Kölsch
Kölsch wird ein helles, obergäriges Vollbier genannt. Kölschbiere dürfen ausschließlich im Kölner Großraum hergestellt werden. Es gibt insgesamt rund 40 verschiedene Kölsch-Marken. Kölsch ist ein sehr hopfenbetontes Bier und bei der Herstellung wird streng auf das deutsche Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 geachtet.
Spricht man von Kölsch, ist damit ein gefiltertes, obergäriges und helles Vollbier gemeint. Es weist einen Alkoholgehalt von 4,8 Prozent sowie eine Stammwürze von 11,3 Prozent auf.
Genau wie das Bayerische Bier verfügt auch das Kölsch in der Europäischen Union über eine geographisch geschützte Angabe. Das bedeutet, dass man Kölsch-Biere ausschließlich im Kölner Großraum herstellen darf.
Insgesamt gibt es rund 40 verschiedene Kölsch-Marken.
Geschichte
Bier gebraut wird in Köln angeblich schon seit dem 9. Jahrhundert, was unter Historikern jedoch umstritten ist. Als sicher belegt gilt das Bierbrauen in Köln dagegen seit dem 12. Jahrhundert.
Im Jahre 1250 gründete sich in der Domstadt das Brauamt, die Standesvertretung der Kölner Brauer. 1396 entstand die Kölner Brauer-Kooperation.
1429 wurde vom Stadtrat erstmals ein Reinheitsgebot für Bier verordnet. Ab 1516 fand auch das Bayerische Reinheitsgebot in Köln Beachtung.
Bis zum 19. Jahrhundert entstanden in der Domstadt etwa einhundert Hausbrauereien. Diese brauten vor allem obergärige Biere. Als Vorläufer des heutigen Kölsch gilt das Wieß, ein trübes und ungefiltertes Bier.
Trotz Konkurrenz anderer Biersorten wie Export oder Pils, die von den Großbrauereien angeboten wurden, konnte das obergärige Kölsch nicht verdrängt werden. Allerdings verlor es im Laufe der Zeit seine Trübung.
Zum ersten Mal Verwendung fand der Begriff "Kölsch" im Jahr 1918 durch die Brauerei Sünner, die seit 1906 ein helles, obergäriges Bier produzierte. 1963 kam es zu einem wichtigen Gerichtsurteil. So entschied das Landgericht Köln, dass der Begriff "Kölsch" nicht nur auf die Biersorte hinweist, sondern auch auf das Gebiet seiner Herkunft.
Es dauerte jedoch bis 1980, bis das Oberlandesgericht dieses Urteil bestätigte. Diese Entscheidung hatte zur Folge, dass Kölsch nicht außerhalb der Kölner Region produziert werden darf.
1986 kam es zur Entstehung der so genannten Kölsch-Konvention, die die Herstellung von Kölsch auf die Stadt Köln und ihre Umgebung beschränkt. Die Einhaltung der Konvention wird von einem Ausschuss überwacht. Für eventuelle Streitfragen ist ein Schiedsgericht zuständig.
1997 erklärte auch die EU die Biersorte zur regional geschützten Spezialität. Allerdings gilt dies nur für EU-Staaten, sodass einige Brauereien Kölsch auch in
produzieren können.
Herstellung
Bei der Herstellung von Kölsch wird streng auf das Deutsche Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 geachtet. Das bedeutet, dass das Bier als Zutaten nur
- Wasser
- Hopfen und
- Gerstenmalz
beinhalten darf. Manche Brauereien fügen auch ein wenig Weizenmalz hinzu. Die meisten obergärigen Biere vergärt man bei Temperaturen um 20 Grad Celsius. Bei Kölsch betragen die Temperaturen dagegen meist nur 14 bis 16 Grad Celsius.
Merkmale
- Die Färbung des Kölsch ist strohgelb bis goldfarben.
- Beim Geschmack lassen sich fruchtige Komponenten der Obergärung finden.
- Ein weiteres typisches Merkmal von Kölsch ist seine Hopfenbetontheit.