Eine Übersicht der unterschiedlichen Verwandtschaftsgrade
Das Leben auf der Erde ist durch Vergänglichkeit und gleichzeitig durch Reproduktion gekennzeichnet. Der Mensch als ein Säugetier ist ein Teil dieses Prozesses, wobei jeder von uns nur ein Individuum von der gesamten Menschheit ist. Dementsprechend haben wir auch unzählige Verwandten, mit welchen wir nicht nur Erbgut, sondern auch eine gemeinsame Geschichte teilen. Dabei gibt es je nach Verbindung unterschiedliche Verwandtschaftsgrade. Werfen Sie einen Blick auf die unterschiedlichen Verwandtschaftsgrade.
Kulturelle Eigenarten der Verwandtschaftsgrade
Bei den Verwandtschaften handelt es sich um eine Grunderfahrung des Menschen, mit welcher sich dementsprechend auch in jeder Kultur auseinandergesetzt wird.
- So kennen verschiedene Kulturkreise verschiedene Systeme und Bezeichnungen, mit welchen die Verwandtschaftsgrade systematisiert werden.
- Zudem genießen manche Formen der Verwandtschaft in unterschiedlichen Kulturen auch einen anderen Stellenwert.
Unsere Verwandten begleiten uns dabei auf unserem Weg von der Wiege bis zum letzten Tag. Während dieser Reise muss dabei von einigen älteren Verwandten Abschied genommen werden, wohingegen auch stets die Möglichkeit besteht, neues Leben in der Familie und im Kreise der Verwandtschaft zu begrüßen.
Verwandtschaftsgrade in Deutschland
Bei der Verwandtschaft unterscheidet man von Verwandten aus direkter Linie und solche, mit denen man durch Einheiratung verschwägert ist. Die so genannte Blutsverwandtschaft bezeichnet in der Umgangssprache die genetische Verwandtschaft, also eine Verwandtschaft die auf Abstammung beruht. Es gibt auch eine rechtliche Verwandtschaft wie sie zum Beispiel infolge einer Adoption besteht.
All die Beziehungen zu diversen Verwandten lassen sich dabei systematisch in Form der Verwandtschaftsgrade darstellen. Der Begriff "Verwandtschaftsgrad" ist in Deutschland im BGB 1589 (1) Satz 3 definiert und lautet: "Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten."
Dies bedeutet, dass der Verwandtschaftsgrad davon abhängt, wie viele Menschen geboren werden mussten, damit die jeweilige Beziehung zustande kommt.
- Bei der so genannten Schwägerschaft besteht keine biologische oder genetische Verwandtschaft.
- Blutsverwandte ersten Grades sind zum Beispiel die Eltern zu Kindern.
- Verwandte zweiten Grades sind die Großeltern zu den Enkelkindern und die Geschwister untereinander.
- Verwandtschaft dritten Grades sind die Urgroßeltern zu Urenkel, Bruder und Schwester eines Elternteils, also Onkel und Tante, sowie Nichte und Neffe.
- Verwandte vierten Grades sind die Ururgroßeltern zu Ururenkel und Cousin und Cousine.
Rechtliche Bedeutung des Verwandtschaftsgrades
Der Verwandtschaftsgrad hat auch eine juristische Bedeutung, zum Beispiel im Erbrecht, bei dem Aussageverweigerungsrecht oder beim Familienrecht. So stellt je nach Verwandtschaftsgrad, die Verwandtschaft unter Umständen ein Ehehindernis dar.
Hauptlinien und Seitenlinien
Bei Verwandtschaft unterscheidet man auch Hauptlinien und Seitenlinien. Das katholische Kirchenrecht unterscheidet Verwandte in gerader Linie und Verwandte in der Seitenlinie.
Dabei stammen Verwandte in gerader Linie immer voneinander ab. Verwandte in einer Seitenlinie hingegen haben mindestens eine gemeinsame Stammperson.
Die verschiedenen Verwandtschaften auf einen Blick
Zur unmittelbaren Verwandtschaft gehören also:
die Eltern der Eltern, das sind die Großeltern, auch Oma und Opa genannt
die Erzeuger, das sind die Eltern, Vater und Mutter oder Mama und Papa genannt
die eigenen Nachkommen, das sind die Kinder, Sohn oder Tochter
die Kinder der Geschwister der Eltern, das sind Vetter und Base oder Cousin und Cousine genannt
die Geschwister der Eltern, das sind Onkel und Tante
weitere Kinder der eigenen Eltern, das sind die Geschwister, Bruder und Schwester
die Nachkommen der Nachkommen, das sind die Enkelkinder, Enkel und Enkelin.
die Kinder der eigenen Geschwister, das sind Neffe und Nichte
die Geschwister des Ehepartners, das sind Schwager und Schwägerin
die Geschwister der Großeltern, das sind Großonkel und Großtante
Ehepartner der eigenen Kinder, das sind Schwiegertochter und Schwiegersohn
die Ehepartner der Geschwister des Ehepartners nennt man auch Schwippschwägerin und Schwippschwager
Diese Bezeichnungen benutzt man im allgemeinen Sprachgebrauch, juristisch oder bei der Ahnenforschung kennt man noch andere Bezeichnungen.
Auf den folgenden Seiten soll sich nun detaillierter mit allen möglichen Verwandtschaftsgraden auseinandergesetzt werden. Dabei wird nicht nur darauf eingegangen, in welcher Beziehung die betroffenen Personen stehen. Stattdessen sollen auch Besonderheiten, rechtliche Grundlagen und die kulturelle Bedeutung des jeweiligen Verwandtschaftsgrades hervorgehoben werden.