Gewalt in der Familie - Formen, Opfer, Auslöser, Handlungsmöglichkeiten und Sicherheitsvorkehrungen

Gewalttätigkeiten innerhalb der Beziehung sind leider keine Seltenheit. Für die Betroffenen gibt es jedoch verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Die Berliner Polizei erklärt in einem Bericht über Prävention von häuslicher Gewalt, dass es sich dabei weder um ein Tabu-Thema handelt, noch um eine Privatsache. Vielmehr ist häusliche Gewalt ein kriminelles Unrecht. Betroffen von häuslicher Gewalt sind Frauen und Kinder, aber auch bei Männern ist es keine Seltenheit, dass ihnen häusliche Gewalt widerfährt. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Gewalt in der Familie - von den unterschiedlichen Formen bis hin zu Handlungsmöglichkeiten und Sicherheitsvorkehrungen.

Von Jens Hirseland

Ursachen und Auftreten von familiärer Gewalt

Zu Gewalt in der Familie, einer Ehe oder Partnerschaft kann es in jeder Gesellschaftsschicht kommen. Besonders betroffen von Gewalttätigkeiten sind Frauen. Zwar gibt es auch Fälle, in denen die Gewalt von Frauen ausgeht, meist sind es jedoch Männer.

Formen häuslicher Gewalt

Es lassen sich unterschiedliche Formen der häuslichen Gewalt nennen:

  • Bei der körperlichen bzw. physischen Gewalt kommt es zu Angriffen gegen den Körper sowie das Leben in Form von tätlichen Angriffen wie Beißen, Schlagen, Stoßen, Würgen oder Bewerfen mit Gegenständen.

  • Die sexuelle Gewalt beschreibt alle Handlungen, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung richten, wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution oder Degradierung zum Sexobjekt.

  • Die psychische oder emotionale Gewalt enthält alle Handlungen, die sich gegen die psychische Stabilität richten, also Beschimpfungen, Drohungen, Nötigung, Stalking, Demptigung, Freiheitsberaubung, emotionale Manipulation, Kontrolle oder Bevormundung.

  • Bei der wirtschaftlichen Gewalt handelt es sich um Handlungen gegen die finanzielle bzw. wirtschaftliche Selbstständigkeit/Unabhängigkeit, wie etwa der (teilweise) Zwang zur Arbeit, der (teilweise) Verbot von Arbeit, Beschlagnahme des Lohns oder die Verweigerung des Zugangs zum gemeinsamen Konto.

Opfer

Besonders betroffen von häuslicher Gewalt sind Familien, die in sozialer Isolation leben. So haben die Familienmitglieder meist nur wenige oder gar keine Freunde und verbringen nur wenig von ihrer freien Zeit mit anderen Menschen. Zudem fehlt es häufig an einem sozialen Kontakten.

Immer wieder kommt es zu Gewalt in Familien und oft ist dies ein Dauerzustand. Gerade Kinder werden immer häufiger Opfer von häuslicher Gewalt und suchen die Schuld bei sich selbst.

Gewalt in der Familie gab es schon immer; durch die Medien werden heute Extremfälle immer wieder publiziert und an die Öffentlichkeit gebracht. Doch bis dahin ist es schon oft zu spät, denn immer wieder kommt es zu Todesfällen auf Grund von Gewalt gegen Familienangehörige.

Meist sind Kinder und Frauen Opfer von häuslicher Gewalt, doch auch Männer sind immer häufiger wehrlos gegen Gewalt in der Partnerschaft.

Körperliche Gewalt geht auch meistens mit psychischer Gewalt einher. Gewalt findet man in heterosexuellen Partnerschaften genauso wie in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Bei der Gewaltprävention und beim Opferschutz gehen öffentliche Stellen davon aus, dass es sich bei den Tätern überwiegend um Männer handelt.

Gewalt in der Vergangenheit und negatives Selbstbild

Die Männer, die Gewalt ausüben, wurden in ihrer Kindheit oftmals selbst Opfer von Gewalt. Nicht selten mussten sie mitansehen, wie ihre Mutter vom Vater geschlagen wurde, wodurch sie Gewalt als etwas Normales empfinden und sie deshalb selbst ausüben.

Aber auch Faktoren wie

spielen eine Rolle.

Kommt es wiederholt zu Versagen, führt dies zu einem negativen Selbstbild und einem Gefühl der Machtlosigkeit, das durch Gewaltanwendung kompensiert werden soll. So fühlen sich die gewalttätigen Männer wieder stark und männlich, wenn sie ihre Partnerin schlagen. Doch auch Beziehungskonflikte führen bei unreifen Männern häufig dazu, dass sie Gewalt anwenden.

Spirale der Gewalt

Für die betroffenen Frauen ist dies kein Trost. Nicht wenige sehen sich einem Kreislauf aus Gewalttätigkeiten und Entschuldigungen ausgesetzt. So beteuern die meisten Männer nach einem Gewaltausbruch, dass es ihnen leid täte und versprechen, sich nie wieder so zu verhalten - bis sie es dann schließlich doch wieder tun.

Ausprägungsformen und Folgen

Körperliche Gewalt kann mit einer handfesten Ohrfeige anfangen und bei schwersten körperlichen Misshandlungen enden. Psychische Gewalt erfahren die Opfer durch Liebesentzug; sie werden

  • ignoriert
  • eingesperrt oder
  • erfahren andere Sanktionen.

Oft sind die Opfer hilflos ausgeliefert, Scham und Schuldgefühle hindern sie daran, bestimmte Schritte zu gehen und etwas zu unternehmen. Kleine Kinder sind vollkommen ausgeliefert und auf die Hilfe und das Einschreiten Erwachsener angewiesen.

Besonders problematisch ist, dass sich viele Frauen ihrem gewalttätigen Partner unterordnen und sich unterwürfig verhalten. Sich selbst empfinden die betroffenen Frauen häufig als wertlos und geben sich daher selbst die Schuld an den Gewaltexzessen ihres Partners. Außerdem sind sie oft finanziell abhängig von ihrem Mann.

An einer gewalttätigen Beziehung festzuhalten ist jedoch sinnlos, wenn der Partner sich weigert, sich zu ändern und Hilfe zu suchen. Sind Kinder im Spiel, muss auch an sie gedacht werden, da sie ebenfalls unter der Gewalttätigkeit des Vaters leiden.

Doch welche Möglichkeiten gibt es, aus einer gewalttätigen Beziehung auszubrechen und sich und die Kinder zu schützen?

Warum häusliche Gewalt oft unerkannt bleibt

Grundsätzlich schämen sich die Opfer, an die Öffentlichkeit zu treten und sich Hilfe zu suchen und so findet häusliche Gewalt oft unbemerkt von Freunden und Nachbarn statt. Soweit es geht werden Arztbesuche vermieden und Wunden sorgfältig versteckt.

Die Opfer häuslicher Gewalt suchen die Schuld bei sich; sie finden für sich logische Begründungen warum sie die Gewalt verdient haben. Es werden Fehler im eigenen Verhalten verantwortlich dafür gemacht, warum der Mensch, den man liebt, gewalttätig wird und oft wird auch vom Täter diese Argumentation aufgenommen und die Schuldgefühle werden verstärkt.

Mehr als die körperlichen Wunden schmerzen die seelischen Wunden, die in dieser Situation nicht ausbleiben.

Gegen häusliche Gewalt angehen

Erlebt ein Ehepartner bei dem anderen Ehepartner Gewalt, muss er in jedem Fall nicht erst in der akuten Situation eingreifen, um die Kinder und sich selbst zu schützen. Das ist leichter gesagt als getan, denn meistens sind die Opfer eingeschüchtert und haben Angst.

Oft befinden sich die Opfer in einem Kreislauf aus Selbsthass und Ohnmacht. Die Folgen häuslicher Gewalt reichen bei Kindern bis in das Erwachsenenalter hinein. In solchen Fällen wird professionelle Hilfe dringend benötigt.

Was können die Opfer selbst tun?

Aus einer Beziehung, in der Gewalt herrscht auszubrechen, ist nicht immer leicht. Wie können die Opfer dabei vorgehen?

Die wichtigste Maßnahme in einer gewalttätigen Beziehung ist der Schutz des Opfers. Das heißt, dass die Frau ihre Vorgehensweise nach ihrem Schutz ausrichten sollte. Da die Frau die Verhaltensweisen ihres Partners am besten kennt, kann nur sie die Situation richtig einschätzen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen ergreifen.

Das Schweigen brechen

Dazu gehört auch, das Schweigen über die Gewalt zu brechen und sich anderen Menschen anzuvertrauen. Dies ist vielen betroffenen Frauen jedoch überaus peinlich, sodass sie davor zurückschrecken, ihren Partner bei der Polizei anzuzeigen. Wichtig ist jedoch, mit Menschen zu sprechen, zu denen man Vertrauen hat. Dabei handelt es sich zum Beispiel um:

  • Angehörige
  • Freunde
  • Kollegen
  • Nachbarn
  • den Hausarzt

Eine weitere Möglichkeit ist, Hilfe bei einer Beratungsstelle zu suchen. Wissen mehrere Menschen über die Gewaltausbrüche des Partners Bescheid, fällt es leichter, sich davor zu schützen, denn letztlich unterstützt man mit seinem Schweigen die Gewalt nur.

Flucht und Selbstverteidigung

Die häufigste Schutzmaßnahme vor häuslicher Gewalt ist die Flucht zu Verwandten, Freunden oder in ein Frauenhaus. Weitere Möglichkeiten sind:

  • das Absolvieren eines Selbstverteidigungskurses
  • der Rückzug in ein abschließbares Zimmer
  • das Deponieren eines Sicherheitskoffers mit Kleidung und wichtigen Unterlagen, für den Fall, dass man rasch die Wohnung verlassen muss

Als letztes Mittel kommt schließlich eine Anzeige bei der Polizei infrage. Um im Notfall Hilfe holen zu können, ist es ratsam, stets ein Handy bei sich zu haben.

Juristische Möglichkeiten

Auch auf rechtliche Weise kann sich eine Frau gegen häusliche Gewalt wehren. So sieht das Gewaltschutzgesetz Schutz vor Gewalt jeglicher Art wie Körperverletzung vor. Ebenso unter das Gesetz fällt psychische Gewalt wie:

  • Bedrohung
  • Verfolgung
  • Nachstellungen
  • Telefonterror

Zu den juristischen Schutzmaßnahmen gehören vor allem

  • das Zuweisen einer Wohnung für das Opfer sowie
  • Kontaktverbot
  • Zutrittsverbot oder
  • Näherungsverbot für den Täter.

So darf dieser laut gerichtlicher Anordnung weder die Wohnung noch den Arbeitsplatz des Opfers betreten oder mit ihm Kontakt aufnehmen. Welche Schutzmaßnahmen letztlich am sinnvollsten sind, muss die betroffene Frau von Fall zu Fall selbst entscheiden.

Anzeige und Strafrechtsprozess

Eine misshandelte Frau hat die Möglichkeit, gegen ihren gewalttätigen Partner Anzeige wegen

  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Nötigung oder
  • Vergewaltigung

zu erstatten. Für diese Entscheidung erhält das Opfer wenigstens drei Monate Zeit. Auch das Anstrengen eines zivilrechtlichen Verfahrens ist im Bereich des Möglichen. Dabei kann der gewalttätige Partner auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt werden. Bei einem Strafrechtsprozess besteht die Option, als Nebenkläger aufzutreten.

Was können Außenstehende tun?

Opfer von häuslicher Gewalt sind durchaus in der Lage, sich zu wehren. So können sie sich an Angehörige, Freunde, den Hausarzt oder die Polizei wenden.

Angehörige und Freunde

Kommt es zu häuslicher Gewalt, wenden sich die meisten betroffenen Frauen an ihre Angehörigen oder gute Freunde, um sie um Hilfe zu bitten. Diese sollten die Ängste der Opfer ernstnehmen und deren Wünsche respektieren, selbst dann, wenn diese sich nicht dazu durchringen können, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen.

Wichtig ist, den Druck auf das Gewaltopfer nicht zu verstärken. So nimmt die Bedrohung der Frauen kurz nach einer Trennung häufig sogar noch zu.

Hilfreich sind dagegen Angebote, dass das Opfer jederzeit anrufen oder kommen kann. Außerdem sollte auf professionelle Unterstützung hingewiesen werden.

Polizei

Erreicht die Gewalt ein unerträgliches Maß, kann sich die betroffene Person an die Polizei wenden und diese um Schutz bitten. In Notsituationen wie Misshandlung oder Vergewaltigung muss die Polizei eingreifen und das Opfer vor Gewalttaten schützen. Manche Gewalttäter verzichten nach einem Polizeieinsatz sogar gänzlich auf weitere Gewalt.

Das übliche Vorgehen der Polizei in solchen Fällen ist

  • das getrennte Befragen beider Partner
  • das Sichern von Beweisen und
  • das Anfertigen einer Strafanzeige.

Falls erforderlich, unterstützen die Beamten das Opfer dabei, die Wohnung zu verlassen oder hindern den Täter an der Ausübung von weiterer Gewalt.

Vorbeugung und Schutz

Häusliche Gewalt kann schwerwiegende gesundheitliche Folgeschäden verursachen, deshalb sind ein rechtzeitiges Erkennen und die Vorbeugung so wichtig. Die Opfer sind oft auf Hilfe von außen angewiesen, da sie selbst handlungsunfähig sind. Der Täter will meist Macht ausüben und das Opfer beherrschen.

Durch Studien und Erfahrungen wurde deutlich, wie sehr erlebte Gewalt in der Familie die Kinder bis in das Erwachsenenalter hinein schädigen und belasten kann. Prävention und rechtzeitiger Schutz ist daher unerlässlich.

Schon bei den ersten Anzeichen, wenn es zu Aggressionen und Gewalt kommt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden.

Kinder die in der Familie Gewalt erleben, neigen später selbst zu gewalttätigem Handeln oder aber sie haben Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen. Jugendämter sind teilweise in Kritik geraten, da bei offensichtlichen Gewalttaten nur zögerlich reagiert wurde.

Bei Familien in denen häusliche Gewalt vorkommt, herrscht meistens auch ein Kommunikationsproblem. Hier könnten schon vorbeugend Maßnahmen eingeleitet und psychologische Hilfe in Anspruch genommen werden. Oft gibt es Warnzeichen bevor es zu Übergriffen kommt, diese zu erkennen und richtig zu deuten wäre ein vorrangiges Ziel.

Seit Januar 2002 ist ein Gewaltschutzgesetz in Kraft, es dient dem Schutz der Opfer und verbessert deren Rechtsstellung. So können sie vom Täter, etwa durch räumliche Trennung, geschützt werden.

Anlaufstellen

Erste Anlaufstellen sind Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen.

  • Familien- und Erziehungsberatungsstellen können Vorbeugemaßnahmen empfehlen.
  • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt entsprechende Aktivitäten im schulischen Bereich, die häuslicher Gewalt vorbeugen wollen.
  • Auch Länder und Kommunen leisten Präventionsarbeit.

Besonders schlimm ist häusliche Gewalt, wenn Kinder darin verwickelt sind. Diese müssen unbedingt geschützt werden.

Kinder schützen

In vielen Fällen sind auch Kinder von häuslicher Gewalt betroffen. So müssen sie entweder mitansehen, wie die Mutter misshandelt wird, oder werden sogar selbst geschlagen. Auf die Kinder hat dies meist fatale Auswirkungen.

Kindschaftsrecht

Im Gegensatz zu misshandelten Frauen gilt bei Kindern anstelle des Gewaltschutzgesetzes das Kindschaftsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Das heißt, dass die betroffenen Kinder Anspruch darauf haben, vom Jugendamt unterstützt und beraten zu werden.

Es besteht sogar die Option, den gewalttätigen Vater, Stiefvater oder Partner der Mutter aus der Wohnung weisen zu lassen, sofern es keine anderen Lösungsmöglichkeiten gibt.

An wen man sich bei Kindesmisshandlung wenden kann

Leider sind häusliche Gewalt und Misshandlung von Kindern keine Ausnahmefälle. Oft richten sich Aggressionen gegen die Schwächsten. Dabei sind die Kinder den Erwachsenen schutzlos ausgeliefert. Bei dem Verdacht auf Kindesmisshandlung darf niemand wegsehen; den Kindern zuliebe muss eingegriffen werden.

Ansprechpartner im Ernstfall

Schon bei dem geringsten Verdacht gibt es genügend Anlaufstellen, bei denen man sich Rat holen kann.

  • Das Jugendamt ist ein Ansprechpartner und wird sich dann um den jeweiligen Fall kümmern.
  • Auch bei der Polizei kann man einen Verdacht melden oder sich beraten lassen.
  • Frauenhäuser sind auf Frauen und Kinder, die zu Opfern wurden und den Täter verlassen müssen, spezialisiert.
  • Erziehungsberatungs- und Familienberatungsstellen sind Einrichtungen, die sich mit Misshandlungsfällen beschäftigen.
  • Viele Kinderschutzorganisationen, wie der Kinderschutzbund, vertreten die Interessen der Kinder.
Das Umfeld muss handeln

Auch das Umfeld der Kinder ist aufgefordert:

dürfen Verdachtsmomente nicht ignorieren. Kindesmisshandlung ist kein Kavaliersdelikt und schädigt die betroffenen Kinder bis in das Erwachsenenalter. Um einen Verdacht aufzudecken, braucht es Mut, Tatkraft und Entschlossenheit. Ein zielgerichtetes Vorgehen gegen den Täter ist unerlässlich.

Es ist viel besser, einen unbegründeten Verdacht zu klären, als auch nur einen einzigen begründeten Verdacht außer Acht zu lassen!

Maßnahmen bei Kindesmisshandlung

Die Schreckensnachrichten über misshandelte, vernachlässigte, ja zu Tode gekommene Kinder häufen sich. Und immer wieder stellt sich die Frage, ob man dies nicht hätte verhindern können. Oft sind auch Behörden und Ämter gefragt, nachhaltiger und härter durchzugreifen.

In vielen Fällen gibt es auch keinen anderen Ausweg, als das Kind aus der Familie zu nehmen. In milderen Fällen kann es sein, dass die Familie bestimmte Auflagen erhält, wie zum Beispiel, sich einer Familientherapie zu unterziehen. Eltern, die kooperieren und Maßnahmen akzeptieren, können damit eine Fremdunterbringung des Kindes verhindern.

Seelische Gewalt

Kinder erleben aber auch seelische Gewalt in Form von seelischer Grausamkeit; dies können Sanktionen sein, wie im dunklen Zimmer eingesperrt zu werden oder Liebesentzug und ähnliche Maßnahmen. Die seelische Gewalt ist nicht so sichtbar und deshalb auch viel schwerer nachzuweisen.

Die seelische Gewalt ist aber genauso grausam wie die körperliche Gewalt. Oft kann man nur am Verhalten des Kindes ablesen, dass etwas nicht stimmt. Auch hier gilt, besser einmal zuviel handeln, als einmal zu wenig.

Mit den veränderten Lebensumständen leben lernen

Schafft es eine Frau, sich von ihrem gewalttätigen Partner zu trennen, hat dies meist erhebliche Veränderungen zur Folge. So müssen die Betroffenen mit völlig neuen Lebensumständen klarkommen.

Frauenhäuser

Nach einer abrupten Trennung stellt sich den betroffenen Frauen meist die Frage, wo sie wohnen und wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Wer nicht bei Verwandten oder Freunden Unterschlupf findet, hat die Möglichkeit, ein Frauenhaus aufzusuchen. Diese Einrichtungen sind rund um die Uhr erreichbar.

Da die Adressen von Frauenhäusern geheim sind, muss man sich telefonisch an sie wenden. Ein Frauenhaus nimmt auch die Kinder der Frauen auf.

Zusammen mit anderen betroffenen Frauen wird der Tagesablauf organisiert. Außerdem erhält man dort Unterstützung von ausgebildeten Mitarbeiterinnen. So lassen sich vom Frauenhaus aus alle weiteren Maßnahmen ergreifen.

Heimische Wohnung und Antrag auf Zuweisung

Besser ist es natürlich, wenn die Frau mit ihren Kindern in der heimischen Wohnung bleiben kann und stattdessen der gewalttätige Partner geht. Allerdings sind die Täter nur sehr selten dazu bereit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich eine andere Wohnung gerichtlich zuweisen zu lassen.

Ebenso gibt es die Option, vor Gericht einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung zu stellen. So sieht der Gesetzgeber eine alleinige Wohnungsnutzung in schweren Fällen vor. Läuft der Mietvertrag ausschließlich auf den Namen der Frau, kann diese dem Partner die weitere Mitbenutzung der Wohnung verbieten. Bleibt der Partner stur, ist es möglich, eine Räumungsklage anzustreben.

Wohnberechtigungsschein

Ist die Frau jedoch weder Mieterin noch Mitmieterin der Wohnung, bleibt ihr nichts weiter übrig, als eine neue Bleibe zu finden. Dazu kann sie sich an das Wohnungsamt wenden, einen Wohnberechtigungsschein beantragen oder in Zeitungsinseraten und im Internet nach einer neuen Wohnung suchen.

Lebensunterhalt

Ebenso wie die Frage nach der Wohnung spielt auch die Frage nach dem Lebensunterhalt nach einer Trennung eine entscheidende Rolle. So drohen viele Ehemänner damit, dass ihre Frau kein Geld mehr von ihnen bekommt, wenn sie sich von ihnen trennen.

Verfügt die Frau über ein eigenes Einkommen, hat sie es leichter. Allerdings ist es ratsam, ein alleiniges Konto einzurichten und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen, damit dieser das Gehalt dorthin überweist.

Sozialhilfe und Kindesunterhalt

Bei geringfügigem Einkommen besteht mitunter die Möglichkeit, ergänzende Sozialhilfe oder Wohngeld zu beantragen.

Verfügt eine Ehefrau über keinerlei Einkommen, kann sie von ihrem Mann finanziellen Unterhalt beanspruchen. Um den Unterhalt zu berechnen, wird empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Leben die Kinder bei der Frau, besteht zudem der Anspruch auf Kindesunterhalt. Die Höhe des Unterhalts wird durch die Düsseldorfer Tabelle bestimmt.

Für den Fall, dass der Vater der Kinder nicht zahlen kann oder will, sollte man sich an die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes wenden, da dieses den Unterhalt für Kinder bis 12 Jahre als Vorschuss zahlt. Zurückerstattet werden muss das Geld vom Vater. Auch das Informieren der Kindergeldkasse über die neue Familiensituation ist wichtig, damit diese das Kindergeld an die Mutter überweisen kann.

  • Martha Weingartner und Katharina Belser Häusliche Gewalt erkennen und richtig reagieren. Handbuch für Medizin, Pflege und Beratung, Huber, Bern, 2008, ISBN 3456844247
  • Birgit Mertens und Sabine Pankofer Kindesmisshandlung: Körperliche Gewalt in der Familie, UTB, Uni Taschenbücher Verlag, 2009, ISBN 3825228959

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