Umgangsrecht - Funktion, Regelungen, optimale Nutzung und mögliche Probleme
Nach einer Trennung oder nach einer Scheidung sollen dem Kind die familiären Beziehungen erhalten bleiben. Die Umgangsregelung dient immer dem Wohle des Kindes. Das Umgangsrecht steht unabhängig neben dem Recht der elterlichen Sorge. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, ist in vielen Fällen Beratung durch das Jugendamt erforderlich. Lesen Sie alles Wissenswerte rund um das Umgangsrecht.
Funktion
Das Umgangsrecht wird zusammen mit der elterlichen Sorge im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Eine Durchsetzung erfolgt vor dem Familiengericht. Das Umgangsrecht gewinnt dann an Bedeutung, wenn die Eltern getrennt sind oder das Kind weder bei dem Vater noch bei der Mutter lebt, zum Beispiel in einer Pflegefamilie.
Man geht davon aus, dass das Kind für seine gesunde Entwicklung den Umgang mit beiden Elternteilen braucht. Daher hat es ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; die Eltern hingegen sind berechtigt und verpflichtet, den Umgang zu pflegen. Der Umgang soll immer dem Wohle des Kindes dienen.
Nach Trennung oft ein kritisches Thema
Durch das Umgangsrecht soll für Kinder die Trennung von einem Elternteil erleichtert werden. Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn Eltern einen Weg finden, miteinander Regelungen zu treffen und sich dem Kind zuliebe vernünftig mit dem Ex-Partner und anderen Bezugspersonen auseinander setzen.
Doch oftmals ist es bei Eltern schwierig, einen Konsens zu finden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass eine Unterhaltung zwischen Ex-Partnern häufig problematisch wird.
Hinweise zur optimalen Nutzung des Umgangsrechts
Das Umgangsrecht hat immer der Elternteil inne, bei dem das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Die klassische Regelung besagt meistens, dass der getrennt lebende Elternteil den Umgang mit dem Kind
- jedes zweite Wochenende
- in Teilen der Ferien und
- an bestimmten Feiertagen
pflegen kann. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, soll den Umgang ermöglichen und auch unterstützen. Eine optimale Nutzung des Umgangsrechts sollte den Bedürfnissen und auch den Möglichkeiten der Kinder und den Eltern gerecht werden.
Bei Unterbindung
Wird der Umgang unterbunden, können auch
- Großeltern,
- Geschwister,
- Pflegeeltern oder
- Lebenspartner eines Elternteils, die eine zeitlang mit dem Kind gelebt haben,
das Umgangsrecht einfordern. Auch hier entscheidet immer das Wohl des Kindes. Das Familiengericht kennt auch einen betreuten Umgang. Wenn es die Situation erfordert, kann das Kind denjenigen, der das Umgangsrecht inne hat, nur in einer Einrichtung treffen und der begleitete Umgang wird von einer Fachkraft beaufsichtigt.
Leider verzichten immer wieder Bezugspersonen auf das Umgangsrecht aus Unwissenheit oder um Streit aus dem Weg zu gehen. Für Kinder bricht oft eine Welt zusammen, wenn eine Bezugsperson einfach aus dem Umfeld verschwindet.
Unklar ist die Durchsetzung des Rechts auf Umgang, wenn sich ein Elternteil seinen Pflichten entziehen will. Ist der andere Elternteil nicht bereit den Umgang zu pflegen, dann ist es auch zweifelhaft, ob der Umgang dem Wohle des Kindes dient. Es besteht ein Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch das Jugendamt wegen der Ausübung des Umgangsrechts.
Eltern sollten eine gemeinsame Regelung finden
Miteinander sprechen: Die beiden Elternteile müssen regelmäßig miteinander sprechen und die Regelungen bzgl. des Umgangsrechts ans Kindesalter anpassen.
Es gibt verschiedene Modelle und Formen, wie das Umgangsrecht genutzt wird. Am besten ist es, wenn sich die Eltern einigen können und eine gemeinsame Regelung finden, die alle Beteiligten zufrieden stellt und gut tut.
Das Umgangsrecht muss auch immer wieder neu gestaltet und dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes angepasst werden. Wenn das Kind noch sehr klein ist und die Nähe der Mutter braucht, ist es zum Beispiel sinnvoll, wenn der Umgang häufiger, dafür aber kürzer gepflegt wird.
Wichtige Aspekte der Umgangsregelung
Bei einer guten Umgangsregelung stehen immer die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund. Je älter das Kind wird, desto mehr kann es in die Umgangsregelung mit einbezogen werden und seine eigenen Wünsche anmelden.
Eine gute und entspannte Umgangsregelung ist für alle Beteiligten sehr wichtig. Klare Absprachen und Abmachungen können seine Durchsetzung vereinfachen. Von älteren Kindern im Teenager-Alter können die Besuche auch eingeschränkt werden, weil sie sich langsam abnabeln. Dies sollte bei einer Umgangsregelung berücksichtigt werden, so dass es nie zum Zwang wird.
Eventuell muss der Umgangsberechtigte auch weite Entfernungen zurücklegen, weil die jeweiligen Wohnorte weit entfernt sind, um das Kind zu sehen. Auch hier sind klare Absprachen erforderlich. Da sollte das Umgangsrecht immer den gegebenen Umständen angepasst werden.
Der betreuende Elternteil hilft dem Kind und dem Umgangsberechtigten, wenn er den Umgang fördert. Abhol- und Bringzeiten sollten genau eingehalten werden, dann hat auch das Kind eine klare Orientierung.
Feste Strukturen geben Halt
Termine, die nicht eingehalten werden können, sollten rechtzeitig abgesagt werden, sodass die Enttäuschung für die Kinder nicht so extrem ist. Am besten sind feste Termine in regelmäßigen Abständen, sodass Kinder die Sicherheit haben, ihre Bezugsperson nicht verloren zu haben. Besonders Geburtstage, Feiertage und besondere Ereignisse sollten immer mit allen Bezugspersonen gemeinsam besprochen werden, sodass nach Möglichkeit ein Kompromiss gefunden wird, der dem Kind zu Gute kommt.
Streit sollte zwischen den Bezugspersonen vermieden werden und im Bedarfsfall sollten sich Umgangsberechtigte und Eltern an eine Beratungsstelle wenden und zusammen einen Plan entwickeln um gemeinsam einen positiven Weg zu finden.
Das Wohl des Kindes im Auge behalten
Je besser sich die Eltern bezüglich des Umgangrechts einigen können, desto einfacher ist es für die Kinder. Diese müssen schon die Scheidung verkraften und verarbeiten und sehen sich vor einer vollkommen neuen Lebenssituation. Dies ist für Kinder schon eine Aufgabe, die schwierig genug ist; sie sollten nicht auch noch in Streitigkeiten der Eltern mit hineingezogen werden.
Ein Kind muss in der Lage sein, das Umgangsrecht mit dem Umgangsberechtigten völlig unbefangen zu nutzen. Die Besuche sollten immer gut vorbereitet werden und der betreuende Elternteil sollte sie
- ermöglichen
- fördern und
- unterstützen.
Dies bedeutet für das Kind eine erhebliche Erleichterung. Das Kind ist hin- und hergerissen und kann zwischen den Eltern eine anstrengende Phase durchleben und dementsprechend reagieren.
Deshalb ist es auf die Unterstützung beider Eltern angewiesen. Man sollte dem Kind mit viel Einfühlungsvermögen begegnen und sich der Schwere seiner Situation bewusst sein.
Eine Scheidung reißt die Familie auseinander und für viele Kinder bricht eine Welt zusammen. Diese ganzen Eindrücke müssen sie erst einmal verdauen. Es kann passieren, dass ein Kind nach einem Besuchskontakt durcheinander ist, dies gehört zu den Folgen einer Trennung und darf nicht dem Umgangsberechtigten angelastet werden.
Fachliche Beratung durch das Jugendamt
Das Jugendamt hilft: Der Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt ist kostenlos und Teil der Jugendhilfe.
Oft muss nach einer Scheidung das Jugendamt eingeschaltet werden, weil es zwischen den Eltern keine einvernehmliche Einigung gibt. Das Jugendamt informiert über die zur Verfügung stehenden Beratungsangebote und unterstützt die Familie.
Es besteht ein kostenloser Anspruch auf die Beratung durch das Jugendamt und dieser ist Teil der Jugendhilfe. Das Familiengericht prüft dann, welche Regelung dem Wohl des Kindes dient. Auch bei Erziehungs- und Familienberatungsstellen kann man sich fachkundigen Rat holen.
Probleme mit dem Umgangsrecht
Das Umgangsrecht sollte eigentlich dem Wohl des Kindes dienen, aber oft kommt es zu Schwierigkeiten.
Mögliche Probleme seitens der Eltern
Probleme mit dem Umgangsrecht entstehen dann, wenn sich der Umgangsberechtigte nicht an die Umgangszeiten hält und sie nicht regelmäßig wahrnimmt. Er hat nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht den Umgang zu pflegen. Das Kind hat auch nach einer Trennung oder Scheidung das Recht auf seine familiären Bindungen.
Weite Distanzen überwinden
Auch weite Entfernungen können für den Umgangsberechtigten eine große Hürde darstellen den Umgang regelmäßig zu pflegen. Reisekosten muss er selbst tragen, außer wenn es freiwillige Vereinbarungen gibt. Ältere Kinder fahren unter Umständen auch schon alleine mit dem Zug und müssen dann zuverlässig abgeholt werden.
Dem Kind schadende Verhaltensweisen entwickeln
Der betreuende Elternteil kann auch entgegenarbeiten und das Umgangsrecht sabotieren. Wenn das Kind abgeholt werden soll, ist es dann plötzlich krank oder beim besten Freund.
Solche Verhaltensweisen schaden allen Beteiligten und werden auch den Bedürfnissen des Kindes nicht gerecht. Lediglich wenn eine akute Gefährdung des Kindes besteht, kann das Umgangsrecht in Ausnahmefällen durch ein Familiengericht unterbunden werden.
Streit zwischen den Eltern
Leider werden oft Streitigkeiten der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen und der betreuende Elternteil versucht den Umgang mit dem Umgangsberechtigten zu verhindern. So wird das Umgangsrecht oft als Macht- und Druckmittel missbraucht.
Wenn sich das Kind nicht wohlfühlt
Es kann auch passieren, dass sich das Kind hin und her gerissen fühlt und nach den Besuchsterminen immer in einer schlechten Verfassung ist. Hier sollten die Erwachsenen dem Kind zuliebe eine gute Lösung und Regelung finden.
Oft hat der Umgangsberechtigte das Gefühl, dem Kind etwas bieten zu müssen; da wird ein Umgangswochenende zu einem Aktivitätsmarathon und das Kind kehrt erschöpft zurück. Dann sollten auch Absprachen getroffen werden, die dem Kind zugute kommen. Das Kind sollte auf keinen Fall überfordert und gestresst werden.
Schwerwiegender ist es, wenn das Kind den Umgang nicht mehr ausüben will. Hier ist eine Klärung wichtig - Wünsche und Bedürfnisse des Kindes sollten immer respektiert werden. Bei Problemen kann man sich beim Jugendamt kostenlos beraten lassen.
Fazit
Ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile und braucht die Beziehungen und seine Bezugspersonen auch für eine gesunde Entwicklung. Leider folgt einer Scheidung oft eine Schlammschlacht und das Umgangsrecht wird als Druckmittel missbraucht. So ein Verhalten schadet dem Kind und verunsichert es noch mehr.
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