Wissenswertes zum Gesundheitszeugnis für den Arbeitgeber
Kommt man beruflich mit offenen Lebensmitteln in Berührung, benötigt man für den Arbeitgeber ein so genanntes Gesundheitszeugnis. Dabei wird der Arbeitnehmer über bestimmte Krankheiten und Hygienemaßnahmen belehrt.
Unter einem Gesundheitszeugnis versteht man eine Belehrung über Hygienemaßnahmen und ansteckende Krankheiten, die den jeweiligen Beruf betreffen. Bis zum Jahr 2001 war eine amtsärztliche Untersuchung nach dem Bundesseuchenschutzgesetz sogar Pflicht, um in der Gastronomie oder im Lebensmittelverkauf arbeiten zu können.
Seit 2001 reicht jedoch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes aus. Diese Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt oder einen speziellen Arzt.
Ziel und Zweck des Gesundheitszeugnisses
Ein Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung der Belehrung benötigen Personen, die in der Gastronomie oder in der Lebensmittelbranche arbeiten. Dazu gehören zum Beispiel
- Köche
- Metzger
- Bäcker
- Konditoren sowie
- deren Mitarbeiter.
Durch das Zeugnis soll ausgeschlossen werden, dass der Berufstätige unter einer ansteckenden Krankheit leidet.
Bis 2001 war die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses an eine amtsärztliche Untersuchung gebunden. Mittlerweile erfolgt jedoch nur noch eine berufsspezifische Belehrung gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Das heißt, dass der Bewerber über bestimmte Hygienemaßnahmen während der Arbeit sowie Krankheiten und deren Symptome informiert wird. Diese Belehrung findet Jahr für Jahr erneut statt.
- Beim ersten Mal erfolgt sie durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt, der dafür vorgesehen ist.
- Alle weiteren Belehrungen kann dann der Arbeitgeber vornehmen.
Kommt es tatsächlich einmal zu einer der beschriebenen Krankheiten, hat der Arbeitnehmer die Pflicht, sich krank zu melden und darf bis zu seiner Genesung seinen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr nachgehen.
Ein Gesundheitszeugnis bestätigt jedoch nicht die Gesundheit des Bewerbers. So wird dieser lediglich über bestimmte Krankheiten belehrt.
Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses
Die Gültigkeit eines Gesundheitszeugnisses ist nahezu unbegrenzt. Lediglich in den ersten drei Monaten nach der Ausstellung gibt es Einschränkungen. So muss die jeweilige berufliche Tätigkeit innerhalb dieses Zeitraumes aufgenommen werden, da sonst die erneute Beantragung der Belehrungsbescheinigung erforderlich ist.
Voraussetzungen
- Um ein Gesundheitszeugnis zu erhalten, bedarf es einer persönlichen Vorstellung beim Gesundheitsamt oder einem dafür zugelassenen Arzt.
- Dabei muss der Bewerber seinen Personalausweis vorlegen.
- Eine fernmündliche Beantragung ist dagegen nicht möglich.
Obwohl es sich bei dem Gesundheitszeugnis lediglich um eine Belehrungsbescheinigung handelt, ist es unerlässlich, um eine Anstellung in der Gastronomie oder im Lebensmittelverkauf zu erhalten. So darf der Arbeitgeber niemanden einstellen, der kein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen kann.
Kosten
Die Kosten für ein Gesundheitszeugnis sind regional unterschiedlich und liegen zwischen 10 und 60 Euro. Der Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft können die Kosten tragen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
Wichtig ist, dass die Belehrungsbescheinigung auch in der Gemeinde ausgestellt wird, in der man seinen Wohnsitz hat. Der Antrag erfolgt direkt beim Gesundheitsamt. Das heißt, dass man sich dort den Antrag für das Gesundheitszeugnis holt und diesen ausfüllt.
Nach der Abgabe des Antrags erhält der Bewerber einen Termin für die Belehrung. Mit längeren Wartezeiten ist in der Regel nicht zu rechnen. Für den Fall, dass das Gesundheitszeugnis einmal verloren geht, erhält man in der Regel vom Gesundheitsamt eine Kopie der Bescheinigung.