Aufgaben, Ausbildung und Weiterbildung einer Zahnarzthelferin
Zahnarzthelferinnen assistieren einem Zahnarzt bei der zahnärztlichen Behandlung. Zahnarzthelferinnen sind als angestellte Mitarbeiter tätig. Die Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten dauert drei Jahre, danach kann sie viele verschiedene Weiterbildungen absolvieren.
Seit dem Jahr 2001 wurde die Berufsbezeichnung "Zahnarzthelferin" geändert in "zahnmedizinische Fachangestellte", da diese Bezeichnung dem umfangreichen Beruf besser gerecht wird.
Tätigkeitsgebiete
Zahnarzthelferinnen haben ein umfangreiches Aufgabengebiet, welches auch davon abhängt, wo der Arbeitsplatz ist. Die meisten Zahnarzthelferinnen haben aufgrund der Vielseitigkeit ihres Berufes ein festes Aufgabengebiet beim Zahnarzt und arbeiten dann beispielsweise ausschließlich am Empfang, im Abrechnungsbereich oder im Bereich von Assistenz oder Prophylaxe.
Zu den Tätigkeitsbereichen von zahnmedizinischen Fachangestellten gehören:
- der Patientenempfang
- die Terminvergabe
- der Schriftverkehr
- die Vorbereitung der Patienten auf verschiedene Behandlungen
- die Assistenz bei bestimmten Untersuchungen und Behandlungen sowie
- mitunter auch eigenständige Behandlungen.
Arbeitsplatz
Der Beruf der Zahnarzthelferin bzw. zahnmedizinischen Fachangestellten ist äußerst vielseitig, da es viele verschiedene mögliche Arbeitsplätze gibt. Die meisten Zahnarzthelferinnen arbeiten
- bei einem Zahnarzt in einer Zahnarztpraxis.
Große Zahnarztpraxen bieten teilweise fast rund um die Uhr Behandlungen an, so dass die Zahnarzthelferinnen dort im Schichtdienst arbeiten.
Zahnarzthelferinnen arbeiten jedoch auch
- in Zahnkliniken
- bei Kieferorthopäden
- bei Oral- und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen
- in privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen
- in Abrechnungszentrenten oder
- im Gesundheitsamt.
Aufgaben
Arbeit am Empfang
Zahnarzthelferinnen arbeiten am Empfang einer Zahnarztpraxis. Sie
- begrüßen den Patienten
- nehmen seine Daten auf
- verwalten die Patientendaten am Computer und
- organisieren den Praxisablauf.
Dazu gehören zum Beispiel
- Telefonate
- das Schreiben von Privatrechnungen und
- die Durchführung des Mahnverfahrens für Privatpatienten und Selbstzahler
- die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen und
- die Vergabe von Terminen.
Patientenvorbereitung
Zahnarzthelferinnen bereiten den Patienten auf die zahnärztliche Behandlung vor, in dem sie
- ihn in das Behandlungszimmer bitten
- ihm ein Tuch umlegen und
- sämtliche Instrumente und Geräte bereitlegen,
die der Zahnarzt bei seiner Behandlung benötigt. Bei Patienten, die längere Zeit nicht in der Zahnarztpraxis waren,
- aktualisiert die Zahnarzthelferin noch die Daten
wie zum Beispiel neu aufgetretene Krankheiten und Allergien oder eine bestehende Schwangerschaft. Während der Behandlung
- saugt die Zahnarzthelferin im Mund des Patienten Speichel ab und
- reicht dem Zahnarzt die benötigten Instrumente.
Nach Abschluss der Behandlung
- reinigt die Zahnarzthelferin sämtliche Instrumente und
- sterilisiert sie.
Anschließend
- reinigt sie den Behandlungsplatz
bevor der nächste Patient gerufen wird.
Spezialgebiete
Speziell ausgebildete Zahnarzthelferinnen
- fertigen auch Röntgenaufnahmen an.
Sie bereiten den Patienten auf das Röntgen vor und entwickeln die Bilder. Benötigt der Zahnarzt Füllungsmaterial, so wird
- dieses von der Zahnarzthelferin hergestellt und dem Zahnarzt gereicht.
Muss ein Abdruck der Zähne gefertigt werden, so
- bereitet die Zahnarzthelferin das Abdruckmaterial vor und bereitet den Gebissabdruck anschließend für den Zahntechniker vor.
Eigenständige Behandlungen
Diverse Behandlungen führt eine Zahnarzthelferin auch eigenständig durch. Teilweise ist dazu jedoch eine Zusatzausbildung notwendig. So
- entfernt eine Zahnarzthelferin zum Beispiel eigenständig Zahnstein und
- klärt den Patienten über die richtige Zahnputztechnik auf.
Patienten, die unter einer Zahnarztphobie leiden, werden von der Zahnarzthelferin besonders einfühlsam betreut. Gleiches gilt auch für ängstliche Kinder.
Da immer der erste Eindruck zählt, kann die Zahnarzthelferin mit einem freundlichen Auftreten den jungen und älteren Patienten bereits einen Teil ihrer Angst nehmen.
Im Rahmen ihrer Ausbildung hat die Zahnarzthelferin auch Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Notfall erlernt, wenn beispielsweise ein Patient während einer Behandlung kollabiert.
Ein Teil der täglichen Arbeiten von Zahnarzthelferinnen besteht in der
- Überprüfung der Medikamente und Materialien,
die dann gegebenenfalls aufgefüllt bzw. nachbestellt werden.
Nicht nur der Zahnarzt sondern auch die Zahnarzthelferin unterliegt der Schweigepflicht. Informationen, die die Zahnarzthelferin während ihrer Arbeit über Patienten erfährt, unterliegen der Schweigepflicht und die Helferin darf nicht darüber sprechen.
Ausbildung
Im Jahr 2001 wurde die Berufsbezeichnung "Zahnarzthelferin" dem geänderten Berufsbild angeglichen und der Beruf von nun an in "zahnmedizinische Fachangestellte" umbenannt.
Die Ausbildung zur Zahnarzthelferin wird sowohl
- in einer Berufsschule als auch
- in einer Zahnarztpraxis bzw.
- in einer Zahnklinik
absolviert und dauert drei Jahre. Nach zwei Jahren erfolgt eine Zwischenprüfung, am Ende des dritten Ausbildungsjahres die Abschlussprüfung, die sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil gliedert.
Weiterbildung
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung kann die Zahnarzthelferin viele verschiedene Weiterbildungen absolvieren, die es ihr ermöglichen, verschiedene Behandlungen in der Zahnarztpraxis selbstständig unter Aufsicht des Zahnarztes durchführen zu dürfen
Teilweise ist die Voraussetzung für den Beginn einer derartigen Weiterbildung eine Berufserfahrung von etwa einem Jahr. So kann die Zahnarzthelferin beispielsweise
- ihren Röntgenschein machen
oder Weiterbildungen zur
- "zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin"
- "zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin"
- Dentalhygienikerin oder
- "zahnmedizinischen Fachassistentin"
durchführen. Teilweise können diese Weiterbildungen auch berufsbegleitend absolviert werden. Zu den Anpassungsfortbildungen zählen:
- der Prophylaxe Basiskurs
- die Kieferorthopädische Assistenz sowie
- die Prothetische Assistenz.
Zahnarzthelferinnen mit Röntgenschein müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, da sie sonst ihren Röntgenschein verlieren. Die Zahnarzthelferin dürfte dann keine Röntgenaufnahmen mehr anfertigen.