Zwischenzeugnis - Funktion, Merkmale, Unterschiede zum Arbeitszeugnis

Das Wechseln einer Arbeitsstelle ist heutzutage keineswegs mehr eine Ausnahme, da nur noch wenige Arbeitnehmer jahrzehntelang für nur ein Unternehmen tätig sind. Umso wichtiger werden dabei auch Zeugnisse, welche bei Neubewerbungen unerlässlich sind und die eigenen Qualifikationen und Fähigkeiten bestätigen. Zwischenzeugnisse werden dabei zum Beispiel beim Wechsel des Vorgesetzten oder der Abteilung ausgestellt. Lesen Sie, wer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat und welche Merkmale es aufweist - wo liegen die Unterschiede zum Arbeitszeugnis?

Von Kai Zielke

Zwischenzeugnis: Funktion und Merkmale

Bei einem Zwischenzeugnis handelt es sich um eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde, die sich auf die Arbeit des Arbeitnehmers bezieht. Liegt ein berechtigtes Interesse seitens des Angestellten vor, oder wurde es arbeits- bzw. tarifvertraglich vereinbart, hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf und kann es von seinem Arbeitgeber verlangen. Was Inhalt und Form des Zwischenzeugnisses angeht, gelten die Richtlinien, die auch beim Arbeitszeugnis angewandt werden.

Das Zwischenzeugnis wird aus unterschiedlichen Gründen ausgestellt, auf die im nächsten Punkt eingegangen wird. Generell sind diese in einem strategischen sowie in einem baldigen Jobwechsel zu finden. Steht beispielsweise ein baldiger Chefwechsel bevor, dient das Zeugnis einer zwischenzeitlichen Beurteilung, die besonders dann auch sinnvoll ist, wenn man sich mit dem noch aktuellen Arbeitgeber gut verstanden hat.

Es kann natürlich sein, dass das Verhältnis zum neuen Chef nicht ganz so gut ausfällt; in diesem Fall hat man ein sehr gutes Zeugnis in der Tasche. Von diesen Bewertungen kann der neue Arbeitgeber nicht bedeutend abweichen. Steht fest, dass ein Arbeitnehmer das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt verlässt, wird anstelle eines Zwischenzeugnisses ein "Vorläufiges Zeugnis" bzw. "Vorläufiges Abschlusszeugnis" erstellt.

Anspruchsgrundlagen: Gründe für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses

Ein Zwischenzeugnis ist prinzipiell also ein Arbeitszeugnis, welches aber bereits während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden kann. Allerdings müssen hierfür Gründe vorliegen, welche die Ausstellung dieses Dokuments rechtfertigen.

Generell gilt aber: einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Als Arbeitnehmer ist man gut beraten, den Arbeitgeber nicht unvermittelt danach zu fragen.

Für diesen bedeutet die Ausstellung zusätzliche Arbeit und zudem macht es bei einer solch unerwarteten Frage den Anschein, das Unternehmen bald verlassen zu wollen. Auch wenn dies der Fall ist, sollte man möglichst andere, unverdächtigere Gründe nennen, zu den triftigen Varianten zählen:

  • eine lange Betriebszugehörigkeit, ohne, dass die Leistungen bisher bewertet wruden
  • ein interner Jobwechsel
  • ein geplanter Stellenabbau
  • eine Beförderung
  • eine Versetzung
  • eine Weiterbildung

Möglich sind jedoch auch...

Bewerbung

Zunächst einmal wäre dies die geplante Bewerbung für eine neue Stelle, bei welcher ein Zwischenzeugnis unumgänglich ist. So fordert der neue potentielle Arbeitgeber stets ein Zwischenzeugnis, um sich ein wirkliches Bild über den Arbeitnehmer machen zu können.

Damit sich der Arbeitnehmer bereits während der Kündigungsfrist neu bewerben kann braucht er ein Zwischenzeugnis
Damit sich der Arbeitnehmer bereits während der Kündigungsfrist neu bewerben kann braucht er ein Zwischenzeugnis

Betriebsübernahmen

Des Weiteren rechtfertigen aber auch Betriebsübernahmen die Ausstellung dieses Dokuments. In einem solchen Fall kann man sich als Arbeitnehmer nämlich noch die Einschätzung des alten Vorgesetzten sichern, bevor dieser durch einen neuen Arbeitgeber ersetzt wird.

Arbeitsunterbrechung

Darüber hinaus können auch längerfristige Arbeitsunterbrechungen Grund genug sein, ein Zwischenzeugnis einzufordern. Unter längerfristigen Arbeitsunterbrechungen können in diesem Zusammenhang beispielsweise ein Erziehungsurlaub oder Zivildienst verstanden werden.

Änderungen der Aufgabengebiete

Daneben können aber auch wesentliche Änderungen der eigenen Aufgabengebiete dazu führen, dass die Ausstellung dieses Dokuments sinnvoll erscheint. Hierdurch kann man sich frühere Leistungen bescheinigen lassen, da es unsicher erscheint, ob man mit den neuen Aufgaben ebenso souverän umgehen kann. Ähnliches gilt natürlich für Versetzungen, welche ebenso zumeist mit einer Neuorientierung und unbekannten Aufgaben verbunden sind.

Insolvenz oder Fusion

Zuletzt kann man als Arbeitnehmer aber auch ein Zwischenzeugnis fordern, wenn es zu einer Insolvenz oder Fusion des Unternehmens kommt. In einem solchen Fall kann der weitere persönliche Werdegang nicht mehr sicher vorausgesagt werden, weshalb bisherige Leistungen mit einem Zwischenzeugnis dokumentiert werden können.

Fazit

Insgesamt gibt es zahlreiche Gründe, weshalb die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sinnvoll erscheint. Als Arbeitnehmer sollte man sich nicht davor scheuen, auch von diesem Recht Gebrauch zu machen. Ansonsten läuft man nämlich Gefahr, mit einem Arbeitszeugnis abgespeist zu werden, welches weder den eigenen Erwartungen entspricht noch jene Leistungen ehrt, welche für das Unternehmen erbracht wurden.

Dabei sollte man sich auch stets darüber im Klaren sein, dass ein Zwischenzeugnis stets nur durch Eigeninitiative ausgestellt wird. Es dürfte nur wenige Vorgesetzte geben, welche von sich aus die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses im Bedarfsfall anordnen.

Unterschiede zum Arbeitszeugnis

Prinzipiell unterscheidet sich ein Zwischenzeugnis von einem Arbeitszeugnis nur hinsichtlich eines Aspekts. So wird ein Arbeitszeugnis nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt, wohingegen ein Zwischenzeugnis unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit eingefordert werden kann.

Inhaltlich gleicht ein Zwischenzeugnis dagegen einem Arbeitszeugnis. Ein Zwischenzeugnis muss in diesem Zusammenhang lediglich als ein solches markiert sein.

Sonderform: Vorläufiges Zeugnis

Eine Sonderform, welche quasi zwischen dem Zwischen- und Abschlusszeugnis steht, ist dagegen das Vorläufige Zeugnis. Dieses wird eingesetzt, wenn noch keine Entlassung des Mitarbeiters eingetreten ist, der Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen aber bereits feststeht.

Vorzüge

Insgesamt kann es sich als Arbeitnehmer aber auch lohnen, auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zu drängen, selbst wenn davon ausgegangen werden kann, dass kein baldiger Wechsel der Arbeitsstelle eintritt. Sollte es nämlich zu einer Entlassung in der Zukunft kommen, dann wird lediglich ein Arbeitszeugnis ausgestellt, dessen Inhalt in der Praxis oft negativer ausfällt als jenes des Zwischenzeugnisses.

Im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber nämlich oftmals nicht mit den Leistungen des Arbeitnehmers zufrieden, was in Form unterschwelliger Negativbemerkungen in das Arbeitszeugnis einfließen kann. Das Zwischenzeugnis, welches hingegen während eines zumeist gesunden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, ist zumeist frei von solchen Hinweisen. Als Arbeitnehmer kann man sich dank des Zwischenzeugnisses demnach vor derartigen Diskriminierungsmaßnahmen schützen, welche zwar eigentlich illegal sind, in der Praxis aber nichtsdestotrotz häufig vorkommen dürften.

Tipps zur Anforderung

Wenn einer der anfänglich genannten Gründe vorliegt, handelt es sich um ein berechtigtes Interesse. Nun gilt es, das Zwischenzeugnis anzufordern. Eine solche Zwischenbeurteilung sollte stets schriftlich erfolgen.

Meist kann man sich mit dem Anliegen an seinen direkten Vorgesetzen wenden, ansonsten leitet er das Schreiben entsprechend weiter. Die Formulierung sollte mit wenigen Zeilen erfolgen.

Ein gutes Zwischenzeugnis erkennen

Ein Zwischenzeugnis sollte folgende Punkte beinhalten:

  • geschrieben im Präsens
  • wahr und wohlwollend
  • kein Beschäftigungsende genannt
  • Leistung und Sozialverhalten beurteilt
  • für die Zusammenarbeit bedankt

Weitere Informationen zu den Inhalten erhalten Sie hier.

  • Christian Püttjer und Uwe Schnierda Arbeitszeugnisse, Campus Verlag, 2006, ISBN 3593378140
  • Arnulf Weuster und Brigitte Scheer Arbeitszeugnisse in Textbausteinen: Rationelle Erstellung, Analyse, Rechtsfragen, Boorberg, 2007, ISBN 3415038629
  • Anne Backer Arbeitszeugnisse: Entschlüsseln und mitgestalten, Haufe, 2006, ISBN 3448072834
  • Jürgen Hesse und Hans Christian Schrader Arbeitszeugnisse: Professionell erstellen, interpretieren, verhandeln, Eichborn, 2008, ISBN 3821859571
  • Verena Janßen und Manfred Beden Arbeitszeugnisse: Richtig deuten, perfekt formulieren, Gräfe & Unzer, 2006, ISBN 377428850X

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