Die Ausbildung zum Rettungsassistenten und Rettungssanitäter

Rettungsassistenten und Rettungssanitäter erfüllen wichtige Aufgaben. Bevor sie ihre Tätigkeit antreten können, müssen sie eine entsprechende Ausbildung absolvieren.

Von Jens Hirseland

Rettungsassistent

Rettungsassistenten kommen in sämtlichen Rettungsfahrzeugen zum Einsatz.

  • Zu ihren Aufgaben gehört die eigenverantwortliche Betreuung und Notfallversorgung der Patienten.
  • Darüber hinaus unterstützt der Rettungsassistent (RettAss) den Notarzt bei Noteinsätzen.
  • Ferner können Tätigkeiten in Rettungsleitstellen sowie in der Führungsorganisation und der Ausbildung absolviert werden.

Ausbildung zum Rettungsassistenten

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten nimmt zwei Jahre in Anspruch. Deren Regelung erfolgt durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) sowie die entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen. Vorherige Ausbildungen in der Krankenpflege oder zum Rettungssanitäter können angerechnet werden. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist allerdings keine Ausbildung möglich.

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Rettungsassistenten gehören

Nicht selten wird jedoch zu dem Schulabschluss zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung gefordert. Außerdem muss der Bewerber

  • ein Führungszeugnis der Belegart N sowie
  • eine ärztliche Bescheinigung für seine körperliche und geistige Eignung

erbringen.

Ablauf und Bestandteile

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten unterteilt man in zwei Abschnitte.

Zunächst erfolgt im ersten Jahr der theoretische Teil in einer staatlich anerkannten Rettungsschule. Darüber hinaus wird ein Praktikum in verschiedenen Krankenhausabteilungen absolviert.

Am Ende dieses Ausbildungsabschnitts erfolgt unter Aufsicht der zuständigen Behörde eine staatliche Prüfung. Diese setzt sich in der Regel aus einem theoretischen, einem schriftlichen und einem praktischen Teil zusammen.

Der zweite Teil der Ausbildung findet dann auf einer Lehrrettungswache statt. Dort steht die Vertiefung der praktischen Fähigkeiten im Mittelpunkt. Beendet wird die Ausbildung durch ein Abschlussgespräch. Dabei prüft man den Auszubildenden noch einmal auf seine Eignung.

Verläuft die Ausbildung erfolgreich, händigt die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes eine Urkunde aus, die dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung Rettungsassistent zu führen.

Rettungssanitäter

Ebenfalls zum Rettungspersonal gehören Rettungssanitäter (RettSan). In Deutschland kommen sie in der Notfallrettung sowie bei Krankentransporten zum Einsatz.

  • Bei einem Notfall haben sie die Aufgabe, die medizinische Versorgung eines Patienten einzuleiten.
  • Außerdem unterstützen sie den Notarzt oder den Rettungsassistenten dabei, lebenswichtige Körperfunktionen des Patienten aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.

Besteht ein medizinischer Notfall, darf der Rettungssanitäter ebenso wie der Rettungsassistent Maßnahmen ergreifen, für die eigentlich ein Arzt zuständig ist. Dazu gehört beispielsweise

  • die Gabe von Notfallmedikamenten oder isotonen Kochsalzlösungen sowie
  • das Anlegen einer Venenverweilkanüle.

Deutliche Unterschiede: Die Ausbildung des Rettungsassistenten ist deutlich umfangreicher als die des Rettungssanitäters.

Ausbildung zum Rettungssanitäter

Eine Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst insgesamt 520 Stunden. Man teilt sie in vier Abschnitte ein.

Als erstes absolviert der Auszubildende 160 Stunden theoretische Grundlagen. Diese umfassen

  • Basiswissen zur menschlichen Physiologie und Anatomie
  • spezielle Notfallkenntnisse zu bestimmten medizinischen Gebieten wie Neurologie, Chirurgie, innere Medizin oder Psychiatrie, sowie
  • allgemeine Maßnahmen der Notfallmedizin.

Danach erfolgt in den Bereichen

ein klinisches Praktikum, das ebenfalls 160 Stunden in Anspruch nimmt. Dabei lernt der Auszubildende unter anderem, wie man mit Medikamenten umgeht, Patienten überwacht oder eine Infusion vorbereitet.

Im dritten Ausbildungsabschnitt absolviert der Auszubildende ein Praktikum auf einer Lehrrettungswache, das ebenfalls 160 Stunden umfasst. Dabei nimmt er an Einsätzen in

  • Notarzteinsatzfahrzeugen
  • Rettungswagen und
  • Krankentransportwagen

teil.

Zum Ende der Ausbildung absolviert der Auszubildende nach einem letzten Lehrgang eine Abschlussprüfung, zu der

  • ein mündlicher
  • ein schriftlicher und
  • ein praktischer

Teil gehören.