U-Untersuchungen - Welche gibt es, welche sind Pflicht?
Bei den so genannten U-Untersuchungen handelt es sich um Vorsorgeuntersuchungen speziell für Kinder. Sie finden schon in den ersten Lebensstunden statt und reichen bis zum zehnten Lebensjahr. Hinzu kommen die so genannten J-Untersuchungen für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen U-Untersuchungen und deren Bestandteile.
Was sind U-Untersuchungen und wo werden sie eingetragen?
Bereits ab der Geburt eines Kindes erfolgen spezielle Vorsorgeuntersuchungen beim Kind, die auch als U-Untersuchungen bekannt sind. Sie dienen dazu, mögliche Erkrankungen und Defekte bei einem Baby, einem Kleinkind oder einem heranwachsenden Kind festzustellen.
Vor allem Krankheiten und Entwicklungsstörungen, die das physische und psychische Heranwachsen des Kindes gefährden, stehen dabei im Mittelpunkt. Das frühzeitige Erkennen von Krankheiten und Schädigungen ist überaus wichtig, damit sobald wie möglich eine geeignete Therapie stattfinden kann. Aber auch Vernachlässigung, sexueller Missbrauch oder Kindesmisshandlung lassen sich durch Kindervorsorgeuntersuchungen erkennen.
Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen
Es gibt eine Reihe von Kindervorsorgeuntersuchungen, die zwischen den ersten Lebensstunden bis zum zehnten Lebensjahr durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um die U-Untersuchungen:
Durchgeführt werden die speziellen Vorsorgeuntersuchungen von Fachärzten für Kinder- und Jugendheilkunde. Diese befassen sich mit der Entwicklung von Kindern und haben sich zudem auf Impfungen spezialisiert. Falls erforderlich, kann auch der Rat von Organspezialisten eingeholt werden.
Zwei weitere Vorsorgeuntersuchungen, die ebenfalls zur U-Reihe zählen, sind J1 und J2. Diese erfolgen im Jugendalter zwischen dem 13. und dem 18. Lebensjahr.
Welche U-Untersuchungen sind wo verpflichtend?
Eine gesetzliche Pflicht zur Wahrnehmung der U-Untersuchungen besteht nicht, außer in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern. Seit 2009 sind hier die U1 bis U9 verpflichtend.
Doch auch in einigen anderen Bundesländern erhalten Eltern eine schriftliche Aufforderung zur Wahrnehmung der Untersuchungen. Es gibt Kindergärten, die einen entsprechenden Nachweis verlangen; so kann ein bestehender Impfschutz nachgewiesen und eine Kindesvernachlässigung oder -misshandlung ausgeschlossen werden.
Das Gelbe Heft
Die Untersuchungen U1 bis U9 werden im "Gelben Heft" bzw. Gelben Kinderuntersuchungsheft protokolliert. Eingetragen werden Datum und Ergebnisse. Das Heft erhält man in der Regel kurz nach der Geburt ausgehändigt.
Zusätzlich gibt es noch das grüne Heft. Hier trägt man die Ergebnisse der Untersuchungen U10, U11 sowie J1 und J2 ein.
Neben den Untersuchungsergebnissen sind auch wichtige Informationen bezüglich der Abläufe zu finden. Eltern können sich somit auf die Untersuchung vorbereiten.
Wer darf U-Untersuchungen durchführen?
Hierzulande dürfen alle Ärzte, die hausärztlich tätig sind, Kinder sowie auch Jugendliche behandeln. Kinder- und Jugendärzten ist dies bis zum 18. Lebensjahr des Patienten erlaubt; sie führen in der Regel die U-Untersuchungen durch.
Was kosten U-Untersuchungen?
Für gesetzlich Versicherte sind die U-Untersuchungen kostenlos, da die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Allerdings müssen die Kinder dafür im erforderlichen Zeitrahmen untersucht werden, anderenfalls müssen die Kosten selbst betragen werden.
Tabelle: U-Untersuchungen in der Übersicht
Kaum ist ein Baby auf der Welt, wird es von den Ärzten schon untersucht. So lassen sich mithilfe einer Kindervorsorgeuntersuchung eventuelle Erkrankungen oder Fehlfunktionen frühzeitig diagnostizieren und entsprechend behandeln.
Außerdem kann man auf diese Weise bleibenden Schäden vorbeugen. In der folgenden Tabelle geben wir einen Überblick über die verschiedenen U-Untersuchungen.
Untersuchung | Regulärer Zeitraum (Vorgaben durch die Krankenkassen) | Was wird untersucht? |
---|---|---|
U1 | 1. Lebenstag | Gesundheit des Neugeborenen |
U2 | 3. bis 10. Lebenstag (3. bis 10. Tag) | - Größe & Gewicht - Herzschlag & Atmung - Gehör - Blut |
U3 | 4. bis 5. Woche (3. bis 8. Woche) | - Augen - Gehör - Reflexe - Hüfte |
U4 | 3. bis 4. Monat (2. bis 4,5. Monat) | - Geistige und motorische Entwicklungen - Manchmal Impfungen |
U5 | 6. bis 7. Monat (5. bis 8. Monat) | - Greifreflexe - Beikostberatung |
U6 | 10. bis 12. Monat (9. bis 14. Monat) | - Fortbewegung - Sitz - Pinzettengriff - Sprache/Laute |
U7 | 21. bis 24. Monat (20. bis 27. Monat) | - Entwicklungsschritte seit der letzten U-Untersuchung - Beratung bei Sauberkeitserziehung |
U7a | 34. bis 36. Monat (33. bis 38. Monat) | - Zähne - Gehör - Sehsinn - Sprache - Spiel- und Sozialverhalten - Wiederholungsimpfungen |
U8 | 46. bis 48. Monat (43. bis 50. Monat)) | - Gesamter Körper - Blutdruck - Urintest - Augen & Ohren - Motorik - Sprache |
U9 | 60. bis 64. Monat (58. bis 66. Monat) | Schulreife |
Mehr Details zu den U-Untersuchungen erhalten Sie im Folgenden.
U1 mit APGAR-Untersuchung
Schon die ersten zehn Minuten im Leben eines Babys werden zu medizinischen Untersuchungszwecken genutzt. In diesem Zeitraum findet der APGAR-Test statt, bei dem eine Bewertung nach dem APGAR-Score erfolgt. Das heißt, dass Größe und Gewicht des neugeborenen Kindes festgehalten werden. Außerdem findet eine Untersuchung von Blut und Nabelschnur statt.
Durch den APGAR-Test lässt sich der Zustand des Babys feststellen und ob die Anpassung außerhalb des Mutterleibes gut vorangeht.
Die APGAR-Untersuchung gilt als wichtigster Bestandteil der U1-Untersuchung und wird noch zwei weitere Male vorgenommen. Bevor es dann mit der U1-Untersuchung weitergeht, darf das Kind erst einmal zu seiner Mutter.
Ebenfalls am ersten Lebenstag wird die U1-Untersuchung durchgeführt, die zumeist zwei Stunden nach der Geburt stattfindet. Zuständig für diese spezielle Untersuchung sind die Kinderärzte des Krankenhauses, in dem das Kind zur Welt gekommen ist.
1. Abschnitt
Erster Schritt ist das Betrachten der Hautfarbe des Babys und ob es sich möglicherweise bei der Geburt Verletzungen zugezogen hat, was zum Beispiel am Schlüsselbein der Fall sein kann.
Auch auf Blutungen und Wasseransammlungen im Körper (Ödeme) gilt es zu achten.
Außerdem überprüft der Arzt das Bestehen von tumorähnlichen Bildungen der Blutgefäße. Weitere Untersuchungsschritte sind die Kontrolle von:
- Mund
- Augen
- Ohren
- Gliedmaßen
- Wirbelsäule
- Gelenken
2. Abschnitt
Zweiter Abschnitt der U1-Untersuchung ist das Abhören des Babys. So werden vor allem Herz- und Lungenfunktionen kontrolliert. Außerdem überprüft der Arzt:
- Atemgeräusche
- die Atemfrequenz
- den Kreislauf
Das Messen des Pulses erfolgt zumeist am Fuß, da die Messung dort die größte Aussagekraft besitzt. So weist ein starker Fußpuls auf eine gute Durchlässigkeit der Arterien hin.
3. Abschnitt
Den dritten und letzten Abschnitt der U1-Untersuchung bildet das Abtasten von Bauch, After und Genitalien. Außerdem überprüft der Arzt die Leistenregion, um eventuellen Fehlstellungen auf die Spur zu kommen.
Zur Vorbeugung von inneren Blutungen erhält das Baby Tropfen mit Vitamin K.
U2
Neugeborenengelbsucht
Die zweite U-Untersuchung findet zwischen dem 3. und dem 10. Lebenstag des Kindes statt, bevor man es aus dem Krankenhaus entlässt. Dabei wird festgestellt, ob bei dem Baby eine Neugeborenengelbsucht besteht, indem man den Bilirubinwert misst. Normalerweise ist die Neugeborenengelbsucht jedoch nicht schädlich und geht zumeist von selbst wieder zurück.
Für den Fall, dass eine Behandlung nötig sein sollte, erfolgt zumeist eine Phototherapie, bei der das Baby mit blauem Licht in einer speziellen Wellenlänge bestrahlt wird, was etwa ein bis zwei Tage dauert.
Weitere Untersuchungen
Weitere Punkte der U2-Untersuchung sind die Reflexe des Babys sowie die Beweglichkeit seiner Gelenke. Dazu gehört auch das Wäscheleinen-Phänomen. Das heißt, dass man das Baby an Daumen oder Zeigefingern empor hebt.
Beurteilung der Sehkraft
Ein anderes wichtiges Kriterium ist die Beurteilung der Sehkraft. Außerdem hört man Herz und Lunge ab und testet die Bewegungen der Muskeln. Lassen sich Auffälligkeiten erkennen, werden diese entsprechend behandelt.
Stoffwechsel-Screening-Test
Ebenfalls zur U2-Untersuchung zählt der Stoffwechsel-Screening-Test. Dabei handelt es sich um einen Bluttest zur Kontrolle des Stoffwechsels, der in einem Labor untersucht wird. So lassen sich auf diese Weise angeborene Stoffwechselerkrankungen diagnostizieren. Bis zu zwanzig angeborene Störungen des Stoffwechsels oder der Hormone können mit dem Bluttest ermittelt werden.
Um Krankheiten wie Karies und Rachitis vorzubeugen, sollte das Baby ab dem 10. Lebenstag Fluor und Vitamin D erhalten. Außerdem erfolgt eine ausführliche Anamnese. So ist es wichtig, mit den Eltern abzuklären, ob Erbkrankheiten wie Herzerkrankungen, Allergien oder Hüftschädigungen vorliegen.
Neugeborenenhörscreening
Seit einigen Jahren wird im Rahmen der U2-Untersuchung ein Neugeborenenhörtest durchgeführt, um damit Hörstörungen rechtzeitig zu erkennen. So ist es wichtig, bei hörgeschädigten Kindern deren emotionale und soziale Entwicklung zu fördern.
U3
Zwischen 4. und 5. Lebenswoche erfolgt die U3. Zu den wichtigsten Punkten der U3-Vorsorgeuntersuchung gehört die neurologische Entwicklung des Kindes. Die Untersuchung findet in der Regel beim Kinderarzt oder Hausarzt statt. Dieser testet die Reflexreaktionen des Babys sowie dessen Blickkontakte und wie es auf laute Geräusche reagiert.
Ein weiteres Kriterium ist das Messen und Wiegen des Kindes. Außerdem erkundigt sich der Arzt bei den Eltern, ob es irgendwelche Auffälligkeiten beim Stuhlgang, Trinken oder Essen gibt. Auch auf eventuelle Neigungen zu Allergien gilt es zu achten. Fand bei der U2-Untersuchung kein Bluttest statt, um den Stoffwechsel zu überprüfen, wird dies nun nachgeholt.
Neugeborenen-Hüftscreening
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der U3-Untersuchung ist das Neugeborenen-Hüftscreening. Dabei handelt es sich um eine Sonographie (Ultraschalluntersuchung) der Hüfte. Auf diese Weise lässt sich eine Hüftdysplasie feststellen, die bei 1 bis 3 Prozent aller Babys auftritt.
Liegt tatsächlich eine Hüftdysplasie vor, kann man diese durch eine entsprechende Therapie in der Regel erfolgreich behandeln.
Impfberatung
Da ab der 6. bis 9. Lebenswoche die ersten Impfungen durchgeführt werden sollten, nimmt der Kinderarzt während der U3-Untersuchung normalerweise eine Impfberatung vor. Oftmals erhalten die Eltern auch ein Merkblatt, in dem steht, welche Impfungen von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) empfohlen werden.
So erfolgt eine Impfung gegen Rotaviren ab der 6. Lebenswoche. In der 9. Woche kommt es zu Impfungen gegen:
- Kinderlähmung
- Pneumokokken
- Keuchhusten
- Diphtherie
- Tetanus
- Hepatitis B
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
U4
Sinne und Motorik des Babys
Zwischen dem 3. und dem 4. Monat wird die U4-Untersuchung durchgeführt. Ab diesem Zeitpunkt ist ein sozialer Kontakt zwischen dem Kinderarzt und dem Baby durch Sprechen oder Bewegungen möglich. Dabei beobachtet der Arzt auch aufmerksam die Sinne des Kindes, ob es zum Beispiel Gegenstände mit seinen Augen verfolgt, auf Geräusche reagiert oder zurücklächelt.
Außerdem testet er die Motorik des Babys. So gilt es, darauf zu achten, ob es seine Arme aufstützt, wenn es sich in Bauchlage befindet.
Sprachentwicklung
Ein weiteres Untersuchungskriterium ist die Sprachentwicklung des Kindes. Dabei geht es um die Schreistärke und das Unterscheiden der Tonhöhen. Mit den Eltern spricht der Arzt über die Gabe von Fluorid und Vitamin D, um Karies und Rachitis vorzubeugen. Außerdem sollte das Kind sich ausreichend an der frischen Luft aufhalten.
Hör- und Sehtest
Auch zur Überprüfung von Hör- und Sehvermögen finden einige Tests statt. Dazu gehören vor allem die Hand-Augen-Koordination sowie das Richtungshören.
Impfungen
Für den Fall, dass die empfohlene erste Impfung gegen Keuchhusten, Diphtherie, Pneumokokken, Kinderlähmung, Tetanus, Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ b in der 9. Lebenswoche vorgenommen wurde, ist im Rahmen der U4-Untersuchung die zweite Impfung möglich.
U5
Handkoordination
Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat erfolgt die nächste Vorsorgeuntersuchung des Kindes, die U5-Untersuchung. Ein wichtiger Punkt der Untersuchung ist die Koordination der Hände. Diese spielt eine bedeutende Rolle für das Ausführen von komplexen Funktionen. Während der U5 kann sich das Baby mit seinen Händen abstützen, Gegenstände greifen und sich auf den Bauch drehen.
Außerdem interessiert den Kinderarzt die Sprachentwicklung des Kindes und ob es bekanntes von unbekanntem unterscheiden kann. Ist dies der Fall, entspricht dies der altersgemäßen Entwicklung.
Impfungen
Bis zum 5. Lebensmonat sollten alle drei Impfungen, die zur Grundimmunisierung dienen, verabreicht worden sein, nämlich gegen:
- Kinderlähmung
- Keuchhusten
- Pneumokokken
- Diphtherie
- Hepatitis B
- Haemophilus influenzae Typ b
- Tetanus
Nach rund zwei Wochen nach der letzten Impfung besteht ein ausreichender Schutz vor diesen Krankheiten. Außerdem sollte die letzte Impfung gegen Rotaviren erfolgen.
Tipps vom Kinderarzt
Im Rahmen der U5-Untersuchung gibt der Arzt den Eltern Tipps, wie sie die Ernährung ihres Kindes auf Beikost umstellen. Leidet die Familie gehäuft unter Allergien, erfolgt auch eine Beratung über hypoallergene Ernährung.
Weiterhin erhalten die Eltern Informationen, wie sich Verletzungen des Kindes durch Unfälle im Haushalt vermeiden lassen.
U6
Im Zentrum der U6-Untersuchung, die im Alter zwischen 10 und 12 Monaten stattfindet, stehen die feinmotorischen Fähigkeiten des Kindes. Da dieses inzwischen gewachsen ist, gilt es, auf neue Fähigkeiten zu achten. So sollte es an der Hand oder an Möbeln entlang erste Schritte gehen und kurze Zeit alleine stehen können.
Zangen- und Pinzettengriff
Zu den feinmotorischen Tests gehört der sogenannte Zangengriff. Dabei greift das Kind nach Keksstückchen mit opponiertem Daumen und gebeugtem Zeigefinger. Ein weiterer Test ist der Pinzettengriff, bei dem mit gestrecktem Daumen und Zeigefinger nach einem kleinen Gegenstand gegriffen wird. Außerdem soll das Kind zwei Würfel gegeneinander klopfen.
Sprachvermögen und Sozialverhalten
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der U6-Untersuchung ist das Sprachvermögen des Kindes. Dabei kontrolliert der Arzt, ob das Kind bestimmte Sprachlaute imitiert und zweisilbige Wörter sprechen kann. Auch das Sozialverhalten wird überprüft.
Impfungen
Hat das Kind das Alter von 11 Monaten erreicht, erhält es weitere Impfungen gegen klassische Kinderkrankheiten wie Windpocken, Röteln, Mumps und Masern. Die Impfstoffe können sowohl getrennt als auch kombiniert als MMR-Impfung verabreicht werden.
Außerdem erfolgt eine Auffrischung gegen Krankheiten wie:
- Keuchhusten
- Diphtherie
- Haemophilus influenzae Typ b
- Tetanus
- Hepatitis B
- Kinderlähmung
Nach dem Erreichen des ersten Lebensjahres ist zudem eine Impfung gegen Meningokokken empfehlenswert.
U7
Feinmotorische Fähigkeiten
Bei der U7-Kindervorsorgeuntersuchung, die zwischen dem 21. und dem 24. Lebensmonat vorgenommen wird, stehen vor allem die feinmotorischen Fähigkeiten des Kindes im Blickpunkt. So stellt der Arzt fest, ob das Kind in der Lage ist, sich zu bücken und anschließend wieder aufzurichten und ob es bereits mit leichter Unterstützung Treppen steigen kann.
Zum Testen der Feimotorik kommen spezielle Steckspiele oder Schlüssel-Schloss-Spiele zur Anwendung.
Überprüfung von Hör- und Sprachentwicklung
Im Rahmen der U7-Untersuchung wird auch die Hör- und Sprachentwicklung des Kindes getestet. So sollte das Kind in seinem Alter rund 20 bis 50 Wörter sprechen können.
Dabei kommt es zu Variationen bei der Sprachfähigkeit. Zum Beispiel werden von einigen Kindern Ein-Wort-Sätze gebildet, während andere schon Sätze mit vier bis sechs Wörtern sprechen.
Um die Interaktionsfähigkeiten und die Selbstständigkeit des Kindes einschätzen zu können, befragt der Arzt die Eltern.
U7a
Die Zusatzuntersuchung U7a zählt zu den Kindervorsorgeuntersuchungen, die zum frühzeitigen Erkennen von bestimmten Erkrankungen und Defekten bei Babys, Kleinkindern und Kindern dienen. Sie wurde am 1. Juli 2008 als Leistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) eingeführt.
Was ist die U7a?
Kinder haben bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres Anspruch auf zehn Vorsorgeuntersuchungen, die man als U1 bis U9 bezeichnet. Bei der U7a-Vorsorgeuntersuchung werden Kinder, die zwischen 34 und 36 Monate alt sind, untersucht. Durch diese zusätzliche Untersuchung soll die Lücke, die zwischen der U7- und der U8-Vorsorgeuntersuchung besteht, geschlossen werden.
So richtet sich die U7 an Kinder zwischen 21 und 24 Monaten, während die U8 für Kinder zwischen 46 und 48 Monaten gedacht ist. Auf diese Weise sollen mögliche physische, psychische oder seelische Auffälligkeiten rascher entdeckt werden.
Außerdem will das Bundesgesundheitsministerium durch die Zusatzuntersuchung sicherstellen, dass ab der Geburt wenigstens einmal im Jahr eine kinderärztliche Untersuchung stattfindet.
Ein Problem ist, dass zahlreiche Eltern zwar die ersten Vorsorgeuntersuchungen mit ihren Kindern zunächst regelmäßig besuchen, ab der U7 die Arzttermine jedoch deutlich zurückgehen. In dieser Lebensphase kommt es jedoch bei Kindern zu sehr wichtigen Entwicklungen.
Daher sind Experten der Ansicht, dass mögliche Probleme und Erkrankungen durch eine zusätzliche Untersuchung rascher erkannt und entsprechend behandelt werden können. Zu den Problemen, die in diesem Alter häufig auftreten, gehören zum Beispiel Übergewicht und Sprachstörungen.
Was wird bei der U7a untersucht?
Grundsätzlich sollen bei der U7a bestimmte Erkrankungen, Fehlbildungen oder Verzögerungen erkannt und behandelt werden, wie:
- Verhaltens- und Sozialisationsstörungen
- Übergewicht
- Sehstörungen
- Sprachentwicklungsstörungen
- Hörstörungen
- häufige Infektionen
- Krämpfe
- Anomalien des Kiefers, des Mundes und der Zähne
Im Rahmen der Untersuchung ermittelt der Arzt die Körperlänge des Kindes, um festzustellen, ob es sich altersgemäß entwickelt. Ebenfalls untersucht werden:
Darüber hinaus kontrolliert man das Körpergewicht sowie die Vollständigkeit der Schutzimpfungen. Die nächsten Impftermine werden dann im Vorsorgeheft vermerkt. Die Eltern fragt der Arzt danach, ob das Kind häufiger unter Infektionen leidet und ob es eventuell Verhaltensauffälligkeiten wie beispielsweise Schlafstörungen gibt.
Des Weiteren stellt der Arzt den störungsfreien Verlauf des Wirbelsäulenwachstums fest und die Eltern werden beraten, ob ihr Kind bereits in den Kindergarten gehen kann.
Sprachfähigkeiten und Sehvermögen
Darüber hinaus überprüft man die Sprachfähigkeiten des Kindes. Als altersgemäß gilt, wenn das Kind in der Lage ist, Sätze aus drei bis fünf Wörtern zu bilden und seinen eigenen Vornamen kennt. Außerdem sollte es auf Nachfrage Körperteile zeigen können.
Einen weiteren wichtigen Bestandteil der U7a bildet die Prüfung des Sehvermögens. Um festzustellen, ob das Kind eine Brille benötigt oder schielt, werden verschiedene Tests durchgeführt. Liegt Verdacht auf eine Sehstörung vor, überweist der Arzt das Kind dann an einen Spezialisten.
Verwahrlosung
Weiterhin dient die zusätzliche Vorsorgeuntersuchung auch dazu, Spuren von Misshandlung oder Vernachlässigung des Kindes rechtzeitig zu erkennen. Daher achtet der Arzt zum Beispiel auf mögliche Hinweise wie zum Beispiel blaue Flecken.
U8
Die U8-Untersuchung findet zwischen dem 46. und dem 48. Lebensmonat des Kindes statt. Im Mittelpunkt der Vorsorgeuntersuchung stehen das Wachstum und die geistige Entwicklung des Kindes. So können zum Beispiel Probleme wie Beinlängendifferenzen, Hüftreifungsstörungen oder Aggressionen bestehen.
Kommunikation und Sozialverhalten
Eine wichtige Rolle während der U8-Untersuchung spielt die Kommunikation. So überprüft der Arzt, ob das Kind verständlich und in ganzen Sätzen spricht. Außerdem sollte es sich selbst mit "ich" bezeichnen.
Aber auch das Sozialverhalten gilt es zu überprüfen. Zum Beispiel ist es wichtig, die Konzentrationsfähigkeit des Kindes zu ermitteln und ob es leicht Kontakt zu anderen Menschen aufnimmt.
Um Aufmerksamkeitsstörungen zu erkennen, werden die Eltern vom Arzt über Hyperaktivität und wie man sie erkennt, informiert. Außerdem wird geklärt, ob das Kind schon durchgängig auf die Toilette geht. So müssen 30 Prozent aller Jungen und 20 Prozent aller Mädchen in diesem Lebensalter in der Nacht noch eine Windel tragen.
Feinmotorik testen
Um die Feinmotorik des Kindes zu überprüfen, nimmt der Kinderarzt einige Tests vor. So soll das Kind seine Kleidungsstücke selbstständig öffnen und wieder schließen. Außerdem steht das Kind für etwa 3 bis 4 Sekunden nur auf einem Bein und hüpft mit beiden Beinen 20 bis 30 Zentimeter in die vordere Richtung.
Weitere Untersuchungen
Ebenfalls Bestandteil der U8-Untersuchung sind Tests von Sprach- und Hörvermögen, ausführliche Sehtests und die Überprüfung von Einschlafen und Durchschlafen sowie der Ernährungsgewohnheiten des Kindes.
Außerdem kommt es zu Untersuchungen:
- des Herzens
- der Nieren
- der Schilddrüse
- der Harnwege sowie
- des Zahnstatus
U9
Entwicklung des Kindes
Da die U9-Untersuchung, die zwischen dem 60. und dem 64. Lebensmonat erfolgt, die letzte Vorsorgeuntersuchung vor der Einschulung ist, achtet der Kinderarzt besonders auf motorische Störungen oder Defizite bei der Wahrnehmung. Entdeckt er bestimmte Auffälligkeiten, rät er den Eltern zu einer angemessenen Behandlung.
Besonders im Blickpunkt stehen die Weiterentwicklung:
- der Sprache
- der Hörsinn
- das Sehvermögen sowie
- die Feinabstimmung der Bewegungen
Aber auch die sozialen Fähigkeiten sowie die seelische und psychische Entwicklung des Kindes sind von Interesse. Darüber hinaus werden Größe und Gewicht kontrolliert.
Impfungen
Im Rahmen der U9-Untersuchung lassen sich auch Auffrischungsimpfungen verabreichen, etwa gegen:
- Keuchhusten
- Diphtherie
- Tetanus
Ist der Impfschutz noch nicht komplett, vervollständigt man ihn durch eine zweite Windpocken-Impfung oder MMR-Impfung.
U10
Die U10-Untersuchung, welche als Zusatzuntersuchung gilt, gibt es seit 2006. Sie erfolgt bei Kindern, die 7 bis 8 Jahre alt sind. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zählt sie allerdings noch nicht. Dennoch gilt sie als wichtig, um die Lücke zwischen der U9, die im Alter von 5 Jahren stattfindet und der J1, die zwischen 12 und 14 Jahren vorgenommen wird, zu schließen.
Schwerpunkte der U10
Zu den Schwerpunkten der U10-Untersuchung gehört das Diagnostizieren und Therapieren von:
- Entwicklungsstörungen wie Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Rechenstörungen
- Verhaltensstörungen wie ADHS
- Störungen der motorischen Entwicklung
U11
Die U11-Untersuchung richtet sich an 9- bis 10-jährige Kinder und wird als Zusatzuntersuchung von Kinder- und Jugendärzten ausdrücklich empfohlen. Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig.
Schwerpunkte der U11
Durch die U11 sollen Schulleistungsstörungen, Verhaltensstörungen und Sozialisationsstörungen erkannt und entsprechend behandelt werden. Aber auch auf Anomalien an Mund, Kiefer und Zähnen gilt es zu achten. Außerdem sollen mit der U11-Untersuchung Bewegung und sportliche Tätigkeiten gefördert werden.
Des Weiteren unterstützt man gesundheitsbewusstes Verhalten, indem eine Ernährungs- und Stressberatung erfolgt. Das Gleiche gilt für den Umgang mit Suchtmitteln.
Jugenduntersuchungen
Den Abschluss der U-Untersuchungen bilden die Untersuchungen J1 und J2 (Jugenduntersuchungen). Während J1 zwischen dem 13. und dem 15. Lebensjahr stattfindet, wird J2 zwischen dem 17. und dem 18. Lebensjahr durchgeführt.
J1
Im Rahmen von J1 untersucht man die Jugendlichen auf Haltungsanomalien. Außerdem überprüft der Arzt:
- den Impfstatus
- das Gesundheitsverhalten
- die schulische Entwicklung
- den Blutdruck
- die Strumaprophylaxe
- die Motorik
J2
Die J2-Untersuchung dient zum Feststellen und Therapieren von Störungen der Pubertät und Sexualität. Weitere Punkte sind:
- die Diabetes-Vorsorge
- Haltungsschäden
- Verhaltensstörungen
- Kropfbildung