Die korrekte Anmeldung einer Haushaltshilfe

Immer mehr Familien nehmen eine Haushaltshilfe in Anspruch, um sich entlasten zu lassen. Auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis müssen Haushaltshilfen angemeldet werden, damit sie gesetzlich gegen Unfälle versichert sind. Über eine solche Anmeldung einer Haushaltskraft machen sich jedoch viele Menschen keine Gedanken; oftmals herrscht zu wenig Erfahrung über das korrekte Vorgehen. Informieren Sie sich über die korrekte Anmeldung einer Haushaltshilfe.

Maria Perez
Von Maria Perez

Versicherungen

Auch während der Hausarbeit kann immer etwas passieren. Nimmt eine Haushaltshilfe ihre Tätigkeit auf, ist sie vom Arbeitgeber innerhalb einer Woche anzumelden. Hierfür ist die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte im privaten Haushalt zuständig.

Mitglied in der Unfallkasse ist der Arbeitgeber oder Haushaltsführender. Er bezahlt die Beiträge; für die Haushaltshilfe ist die gesetzliche Unfallversicherung kostenfrei. Dann verfügt die Haushaltshilfe über einen Versicherungsschutz.

Verdient die Haushaltshilfe nur bis zu 400 Euro und hat damit einen Minijob, so ist die Bundesknappschaft oder Minijob-Zentrale in Essen zuständig. Je nach Beschäftigungsverhältnis müssen auch andere Sozialversicherungsabgaben geleistet werden.

Arbeitsverhältnis anmelden

Bei einer Festanstellung und einem Arbeitsverdienst über 400 Euro besteht ein reguläres Arbeitsverhältnis und muss als solches angemeldet werden. Dafür, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis legalisiert, kann er als Belohnung bis zu 510 Euro im Jahr bei der Steuer geltend machen.

Ist das Arbeitsverhältnis nicht angemeldet und wird entdeckt, muss der Arbeitgeber die Beiträge nachzahlen; eine Anzeige kann folgen und ein paar Tausend Euro Strafe können fällig werden.

Auch unangemeldete Beschäftigungsverhältnisse im Haushalt fallen unter das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Fällt ein solches Beschäftigungsverhältnis auf, werden Arbeitgeber und Haushaltshilfe zur Rechenschaft gezogen. Deshalb ist es immer sinnvoll, die Haushaltshilfe zu legalisieren.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Verdienstobergrenze bei 400 Euro und einer Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich.

Rechte der Haushaltshilfen

Angemeldete Hauhaltshilfen haben einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Auch im Falle einer Schwangerschaft steht Mutterschaftsgeld zu. Im Falle einer Lohnfortzahlung wird diese zu 70 Prozent von der Bundesknappschaft erstattet. Ein Mutterschaftsgeld übernimmt sie voll.

Minijobs

Auch für Minijober entsteht ein Anspruch auf Rente, wenn auch nur gering, es besteht aber die Möglichkeit, diesen freiwillig auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag zu erhöhen.

  • Die Ausübung mehrerer Minijobs ist möglich, aber nicht bei dem selben Arbeitgeber.
  • Liegt der Verdienst mehrerer Minijobs über einem bestimmten Limit, werden sie sozialversicherungspflichtig.

Bei einem nicht legalisierten Arbeitsverhältnis bleibt bei beiden Parteien die Angst vor Entdeckung. Legal ist man immer auf der sicheren Seite.