Mutter-Kind-Gesundheit: Impfungen in der Schwangerschaft

In Sachen Impfungen während der Schwangerschaft ist man natürlich auf der sichersten Seite, wenn man sich von seinem behandelnden Arzt informieren und beraten lässt. Generell sind nur solche Impfungen anzuraten, für die auch tatsächlich eine Notwendigkeit besteht. Doch auch Frauen mit Kinderwunsch sollten sich schon mal informieren, welche Impfstoffe verabreicht wrden können, und welche es zu vermeiden gilt. Lesen Sie alles Wissenswerte über das Impfen in der Schwangerschaft.

Gracia Sacher
Von Gracia Sacher

Vorab: In der Zeit der Schwangerschaft sind nur Impfungen angeraten, für die eine Notwendigkeit besteht. Einige Impfungen wie bei fehlendem Hepatitis B-Schutz dürfen Schwangeren verabreicht werden, bei anderen Impfstoffen wie gegen Mumps-Masern-Röteln besteht das Risiko einer überschießenden Immunreaktion, was dem Ungeborenen schaden kann.

Impfung mit Totimpfstoffen in der Schwangerschaft möglich

Eine Impfung mit Totimpfstoffen ist auch während einer Schwangerschaft erlaubt, sofern eine Notwendigkeit besteht. Totimpfstoffe mit abgetöteten Erregern sorgen für eine ausreichende Immunisierung, obwohl sich die Impferreger im Gegensatz zu Lebendimpfstoffen weder vermehren noch Erkrankungen auslösen.

Eine Schwangerschaft ist zwar keine Kontraindikation für eine Impfung mit Totimpfstoffen, dennoch sollte das Nutzen-Risiko-Verhältnis genau abgewägt werden. Notwendig ist ein Impfung beispielsweise, wenn werdende Mütter Kontakt mit infizierten Personen und Tieren hatten oder eine Reise in Regionen mit hohen Ansteckungsrisiken für Meningokokken oder Grippeviren in Planung ist.

Erlaubt sind folgende Impfungen mit Totimpfstoffen:

  • Grippe-Impfung: Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter Gefährdung auch im ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Tetanus: Liegt die Auffrischimpfung länger als zehn Jahre zurück, ist eine Impfung in der Schwangerschaft angeraten.
  • Diphtherie: Eine Impfkontrolle während der Schwangerschaft ist dringend empfehlenswert.
  • Keuchhusten: Falls notwendig, kann in der Schwangerschaft geimpft werden. Das Neugeborene ist durch mütterliche Antikörper in den ersten Lebenswochen nur geschützt, wenn die Keuchhusten-Impfung zwischen der 27.- und 36. Schwangerschaftswoche erfolgt und auch alle Kontaktpersonen geimpft sind.
  • Hepatitis A und B: Eine Hepatits A-Impfung ist bei Reisen in Regionen mit Infektionsrisiko sinnvoll. Hat eine Schwangere keinen Hepatitis B-Schutz, kann der Impfstoff auch in der Schwangerschaft verabreicht werden.
  • FSME/Zecken-Enzephalitis: Empfehlenswert für schwangere Frauen, die sich in Risikoregionen aufhalten.
  • Kinderlähmung: Als Totimpfstoff für Schwangere unbedenklich, jedoch nur bei dringender Notwendigkeit angeraten, z.B., wenn ungeimpfte Schwangere in als gefährdet eingestufte Gebiete reisen.
  • Meningokokken C: Einmalige Impfung im Jugendalter sorgt in aller Regel für lebenslange Immunität, Nachimpfungen mit Vierfachimpfstoffen sind ebenfalls nur bei Reisen in gefährdete Regionen empfehlenswert.
  • Tollwut: Hatten Schwangere Kontakt mit einem tollwutkranken Tier, muss umgehend eine passive, evtl. auch eine aktive Immunisierung erfolgen, ansonsten kann eine Tollwuterkrankung tödlich enden.

Kontraindizierte Impfungen während der Schwangerschaft mit Lebendimpfstoffen

Impfungen mit Lebendimpfstoffen gegen Mumps, Röteln und Masern (MMR) sowie gegen Windpocken sollten grundsätzlich nicht in der Zeit der Schwangerschaft durchgeführt werden. Bei Verabreichung dieser Impfstoffe ist es ratsam, dass Frauen für mindestens vier Wochen eine Schwangerschaft vermeiden.

Erhält eine werdende Mutter während der Schwangerschaft eine Impfung mit Lebendimpfstoffen, könnten die vermehrungsfähigen Impfkeime auf den Fötus übergehen und diesen in seiner Entwicklung beeinträchtigen. Möglich ist eine Gelbfieberimpfung, allerdings nur, wenn Schwangere eine nicht vermeidbare Reise in eine Gelbfieberregion wie Zentralafrika antreten müssen.

Als kontraindiziert gelten Impfungen gegen:

  • Mumps-Masern-Röteln (MMR): Frauen mit Kinderwunsch müssen sich vor der Schwangerschaft impfen lassen; zwei dokumentierte Impfungen sollten im Impfpass stehen
  • Schluckimpfung gegen Typhus: Schwangere sollten eine Reise in entsprechende Gebiete vermeiden
  • Windpocken: der Schutz vor einer Infektion sollte durch einen entsprchenden Antikörpertest bestätigt worden sein; bei nicht vorhandenen Antikörpern sollte die Frau sich vor Schwangerschaftsbeginn zwei mal mit einem Abstand von minimal 4 Wochen impfen lassen
  • Gelbfieber: ist eine Reise in ein entsprechendes Gebiet unumgänglich, sollte die Impfung vor der Schwangerschaft abgeschlossen sein - ungeimpft sollte eine schwangere Frau niemals in ein solches Gebiet verreisen
  • Cholera: Schwangere sollten eine Reise in entsprechende Gebiete vermeiden

Ansteckungsrisiken in der Schwangerschaft nach Möglichkeit vermeiden

Auch wenn Schwangere versehentlich mit einem Lebendimpfstoff geimpft wurden, ist das kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch. Viele hundert Impfdokumentationen zeigen, dass weltweit keine erhöhte Gefahr für Fehlbildungen des Ungeborenen verzeichnet wurde.

Jedoch können zahlreiche Lebendimpfstoffe zu Überreaktionen des Immunsystems führen und im schlimmsten Fall das Ungeborene schädigen. Generell ist es wichtig, dass schwangere Frauen Ansteckungsrisiken so gut es geht vermeiden und sich von Personen mit Infektionen oder Symptomen für eine ansteckende Krankheit fernhalten.

Es gibt Hinweise, dass bei Frauen, die in der Frühschwangerschaft über einen längeren Zeitraum Fieber hatten, ein leicht erhöhtes Risiko für Fehlbildungen oder verfrühte Wehen besteht. Daher sind eine gesunde Lebensweise und die Stärkung der Abwehrkräfte umso wichtiger.

Auch ein Impf-Check vor der Schwangerschaft bietet Schutz. Sowohl die Grundimmunisierungen als auch die Auffrischungen sollten regelmäßig überprüft werden.

Geplante Schwangerschaft: fehlende Impfungen rechtzeitig nachholen

Frauen mit Kinderwunsch sollten fehlende Impfungen rechtzeitig nachholen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass man eine Schwangerschaft nicht abbrechen muss, wenn versehentlich eine Lebendimpfung verabreicht wurde.

Empfehlungen der STIKO zufolge sollte nach der Impfung ein Monat lang verhütet werden. Wichtig sind vor allen Dingen Impfungen

  • Masern
  • Röteln
  • Windpocken
  • Keuchhusten
  • Hepatitis B und
  • Grippe.

Bestehende Lücken sollten jedoch möglichst auch in der Schwangerschaft geschlossen werden.

Impfung für werdende Väter

Gegen Keuchhusten sollten sich auch werdende Väter sowie nahe Verwandte des Neugeborenen impfen lassen; bis vier Wochen vor der Geburt sollten die Impfungen erledigt werden. Auch gegen folgende Erkrankungen ist ein entsprechender Impfschutz zu empfehlen:

  • Tetanus und Diphterie: Auffrischung alle zehn Jahre
  • Masern: einmalige Auffrischung für Personen, die nach 1970 geboren sind
  • Kinderlähmung: einmalige Impfung bei fehlender oder unvollständiger Impfung