Regelung und Inhaltspunkte der elterlichen Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht gilt für die eigenen Kinder abhängig von deren Alter. Hat man jedoch Gastkinder im Haus, so muss man als Eltern auch diese (fremden) Kinder beaufsichtigen. Es ist ratsam, sich über die Inhalte der elterlichen Aufsichtspflicht zu informieren. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen es zum Thema Aufsichtspflicht gibt und worin eigentlich die elterliche Aufsichtspflicht besteht.
Mütter und Väter können nicht immer und nicht in allen Situationen ununterbrochen beobachten, was die eigenen Kinder tun. Ab einem gewissen Alter wollen die Kinder auch nicht mehr ständig beobachtet werden, sondern fangen an, ihre eigenen Wege zu gehen. Und wenn es auch nur der Weg zum Spielplatz ist, den ein Achtjähriger alleine zurücklegt und zwei Stunden später wieder wie vereinbart nach Hause kommt.
Dem Alter entsprechend handeln
Gerade wenn Eltern mehrere Kinder haben, können die Augen nicht überall sein. Sosehr man sich bemüht, man kann als Eltern nicht immer verhindern, dass etwas passiert. Doch hat man dann gleich seine Aufsichtspflicht verletzt?
Grundsätzlich müssen Eltern abschätzen können, was sie ihrem Kind zutrauen können. Dies richtet sich zum einen natürlich nach dem Alter des Kindes, zum anderen aber auch nach dessen Charakter. Es gibt Fünfjährige, die schon sehr umsichtig sind und Siebenjährige, die die Eltern noch nicht guten Gewissens eine Stunde alleine lassen möchten.
Was versteht man unter "Aufsichtspflicht"?
Aufsichtspflicht bedeutet grundsätzlich, dass Eltern darauf achten müssen, dass dem eigenen Kind nichts passiert und dass aber auch das eigene Kind keinen Schaden bei anderen Menschen anrichtet.
Sofern sowohl Mutter als auch Vater sorgeberechtigt sind, sind sie auch beide aufsichtspflichtig. Dies gilt jedoch nur dann, wenn beide Elternteile zusammen mit dem Kind in einem Haus wohnen. Bei geschiedenen Eltern hat immer der die Aufsichtspflicht, bei dem das oder die Kinder leben bzw. bei dem sich die Kinder gerade befinden.
Besucht das Kind seinen Vater also für ein Wochenende, so ist der Vater an diesem Wochenende aufsichtspflichtig, die restliche Woche die Mutter.
Feiert man einen Kindergeburtstag oder haben die eigenen Kinder Freunde zu Hause, so ist man auch diesen Gastkindern gegenüber aufsichtspflichtig.
Gesetzlich wurde es nicht geregelt, wie die Aufsichtspflicht für die Eltern aussieht. Sie richtet sich immer nach dem Alter des Kindes, nach dessen Entwicklungsstand und Charakter, aber nach den jeweiligen Situationen oder Spielorten des Kindes.
Beispiele zum Thema Aufsichtspflicht
Wenn man ein zweijähriges Kind beim Spazierengehen auf dem Gehweg nicht an die Hand nimmt, so hat man als Eltern seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, auch wenn das Kind Schaden anrichten würde. Ausnahme ist jedoch, es besteht eine gefährliche Situation im Straßenverkehr.
Vier- oder fünfjährige Kinder darf man auch durchaus einmal eine Viertelstunde unbeobachtet auf einem Spielplatz toben lassen, wenn man dies als Elternteil für ungefährlich einstuft. Jedoch dürfen Kinder dieser Altersklasse noch nicht den ganzen Nachmittag unbeaufsichtigt alleine gelassen werden. Ein neunjähriges Kind wiederum darf man durchaus alleine nach draußen lassen, ohne dabei seine Aufsichtspflicht zu verletzen.
Der Gesetzgeber verlangt von den Eltern also nicht, dass sie ihre Kinder rund um die Uhr, egal in welcher Altersklasse, beaufsichtigen. Dies würde auch den Kindern nicht guttun, schließlich sind sie mächtig stolz, wenn sie auch mal eine halbe Stunde alleine auf den Spielplatz gehen dürfen.
Fazit
Zusammenfassend kann man feststellen, dass man als Eltern durchaus das Recht hat selbst zu entscheiden, was man dem eigenen Kind oder auch Gastkindern zutrauen kann und muss. Kommt trotzdem das eigene Kind oder das Gastkind zu Schaden oder fügt es jemand anderem Schaden zu, so wurde die Aufsichtspflicht nicht zwangsläufig verletzt.
Hat man seine Aufsichtspflicht hingegen verletzt, so droht eine Strafe. In welchem Umfang Aufsichtspflichtverletzungen geahndet werden, erfahren Sie auf der nächsten Seite.