Rechte und Pflichten des Vormundes und Informationen zur rechtlichen Situation eines Mündels
Wenn Minderjährige nicht unter elterlicher Sorge stehen, erhalten sie einen Vormund. Dabei handelt es sich um ein Ehrenamt. Der Vormund wird vom Familiengericht bestimmt. Mit bestimmten Ausnahmen, bei denen ein Ablehnungsrecht besteht, ist jeder deutsche Staatsbürger zum Ehrenamt der Vormundschaft verpflichtet. Informieren Sie sich über die Rechte und Pflichten des Vormundes sowie die rechtliche Situation eines Mündels.
Von Vormund und Mündel - Vormundschaft kurz erklärt
Die Vormundschaft beschreibt ein Ehrenamt und jeder deutsche Staatsbürger ist gesetzlich dazu verpflichtet, wenn er durch das Vormundschaftsgericht dazu bestimmt wurde. Unter Vormundschaft versteht man die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person, diese nennt man auch Mündel.
Die Anordnung eines Vormunds
Früher gab es auch eine Vormundschaft für Erwachsene, wenn diese entmündigt waren. Stattdessen wird heute durch das Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer angeordnet, wenn die volljährige Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann.
Bei Minderjährigen wird ein Vormund durch das Familiengericht bestellt, wenn die leiblichen Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können,
- weil sie verstorben sind,
- weil ihnen das Sorgerecht entzogen wurde oder
- weil das Sorgerecht ruht.
Der Vormund ist dann der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Kindes.
Wer kann Vormund werden?
Ein Vormund kann eine einzelne, volljährige Person sein, aber auch mehrere Personen, wie im Falle der Eltern. Auch das Jugendamt kann einen Mitarbeiter als Vormund berufen. Das Jugendamt kann von den Eltern des Mündels weder benannt, noch ausgeschlossen werden.
Wenn das Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt, können die Pflegeeltern die Vormundschaft übernehmen. Ein Mündel kann auch mehrere Vormünder haben.
Bei einem minderjährigen Ehepartner kann auch der andere und volljährige Ehepartner zum Vormund bestellt werden. Ist anzunehmen, dass ein Kind mit seiner Geburt einen Vormund braucht, so kann auch schon vor der Geburt ein Vormund bestellt werden und die Vormundschaft wird mit der Geburt des Kindes wirksam.
Wenn die Eltern sterben
Die Eltern können für den Fall des gleichzeitigen Ablebens in ihrem Testament einen Vormund bestimmen. Das können
- Freunde
- Familienmitglieder oder auch
- die Großeltern
sein. Natürlich können auch allein erziehende Elternteile Regelungen für die Sorge des Kindes treffen. Wird die Frage der Vormundschaft im Testament nicht festgelegt, so wird sie nach dem Ableben der Eltern vom Jugendamt bestimmt. Häufig werden als erstes die Verwandten als Vormund herangezogen.
Die Aufgabe des Familiengerichts
Zuständig für die Errichtung der Vormundschaft und auch für die Unterstützung des Vormundes ist das Familiengericht.
Wenn eine Vormundschaft angeordnet wird, besteht für das minderjährige Kind ein Fürsorgebedürfnis. Das Mündel hat das Recht>, dass der Vormund für seine Person und sein Vermögen sorgt und seine Person vertritt.
Die Vormundschaft für Minderjährige ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Eltern können zu Lebzeiten einen Vormund für das Kind bestimmen, dann ist dieser grundsätzlich vom Gericht zu berufen.
Nicht zu verwechseln mit der Pflegschaft
Ein Vormund kann auch bestellt werden, wenn der Familienstand des Kindes nicht zu ermitteln ist, zum Beispiel bei einem Findelkind. Die Vormundschaft darf nicht mit der Pflegschaft verwechselt werden,
- die Pflegschaft umfasst nur bestimmte Teile der Sorge,
- der Vormund vertritt das gesamte Sorgerecht und auch die Pflicht.
Die Person oder die Personen, die zum Vormund berufen werden, müssen geschäftsfähig sein.
Die Anordnung durch das Amt
Die Vormundschaft kann aus verschiedenen Gründen von Amts wegen angeordnet werden:
- wenn ein minderjähriges Kind nicht unter elterlicher Sorge steht, etwa weil die Mutter unverheiratet und selbst noch minderjährig ist
- wenn die Eltern einen unbekannten Aufenthalt haben oder
- während einer Adoption eines Minderjährigen.
Ein Mündel, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht vollständig geschäftsunfähig ist, kann der Bestellung einer bestimmten Person als Vormund widersprechen. Es kann die Berufung verhindern, wenn es nicht mit dieser Person einverstanden ist.
Gründe gegen eine Vormundschaft
Zum Ehrenamt der Vormundschaft ist jeder deutsche Staatsbürger verpflichtet, außer es sprechen triftige Gründe dagegen wie etwa die Geschäftsunfähigkeit oder Minderjährigkeit des Bestellten. Auch Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder aus gesundheitlichen Gründen das Amt nicht ausüben können, steht ein Ablehnungsrecht zu.
Weitere Gründe, die dagegen sprechen sind zum Beispiel:
- wenn der Vormund bereits mehr als eine Vormundschaft ausübt
- wenn er zu weit entfernt vom Mündel wohnt
- wenn er bereits für mehr als drei Minderjährige sorgen muss
- wenn die Ausübung der Vormundschaft die Sorge für seine eigene Familie beeinträchtigen würde
- wenn die Eltern des Mündels, als sie noch dazu berechtigt waren, diese Person als Vormund ausgeschlossen haben
Ende der Vormundschaft?
Die Vormundschaft endet:
- mit der Volljährigkeit des Mündels
- wenn das Mündel stirbt
- wenn die unverheiratete und minderjährige Mutter des Mündels volljährig wird
- wenn das Mündel adoptiert wird
- wenn die Gründe für die Einrichtung einer Vormundschaft wegfallen, z.B. wenn den Eltern das Sorgerecht für das Kind erneut zugesprochen wird
Die Vormundschaft ist im Umfang mit der elterlichen Sorge zu vergleichen.
Rechte und Pflichten des Vormunds
Der Vormund hat das Recht und auch die Pflicht, sowohl für die Person, als auch für das Vermögen des Mündels zu sorgen.
Ebenso vertritt er das Mündel in persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten. Für bestimmte Rechtshandlungen benötigt der Vormund die Genehmigung des Familiengerichtes. Er ist verpflichtet, dem Gericht regelmäßig Bericht zu erstatten und die Verwaltung des Vermögens nachzuweisen.
Wenn der Vormund Mündelgeld verwaltet, so muss er dieses immer mündelsicher anlegen, dies bedeutet, in besonders sicheren Anlagen. Als Mündelgeld bezeichnet man das zum Vermögen des Mündels gehörende Kapitalvermögen. Ob eine Anlage mündelsicher ist, ist vom Gesetzgeber festgelegt.
Handelt es sich um eine größere Vermögensverwaltung, kann dem Vormund ein Gegenvormund zur Seite gestellt werden, dies ist nicht der Fall bei einem Amtsvormund.
Die Aufwendungen eines ehrenamtlichen Vormundes werden ersetzt und er kann eine jährliche Pauschale beantragen. Ein beruflicher Vormund, wie zum Beispiel ein Sozialarbeiter des Jugendamtes, erhält eine zusätzliche Vergütung.
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Vormundschaft und Kindeswohl. Forschung mit Folgen für Vormünder, Richter und Gesetzgeber, Bundesanzeiger, 2004, ISBN 3898173704
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Vormundschaft in Deutschland. Trends und Perspektiven, Vs Verlag, 2004, ISBN 3810038814
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