Rund um die Scheidung - Ablauf, rechtliche Aspekte, Finanzen und wichtige Begriffe

Am Tag der Hochzeit kann sich kaum ein Brautpaar vorstellen, dass es sich irgendwann scheiden lassen wird. Doch inzwischen wird leider eine Vielzahl der Ehen wieder geschieden. Dabei kann eine Scheidung sowohl friedlich als auch sehr problematisch verlaufen. Besonders die vielen rechtlichen Aspekte machen den ehemaligen Paaren zu schaffen. Informieren Sie sich über den Ablauf, die rechtliche Seite sowie die finanziellen Angelegenheiten bezüglich einer Scheidung.

Von Claudia Haut

Das Eherecht bei der Scheidung

Mit der Eheschließung auf dem Standesamt unterzeichnen beide Partner den gesetzlichen Ehevertrag. Er regelt die unterschiedlichsten Themen, die für die Eheschließung von Belang sind, so zum Beispiel das Namensrecht, das Sorgerecht und die wirtschaftliche Faktoren.

Er enthält auch Passagen für den Scheidungsfall. Darüber hinaus haben Paare die Möglichkeit, einen eigenen Ehevertrag nach ihren Vorstellungen zu schließen, der weitergehende Regelungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten enthält.

Rechtliche Grundlage in Deutschland

Der gesetzlich vorgegebene Ehevertrag behandelt unter anderem auch das Scheidungsrecht. In Deutschland ist es wie folgt geregelt:

Im Deutschen Recht gilt die Ehe als lebenslange Institution, die dem Schutz durch das Grundgesetz unterliegt. Sie kann nur durch Tod, Scheidung oder Aufhebung beendet werden. Dazu ist ein richterliches Urteil erforderlich.

Das Gesetz betrachtet dabei nur die standesamtlich vor dem Gesetzgeber geschlossene Ehe. Die kirchliche Eheschließung unterliegt nicht richterlichen Befugnissen.

Ablauf der Scheidung

Beim Scheidungsverfahren sind die einzelnen Schritte ganz genau vorgegeben. Nur wenn sie eingehalten werden, kann eine Scheidung auch rechtskräftig erfolgen.

Eine Ehe kann dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Per Definition gilt die Ehe dann als gescheitert, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und ihre Wiederherstellung auch nicht mehr zu erwarten ist. Dies ist auch dann möglich, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Eingeständnis: Die Vorscheidungsphase

Vor der endgültigen Scheidung befindet sich das Paar in der so genannten Vorscheidungsphase.

Definition und Dauer

Die Vorscheidungsphase beginnt noch lange bevor die eigentliche Scheidung erfolgt. Das Paar bemerkt in dieser Zeit, dass es nicht mehr so läuft, wie noch vor ein paar Monaten oder Jahren. Entweder sind beide Partner mit dieser Situation unzufrieden oder auch nur einer.

Die so genannte Vorscheidungsphase kann unterschiedlich lange dauern. Bei dem einen Paar sind es nur wenige Wochen, bei dem anderen sogar Jahre. Es hängt immer davon ab, wie schnell sich das Paar zur Trennung entschließen kann. Denn diese Trennung beendet die Vorscheidungsphase.

In der Vorscheidungsphase entscheidet sich das Paar zur Trennung
In der Vorscheidungsphase entscheidet sich das Paar zur Trennung

Mögliche Auslöser und Unterschiede

Wenn sich ein Paar ständig streitet und auch noch die Kinder darunter leiden, kann eine Trennung die bessere Lösung sein
Wenn sich ein Paar ständig streitet und auch noch die Kinder darunter leiden, kann eine Trennung die bessere Lösung sein

Bei einigen Paaren gibt es einen konkreten Auslöser für den Gedanken an eine Trennung, bei anderen sind es einfach viele Kleinigkeiten, die man über die Jahre hinweg irgendwann nicht mehr hinnehmen will oder kann. Die Eheleute streiten immer häufiger, auch über Kleinigkeiten.

Es gibt aber auch Paare, die sich einfach auseinanderleben, ohne einen größeren Streit zu haben. Jeder geht seinen Hobbys nach, und erst irgendwann fällt dem Paar auf, dass sie eigentlich gar nicht mehr als Paar leben.

Was auch immer der Grund dafür ist, dass sich das Paar in der Vorscheidungsphase befindet, der Gedanke an eine Trennung ist ein wichtiger Bestandteil in dieser Phase vor der Scheidung. Es gibt Paare, die trennen sich von heute auf morgen und sind sich in allen Dingen sofort einig.

Ende der Vorscheidungsphase

Die meisten Paare aber brauchen lange Zeit, bis sie sich zu einer Trennung entschließen, häufig sogar mehrere Jahre. Dies hängt natürlich auch davon ab,

  • wie lange das Paar bereits verheiratet war
  • ob es Kinder gibt und
  • wie die Lebensverhältnisse aussehen.

Irgendwann wird ein Partner aber auch hier den Vorschlag der endgültigen Trennung und Scheidung machen. Wie der andere darauf reagiert, ist unterschiedlich.

Sobald sich das Paar räumlich getrennt hat (denn emotional ist es meist schon länger getrennt), ist die Vorscheidungsphase beendet. Es folgt nun die Scheidungsphase, die für viele Ehepartner oft emotional weniger aufreibend ist als die Vorscheidungsphase, in der man ständig grübelt, was zu tun ist.

Trennungszeit

Bevor nun die Scheidung bei Gericht beantragt und der Scheidungsantrag eingereicht werden kann, ist eine Trennungszeit notwendig. Sind sich beide Partner einig, dass sie sich scheiden lassen möchten, so genügt eine Trennungszeit von einem Jahr. Stimmt jedoch einer der Partner der Scheidung nicht zu, so muss eine Trennungszeit von 3 Jahren eingehalten werden.

In den meisten Fällen markiert die räumliche Trennung der beiden Partner den Beginn der Trennungszeit. Das Datum kann mit der Ummeldung an einen neuen, getrennten Wohnsitz belegt werden. Ist dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, so kann ein getrennt lebendes Paar auch weiterhin denselben Wohnsitz bewohnen.

Mit der Trennung kommen beide Partner meist in eine neue Steuerklasse. Dieser Verwaltungsakt kann als Trennungsbeleg geltend gemacht werden.

Sonderfall: unzumutbaren Härte

Im Falle einer so genannten unzumutbaren Härte kann eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Eine solch unzumutbare Härte liegt dann vor, wenn aufgrund des Verhaltens des einen Ehepartners dem anderen Ehepartner eine Fortführung der Ehe nicht mehr zugemutet werden kann.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Misshandlungen geschehen oder der andere Partner eine dritte Person in die eheliche Gemeinschaft mit aufnehmen will. In Fällen der unzumutbaren Härte wird häufig auch das Kindeswohl in Betracht gezogen. Ist es gefährdet, so kann die Ehe schneller geschieden werden.

Das Scheidungsverfahren

Ist die Trennungszeit abgelaufen, kann einer der Partner oder auch beide Partner gemeinsam die Scheidung einreichen. In der Regel werden beide Partner dabei von einem eigenen Anwalt vertreten.

Nun müssen die finanziellen Modalitäten der Scheidung ausgehandelt werden. Diese beziehen sich auf den Versorgungsausgleich und die Rentenansprüche.

Sind in der Ehe minderjährige Kinder vorhanden, so wird auch über das Sorgerecht entschieden. Grundsätzlich gilt ein Zugewinnausgleich und ein geteiltes Sorgerecht, sofern dies nicht in einem privaten und gültigen Ehevertrag anders vereinbart wurde. Erst wenn diese Modalitäten geregelt sind, kann der tatsächliche Scheidungstermin vor Gericht erfolgen, bei dem die Ehe in Anwesenheit beider Partner oder ihrer Vertreter geschieden wird.

Die rechtliche Scheidung wird vor Gericht vollzogen
Die rechtliche Scheidung wird vor Gericht vollzogen

Heutzutage kann eine Scheidung auch online erfolgen...

Online-Scheidungen: Der Trend zum Trennen

Mit ein paar Klicks zurück zum Singledasein. In einer Zeit, in der das Heiraten ebenso wie die Scheidung am Drive-In-Schalter möglich sind, kann es manchen gar nicht schnell genug gehen, eine Ehe wieder aufzulösen.

Was grausam klingt, ist inzwischen längst Realität. Die Online-Scheidung ist im Kommen.

Schnell ein Online-Formular ausfüllen und schon ist eine Ehe geschieden? Ganz so einfach ist es denn doch nicht. Doch der Trend geht dahin, seine Scheidung online zu erledigen. Und die Vorteile des Verfahrens liegen auf der Hand:

  1. Es ist günstiger.
  2. Es geht schneller.
  3. Man entgeht einem langwierigen Scheidungsprozess.

Voraussetzungen einer Online-Scheidung

Einige Voraussetzungen müssen allerdings auch hier erfüllt werden.

Rechstanwalt

Auch bei einer Online-Scheidung geht es nicht ohne einen Rechtsanwalt. Einziger Unterschied ist hier nur, dass dieser online beauftragt wird und die erforderlichen Schritte ebenfalls online unternehmen kann. Dadurch werden die Kosten für den Anwalt gesenkt.

Scheidungsjahr

Allerdings ist eine Online-Scheidung ebenso wie jede andere Scheidung nur möglich, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr von Tisch und Bett getrennt leben und sich darüber einig sind, sich scheiden lassen zu wollen.

Eigentum klären

Auch die Fragen um Eigentum und wer was bekommt und behält, sollten einvernehmlich geklärt sein. Ist dies nicht der Fall, wird auch diese Ehe vor Gericht gehen müssen und die Online-Scheidung fällt als Möglichkeit aus.

Einvernehmliche Trennung

Wie in der nicht-virtuellen Welt, kann bei einer einvernehmlichen Trennung ein Anwalt die Scheidung durchführen und ein zweiter muss nicht zwangsläufig dazu geholt werden. Außerdem besteht so die Möglichkeit, den Streitwert um 30 Prozent zu reduzieren.

Dies wird von den meisten Gerichten akzeptiert. Sind beide ehemaligen Ehepartner mit dem Urteil des Scheidungsgerichtes einverstanden und verzichten auf Rechtsmittel dagegen, können die Kosten noch weiter gedrückt werden.

Vorteil der geringeren Kosten

Auch Ehepaare, die nicht viel Einkommen haben, können von einer Online-Scheidung profitieren, denn zusammen mit der für sie möglichen Prozesskostenbeihilfe, die vom Staat gegeben werden kann, lassen sich die Kosten einer Scheidung in einem sehr übersichtlichen Rahmen halten.

Beantragung der Prozesskostenbeihilfe

Viele Online-Scheidungsanwälte im Internet bieten zusätzlich zu den Scheidungsformularen auch ein Formular zur Beantragung der Prozesskostenbeihilfe an. Hier lässt sich schnell selbst errechnen, ob ein Anspruch besteht. So kann man relativ einfach das gesamte Prozedere in die Hände des Anwaltes geben und muss sich nicht mehr selbst darum kümmern.

Ob klassisch, oder online - wer sich scheiden lässt, sollte auf das richtige Verhalten achten; sich Unterstützung zu suchen, ist dabei besonders wichtig...

Tipps und Hilfe bei der Scheidung

Eine Scheidung bringt viele unangenehme Dinge mit sich, die die Betroffenen bewältigen müssen. Häufig wächst einem dabei der Stress über den Kopf. Denn nicht nur das ganze Leben muss neu geordnet werden.

Hinzu kommen auch

  • Enttäuschung
  • viele Verletzungen und
  • manchmal auch Selbstzweifel.

Was Sie im Scheidungsfall tun können, damit Sie gut über die schwierige Zeit kommen, dazu haben wir ein paar Tipps für Sie. Die Scheidung ist ein ganzer Themenkomplex, der einen schnell zu überrollen scheint. Versuchen Sie deshalb, das Thema in viele einzelne Unterthemen zu unterteilen.

Sie können nicht an allen Fronten gleichzeitig kämpfen. Aber Sie können Stück für Stück an den einzelnen Problemen arbeiten und nach und nach Lösungen finden.

Da eine Scheidung meist emotional sehr anstrengend ist braucht man Hilfe
Da eine Scheidung meist emotional sehr anstrengend ist braucht man Hilfe

Wann man einen Scheidungsanwalt einschalten sollte

Lagern Sie zum Beispiel alle administrativen Fragen aus. Nehmen Sie sich einen guten Rechtsanwalt, der viele Dinge für Sie regeln kann. Er wird Sie auch zur aktuellen Rechtslage und zu den Besonderheiten in Ihrem individuellen Fall beraten können, so dass Sie sich die lästige und langwierige Recherchearbeit ersparen können.

Ohnehin gibt es viele Punkte, die der Laie missverstehen oder auch gar nicht verstehen kann. Die Sorge, ob rechtlich alles nach Plan läuft, können Sie mit der Beauftragung eines Anwalts dann schon einmal streichen. Und jeder erledigte Punkt wird Sie wieder ein bißchen entlasten.

Grundsätzliches zur Trennung

Allgemein wird die Scheidung heutzutage in rechtlicher Hinsicht anders betrachtet, als noch vor einigen Jahren. Seinerzeit war es nötig, dass einem der Ehepartner ein Verschulden anzulasten war. Nicht selten wird er fremdgegangen sein oder sich nur unzureichend um die Belange seines Gegenübers bemüht haben.

Mittlerweile steht hingegen das sogenannte Zerrüttungsprinzip im Fokus der Richter. Nötig wird es damit, dass der einst geschlossene Bund nicht mehr intakt ist und dieser Riss auch künftig nicht behoben werden kann. Mann und Frau müssen als Ausdruck dessen ein Jahr lang voneinander getrennt gelebt haben und anschließend einig darüber sein, dass die Ehe faktisch geschieden ist und auch rechtlich aufgehoben werden soll.

Ohne Anwalt geht es nicht

Sicherlich ist es im Verlauf der Scheidung unabdingbar, einen geschulten Juristen mit dem Vorhaben zu beauftragen. Denn vor Gericht herrscht in solchen Fällen der Anwaltszwang.

Heißt also, dass erst der Rechtsbeistand befähigt ist, den Antrag zur Trennung der Ehe überhaupt einzureichen. Das liegt vorrangig an den Konsequenzen der Entscheidung, die für den Laien mitunter nicht absehbar sind.

Denn nicht alleine das gegenseitige Verhältnis zwischen den Partnern wird damit beendet. Auch etwaige Ansprüche über

  • Mietzahlungen
  • Leistungen aus der Renten- oder der Sozialkasse sowie
  • die Aufteilung erworbener Güter

müssen in der Folge der Scheidung bedacht werden. Nicht selten liegt erst in diesen Punkten der Auslöser für den Rosenkrieg.

So früh wie möglich den Anwalt kontaktieren

Jede Partei sollte einen eigenen Scheidungsanwalt haben
Jede Partei sollte einen eigenen Scheidungsanwalt haben

In dem ganzen Stress, der einerseits natürlich durch das zerrüttete Eheverhältnis ausgelöst wird, andererseits aber in der Wahrung der Forderungen besteht, sollte nicht gezögert werden, einen Juristen einzuschalten. Leider verpassen viele Betroffene den frühen Zeitpunkt. Doch lohnt es sich, die rechtlichen Belange nicht erst beim Erreichen der Scheidung abzutreten, sondern bereits über die gesamte vorherige Zeit einen Spezialisten an der Seite zu wissen.

Oft sind es die kleinen Details einer Forderung, die am Ende den Ausschlag darüber geben, welcher Partei das Recht zugesprochen wird. Wer hier wertvolle Fristen verstreichen lässt, geht nicht selten leer aus - doch woher soll man ohne Rechtsbeistand um die Bedeutung wissen?

Die Spezialisierung entscheidet

Allgemein gilt die Empfehlung, dass sich der Trennung ein Fachanwalt für das Familienrecht annehmen sollte. Insbesondere dann, wenn im Rahmen der Scheidung auch das Sorgerecht für die Kinder oder der bereits angesprochene finanzielle Ausgleich etwaiger Ansprüche zu klären ist.

Oftmals mag es bei simplen Sachverhalten genügen, einen Zivilrechtlicher zu beauftragen. Aber die Feinheiten des Sachverhalts, die über Wohl und Wehe der Betroffenen entscheiden, bedürfen einer erheblichen Kompetenz.

Oft gelingt es erst dem Fachanwalt, die eigenen Belange vor Gericht zu wahren und auch gegenüber eventuellen Gläubigern und Forderungen die Rechte zu sichern. Zu schnell kann es ansonsten zu einem Verlust persönlicher Ansprüche kommen.

Eine Scheidungsberatung muss jedoch nicht zwangsläufig durch einen Anwalt erfolgen. So erhält man auch bei Eheberatungsstellungsstellen und Familienberatungsstellen Unterstützung. In Großstädten sind zudem spezielle Scheidungsberatungsstellen zu finden. Für den Fall, dass Kinder im Spiel sind, können auch Jugendämter beratend tätig sein.

Strikte Trennung - auch beim Anwalt

Es ist häufiger zu beobachten, dass sich ein Paar im Laufe der Ehe einen Anwalt für sämtliche Belange engagiert hat. Dieser soll nun natürlich auch die Trennung in die Wege leiten - und idealerweise die Rechte der beiden Betroffenen wahren.

Das ist jedoch ein Trugschluss. Jeder Jurist handelt parteiisch. Bewusst oder unbewusst käme es daher immer zu einem Interessenkonflikt, wenn sich beide Scheidungswillige vom selben Rechtsbeistand vertreten lassen.

Ratsam ist es daher, getrennte Kanzleien aufzusuchen. Auch für den Anwalt selbst ist es meist einfacher, den Sachverhalt lediglich aus einer Perspektive zu betrachten und somit ganz in Diensten seines Klienten zu stehen. Gerade dann, wenn der Bund des Lebens allzu schnell zerbricht.

Fair bleiben

Suchen Sie Rückhalt bei Ihren Freundinnen oder Freunden. Versuchen Sie dabei, nicht zu sehr über den Ex-Ehepartner zu schimpfen, machen Sie ihn nicht unnötig schlecht. Solange der Expartner fair bleibt, sollten Sie dies auch tun.

Arbeiten Sie Ihre Beziehung und die Fehler Ihrer Beziehung auf, aber schauen Sie dabei nicht nach hinten, sondern nach vorne. Es bringt nichts, sich unnötig über Dinge zu grämen, die längst passiert und nicht mehr zu ändern sind.

Sich um die Kinder kümmern

Kümmern Sie sich um Ihre Kinder. Denn Kinder leiden am meisten unter der Trennung ihrer Eltern.

Nutzen Sie Ihre Kinder nicht als Kummerkasten, und bringen Sie sie auch nicht gegen ihren Ex-Ehepartner auf. Ermöglichen Sie ihnen, den anderen Ehepartner regelmäßig zu sehen, und bringen Sie sie nicht in die Lage, dass sie sich deshalb Ihnen gegenüber schlecht fühlen. Die Probleme, die Sie als Eheleute miteinander hatten, haben nichts mit den Kindern zu tun.

Nach vorne sehen

Sehen Sie nach vorne. Nehmen Sie sich Zeit für Dinge, die Sie längst tun wollten, aber bisher nie getan haben. Schaffen Sie sich neue Interessen und ein neues Umfeld, und konzentrieren Sie sich auf Ihre Zukunft.

Dies sind leider nicht die einzigen Punkte, auf die man achten muss - eine Scheidung bringt zahlreiche finanzielle Aspekte mit, mit denen man sich nun auseinandersetzen muss...

Was bei einer Scheidung in Sachen Versicherungen und Finanzen zu beachten ist

Bei einer Scheidung geht es in erster Linie um Gefühle. Doch auch das liebe Geld spielt eine wichtige Rolle. In Deutschland werden Jahr für Jahr etwa 200.000 Paare geschieden.

Viele der Betroffenen fürchten sich jedoch vor diesem Schritt, weil sie Angst vor den finanziellen Folgen haben. So fallen durch eine Scheidung vor allem Anwaltskosten, Gebühren für das Gericht sowie Unterhaltszahlungen an. Des Weiteren steht der Wechsel in eine eher ungünstigere Lohnsteuerklasse bevor.

Außerdem müssen die Finanzen vollkommen neu geregelt werden. Damit die Scheidung nicht auch zu einem materiellen Fiasko wird, sollte man daher unbedingt einige wichtige Punkte beachten. Dazu gehören u.a.:

Scheidungskosten

In Sachen Finanzen stellt sich ein Paar, dass sich scheiden lassen möchte, natürlich auch die Frage, mit welchen Kosten bei der Scheidung zu rechnen ist. Dies lässt sich pauschal nicht sagen; jedoch lassen sich die wichtigsten Bestandteile aufführen.

Es fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Die Anwaltskosten bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, während die Gerichtskosten sich nach dem Gerichtskostengesetzt richten.

Wie hoch diese ausfallen, wird nach dem so genannten Verfahrenswert bemessen; er wird aus dem Nettoeinkommen beider Partner, multipliziert mal 3 Monate, berechnet.

Die Scheidungskosten können sehr stark variieren und hängen von unterschiedlichen Punkten ab. So gibt es Anwälte, die besonders viel an einer Scheidung verdienen möchten - hier sollte unbedingt ein Vergleich mehrerer Angebote erfolgen.

Wer mit seinem noch Ehepartner nicht zerstritten ist, sollte möglichst viele Dinge selbst regeln - dadurch lassen sich eine Menge Kosten sparen. Der Anwalt erstellt eine Rechnung über das Einreichen des Scheidungsantrags sowie über das Stellen des Antrags im Gericht.

Sparen kann man sich die Anwesenheit des Anwalts bei der Anhörung der Ehepartner. Dies ist möglich, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. In diesem Fall ist zudem in der Regle nur ein Gerichtstermin notwendig, was ebenfalls günstiger ist.

Konto

Verfügen beide Ehepartner über ein gemeinsames Konto, sollte man dieses so rasch wie möglich trennen, um zu verhindern, dass ein Partner gegen den Willen des anderen Geldbeträge abhebt, sonst müssen diese vor Gericht erst zurückgefordert werden, was wiederum ungewiss ist.

Besitzt der Partner eine Kontovollmacht, muss diese bei der Bank widerrufen werden. Ebenfalls zu beachten sind gemeinsame Kreditkarten.

Kredite

Haben beide Eheleute gemeinsam einen Kredit aufgenommen, sollte man bei der Bank um dessen Teilung bitten. Auf diese Weise besteht nur noch eine Teilhaftung für die Kreditsumme.

Wurde der Kredit für eine Anschaffung des Partners aufgenommen, hat man die Möglichkeit, eine Freistellung von der Bank zu erwirken. Allerdings besteht in den meisten Fällen kein Recht darauf. Lediglich, wenn man während des Vertragsabschlusses nicht berufstätig war oder nur über ein geringes Einkommen verfügte, lässt sich der Vertrag vor Gericht für ungültig erklären.

Krankenversicherung

Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer Scheidung ist der Krankenversicherungsschutz. Für den Fall, dass bei einer Frau die gesetzliche Krankenversicherung bisher über ihren Ehemann lief, muss sie sich nach der Scheidung selbst versichern.

Nach dem Scheidungsurteil besteht eine Frist von drei Monaten, in denen ein Aufnahmeantrag in eine Krankenkasse gestellt wird. Handelt es sich um eine gemeinsame private Krankenversicherung, muss ebenfalls innerhalb von drei Monaten eine Aufsplittung des Vertrages erfolgen.

Hat man Kinder, lassen diese sich weiterhin über den Vater versichern. Das gilt auch dann, wenn die Kinder bei der Mutter bleiben.

Haftpflichtversicherung

Kommt es zur Scheidung, sollte man sich vergewissern, auf welchen Namen die Haftpflichtversicherung läuft. Wurde sie auf den eigenen Namen abgeschlossen, besteht der Versicherungsschutz auch nach der Scheidung.

Ist dagegen der Partner der Versicherungsnehmer, erlischt der Versicherungsschutz nach dem Ende der Ehe. In diesem Fall ist es ratsam, so bald wie möglich eine neue Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Hausratversicherung

Bei einer Hausratversicherung ist es das Gleiche wie bei einer Haftpflichtversicherung. Nur derjenige Partner, der die Versicherung abgeschlossen hat, behält nach einer Scheidung den Versicherungsschutz.

Das gilt auch im Falle eines Umzugs. Ist man selbst Versicherungsnehmer und möchte umziehen, sollte dies der Versicherung rechtzeitig mitgeteilt werden.

Unfallversicherung

Bei einer Unfallversicherung ist es möglich, diese für die gesamte Familie abzuschließen. Kommt es jedoch zu einer Scheidung, ist der Abschluss von einzelnen Verträgen nötig.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung wird in den meisten Fällen vom Ehemann zugunsten der Ehefrau abgeschlossen. Das heißt, dass der Mann Versicherungsnehmer ist, während die Frau im Falle seines Todes die Versicherung ausbezahlt bekommt.

Möchte man, dass die Lebensversicherung auch nach einer Scheidung weiterläuft, sollte von dem Ehemann ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt werden. Tut er dies jedoch nicht, kann er jederzeit eine andere bevollmächtigte Person einsetzen. Die Versicherung zahlt im Ernstfall nur an denjenigen, dessen Name im Versicherungsvertrag steht.

Gesetzliche Rentenversicherung

Kommt es zu einer Scheidung, sollte unbedingt das Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung überprüft werden. Hat man bisher noch keine Beiträge entrichtet, erhält jedoch über die Rentenanwartschaften des Ehepartners einen Versorgungsausgleich, ist es erforderlich, ein Konto zu eröffnen.

Waren die vorher entrichteten Beiträge so gering, dass sie nicht für einen gesetzlichen Rentenanspruch ausreichen, besteht durch die Anwartschaften des Partners die Möglichkeit einer Veränderung. Daher kann es hilfreich sein, sich bei der Deutschen Rentenversicherung zu informieren.

Steuern

In den meisten Fällen nutzen Eheleute das so genannte Ehegatten-Splitting. Dieses Verfahren dient dazu, die Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehepaaren zu berechnen.

Bei einer Scheidung kommt es zu Beginn des folgenden Jahres jedoch wieder zu einer einzelnen Veranlagung. Daher sollte beim Finanzamt eine neue Steuerklasse beantragt werden.

Erwartet man für das Trennungsjahr eine Steuerrückzahlung, erfolgt die Überweisung an den Ehemann, da er beim Finanzamt als Haushaltsvorstand gilt.

Das ist selbst dann der Fall, wenn sein Einkommen niedriger ist als das seiner Frau. Außerdem schickt das Finanzamt sämtliche Briefe an ihn.

Für die Frau bedeutet dies, dass sie eine eventuelle Steuerrückzahlung von ihrem Ex-Mann einfordern muss. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Rechtsstreit.

Kindergeld und Riester-Förderung

Sind bei einer Scheidung Kinder mit im Spiel, muss auch auf das Kindergeld geachtet werden. So ist es wichtig, den zuständigen Behörden mitzuteilen, an welchen Elternteil das Kindergeld in Zukunft gehen soll.

Riester-Förderung

Wurde ein Riester-Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen, geht die Förderung für Eltern normalerweise an die Frau, mitunter wird sie jedoch auch an den Mann abgetreten. Diese Regelung muss im Falle einer Scheidung widerrufen werden.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag kann von den Ehepartnern gemeinsam abgeschlossen werden. Kommt es jedoch zu einer Scheidung, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu trennen.

Mietvertrag

Stehen beide Eheleute im Mietvertrag einer gemeinsamen Wohnung, sollte derjenige Partner, der bei einer Trennung auszieht, dies ändern. Ansonsten haftet er nämlich weiterhin für die Zahlung der Miete und der Mietnebenkosten.

Auto

Ein häufiger Streitpunkt bei einer Trennung ist die Frage, wem das Auto gehört. Rechtlich gesehen steht es demjenigen zu, der im Kfz-Schein aufgeführt wird. Sollte das Auto jedoch dem anderen Partner zugesprochen werden, muss dessen Name in den Kfz-Schein eingetragen werden.

Testament

Sogar an ein mögliches Testament muss im Falle einer Scheidung gedacht werden. So kann es durchaus sein, dass der Partner darin begünstigt wurde und man dies ändern möchte.

Die Änderung eines Testaments ist jedoch nicht weiter schwer. Wurde es handschriftlich verfasst, braucht man es nur entsprechend zu ändern.

Ebenso ist es möglich, es einfach zu vernichten. Für den Fall, dass ein Notar das Testament aufgesetzt hat, muss ein Widerruf auch bei ihm erfolgen.

Der Besitz der Eheleute nach der Scheidung

Großes Thema bei einer Scheidung ist auch die Aufteilung der Besitzeigentümer der beiden Partner. Nicht selten kommt es zu Streitfällen, wenn eine klare Aufteilung untereinander nicht möglich ist. Hier gehen wir näher auf dieses Thema ein.

Das Thema Scheidung ist ein komplexes und für Laien zumindest auf den ersten Blick nicht direkt ersichtlich, da unzählige Dinge zu beachten sind - im Folgenden finden Sie wichtige Begriffe und deren Erklärungen zu diesem Thema im Überblick.

Wichtige Begriffe und Erklärungen zum Thema Scheidung

Eine Scheidung stellt für die Betroffenen meist eine schmerzliche Angelegenheit dar. Dennoch ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Begriffen und Vorgängen, mit denen man während einer Scheidung konfrontiert wird, auszukennen.

Betreuungsunterhalt

In der Regel muss ein Partner nach der Scheidung wieder für sich selbst sorgen. Ehegattenunterhalt an den Ex-Partner braucht nur unter bestimmten Umständen gezahlt zu werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Partner aus gesundheitlichen Gründen oder weil er lange nicht mehr berufstätig war, keine Aussichten auf eine neue berufliche Tätigkeit hat.

Eine Ausnahme bildet jedoch der Betreuungsunterhalt. Das heißt, dass der Partner, der sich um die gemeinsamen Kinder kümmert, finanzielle Unterstützung vom anderen Partner verlangen kann. Der Anspruch auf Unterhalt besteht jedoch nur solange, wie die Kinder Betreuung benötigen.

Kann ein Kind bereits in den Kindergarten gehen, ist es für die Mutter durchaus zumutbar, halbtags zu arbeiten. Sind die Kinder nicht jünger als acht Jahre, muss die Mutter oftmals sogar Vollzeit arbeiten.

Allerdings hängen die Gerichtsentscheidungen häufig vom individuellen Fall ab. Handelt es sich beispielsweise um ein Kind, das schwer erziehbar oder behindert ist, besteht der Unterhaltsanspruch meist wesentlich länger.

Düsseldorfer Tabelle

Unter der so genannten Düsseldorfer Tabelle versteht man eine Unterhaltsrichtlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf zusammen mit weiteren Oberlandesgerichten sowie dem Familiengerichtstag erstellt wurde. So dient die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie für die Unterhaltsansprüche von alleinerziehenden Elternteilen.

Wie hoch der Unterhalt ausfällt, hängt davon ab, wie alt das Kind ist und wie viel der Partner, der für den Unterhalt aufkommen soll, verdient. Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht regelmäßig aktualisiert.

Gesetzlich verankert ist sie allerdings nicht. Vielmehr dient sie als Leitlinie, an der sich die Gerichte in den anderen Bundesländern orientieren können. So haben die Richter in einzelnen Fällen durchaus die Möglichkeit, von der Tabelle abzuweichen.

Ehename

Hat ein Partner nach der Heirat einen anderen Namen angenommen, besteht für ihn nach der Scheidung die Möglichkeit, sich einen Namen auszuwählen. Dies kann der Ehename, das heißt, der Name des Partners, oder der Geburtsname sein.

Es ist aber auch möglich, sich für einen Doppelnamen zu entscheiden, der sich aus Geburtsname und Ehename zusammensetzt. Das ist auch dann möglich, wenn der Ex-Partner Einwände dagegen hat.

Jugendamt

Kommt es zu einer Scheidung, hat das Jugendamt die Aufgabe, darauf zu achten, dass das Wohl der Kinder ausreichend Berücksichtigung findet. Zu diesem Zweck werden den Eltern Beratungen angeboten, in denen es um die Regelungen zum Sorgerecht oder Besuchsrecht geht. Teilweise werden solche Beratungen jedoch auch an freie Träger weitergegeben.

Gelangt das Familiengericht zu der Ansicht, dass sich die Eltern während des Scheidungsprozesses nicht auf eine Lösung einigen können, die dem Wohl des Kindes entspricht, hat es die Option, das Jugendamt einzuschalten. Von diesem wird dann ein Beauftragter, der auch als Kinderanwalt bezeichnet wird, in den Prozess entsandt.

Mediation

Bei einer Mediation handelt es sich um ein freiwilliges Vermittlungsverfahren. Im Falle einer Scheidung versucht eine neutrale dritte Person, die man auch als Mediator bezeichnet, zwischen den beiden Konfliktparteien eine Einigung zu erzielen.

Allerdings kann eine Mediation den eigentlichen Scheidungsprozess nicht ersetzen, denn das letzte Wort wird stets vom Gericht gesprochen.

Zu den Themen, in denen es im Rahmen einer Mediation geht, gehören vor allem:

  • der Unterhalt
  • die Aufteilung von Vermögenswerten
  • das Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder

Bei dem neutralen Mediator handelt es sich zumeist um einen Juristen oder Psychologen. Dieser hat die Aufgabe, die Verhandlungen zu begleiten und zu strukturieren.

Verläuft die Mediation erfolgreich, wird am Ende zwischen den beiden Konfliktparteien eine schriftliche Einigung getroffen, die man anschließend dem Scheidungsgericht vorlegt. Der Richter hat die Möglichkeit, die Einigung der Parteien in seinem Urteil zu berücksichtigen.

Pro Sitzung müssen für eine Mediation ca. 120 Euro entrichtet werden. In den meisten Fällen bedarf es mehrerer Sitzungen, um eine Einigung zwischen den Konfliktparteien zu erzielen.

Prozesskostenhilfe

Als Prozesskostenhilfe (PKH) bezeichnet man eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die die Gerichts- und Anwaltskosten für einen Prozess nicht aufbringen können. Stattdessen werden die Kosten von den jeweiligen Bundesländern übernommen.

Prozesskostenhilfe kann beansprucht werden, wenn einem nach Abzug von Steuern, Freibeträgen, Wohnkosten und Werbungskosten nicht mehr als 15 Euro zur Verfügung stehen. In Scheide- und Sorgerechtsverfahren wird sehr häufig Prozesskostenhilfe bewilligt, sodass es sich durchaus lohnt, sich bei einem Anwalt nach der finanziellen Unterstützung zu erkundigen.

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Gericht erfolgt dann durch den Anwalt. Liegt man über dem Höchstbetrag von 15 Euro, besteht zumindest die Möglichkeit, die Kosten für den Scheidungsprozess auf Ratenbasis abzuzahlen.

Umgangsrecht

Beim Umgangsrecht geht es um das Recht eines Elternteils, seine Kinder besuchen zu dürfen. Ob das Sorgerecht nur für einen Elternteil oder beide besteht, spielt dabei keine Rolle.

Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben, muss den Kontakt zwischen den Kindern und dem anderen Elternteil gewährleisten. So darf er die vorgesehenen Besuchstermine nicht durch andere Termine ersetzen. Normalerweise werden diese Regelungen bereits während des Scheidungsprozesses festgelegt.

Derjenige Elternteil, der das Umgangsrecht hat, darf das Kind auch zu sich einladen und es abholen. Für den Fall, dass er in einem anderen Ort lebt, kann er das Kind auch an einem Bahnhof oder Flughafen in Empfang nehmen. Für die entstehenden Kosten muss er selbst aufkommen.

Das Umgangsrecht besteht aber nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Kinder. So hat ein Kind das Recht, einen Elternteil zu sehen, selbst wenn dieser keinen Kontakt wünscht. Sollte es jedoch deswegen zu einer psychischen Belastung für das Kind kommen, verzichten die Gerichte in der Regel auf eine Besuchspflicht.

Verfahren vor Gericht

Geführt wird ein Scheidungsprozess vom Familiengericht, bei dem es sich um eine Kammer des Amtsgerichts handelt. Das Urteil spricht immer ein einzelner Richter.

Um eine Scheidung einzuleiten, ist stets ein zugelassener Anwalt nötig, da nur dieser Anträge vor Gericht stellen kann. Das ist sehr wichtig, damit Fragen wie der Unterhalt, das Sorgerecht oder der Vermögensausgleich verhandelt werden können.

So werden diese Punkte vom Gericht nicht automatisch überprüft. Dies geschieht lediglich beim Versorgungsausgleich. In den meisten Fällen ist jedoch eine Einigung außerhalb des Gerichts finanziell günstiger.

Sobald dem Gericht sämtliche relevanten Unterlagen vorliegen, wird ein Scheidungstermin festgesetzt. Im Gegensatz zu anderen Prozessen dürfen an der Verhandlung keine Zuschauer teilnehmen.

Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, erklären die beiden Eheleute, dass sie das Trennungsjahr eingehalten haben und beide die Scheidung wünschen. Wird die Scheidung jedoch nur von einem Ehepartner angestrebt, muss er nachweisen, dass seit drei Jahren eine Trennung besteht.

Je nachdem, ob der Anwalt einen entsprechenden Antrag stellt, verhandelt man auch über das Sorgerecht und den Unterhalt. Zum Abschluss des Verfahrens wird vom Richter das Scheidungsurteil ausgesprochen.

Vorausgesetzt, dass beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten, kann die Scheidung umgehend rechtskräftig werden. Ansonsten muss erst die Berufungsfrist, die vier Wochen beträgt, verstreichen.

Verfahrenspfleger

Unter einem Verfahrenspfleger versteht man eine Art Anwalt für Kinder während eines Scheidungsprozesses. Das Gericht setzt ihn ein, wenn es der Meinung ist, dass die Interessen der Eltern dem Wohl des Kindes widersprechen. Die Eltern haben nicht die Möglichkeit, den Einsatz eines Verfahrenspflegers abzulehnen.

Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, ausschließlich die Interessen des Kindes vor Gericht zu vertreten. Dazu begleitet er es während der Trennungsphase und ermittelt, was das Beste für das Kind ist. In den meisten Fällen wird diese Aufgabe von Anwälten oder Pädagogen übernommen.

Hat sich der Verfahrenspfleger ein Bild von der Situation des Kindes gemacht, trägt er dessen Interessen dem Gericht vor. Die Kosten für einen Verfahrenspfleger sind Bestandteil der Prozesskosten. Diese müssen von den Eltern übernommen werden.

Versorgungsausgleich

Während einer Ehe werden von den Eheleuten normalerweise Rentenansprüche erworben. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs erfolgt eine Aufteilung dieser Ansprüche. Die Höhe der Rentenanwartschaften hängt von der Höhe der Beiträge und dem Zeitraum, in dem ein Berufstätiger eingezahlt hat, ab.

So erwirbt der Partner, der während der Ehe voll gearbeitet hat, mehr Ansprüche als der Partner, der zugunsten der Familie weniger oder gar nicht gearbeitet hat. Dadurch entsteht jedoch ein Ungleichgewicht, das durch den Versorgungsausgleich korrigiert werden soll.

Berücksichtigung finden Ansprüche, die während der Ehe von beiden Partnern erworben wurden, etwa aus:

  • privaten Rentenversicherungen
  • der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Betriebsrenten
  • berufsständischen Versorgungen
  • der Beamtenversorgung

Die Eheleute haben untereinander das Recht, über die Höhe der Rentenansprüche des anderen informiert zu werden. Beim Versorgungsausgleich legt man die Rente zugrunde, die die beiden Ehepartner erhielten, wenn am Scheidungstag der Ruhestand beginnen würde.

Die Differenz, die zwischen den beiden Beträgen entsteht, teilt man dann durch zwei. Die eine Hälfte bekommt der Partner zugesprochen, der die geringeren Ansprüche hat.

Die Rentenansprüche beider Partner sind zum Zeitpunkt der Scheidung also gleich. Geld bekommt der Partner deswegen jedoch nicht vom anderen Partner. Nur die Ansprüche auf die später folgende Rente überträgt man von einem Rentenkonto auf das andere.

Voraussetzungen für die Scheidung

Damit eine Scheidung eingeleitet werden kann, sind bestimmte Voraussetzungen nötig. Als gescheitert gilt eine Ehe vor dem Gesetz, wenn keine Lebensgemeinschaft mehr vorhanden ist und sie sich nicht mehr wiederherstellen lässt. Das heißt, dass die beiden Eheleute voneinander getrennt leben müssen.

Liegt gegenseitiges Einverständnis vor, genügt es, das Trennungsjahr einzuhalten, um sich scheiden zu lassen. Wird die Scheidung von einem Ehepartner jedoch abgelehnt, kann dennoch eine Scheidung erfolgen. Dazu muss eine Trennung von drei Jahren bestehen, was vor Gericht zu beweisen ist.

Die Gründe für das Scheitern einer Ehe sind in der heutigen Zeit nicht mehr wichtig. Als Nachweis genügt dem Gericht der lange Trennungszeitraum.

Zugewinnausgleich

Für den Fall, dass zwischen den Eheleuten kein Ehevertrag abgeschlossen wird, kommt es zu einer Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass bei einer Scheidung das Vermögen nach den Regeln des Zugewinnausgleichs aufgeteilt wird. Vermögenswerte, die sich bereits vor der Eheschließung im Besitz eines der Ehepartner befanden, bleiben auch weiterhin allein dessen Eigentum.

Berechnet werden also nur die Vermögenswerte, die sich während der Ehe angesammelt haben. Dabei handelt es sich um den Zugewinn.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass beide Partner zum Entstehen eines Vermögens ihren Teil beitragen, also auch derjenige, der für die Kinder sorgt und deswegen auf eine berufliche Karriere verzichtet. Da er dadurch jedoch nicht die Möglichkeit hat, Ersparnisse anzulegen, soll er durch den Zugewinnausgleich den gleichen Vermögensanteil erhalten.

Dazu stellt das Gericht fest, von welchem Ehepartner ein höherer Zugewinn erwirtschaftet wurde. Wer den höheren Anteil aufweist, zahlt dem anderen Partner so viel, dass dieser bei der Scheidung den gleichen Gewinn erhält.

Der Zugewinnausgleich beschränkt sich allerdings nur auf Geld. Wertvolle Gegenstände wie zum Beispiel Möbel oder Autos können dagegen nicht beansprucht werden.

Um hohe Prozess- und Anwaltskosten zu vermeiden, wird empfohlen, den Zugewinnausgleich außerhalb des Gerichtes zu regeln.

  • Dieter Schwab und Monika Görtz-Leible Meine Rechte bei Trennung und Scheidung: Unterhalt, Ehewohnung, Sorge, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, DTV-Beck, 2004, ISBN 3423056479
  • Andrea Bonder Scheidung - alles was man wissen muss: Unterhalt - Sorgerecht - Vermögen - Kosten - Rechte und Pflichten im Scheidungsfall, Compact, 2005, ISBN 381747590X
  • Liselotte Staub und Wilhelm Felder Scheidung und Kindeswohl: Ein Leitfaden zur Bewältigung schwieriger Übergänge, Huber, Bern, 2003, ISBN 3456840314
  • Andrea Schendel Scheidungsrecht: Von der Trennung bis zum Vermögensausgleich, Cornelsen Verlag Scriptor, 2009, ISBN 3589238852

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