Medikamentenabgabe von Apothekern an Kinder - rechtliche Hinweise und Tipps für Eltern
Apotheker dürfen Arzneimittel laut Gesetz auch an Kinder und Jugendliche aushändigen, doch das birgt ein Vielzahl an Risiken. Die Hinweise der Apotheker in Bezug auf Dosierung, Wechselwirkungen oder Aufbewahrung sind besonders wichtig. Schicken Eltern den Nachwuchs zur Abholung von Medikamenten, kommt es schnell zu Missverständnissen.
Haben Eltern keine Zeit oder sind aus anderen Gründen verhindert, schicken sie häufig ihre Kinder mit einem Rezept in die Apotheke oder mit dem Auftrag, Kopfschmerztabletten oder Hustensaft zu besorgen. Doch vor allem kleinere Kinder sollten besser keine Medikamente holen, da sie häufig Informationen zu Einnahme und Anwendung nicht richtig verstehen, um sie ihren Eltern auszurichten.
Apotheker weisen auf Wechselwirkungen hin oder machen auf Nebenwirkungen aufmerksam. Häufig tauchen auch Fragen zu anderen Arzneimitteln auf, die der Patient einnimmt. Viele Kinder können diese Fragen nur unzureichend oder gar nicht beantworten.
Nach welchen Kriterien beurteilen Apotheker die Medikamentenabgabe an Kinder?
Apotheker tragen eine große Verantwortung. Das betrifft sowohl die Abgabe rezeptpflichtiger als auch rezeptfreier Arzneimittel. Vor allem bei der Medikamentenabgabe an Kinder und Jugendliche richten sich Apotheker nach verschiedenen Kriterien zur Entscheidungsfindung, obwohl es von rechtlicher Seite in Deutschland keine Vorgaben gibt.
Aufgrund der Komplexität verschiedener Medikamente ist es oft nicht möglich, Kindern die Dosierung, Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen verständlich zu erklären. Deshalb entscheiden Apotheker im Einzelfall über die Abgabe an Kinder.
Dabei helfen Fragen wie:
- Ist das Kind der Abholer oder selbst Patient?
- Wie hoch ist der Entwicklungsstand des Kindes?
- Gibt es eine Ermächtigung zum Kauf von den Eltern?
- War das Kind bereits häufiger in der Apotheke und ist bekannt?
- Sind eventuell schriftliche Informationen für den Empfänger sinnvoll?
- Auch die Klärung, ob es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament oder um Arzneimittel zur Selbstmedikation handelt, erleichtert die Entscheidung
- Ebenso von Bedeutung sind Kriterien wie Missbrauchspotenzial oder die Toxizität eines Arzneimittels
- Auch die Verpackung kann ein Grund für oder gegen die Abgabe an Kinder sein. Ist die Verpackung leicht zu öffnen, erhöht sich das Risiko, dass der Nachwuchs aus Neugier Tabletten oder Tropfen probiert
Handlungsempfehlungen unterstützen Pharmazeuten
Apotheker beurteilen zunächst, ob ein Kind oder Jugendlicher in Lage ist, Informationen zu verstehen und weiterzuleiten. Gleichzeitig fragen sie nach dem Namen des Anwenders oder kontaktieren ihn telefonisch.
Viele Apotheker legen Informationsblätter mit Anwendungshinweisen bei, fordern Kinder auf, das Medikament ohne Umweg dem Empfänger auszuhändigen oder fügen eine Mitteilung mit der Bitte um Rückruf hinzu.
Gerade bei Mitteln zur Selbstmedikation richten sich Apotheker nach verschiedenen Faktoren und holen beim Boten Auskünfte ein, beispielsweise zu den Symptomen. Sollten Zweifel bestehen oder ist eine Rücksprache per Telefon nicht möglich, verweigern zahlreiche Pharmazeuten die Arzneimittelabgabe an Kinder.
Junge Patienten, die ihre Medikamente selbst abholen, werden je nach Entwicklungsstand direkt beraten oder erhalten die Arzneimittel nach Absprache mit den Eltern.