Möglichkeiten, die Betreuungskosten vom Arbeitgeber übernehmen zu lassen
Wer ein Kind hat und arbeiten geht, kann von seinem Arbeitgeber einen Betreuungszuschuss erhalten. Nicht nur die Mutter des Kindes kann sich diesen auszahlen lassen, sondern auch der Vater. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Betreuungskosten vom Arbeitgeber übernehmen zu lassen. Dabei sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Informieren Sie sich über einen möglichen Zuschuss zu den Betreuungskosten durch den Arbeitgeber.
Je kleiner ein Kind ist, desto höher sind in der Regel seine Betreuungskosten. So kann ein Krippenplatz schon beinahe das ganze Gehalt eines Teilzeitjobs kosten. Aber auch Kindergartenganztagesplätze sind kein Schnäppchen und fressen in der Regel viele hundert Euro im Jahr.
Zuschuss zu den Betreuungskosten
Die meisten größeren Firmen bieten ihren Mitarbeitern einen Betriebskindergarten mit Krippe an. Wer jedoch sein Kind von einer Tagesmutter betreuen lassen oder in einer anderen Betreuungseinrichtung unterbringen möchte, der kann von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Betreuungskosten erhalten.
Steuerfreier Zuschuss
Der Vorteil dabei ist, dass dieser Zuschuss steuerfrei ist. Dies gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber diesen Zuschuss zusätzlich zum normalen Gehalt des Mitarbeiters auszahlt.
Natürlich ist es nicht erlaubt, dass ein Teil des bisherigen Gehaltes als Betreuungszuschuss ausgewiesen und dann nicht versteuert wird.
Der Betreuungszuschuss kann zum Beispiel wie eine Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber an seinen Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin ausgezahlt werden. Der Mitarbeiter erhält weiterhin sein normales Gehalt, aber zusätzlich einen Betreuungszuschuss, auf den weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zahlen müssen.
Wer vom Zuschuss profitieren kann
Berechtigt sind alle Eltern, die ein Kind haben, das noch nicht die Schule besucht und regelmäßig fremdbetreut wird. Außerdem ist der Arbeitnehmer natürlich verpflichtet, das Geld auch für die Betreuung seines Kindes und nicht etwa als Mitgliedsbeitrag für einen Verein zu verwenden.
Finanzielle Vorteile für den Arbeitgeber
Der Betreuungszuschuss ist somit nicht nur für den Arbeitnehmer vorteilhaft: Der Arbeitgeber gewährt praktisch eine Gehaltserhöhung, indem er diesen Zuschuss zahlt, muss aber selbst keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, so wie das bei einer normalen Gehaltserhöhung der Fall ist.
Ist das zu betreuende Kind bereits in der Schule, so kann der Arbeitgeber ebenfalls einen Zuschuss zur Betreuung zahlen. Dann müssen jedoch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Zuschuss gezahlt werden. Der Arbeitgeber kann die Ausgabe jedoch in diesem Fall als Betriebskosten absetzen.
Wenn man also schon längere Zeit keine Gehaltserhöhung mehr hatte, so kann man den Arbeitgeber durchaus einmal nach dieser Möglichkeit fragen.