Firma darf nur als Zeitarbeitsunternehmen auftreten, wenn eine solche Erlaubnis vorliegt. Selbst wenn dies im Vertrag erwähnt wird, ist es empfehlenswert, sich die Kopie des entsprechenden Dokuments vorlegen zu lassen.
Regelungen im Tarifvertrag
Tarifverträge können in einigen Punkten von den üblichen Regelungen, die sowohl für klassische Arbeitnehmer als auch für Zeitarbeiter gelten, abweichen. Was die Entlohnung angeht, haben beide Seiten grundsätzlich das Recht auf gleiche Bezahlung; es ist jedoch möglich, dass in dem Tarifvetrag davon abgewichen wird - hier gilt es, genauer hinzusehen.
Gleichbehandlung
Diese Gleichbehandlung, also die Tatsache, dass man als Zeitarbeiter grundsätzlich die gleichen Rechte genießt, wie ein fest Angestellter, sollte im Zeitarbeitsvertrag genannt werden. Neben der Entlohnung spielen dabei auch die Sozialleistungen eine Rolle. In diesem Fall ist jedoch auch darauf zu achten, dass man bestimmte Ansprüche nur bei ähnlicher Arbeit und/oder vergleichbarer Qualifikation hat.
Vertragspunkte, auf die des Weiteren zu achten ist, haben wir im Folgenden zusammengestellt...
Gesetzliche Ansprüche
Zu den gesetzlichen Ansprüchen des Arbeitnehmers gehören
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- gesetzlicher Kündigungsschutz
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie
- bezahlter Urlaub.
Formale Aspekte
In einem Zeitarbeitsvertrag müssen Name und Adresse beider Vertragspartner stehen. Auch die Verleiherlaubnis samt Datum und Ort sowie die Erlaubnisbehörde sollten in dem Vertrag enthalten sein, denn die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung unterliegt der Erlaubnispflicht. In der Regel handelt es sich bei der Erlaubnisbehörde um das Landesarbeitsamt.
Angaben zum Arbeitsverhältnis
Ein weiterer wichtiger Vertragspunkt sind Angaben zum Arbeitsverhältnis. Dazu gehören
- Beginn und eventuell Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit und
- Arbeitsort.
Außerdem sollten die Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer zu leisten hat, kurz beschrieben werden. Ebenfalls in dem Vertrag stehen sollten
- die Höhe der Vergütung
- Vergütung von Überstunden
- der Termin, an dem das Gehalt gezahlt wird
- Kündigungsfristen
- Tarifvereinbarungen
- eine Regelung für den Krankheitsfall
- Probezeit
- mögliche Sonderzahlungen
- Urlaubsgeld und
- die Regelung des Jahresurlaubs.
So liegt der gesetzliche Mindestanspruch für den Jahresurlaub bei 24 Werktagen im Jahr.
Arbeitsgebiet mit Einschränkungen und Arbeitsdauer
Beim Arbeitsgebiet sollten mögliche Einschränkungen schriftlich festgelegt werden. Für den Fall, dass man einen befristeten Arbeitsvertrag erhält, muss beachtet werden, dass die Länge des Vertrages nicht mehr als zwei Jahre betragen darf. Sollte die Dauer kürzer sein, kann man den Vertrag innerhalb von zwei Jahren lediglich zweimal verlängern.
Bevor man den Vertrag unterschreibt, ist es ratsam, ihn sich genau durchzulesen. Hat man Zweifel an einigen Vertragspunkten, sollte man um Bedenkzeit bitten und sich von einer sachkundigen Person beraten lassen.
Besonders, was das Gehalt angeht, sollten sich Zeitarbeiter vor Vertragsabschluss genau informieren...
Nützliche Hinweise zum Thema Gehalt während der Zeitarbeit
Das Arbeitsverhältnis als Zeitarbeiter löst bei vielen Menschen Unsicherheit aus. So drängt sich unter anderem die Frage auf, wie das Ganze gehaltstechnisch geregelt ist. Doch was sollte man bezüglich des Gehalts wissen, um sich besser mit dieser Thematik auszukennen und zu entscheiden, inwiefern Zeitarbeit für einen selbst in Frage kommt?
Tarifgebundenheit
Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass Zeitarbeiter trotz eines durchgehenden Arbeitsverhältnisses nicht zwangsweise stets das gleiche Gehalt erhalten. Die Höhe des Gehalts richtet sich vielmehr nach der ausgeübten Tätigkeit und dem Qualifikationsgrad. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass auch Zeitarbeitsunternehmung tariflich gebunden sind und dementsprechend existierenden Richtlinien gerecht werden müssen.
Trotz dieser Regelung der Tarifgebundenheit gab es lange Zeit das Problem, dass die ungelernten Hilfskräfte zu Dumpinglöhnen beschäftigt wurden. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass solche Arbeitskräfte weder nennenswerte Qualifikationen aufweisen noch in einem Bereich tätig werden, welcher stets durch tarifliche Regelungen abgedeckt wäre.
Mindestlohn
Um die Ausbreitung einer solch ausbeuterischen Form der Zeitarbeit zu unterbinden, wurde vor einigen Jahren ein Mindestlohn in dieser Branche eingeführt. Diese Mindestlöhne wurden seitdem noch weiter angehoben, weshalb ein Zeitarbeiter im Westen derzeit mindestens 9,23 Euro die Stunde verdient.
Arbeitszeitkonten
Neben der Höhe des Gehalts sind aber auch noch jene Regelungen interessant, welche die Arbeitszeit betreffen. Die Arbeitnehmerüberlassung kämpft seit jeher mit dem Problem, dass es stets Phasen gibt, in welchen ein Überschuss oder Mangel an verfügbarer Arbeit existiert.
Um diesem Missstand gerecht zu werden, wurden Arbeitszeitkonten bei Zeitarbeitern eingeführt. Diese erlauben es den Zeitarbeitern, langfristig flexibel auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren und somit ein festes Gehalt zu beziehen.
Zeitarbeitsunternehmen arbeiten deshalb mit Plus- und Minusstunden, welche durch die Mitarbeiter aufgebaut und nach Ankündigung auch abgebaut werden können. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass der Zeitarbeiter nicht der Willkür des Entleihers ausgesetzt ist.
Sollte dieser den Zeitarbeiter einen Tag nicht benötigen und einfach nicht einsetzen, obwohl der Zeitarbeiter eigentlich derzeit bei diesem Unternehmen aktiv ist, dann kommt es zu keinem Arbeitszeitausfall. Stattdessen wird dem Arbeitnehmer dann der gewöhnliche Stundensatz angerechnet, welcher in der Regel 7-8 Stunden beträgt. So wird vermieden, dass kurzfristige Bedarfsschwankungen auf Kosten der Zeitarbeiter einfach ausgeglichen würden.
Schließlich sollten auch Entleiher auf bestimmte Aspekte achten...
Punkte, auf die Entleiher achten sollten
Bevor ein Zeitarbeiter sich überhaupt mit dem Arbeitsvertrag auseinandersetzt, sollten entleihende Unternehmen sich mit diesem Thema befassen und wissen, worauf sie unbedingt zu achten haben. Es gilt:
- Leihverträge sind unwirksam, sofern der Verleiher nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung ist
- Der Entleiher trägt das Verwendungsrisiko, wenn er nicht in der Lage ist, die Angestellten, die ihm von der Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt werden, zu beschäftigen
- Die Zeitarbeitsfirma haftet bei Verschulden wegen Schlechterfüllung des Vertrags, wenn sie Arbeitnehmer auswählt, die ungeeignet sind
- Bei Zufügung von Personenschaden des Zeitarbeiters durch den Entleiher, haftet er zusätzlich wegen Schlechterfüllung auch dem Verleiher gegenüber
- Erhält der Zeitarbeiter nicht die Arbeitsbedingungen, die einem vergleichbaren Arbeitnehmer zugesprochen worden wären, wird die Verleiherlaubnis versagt
- Liegen Vertragspunkte vor, in denen es heißt, die entleihende Firma darf den Arbeitnehmer nach Vertragsende nicht einstellen, so sind diese unwirksam