Wie man sein Tanz-Hobby zum Beruf macht

Wer seinen Beruf in den Bereich des Tanzsports legen möchte und gerne mit Menschen zusammen arbeitet, ist möglicherweise als Tanzlehrer gut aufgehoben. Eine feste Ausbildung in diesem Beruf gibt es nicht; von den deutschen Tanzverbänden ADTV und BDT wurde jedoch ein größtenteils recht einheitliches Konzept erstellt. Lesen Sie alles Wissenswerte über den Beruf des Tanzlehrers.

Von Kathrin Schramm

Der Beruf des Tanzlehrers zählt zu den freien Berufen und ist nicht einer festen Ausbildung unterworfen. Somit ist der Beruf des Tanzlehrers nicht geschützt und nicht als offizielle Berufsausbildung anerkannt. Auch eine Tanzschule darf ohne offizielle Berufsausbildung eröffnet werden.

Um Qualitätsstandards zu sichern, haben sich die beiden deutschen Tanzverbände,

  • der ADTV und
  • der BDT

jedoch auf eine in weiten Teilen ähnliche und qualifizierte Berufsausbildung zum Tanzlehrer geeinigt. Sie unterliegt den Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes. Wer als Tanzlehrer arbeiten möchte, der tut gut daran, eine dieser Ausbildungen zu absolvieren und bei seinen Bewerbungen das entsprechende Abschluss Zertifikat vorweisen zu können.

Voraussetzungen

Um eine dieser beiden Ausbildungen zu beginnen, muss

vorgewiesen werden. Ebenso muss der Auszubildende

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Gesundheitszertifikat werden jedoch lediglich vom ADTV verlangt.

Mann und Frau im eleganten Outift beim Gesellschaftstanz auf weißem Hintergrund
Mann und Frau im eleganten Outift beim Gesellschaftstanz auf weißem Hintergrund

Ausbilungsdauer und -inhalte

Die Ausbildung zum Tanzlehrer geht beim ADTV und beim BDT über drei volle Jahre. Spezielle Schulungen für Tanzlehrer, die sich spezialisieren wollen, werden im Rahmen der Ausbildung oder in ihrem Anschluss zusätzlich angeboten. So kann man sich etwa zum

  • "Kindertanzlehrer ADTV" oder
  • "Tanzsportlehrer ADTV"

ausbilden lassen. Auch der BDT bildet verschiedene Fortbildungsmöglichkeiten an, wie etwa den

  • "BDT Aerobic Instructor" oder
  • "BDT Rückenschultrainer",

der in Kooperation mit der Krankenkasse AOK angeboten wird.

Voraussetzungen:

  • Schulabschluss
  • Volljährigkeit
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszertifikat

Qualifikationen und Berufsmöglichkeiten

Nach Abschluss dieser Ausbildung kann sich der Teilnehmer mit seinem Zertifikat bei allen Tanzschulen bewerben. Der BDT erkennt die Ausbildung und Qualifikation des ADTV an, umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall.

So kann es vorkommen, dass ein qualifizierter Bewerber mit BDT Zertifikat in einer dem ADTV zugehörigen Tanzschule abgewiesen wird. Die Grenzen sind hier aber auch fließend, und die Einstellung liegt viel im persönlichen Ermessen der Personalentscheider.