In der Trennungszeit - Wohnung entrümpeln mit System
Wenn man sich von seinem Partner trennt, muss man nicht nur mit der Trauer zurechtkommen, sondern auch die gemeinsame Wohnung auflösen oder zumindest die Einrichtung aufteilen. Dazu sollte man auch die eigenen Dinge mit System entrümpeln und Platz für Neues schaffen. Diese Phase ist sicherlich nicht einfach; wer hier systematisch vorgeht, kann umso schneller in den Neuanfang starten. Holen Sie sich Tipps, um in der Trennungszeit Ihre Wohnung mit System zu entrümpeln.
Während Entrümpeln und Ordnung schaffen für viele ein notwendiges Übel ist, das man hin und wieder aber ganz gerne macht, ist das Auflösen einer gemeinsamen Wohnung aufgrund einer Trennung für die meisten doch nicht ganz so einfach. Selbst wenn man sich auf einen Neuanfang freut, oder aber eine solch große Wut auf seinen Expartner hat, dass man mehr als alles andere aus der alten Wohnung rausmöchte, so fällt es dennoch nicht leicht, die alten Erinnerungen einfach loszulassen.
Das Aufteilen der Möbel
Wenn klar ist, dass man mit dem Partner/der Partnerin nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung bleiben möchte, dann muss die Wohnung entweder komplett aufgelöst werden oder einer der beiden wohnt weiterhin in der Wohnung, während nur der andere auszieht. In jedem Fall müssen die Möbelstücke aufgeteilt werden.
Was sie in die Beziehung mitgebracht hat, sollte auch wieder in ihre Wohnung, umgekehrt darf er die Möbelstücke behalten, die er bezahlt oder mitgebracht hat. Hat man jedoch schon viele Jahre zusammengelebt und/oder war verheiratet, so ist das Aufteilen der Möbelstücke oft deutlich schwieriger. Dies gilt vor allem dann, wenn die Möbel vom gemeinsame Konto bezahlt wurden.
Hier kommt es auch darauf an, wie gut sich beide Seiten noch verstehen, ob sie überhaupt dazu in der Lage sind, sich zusammen zu setzen und diese Aufgabe gemeinsam anzugehen. Es ist auch oftmals so - und in vielen Fällen ist es die bessere Lösung - dass man sich gänzlich von allen Möbeln, und damit von allen Erinnerungen, die dem bevorstehenden Neuanfang im Weg stehen könnten, trennen möchte. Nur so ist es häufig möglich, überhaupt loszulassen.
Geht man hingegen im Guten auseinander, so ist zumindest ein klärendes Gespräch möglich, was häufig auch aus dem Grund sinnvoll ist, da möglicherweise einer von beiden die Möbel behalten und sie damit dem Partner bzw. der Partnerin abkaufen möchte. Nicht selten sind in diesem Fall hohe Geldsummen im Spiel, die man wiederum gut für neue Möbel etc. gebrauche könnte.
Möchte keiner von beiden die alten Sachen behalten, so muss man sich überlegen, was stattdessen damit geschieht.
- Verkauft man sie über das Internet?
- Kann man möglicherweise einiges dem zukünftigen Mieter überlassen?
- Hat man Freunde oder Familienmitglieder, die etwas davon gebrauchen könnten?
Viele Fragen, die es zu beantworten gilt.
Ein Zimmer nach dem anderen entrümpeln
Aber mit dem Aufteilen der Möbel ist es bei einer Trennung nicht getan. In jeder Wohnung sammeln sich Dinge an, die man einzeln in die Hand nehmen muss, durchsehen und dann entscheiden muss, ob und wenn ja, wer dieses Teil noch benötigt - Entrümpeln mit System ist hier angesagt.
Am einfachsten gelingt das Entrümpeln, wenn man sich Zimmer für Zimmer vornimmt und nicht in jedem Zimmer kurz anfängt und dann zum nächsten Zimmer übergeht. Erst wenn man einen Raum komplett entrümpelt und die vorhandenen Sachen aufgeteilt hat, dann sollte man mit dem nächsten anfangen.
Diese Aufgabe ist zwar lästig, befreit jedoch die Seele. Alter Ballast wird weggeworfen und macht Platz für etwas Neues - eine neue Beziehung zum Beispiel.
Weitere wichtige Aspekte
Neben der Frage, wer die Wohnung und Möbel bekommt, sind noch weitere Punkte zu beachten. Auch die Mietkaution muss zurückerstattet werden, sofern der, der sie bezahlt hat, nicht in der Wohnung wohnen bleibt. Anderenfalls sollte er den ausziehenden Partner bezahlen.
Ist man sich einig, dass die Wohnung gekündigt werden soll, müssen beide Paare die Kündigung unterschreiben, sofern auch beide den Mietvertrag unterzeichnet haben. Wenn der Vermieter sein Geld oder Teile davon nicht erhält, kann er sich aussuchen, von wem er es einfordert.
Bleibt einer von beiden in der Wohnung wohnen, zahlt der andere seinen Anteil bis zu dem Zeitpunkt, an dem er auszieht. In diesem Fall muss der Vermieter über die Trennung informiert werden; dann kann man ihn bitten, den Mietvertrag zu ändern und auf die bleibende Person zu überschreiben. In seltenen Fällen verweigert er dies im Übrigen - er ist dadurch nämlich nicht mehr in der Lage, die Miete von beiden Seiten einzufordern.
Hatte man ein gemeinsames Konto, welches man für die Anschaffung von Möbeln etc. genutzt hat, ist es vorgesehen, dass beide Seiten den gleichen Betrag erhalten. Gleiches gilt übrigens auch für die Schuldlast.