Dokumentierte Familiengeschichte - Warum das Familienstammbuch wichtig ist
Vor der Eheschließung entscheiden sich Paare, ob sie ein Familienstammbuch haben möchten oder nicht. Wird ein Familiestammbuch angelegt, so ist es ein Stück dokumentierte Familiengeschichte. Wird das Familienstammbuch gepflegt und ist immer auf dem neuesten Stand, kann es eine wertvolle Hilfe sein. Lesen Sie hier, warum das Familienstammbuch so wichtig ist.
Oft wird das Familienstammbuch als altmodisches Überbleibsel gewertet, doch die Geschichte des Familienstammbuchs begann erst am 1. Januar 1875. Ab diesem Datum wurde das Familienstammbuch flächendeckend in den Standesämtern eingeführt. Seit dieser Zeit wird das es bei Eheschließung ausgehändigt.
Funktion
Ein Familienstammbuch ist immer sinnvoll, auch wenn es keine Pflicht ist. Vor der Eheschließung können Paare angeben, ob sie ein Familienstammbuch wünschen oder nicht. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass alle Urkunden auch bei den Standesämtern hinterlegt bleiben und so auch im Nachhinein ein Familienstammbuch erstellt werden kann.
Ein Familienstammbuch ist einfach sinnvoll, um alle wichtigen Urkunden übersichtlich geordnet zu haben. Es kann immer mal wieder wichtig sein, so wird es zum Beispiel auch bei einem Sterbefall gebraucht. Es gibt auch verschiedene Behördengänge, bei denen ein Familienstammbuch dienlich sein kann.
Inhalt
Das Familienstammbuch gibt Auskunft über alle wichtigen personenstandsrechtlichen Daten. Die Sammlung von
- Heirats-
- Geburts- und
- Sterbeurkunden,
aber auch
- Taufscheine
- kirchliche Trauung
und anderen Ereignissen wie
- Scheidung oder
- Namensänderung
sind im Familienstammbuch enthalten, wenn auf seine Vollständigkeit geachtet wurde.
Dies kann auch für die Nachkommen sehr wichtig sein. Wenn jemand zum Beispiel Ahnenforschung betreibt, können die Familienstammbücher der Eltern und Großeltern dienliche Hinweise geben.
Das Familienstammbuch gibt zudem Auskunft über die Herkunft und die Eltern des Ehepaares. Diese Sammlung der wichtigsten Familiendokumente sollte immer gut aufbewahrt werden, denn schließlich beinhaltet sie nicht nur Dokumente, sondern erzählt auch ein Stück weit Familiengeschichte.
Wer eine Reise in die Vergangenheit wagen möchte, sollte sich einmal bei den Großeltern befragen, denn oftmals bewahren diese nicht nur ihr eigenes Familienbuch auf, sondern haben auch die Familienbücher der vorangegangenen Generationen in ihrem Besitz.
Unterschiede zum Familienbuch
Ein Familienstammbuch darf nicht mit dem Familienbuch verwechselt werden, welches bei den Standesämtern als eine Art Register angelegt wurde. Seit dem 1. Januar 2009 ist eine Reform im Personenstandsrecht eingetreten und das Familienbuch hat seine Funktion verloren.
Seit Anfang 2009 werden die Familienbücher als Heiratseinträge weiter geführt; aus ihnen werden Eheurkunden ausgestellt. Familienbücher wurden bisher automatisch angelegt und konnten auch beantragt werden, wenn etwa ein deutscher Staatsbürger im Ausland geheiratet hatte.
Im Familienbuch befinden sich die Originalurkunde, während das Familienstammbuch lediglich aus Abschriften aus dem Familienbuch besteht. Alle persönlichen Urkunden können immer wieder in aktuellen Abschriften vom Standesamt erstellt werden.
Dies kann vor allem für zukünftige Eheschließungen wichtig sein. Wer zum Beispiel im Ausland heiraten möchte, muss alle Abschriften in aktueller Ausfertigung vorlegen, denn diese dürfen nicht älter als 6 Monate sein.