"Eltern haften für ihre Kinder" - Informationen zur Aufsichtspflicht
Da schaut man einmal nur eine Minute nicht zu seinem Kind, schon lässt es den Ball auf die Straße rollen und verursacht dadurch einen Unfall. Haben die Eltern hier ihre Aufsichtspflicht verletzt? Wann haben Eltern die Aufsichtspflicht und was passiert, wenn sie diese vernachlässigen? "Eltern haften für ihre Kinder" - wissen Sie, was in Sachen Aufsichtspflicht zu berücksichtigen ist? Wir geben nützliche Hinweise.
Was versteht man unter der Aufsichtspflicht?
Kleine Kinder lässt man wenn überhaupt nur ganz kurz aus den Augen, doch auch in dieser kurzen Zeit kann das Kind Schaden verursachen, andere Kinder oder natürlich auch sich selbst verletzen. Andere Passanten reden sich dann oft leicht, etwa nach dem Motto: Die Eltern haben doch eine Aufsichtspflicht.
Doch worin besteht denn diese Aufsichtspflicht genau?
Muss man seine Kinder rund um die Uhr beaufsichtigen?
Und ab welchem Alter dürfen die Kinder auch einmal ohne Aufsichtsperson unterwegs sein?
Und wenn die Eltern wirklich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, welche Strafe droht dann?
Fragen über Fragen, die sich alle Eltern irgendwann einmal stellen.
Grundsätzlich kann man nicht allgemein sagen, wann und wie die Eltern ihr Kind beaufsichtigen müssen. Dies hängt nämlich auch vom Alter des Kindes ab. Ein Kleinkind muss natürlich intensiver beaufsichtigt werden als ein Jugendlicher. Aber selbst Kleinkinder kann man nicht ununterbrochen "verfolgen", auch hier kann einmal etwas passieren.
Gesetzliche Aspekte
Gesetzlich wurde festgelegt, dass Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag deliktunfähig sind. Von sieben bis siebzehn Jahren sind Kinder deliktfähig, also für ihre Schäden haftbar zu machen, wenn sie aufgrund ihrer Entwicklung voraussehen hätten können, welchen Schaden sie anrichten.
Haftpflichtversicherung sinnvoll
In jedem Fall ist es ratsam, eine Haftpflichtversicherung für die ganze Familie abzuschließen und dabei auch das Kleingedruckte zu lesen. Es gibt nämlich Verträge, die deliktunfähige Kinder nicht miteinschließen. Schäden, die dann verursacht werden, müssen von der Versicherung also nicht getragen werden. Daher sollte man unbedingt darauf achten, dass auch Schäden deliktunfähiger Kinder im Leistungsumfang miteingeschlossen sind.
Im Schadenfall setzt sich die Versicherung dann mit dem Geschädigten auseinander und klärt den Leistungsanspruch.
Wir erklären Ihnen auf den nächsten Seiten, welche Regelungen es zum Thema Aufsichtspflicht gibt und welche Folgen drohen, wenn man als Eltern seine Aufsichtspflicht verletzt.