Verwandtschaft - Infos über Verwandtschaftsgrade, -beziehungen und unterschiedliche Bezeichnungen
Jeder Mensch hat Verwandtschaft, welche mehr oder weniger Erbgut mit der jeweiligen Person teilt. Für all diese Verwandten gibt es wiederum bestimmte Bezeichnungen, welche häufig über bestimmte Vorsilben verfügen. Früher war es die Großfamilie, die den Einzelnen getragen und aufgefangen hat. Heutzutage gibt es immer mehr Single-Haushalte und vor allem in den Großstädten vereinsamen die Menschen. Rund um die Verwandtschaft - informieren Sie sich über Verwandtschaftsgrade, -beziehungen und unterschiedliche Bezeichnungen.
Verwandtschaft: eine Definition
Unter der Verwandtschaft versteht man die Beziehung zu einem anderen Menschen, welche auf gleicher Herkunft basiert. Man ist durch bestimmte Familienbeziehungen miteinander verwandt. Dabei kann man in gerader Linie voneinander abstammen - wie etwa im Verhältnis Mutter-Tochter, oder auch in der Seitenlinie; dann stammt man von einem gemeinsamen Dritten ab, zum Beispiel im Verhältnis Tante-Nichte.
Um das Verwandtschaftsverhältnis näher zu bestimmen, orientiert man sich am Verwandtschaftsgrad. Dieser basiert auf der Anzahl der Geburten, der ihn vermittelt: Bei Mutter und Tochter handelt es sich um eine Verwandtschaft ersten Grades; Großmutter und Enkel sind im zweiten Grad miteinander verwandt.
In der Seitenlinie besteht keine Verwandtschaft ersten Grades; so sind sowohl Geschwister im zweiten, Tante und Nichte im dritten Grad miteinander verwandt. Eine Übersicht der unterschiedlichen Verwandtschaftsgrade erhalten Sie hier. Handelt es sich um die Verwandten des Ehegatten, so ist man nicht mit ihnen verwandt, sondern verschwägert (mehr Infos zur Schwägerschaft finden Sie hier), ebenso verhält es sich bei einer Lebensgemeinschaft.
Spricht man von der "ganzen Verwandtschaft", werden damit auch alle Personen bezeichnet, zu denen eine verwandtschaftliche Beziehung besteht. Der Begriff "Familie" wird häufig als Synonym verwendet. Meistens meint man damit jedoch eher den Teil der Verwandtschaft, mit der man zusammenwohnt oder gewohnt hat, also vor allem die Eltern und die Geschwister.
Wer gehört zur Verwandtschaft?
Zwei oder mehr Menschen können also auf unterschiedliche Art und Weise miteinander verwandt sein. Es folgt ein kurzer Überblick:
Bei den Eltern handelt es sich um die unmittelbaren Vorfahren eines Menschen; von seinen Eltern stammt man also in gerader Linie ab.
Die Kinder sind die unmittelbaren Nachkommen einer Person. Sie stammen in gerader Linie von ihren Eltern ab.
Haben zwei Menschen mehrere Kinder, so sind diese als Geschwister (Bruder und Schwester) miteinander verwandt. Zwei Kinder, die nur einen gleichen Elternteil haben, sind Halbgeschwister.
Die Kinder der eigenen Geschwister werden als Neffen und Nichten bezeichnet. Der Neffe ist der Sohn der Schwester oder des Bruders, die Nichte die Tochter der Schwester oder des Bruders.
Tante und Onkel sind die Geschwister der Eltern. Der Onkel ist der ein Bruder, die Tante eine Schwester des Vaters bzw. der Mutter.
Haben Tante und Onkel wiederum Kinder, ist man mit diesen als Cousin bzw. Cousine verwandt.
Als Ehepartner bzw. Ehepartnerin bezeichnet man die geheiratete Person. Verwandt ist man mit ihr nicht; jedoch besteht eine Schwägerschaft zwischen den beiden Familien.
Schließt man mit einer gleichgeschlechtlichen Person eine "eingetragene Partnerschaft", so ist diese der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin. Auch hier besteht eine Schwägerschaft zwischen den Familien, es sei denn, die Partnerschaft ist nicht eingetragen (Lebensgefährten) - in dem Fall gibt es keine Schwägerschaft.
Manches Verwandschaftsverhältnis lässt sich auch anhand der Vorsilbe erkennen...
Verwandtschaftsverhältnis durch Vorsilbe erkennen
Bestimmte Vorsilben geben dem Hörer einen Hinweis darauf, in welchem Verwandtschaftsverhältnis sich zwei Personen befinden. In diesem Zusammenhang lässt sich dann beispielsweise erschließen, wie viele Generationen zwischen den beiden Personen liegen oder ob sie eigentlich wirklich genetisch verwandt sind.
Die Vorsilben innerhalb der Verwandtschaftsbeziehungen sind demnach als eine Orientierungshilfe in einem sonst teils komplizierten System zu sehen.
- Doch welche Vorsilben gibt es eigentlich?
- Welche Bedeutung haben sie?
- An welchen Beispielen lassen sie sich verdeutlichen?
All diesen Fragen soll nun im Folgenden nachgegangen werden, so dass zukünftig jeder Verwandtschaftsgrad sofort bestimmt werden kann.
Beispiele für "Groß-"
Am bekanntesten ist die Bezeichnung der Großeltern, also den Eltern der Eltern. Hier liegen zwischen den Großeltern und dem Enkelkind zwei Generationen, da die Generation der Eltern zwischen diese geschaltet ist. Gleiches gilt natürlich auch für die geschlechtsspezifischen Bezeichnungen Großmutter und Großvater.
Des Weiteren gibt es noch Großtanten und Großonkel. Hierbei handelt es sich um die Geschwister der Großeltern, welche ebenso einem um zwei Generationen älteren Jahrgang angehören.
Letztlich gibt es im Bereich der Groß- Vorsilben noch Großnichten und Großneffen. Hierbei handelt es sich um das Enkelkind einer Schwester oder eines Bruders. Großnichten und Großneffen entsprechen damit den Begriffen Großtanten und Großonkel und sind deren Gegenseite.
Daneben gibt es noch weitere Fälle, bei welchen die Vorsilbe Groß- vor eine Verwandtschaftsbeziehung platziert wird. So ist beispielsweise auch von Großcousinen die Rede. Hierbei handelt es sich allerdings um keine präzise festgelegte Bezeichnung, so dass sich hinter einer Großcousine sowohl ein Cousin eines Elternteils als auch das Kind eines Onkels oder einer Tante 2. Grades verbergen kann.
Beispiele für "Enkel-"
Die Vorsilbe Enkel- beschreibt wiederum einen Verwandtschaftsgrad, bei welchem der Bezeichnete zwei Generationen nach dem Verwandten geboren wurde. Die Vorsilbe Enkel- stammt dabei aus dem Althochdeutschen "eninchili" und bedeutet "kleine Ahn".
Die Vorsilbe Enkel- trägt einerseits die Bezeichnung Enkelkinder und Enkelkind, wobei hiermit die Kinder oder das Kind eines eigenen Kindes gemeint sind. Sobald nur von einem Jungen oder Mädchen die Rede ist, kann auch von einem Enkelsohn oder einer Enkeltochter gesprochen werden.
Reduktion auf "Enkel"
Seit einigen Jahrzehnten ist es in Deutschland auch üblich, lediglich die Vorsilbe zu nennen. In diesem Fall beschreibt Enkel ebenso das oder die Enkelkinder, wobei das Geschlecht offen gehalten wird. Soll dagegen explizit auf ein weibliches Enkelkind hingewiesen werden, kann auch das Wort Enkelin gebraucht werden.
Beispiele für "Ur-"
Die Vorsilbe Ur- kann lediglich mit den Vorsilben "Enkel-" und "Groß-" kombiniert werden. In diesem Fall zeigt das Ur- an, dass sich noch eine weitere Generation zwischen den zwei Personen befindet. Hier ist es dann auch möglich, mehrere Ur- Silben vor den Verwandtschaftsnamen zu schieben. In diesem Fall steht dann jedes Ur- für eine weitere Verschiebung um eine Generation. Eine Urururgroßmutter wäre damit die Großmutter der Urgroßmutter eines Kindes.
Die Vorsilbe Ur- ist einerseits bei den Großeltern gebräuchlich, weshalb es auch Urgroßeltern gibt. Soll hingegen nur auf einen der Urgroßeltern hingewiesen werden, sind auch die Konstruktionen Urgroßmutter und Urgroßvater möglich.
Urenkel
Alternativ kann das Ur- auch vor die Enkel gestellt werden. In diesem Fall existiert einerseits der geschlechtsneutrale Begriff Urenkel, welcher zumeist im Plural gebraucht wird. Soll hingegen nur auf einen Urenkel verwiesen werden, kann dieser beziehungsweise diese auch als Urenkelsohn oder Urenkelin bezeichnet werden.
Im Falle der Enkel gilt dann ebenso, dass das Ur- die Verschiebung um eine Generation anzeigt. Eine Reihung mehrerer Ur- Vorsilben bei Enkeln ist hingegen nicht üblich.
Beispiele für "Schwieger-"
Wie bereits erwähnt, steht der Ausdruck "Schwieger-" für keine richtige Verwandtschaft; vielmehr handelt es sich hierbei um eine angeheiratete, die so genannte affine Form, welche auch als Schwägerschaft bezeichnet wird. So sind bei diesem Wortteil Personen gemeint, die mit dem Ehepartner bzw. der Ehepartnerin verwandt sind sowie die Partner deren Geschwister und Kinder.
Häufig wird angenommen, eine Schwägerschaft endet, sobald es zu einer Scheidung kommt. Jedoch besteht diese Form der Verwandtschaft weiter und kann durch das Beenden einer Ehe nicht gebrochen werden. Eine Ausnahme bildet hier die gerichtlich verfügte Beendigung, wenn die Eheschließung fehlerhaft war.
Als Beispiele können hier
- die Schwiegereltern, also die Eltern des Ehepartners,
- Schwager und Schwägerin, die Geschwister des Ehepartners oder die Ehepartner der eigenen Geschwister, sowie
- die Schwiegerkinder, die Ehe- oder Lebenspartner eines eigenen Kindes,
genannt werden.
Beispiele für "Halb-"
Die Vorsilbe Halb- hebt ein Verwandtschaftsverhältnis hervor, bei welchem die Betroffenen nur einen gemeinsamen Vorfahren haben. Dies wäre klassischerweise bei Halbgeschwistern der Fall, welche nur ein Elternteil gemeinsam haben. Gebraucht werden kann die Vorsilbe Halb- zudem nur bei Geschwistern.
In der Praxis wird der Begriff Halb- aber auch vor den Bezeichnungen Onkel und Cousins gebraucht. In diesem Fall wird dann darauf hingewiesen, dass die jeweilige Person nur der Halbbruder oder die Halbschwester eigener Verwandter war.
Beispiele für "Stief-"
Die Vorsilbe Stief- wird hingegen in Fällen gebraucht, bei welchen eine Schwägerschaft zwischen einem Kind und dem Ehe- oder Lebenspartner eines Elternteils besteht. Dies setzt wiederum voraus, dass der Ehe- oder Lebenspartner des Elternteils nicht der genetische Vater oder die genetische Mutter ist. Dabei sind die zwei Begriffe Stiefmutter und Stiefvater gebräuchlich.
Falsch wäre es hingegen, Adoptiveltern oder vergleichbare Konzepte als Stiefeltern zu bezeichnen, da in diesem Fall keine Schwägerschaft vorliegt.
Beispiele und Erklärung für "Adoptiv-" und "Wahl-"
Die Vorsilben Adoptiv- und Wahl- werfen bei Verwandtschaftsbezeichnungen die Frage auf, was eine Verwandtschaft genau ausmacht. Sind zwei Menschen also nur verwandt, weil sie zum Teil die gleichen Gene teilen oder kann eine Verwandtschaft nicht auch durch universelle Ideale wie Liebe und Fürsorge konstituiert sein? Doch in welchen Fällen werden die Vorsilben Adoptiv- und Wahl- eigentlich gebraucht und wovon hängt deren Verwendung ab?
Begriffdifferenzierung
Die Vorsilben Adoptiv- und Wahl- werden gebraucht, sobald Kinder durch ein Paar adoptiert werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder und die Partner, welche die Adoption vornehmen, genetisch verwandt sind oder nicht.
In Deutschland ist dabei vor allem die Vorsilbe Adoptiv- üblich, weshalb hier dann von Adoptiveltern und Adoptivkindern die Rede ist. In Österreich wird hingegen der Ausdruck Wahl- bevorzugt, so dass die korrekte Bezeichnung dann Wahleltern und Wahlkinder lautet.
Zudem ist es wichtig zu wissen, dass die Adoptiveltern rechtlich dann auch als die alleinigen Eltern gelten. Die leiblichen Eltern genießen hingegen keinerlei Rechte und Ansprüche, die das Kind betreffen.
Unterschiede zwischen Adoptiv- und Pflegekindern
Daneben ist noch die Unterscheidung zwischen Adoptiv- und Pflegekindern vorzunehmen. Im Falle von Pflegekindern handelt es sich um Adoptivkinder, welche durch einen nahen Verwandten aufgenommen wurden.
Würde somit beispielsweise eine Tante das Kind ihrer Schwester aufnehmen, weil diese verstorben ist, würde das Kind als Pflege- und nicht als Adoptivkind gelten. Insgesamt deuten die Vorsilben Adoptiv- und Wahl- damit auf eine Verwandtschaft 1. Grades hin, welche nicht genetisch begründet ist.
Verwandtschaftliche Beziehungen haben eine andere Qualität als Freundschaften, aber genau wie Freundschaften wollen auch verwandtschaftliche Beziehungen gepflegt werden...
Gute Kontakte zur Verwandtschaft halten
Familienfeste bieten immer eine gute Gelegenheit, um die Verwandtschaft wieder zu treffen und die Beziehung aufleben zu lassen. Gemeinsame Unternehmungen fördern und stärken die Verbindung. Dabei wurzelt ein gutes verwandtschaftliches Verhältnis immer auf einer wechselseitigen Anstrengung, den Kontakt zu halten.
Das besondere Vertrauensverhältnis
Gerade ältere Verwandte sind meist auf das Bemühen der jüngeren Generation angewiesen und brauchen einen regelmäßigen Anschluss. Verwandte haben etwas miteinander zu tun und sind auf einer familiären Ebene miteinander verbunden. Sie kennen sich gegenseitig und wissen um die Begleitumstände jedes Einzelnen Bescheid; dadurch besteht eine Art Vertrauensverhältnis.
Streit innerhalb einer Familie ist keine Seltenheit
Der Mensch ist ein soziales Wesen und auf soziale Beziehungen angelegt, er ist ein Gemeinschaftstier und nicht zum Alleinsein gemacht. Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass sich bestimmte Verwandte nicht mögen und keinen Draht zueinander haben.
Innerhalb der Verwandtschaft, die eine soziale Gruppe darstellt, hat jedes Mitglied eine bestimmte Position und dementsprechend hat sie Einfluss oder sogar Macht. In jeder Gruppe spielen bestimmte Werte und auch Einflüsse von außen eine Rolle.
Fast jeder kennt das so genannte "schwarze Schaf" der Familie, welches von den anderen Familienmitgliedern geächtet wird. Um die Normen zu erfüllen und den Ansprüchen zu genügen, welche die Familie stellt, muss man sich anpassen und einfügen.
Nicht immer gelingt innerhalb der Verwandtschaft eine offene und unkomplizierte Kommunikation, oft sind die Beziehungen untereinander belastet. Nur weil man miteinander verwandt ist, muss dies nicht bedeuten, dass man sich auch versteht.
Möglichkeiten, guten Kontakt zu halten
Trotzdem kann die Verwandtschaft auch ein soziales Netz bieten, welches den einzelnen Menschen auffangen und tragen kann. Um einen guten Kontakt zur Verwandtschaft zu halten, bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an, etwa:
- regelmäßige Besuche
- wechselseitiger Schriftverkehr
- Anrufe
- Ausflüge
- gemeinsam Essen gehen
- Kinobesuche
- der Besuch von Konzerten und Theaterveranstaltungen
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