Die Aufgaben des Jugendamtes
Viele denken beim Thema Jugendamt sofort an vernachlässigte oder misshandelte Kinder. Dabei beschäftigt sich das Jugendamt auch mit Themen, mit denen fast jeder von uns einmal in Kontakt kommen kann. Aufgaben und Leistungen unterscheiden sich dabei deutlich voneinander. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Aufgabenbereiche des Jugendamtes.
Kindeswohl und Jugendarbeit
Eine Aufgabe des Jugendamtes ist es natürlich, sich um das Wohlergehen der Kinder zu bemühen. Leben Kinder in schlechten Verhältnissen, werden geschlagen oder sexuell missbraucht, so ist es die Aufgabe des Jugendamtes, das Kind aus diesem Umfeld herauszuholen oder je nach Sachverhalt andere Hilfen anzubieten.
Dies ist eine wichtige Aufgabe des Jugendamtes, jedoch bei weitem nicht die einzige. So ist es beispielsweise auch Aufgabe des Jugendamtes, sich um die Jugendarbeit zu kümmern oder Kinder entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten zu fördern.
Erziehungsprobleme und Tagesbetreuung
Familien, die Probleme in der Erziehung ihrer Kinder haben, können sich genauso ratsuchend an das zuständige Jugendamt wenden wie Paare, die sich scheiden lassen und die bestmögliche Lösung für die gemeinsamen Kinder suchen.
Zudem vermittelt das Jugendamt auch Tagesmütter zur Betreuung der Kinder, sucht und bildet Pflegeeltern aus und vermittelt natürlich auch Adoptivkinder.
Schulprobleme und finanzielle Hilfe
Das Jugendamt hilft aber nicht nur den Eltern, sondern natürlich auch den Kindern. Kinder, die Probleme mit den Eltern oder in der Schule haben, können sich ebenso an die Mitarbeiter des Jugendamtes wenden. Finanzielle Hilfen gewährleistet das Jugendamt genauso wie eine Feststellung der Vaterschaft.
Die Aufgaben des Jugendamtes sind vielseitig und werden Ihnen im Folgenden genauer erläutert.
Der Unterschied zwischen Aufgaben und Leistungen
Aufgaben und Leistungen des Jugendamtes - zwei Begriffe, die sich ähnlich anhören und doch nichts miteinander zu tun haben. Das Jugendamt bietet unterschiedliche Angebote an und kann aber auch drastische Maßnahmen zum Wohl der Kinder ergreifen.
Aufgaben
Das Jugendamt hat unterschiedliche Aufgaben und erteilt zudem auch Leistungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Die Aufgaben des Jugendamtes sind vielen Menschen deutlich bekannter als die Leistungen, die das Jugendamt auf Antrag gewähren kann. So kümmert sich das Jugendamt um:
- verwahrloste Kinder
- sexuell missbrauchte Kinder
- Kinder, die Gewalt erfahren haben
Sofern es zum Wohl des Kindes notwendig ist, wird das Kind aus der Familie genommen und in einem Kinderheim oder in einer Pflegefamilie untergebracht, bis es gegebenenfalls wieder zurück zu den Eltern kann. Die Eltern werden in dieser Zeit vom Jugendamt betreut mit dem Ziel, die häusliche Situation irgendwann soweit zu verbessern, dass das Kind wieder dorthin zurück kann.
- Weitere wichtige Aufgabe des Jugendamtes ist es, im Familiengericht mitzuwirken, sofern dies notwendig ist.
- Geht es um ein Verfahren beim Vormundschafsgericht, so wird auch hier ein Vertreter des Jugendamtes anwesend sein.
- Weiß eine Frau nicht, wer der Vater ihres Kindes ist, so kann sie sich an das Jugendamt wenden. Die Mitarbeiter klären über das Thema auf Feststellung der Vaterschaft auf und erläutern das Vorgehen des Unterhaltsvorschusses.
Leistungen
Neben diesen Aufgaben bieten die Jugendämter aber auch diverse Leistungen. Diese müssen nicht, sondern können von Familien in Anspruch genommen werden. Diesbezüglich unterscheiden sie sich von den Aufgaben des Jugendamtes.
- So können sich alle Eltern an das Jugendamt wenden, wenn sie in der Erziehung ihrer Kinder nicht weiterwissen und Hilfe suchen.
- Das Jugendamt kann Mitarbeiter vermitteln, die beispielsweise regelmäßig in die Familien gehen und beim Haushalt und der Kindererziehung helfen.
- Natürlich können sich aber auch Jugendliche selbst an das Jugendamt wenden, wenn sie beispielsweise lieber in einer betreuten Wohngruppe wohnen möchten als vielleicht in ihrem Zuhause, in dem sie sich - aus welchem Grund auch immer - nicht wohlfühlen.
- Kinder und Jugendliche werden vom Jugendamt in ihren Fähigkeiten gefördert. Dazu bieten die Jugendämter verschiedene Angebote, die lediglich beantragt werden müssen. Viele dieser Angebote gelten gerade für Kinder und Jugendliche aus Hartz IV-Familien.
Schwerpunkt Erziehungshilfe für Familien
Das Jugendamt bietet allen Eltern Hilfe in der Erziehung ihrer Kinder an. So können sich Eltern beispielsweise an ihr zuständiges Jugendamt wenden, wenn das Kind derart verhaltensauffällig ist, dass sie alleine damit nicht mehr zurechtkommen.
Die Aufgabe des Jugendamtes ist es keineswegs nur, den Eltern ihre Kinder "wegzunehmen". Im Gegenteil: Aufgabe des Jugendamtes ist es auch, das Zusammenleben zwischen Kindern und Eltern und vielleicht sogar noch den Großeltern oder anderen Familienmitgliedern zu erleichtern.
Erziehungsprobleme und Kriminalität
Treten Erziehungsprobleme auf, bei denen die Eltern sich überfordert fühlen und Rat suchen, so können sie sich an den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes wenden. Derartige scheinbar unlösbare Probleme können zum Beispiel
- im Trotzalter eines Kleinkindes auftreten oder
- Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder extreme Zurückgezogenheit eines Kindes sein.
Werden die Eltern damit konfrontiert, dass ihr Kind stiehlt oder andersweitig kriminell aktiv ist, so kann das Jugendamt Ansprechpartner sein, wie man sich gegenüber dem Kind verhalten soll und wie gehandelt werden muss.
Scheidung und Sorgerecht
Trennt sich ein Paar, so kann auch hier das Jugendamt mit Rat und Tat zum Wohl der Kinder zur Seite stehen. Möchten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht trotz Scheidung behalten, so ist auch hier das Jugendamt der richtige Ansprechpartner, um Informationen zu erhalten. Selbst in einem Trauerfall kann das Jugendamt weiterhelfen.
Jugendschutzfragen
Eltern, deren erstes Kind langsam in die Pubertät kommt, stellen sich häufig Fragen zum Thema Jugendschutz wie zum Beispiel:
- Wie lange darf mein Kind abends eigentlich schon weggehen?
- Sind Alkohol und Zigaretten erlaubt bzw. ab welchem Alter sind sie erlaubt?
Genau für derartige Fragen ist das Jugendamt zuständig. Des Weiteren werden hier auch Fragen zum Thema "ersten Urlaub alleine ohne Eltern" beantwortet.
Kinderbetreuung
Neben all diesen Punkten sind die Jugendämter aber auch für die Vermittlung von Tagesmüttern zuständig. Eltern, die ihr Kind lieber von einer Tagesmutter betreuen lassen möchten oder keinen Kitaplatz bekommen haben, erhalten entsprechende Anschriften vom Jugendamt.
Schwerpunkt Finanzen, Unterhalt und Beistand
Das Jugendamt hat viele unterschiedliche Aufgaben, von denen gar nicht alle so bekannt sind. Schwerpunkte der Jugendamtsarbeit sind auch:
- Finanzen
- Unterhalt
- Beistand
Finanzen
Familien, die kein Einkommen oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, können vom zuständigen Jugendamt einen Zuschuss oder auch die Gesamtkosten für
- Schulfahrten oder Ausflüge der Kinder mit der Schule
- Kitagebühren oder
- die Gebühren der Tagesmutter
erhalten. Selbst für einen Ausflug oder einen Urlaub mit der Familie kann es vom Jugendamt einen finanziellen Zuschuss geben, wenn das Familieneinkommen eine vorgegebene Grenze nicht überschreitet.
Wenn man als Mann oder Frau sein Kind alleine erzieht, hat man ein Recht auf Unterhalt des Vaters bzw. der Mutter des Kindes. Sämtliche Fragen, die sich zum Thema Unterhalt ergeben, kann das Jugendamt beantworten. Die Mitarbeiter informieren beispielsweise, wie man Unterhaltsansprüche geltend machen kann.
Ist der Vater nicht bekannt oder zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, so zahlt das Jugendamt ersatzweise diesen Unterhalt. Selbstverständlich wird dieser vom Vater bzw. der Mutter wieder zurückgefordert, sofern diese bekannt sind.
Unterhalt und Beistand
Mütter, die ein uneheliches Kind haben, können das Jugendamt per formlosen Antrag beauftragen, beim potentiellen Vater einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, wenn dieser zustimmt. Ist die Vaterschaft hingegen bereits erwiesen, der Vater weigert sich jedoch, Unterhalt zu bezahlen, so kann ebenfalls das Jugendamt tätig werden und den Unterhalt einfordern.
Mit diesen Leistungen unterstützt das Jugendamt als Beistand Mütter mit ihren unehelichen Kindern, damit sie finanziell besser zurechtkommen und nicht schlechter gestellt sind, nur weil sie nicht mit dem Vater des Kindes zusammenleben.
Schwerpunkt Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche
Viele Eltern wissen, dass sie sich ans zuständige Jugendamt wenden können, wenn sie Probleme mit ihren Kindern haben und sich mit der Erziehung überfordert fühlen. Das Jugendamt ist jedoch auch Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, die sich von ihren Eltern unverstanden und falsch behandelt fühlen.
Mobbing, Streit, Drogen
Auch Kinder, die in der Schule Mobbing erfahren müssen, können sich alleine oder zusammen mit ihren Eltern an die Mitarbeiter des Jugendamtes wenden. Ständige Streitereien um das Taschengeld können ebenso mit dem Jugendamt besprochen werden wie die Themen Drogen und Alkohol.
Schulprobleme und Liebeskummer
Zudem ist das Jugendamt auch bei Schulproblemen Ansprechpartner. Dies muss nicht nur das bereits erwähnte Mobbing sein.
- Kann sich ein Kind in der Schule nur schlecht konzentrieren,
- leidet es unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche oder
- kann es nicht in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden
- all dies sind Themen, die mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes besprochen werden können. Selbst mit Liebeskummer können sich Jugendliche an das Jugendamt wenden, wenn sie sich nicht den Eltern oder den Freunden anvertrauen können oder wollen.
Jugendcafés als Anlaufstelle nutzen
Ganz zwanglose Ratschläge erhalten die Kinder und Jugendlichen, wenn sie Jugendcafés oder ähnliche Einrichtungen besuchen. In vielen Städten gibt es das Angebot, dass hier regelmäßig geschulte Mitarbeiter und Streetworker vor Ort sind und sich der Probleme der Kinder annehmen und gemeinsam mit ihnen eine Lösung suchen.
Im Bereich der Jugendarbeit bietet das Jugendamt auch organisierte Ausflüge für die Kinder und Jugendlichen an.
Schwerpunkt Pflegeeltern und Adoptionen
Wichtiger Schwerpunkt der Arbeit des Jugendamtes ist es, Pflegeeltern für Kinder zu suchen, die nicht mehr zu Hause leben können. Paare, die keine eigenen Kinder bekommen können und daher ein Kind adoptieren möchten, können sich ebenfalls an das Jugendamt wenden.
Andere Aufgaben und Pflegeeltern
Nicht in jeder Familie läuft alles glatt. Drogen, Alkohol und Gewalt sind Gründe, weshalb Kinder oftmals nicht mehr bei den Eltern wohnen können und/oder wollen.
Sie leiden hier nicht nur körperlich, sondern auch psychisch. Das Jugendamt möchte die Kinder vor schwereren Schäden bewahren, nimmt sie aus der Familie heraus und sucht für sie Pflegeeltern.
Zu den so genannten "anderen Aufgaben" des Jugendamtes gehört genau dieser Schritt, die bedrohten Kinder aus Familien zu nehmen und sie an einem sicheren Ort unterzubringen. Die Pflegefamilien wurden zuvor genau vom Jugendamt ausgewählt, und für jedes Kind wird individuell entschieden, in welche Pflegefamilie es kommt.
Die Eltern des Kindes werden weiterhin vom Jugendamt betreut, so dass es vielleicht irgendwann möglich sein wird, dass das Kind wieder zurückziehen kann. Dies setzt natürlich voraus, dass die Eltern ihre Probleme in den Griff bekommen haben und das Kind wieder in einem schönen und kindgerechten Umfeld leben kann. Ist dies nicht möglich, so gibt es auch Pflegefamilien, die die Kinder bis zur Volljährigkeit aufnehmen.
Zu den so genannten anderen Aufgaben gehört es auch, dass das Jugendamt bei Familiengerichten oder auch in Vormundschafsgerichten anwesend ist.
Adoption
Leider gibt es viele Paare, die sich sehnlichst ein eigenes Kind wünschen, es aber aus medizinischen Gründen mit einer Schwangerschaft nicht klappen will. Wenn sich das Paar dazu entschlossen hat, ein Kind zu adoptieren, so ist das Jugendamt der Ansprechpartner.
Die Mitarbeiter
- prüfen die Voraussetzungen des Paares (zum Beispiel deren Alter) für eine Adoption und
- vermitteln gegebenenfalls die Kinder.
Aber auch nach einer Adoption können sich die Adoptiveltern weiterhin an die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes wenden, wenn sie Fragen haben. Früher oder später haben viele Adoptivkinder den innigen Wunsch, ihre leiblichen Eltern kennenlernen zu dürfen. Auch mit diesem Wunsch können sie sich an das Jugendamt wenden.