Biergattungen - von Schankbier über Starkbier bis Lückenbier
Bier wird in verschiedene Klassen unterteilt. So gibt es z.B. das Schankbier, das Lückenbier und das Starkbier. Doch wo ist der genaue Unterschied?
Schankbier
Die Einteilung in unterschiedliche Bierklassen hat den Grund, dass diese jeweils unterschiedlich besteuert werden. So gehört das Schankbier zu den Biersorten, die relativ wenig Alkohol enthalten.
Maximal knapp 11 Prozent Stammwürze werden zum Brauen verwendet, und so entsteht dabei nur ein geringer Alkoholgehalt von zwei oder drei Prozent. Ein bekanntes und beliebtes Schankbier ist zum Beispiel die "Berliner Weiße".
Starkbier
Starkbier ist - wie der Name bereits sagt - ein gehaltvolles und kalorienreiches Bier. Ursprünglich brauten die Mönche dieses Bier während ihrer Fastenzeit, da sie über dieses Bier viele Kalorien bekamen und das Fasten somit leichter zu ertragen war.
Im Starkbier ist aufgrund des hohen Stammwürzeanteils auch viel Alkohol enthalten. Ein Starkbier kann durchaus 9 oder 10 Prozent Alkohol enthalten.
Biermischgetränke
Bekannt und beliebt sind Mischgetränke, die aus Bier und zum Beispiel einem Fruchtsaft und einem Energydrink bestehen.
Einfachbier
Einfachbier wird heute nur noch selten getrunken. Es enthält wenig Alkohol, etwa 1,5 Prozent. Für den Bierliebhaber ist dieser Alkoholgehalt relativ niedrig, aber noch deutlich mehr als beim alkoholfreien Bier, das maximal 0,5 Prozent Alkoholgehalt aufweist.
Das alkoholfreie Bier gab es früher noch nicht, deshalb wurde es auch nicht als Bierkategorie vorgesehen und eingeteilt.
Lückenbier
Zu guter Letzt gibt es noch das Lückenbier. Dies passte früher in keine Bierklasse und wurde daher so genannt. Nach dem Biersteuergesetz gab es immer wieder Lücken zwischen den Einteilungen. So wurde das Bier Lückenbier genannt, wenn es zum Beispiel nur 1 Prozent Stammwürze hatte, 9 Prozent oder 15 Prozent.
Denn die Einteilungen sahen so aus:
- Von 2 bis 5,5 Prozent Stammwürze hatte man ein Einfachbier
- 7 und 8 Prozent waren im Schankbier enthalten
- 11 bis 14 Prozent im Vollbier und
- ab 16 Prozent wurde es Starkbier genannt.
Jeder Stammwürzeanteil im Bier, der sich zwischen diesen Einteilungen befand, machte das Bier zum "Lückenbier". Dieses durfte früher nicht gebraut werden, da es nicht zugeordnet werden konnte. Zwischenzeitlich hat sich dies im Jahr 1993 jedoch geändert.