Die finanziellen Vorteile einer Hochzeit: Veränderungen in Sachen Versicherungen, Steuern und Co.

Die Hochzeit stellt den vielleicht schönsten Tag des ganzen Lebens dar. Doch dessen Vorzüge bestehen nicht alleine in der gemeinsamen Zukunft. Die finanziellen Verbesserungen einer Hochzeit sind auch nicht zu verachten. Die Versicherungen, die Steuern und vieles mehr gelten nun nicht mehr für eine Person, sondern gemeinschaftlich für das Paar. Erfahren Sie, warum es sich auch finanziell lohnen kann, zu heiraten - über die Vorzüge in Sachen Steuern, Versicherungen und Co.

Maria Perez
Von Maria Perez

Steuerzahlungen

Vorteile bei der Einkommenssteuer

Sicherlich wird es nur wenige Menschen geben, die alleine wegen des Steuervorteils den Bund der Ehe eingehen. Und doch liegt hierin ein erhebliches Potenzial der Kostenersparnis.

Geben sich zwei Personen das Ja-Wort, so werden ihre individuellen Einkommen künftig addiert und anschließend durch zwei gleich große Teile getrennt. Auf sie wiederum kassiert der Fiskus die entsprechenden Prozente.

Im Regelfall machen sich dadurch bereits deutliche Senkungen der Steuersummen bemerkbar. Sie wachsen jedoch an, wenn es zwischen beiden Partnern ein Ungleichgewicht hinsichtlich des Gehalts gibt. Verdient der eine Ehegefährte also sehr viel Geld, während der andere auf einen vergleichsweise geringen Lohn blickt, wird nach der Zusammenfassung und Neuberechnung das beste Resultat für die Lebensgemeinschaft zu erzielen sein.

Weitere Privilegien bei den Steuerzahlungen

Doch der Staat stellt das Paar nicht alleine hinsichtlich des Einkommens besser. Auf vielfältige Steuerzahlungen darf nun mit gesenkten Forderungen gerechnet werden. Endet der Bund des Lebens durch den vorzeitigen Tod eines der beiden Partner, so darf der Hinterbliebene das gesamte Vermögen steuerfrei behalten, sofern dieses nicht den Freibetrag von 500.000 Euro übersteigt.

Zudem kann meist auch das gemeinsame Haus im Eigentum verbleiben. Abermals, ohne dass der Fiskus die Hand bei der Erbschaftssteuer aufhält.

Zum Vergleich dazu wäre der Tod innerhalb einer unverheirateten Partnerschaft zumindest aus reinen Steuergründen erheblich schwieriger, könnte hier doch nur ein Vermögen bis zu einer Summe von 20.000 Euro ohne Abschläge beansprucht werden.

Auch für die Rente lohnt sich der Bund der Ehe

Verglichen mit einem unverheirateten Paar kann eine Lebensgemeinschaft mitsamt Eheringen nicht alleine hinsichtlich der Steuerzahlungen mit einer Besserstellung rechnen. Scheidet einer der beiden Partner aus dem Leben, während er sich bereits im Rentenalter befunden hat, so darf der Hinterbliebene hier seine Ansprüche gelten machen.

Beispielshaft sei die Riester-Rente genannt, die nun von dem verstorbenen auf den noch lebenden Partner übergeht. Derlei Forderungen werden bei allen Formen der privaten Vorsorge gestattet.

Bei der staatlichen Zahlung des Ruhegeldes ist allerdings mit Abschlägen zu rechnen. Bei ihnen wird nicht mehr die volle Summe gewährt, vielmehr besteht lediglich ein temporäres Anrecht auf die Witwenrente.

Besserstellung bei vielen Versicherungen

Natürlich bringt jeder Partner auch die bestehenden Versicherungen mit in die Lebensgemeinschaft. Diese lassen sich für die rein materiellen Güter nun aber zusammenlegen.

So kann beispielsweise der gesamte Hausrat beider Personen als ein gemeinschaftlicher Wert betrachtet werden. Dieser steigt nun zwar an und erfordert damit im Regelfall zunächst einen Anstieg im Vergleich zu den jeweiligen Einzelsummen. Unter dem Strich lässt sich damit aber dennoch sparen, ist doch nun ein deutlich größerer Umfang in die Versicherung einbezogen worden.

Übrigens stellen viele Anbieter nach der Hochzeit die Policen automatisch um. Dennoch sollte stets nachgefragt werden, ob das auch tatsächlich geschehen ist.

Bei der Krankenversicherung profitieren

Ein solcher Zusammenschluss bei der Krankenversicherung ist an sich zwar nicht möglich. Dennoch können auch hier einige Vorteile locken: Ist einer der beiden Partner arbeitslos oder in einem gering bezahlten Anstellungsverhältnis beschäftigt, so darf er sich gebührenfrei durch den zweiten Partner mitversichern lassen.

Gegenwärtig wird die Einkommensgrenze dafür bei 450 Euro pro Monat angesetzt. Wer mehr verdient, kann diese Vorteile also nicht nutzen und muss sich individuell absichern.

Wer unter diesem Limit liegt, genießt medizinische Kuren, Therapien und Untersuchungen aber ohne die monatliche Gebühr. Doch Vorsicht, das gilt ausschließlich für die staatlichen Kassen. Die privaten Anbieter gewähren solche Vorteile meist nicht.

Vorteile im Krankheitsfall

Neben den bereits genannten Privilegien kommt es zu einer Vielzahl weiterer Vorzüge, die allgemein oder im Einzelfall genutzt werden können. Insbesondere dem medizinischen Aspekt kommt dabei ein besonderes Augenmerk zu.

Wer sich in einer Ehegemeinschaft befindet, kann bei Krankheiten oder Notfällen als Angehöriger des Betroffenen angesehen werden. Damit steigt die Pflicht der Ärzte, eine Auskunft zu erteilen. Ebenso darf die Behandlung beeinflusst werden, wenn der erkrankte Partner zu eigenen Aussagen nicht fähig ist. Zu denken wäre etwa an die Aufrechterhaltung lebensverlängernder Maßnahmen.

Fazit

Die Heirat bringt also einen vielschichtigen praktischen Nutzen mit sich. Und dennoch sollte das Ja-Wort nur zwischen jenen Menschen getauscht werden, die auch tatsächlich bereit sind, aus Zuneigung und Vertrauen das Leben gemeinschaftlich zu verbringen.