Die rechtliche Lage von Magic Mushrooms in Europa
Magic Mushrooms - dieser Begriff ist weithin bekannt. Doch was genau dahinter steckt und worum es sich dabei handelt, wissen nicht alle. Magic Mushrooms sind psilocybinhaltige Pilze, die auch unter den Namen Zauberpilze oder halluzinogene Pilze bekannt sind. Von der Wirkung her sind Magic Mushrooms der Droge LSD sehr ähnlich, wobei die Wirkdauer kürzer ist. Es gibt knapp 200 Arten von psilocybinhaltigen Pilzen. In Europa ist der Spitzkegelige Kahlkopf am weitesten verbreitet. So genannte Kubanische Kahlköpfe werden am häufigsten verkauft.
Der Rechtsstatus der so genannten Zauberpilze wird von verschiedenen Staaten unterschiedlich interpretiert. In den 60er Jahren wurden Magic Mushrooms bereits von einigen Staaten verboten. Bekanntheit nach internationalem Recht erlangten die Pilze jedoch erst 1971 durch eine Konvention über psychotrope Substanzen. Hier wurde erstmals auf die Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin aufmerksam gemacht.
Da die Pilze allerdings natürlich wachsen und geographisch sehr weit verbreitet sind, ist der Rechtsstatus schwierig.
- Es gibt Länder, die nur bestimmte Arten von psilocybinhaltigen Pilzen verbieten,
- während die Pilze in anderen Staaten als Trägersubstanz für verschiedene Wirkstoffe betrachtet werden.
- In einigen Staaten ist nur die Weiterverarbeitung der Pilze strafbar,
- in anderen Ländern wird schon der Besitz und die Kultivierung bestraft.
Die rechtliche Lage von Magic Mushrooms in Deutschland
In Deutschland werden die Wirkstoffe Psilocin und Psilocybin zur Anlage 1 des deutschen Betäubungsmittelgesetzes gezählt. Darunter fallen nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel. Demnach sind sowohl Besitz als auch Handel mit den Zauberpilzen in Deutschland strafbar.
Ausnahmen gibt es nur wenige. Man müsste beispielsweise nachweisen, dass man die Pilze zum Zweck der Pilzkunde gesammelt hat.
Das Koblenzer Oberlandesgericht stellte im Jahr 2006 fest, dass Pilze in keinster Weise vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden. Dieser Urteilsspruch ist allerdings nicht mehr gültig, da es Ende 2006 vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde.
Die rechtliche Lage von Magic Mushrooms in den Niederlanden
In den Niederlanden sind Besitz und Verkauf von Zauberpilzen seit 2008 verboten, da es zu einigen tödlichen Zwischenfällen gekommen war.
Magic Mushrooms zählen laut niederländischem Opiumgesetz ebenso wie Haschisch zur zweiten Liste. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt aus, wenn man lediglich 0,5 Gramm getrocknete oder bis zu fünf Gramm frische Pilze bei sich hat.