Bohren am Samstag - Hinweise und Ruhezeiten, die beachtet werden sollten
Das Heimwerken ist die oftmals bewunderte Fähigkeit, mit handwerklichen Fähigkeiten das Haus oder die Wohnung verschönern oder renovieren zu können. Der berufstätige Heimwerker muss dazu die knappe Zeit in den Abendstunden sowie am Wochenende nutzen. Was beim Bohren und Heimwerken in Sachen Ruhezeiten beachtet werden muss, ist nicht jedem klar. Informieren Sie sich, was bei lauten Heimwerkerarbeiten wie dem Bohren in Sachen Ruhezeiten beachtet werden sollte.
Heimwerken liegt im Trend
Mit dem Erscheinen des Magazins "Selbst ist der Mann" im Jahre 1957 wurde der Trend der 1950er Jahre hin zum Heimwerken bekräftigt. Schon kurze Zeit später öffneten die ersten Baumärkte. Sie entwickelten sich zu einem Mekka für Heimwerker, die dort alles finden, was sie zum Werkeln und Verschönen ihrer vier Wände benötigen.
Der geschickte, man könnte auch sagen professionelle Heimwerker erspart durch sein Können die Ausgaben für den Handwerkerlohn anlässlich von notwendigen Reparaturen. Und wenn es um das individuelle Verschönern geht, dann wäre dafür in vielen Fällen gar kein Geld vorhanden.
Die Familie profitiert vom Können des Heimwerkers. All diese Arbeiten finden in der Freizeit statt, denn sie sind oft ein Hobby des Haushaltsvorstandes. Das heißt, es wird dann gebohrt und gehämmert, wenn andere ihre Freizeit haben und sie in buchstäblicher Ruhe genießen wollen.
Ruhestörung durch Bohren?
Das Bohren verursacht, ganz neutral formuliert, eine Schallimmission. Die wird in Dezibel gemessen und wechselt von der Lärmbelästigung über die Beeinträchtigung hin zum ruhestörenden Lärm.
Ruhestörend ist er vor allem dann, wenn eine akustische Ruhe erwartet werden kann oder wenn sie angeordnet wird. Dazu gehören
- die Mittagsruhe
- die Nachtruhe
- die Feiertags- oder
- die Sonntagsruhe.
Ruhezeiten
Feste Ruhezeiten innerhalb von Wohngemeinschaften wie Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder Wohnsiedlungen werden vorgegeben und sind demzufolge auch einzuhalten.
In den Ortssatzungen von Städten und Gemeinden sind Ruhezeiten für die Haus- und Grundstückseigentümer festgelegt. Für die Mieter von Häusern und Wohnungen gilt die Hausordnung als rechtsverbindliche Anlage zum Mietvertrag. Darin wird auch die Einhaltung der zu beachtenden Ruhezeiten vorgegeben.
Nachtruhe und Mittagsruhe
Zu beachten sind die Zeiten der Nachtruhe sowie der Mittagsruhe. Die Nachtruhezeit beginnt um 22.00 Uhr. Sie endet wahlweise um 06.00 Uhr oder um 07.00 Uhr am nächsten Morgen. In dieser Zeit darf weder werktags noch sonntags so laut gebohrt werden, dass die Mitbewohner davon beeinträchtigt oder belästigt werden.
Eine meistens zweistündige Mittagsruhe wird, örtlich unterschiedlich, für die Zeit zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr vorgegeben. Gründe für diese unterschiedliche Handhabung sind kommunale Vorgaben in Badeorten, Kur- oder Seebädern mit einem ausdrücklichen Erholungscharakter. Das kann auch für die nähere Umgebung von Krankenhäusern, Pflege- oder Altenheimen gelten.
Wer diese vorgegebenen Ruhezeiten nicht einhält, der verstößt gegen geltendes Recht. Die Nichteinhaltung der Gemeindesatzung ist eine Ordnungswidrigkeit, und der Verstoß gegen die Hausordnung kann bis zur Kündigung des Mietvertrages führen.
In Mietshäusern sollte man zwischen 22 und 7 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr auf Zimmerlautstärke achten. Laut deutschem Mieterbund ist es erlaubt, ab sieben Uhr morgens Waschmaschine und Staubsauger zu bedienen; handelt es sich jedoch um sehr laute Geräte, wie etwa eine Bohrmaschine oder einen Laubbläser, sollte man mit der Arbeit bis 9 Uhr warten.
Zudem sollte man ab 20 Uhr auf laute Arbeiten im Freien verzichten; dies gilt beispielsweise für den Rasenmäher oder den Hochdruckreiniger. Generell ist es zu empfehlen, laute Heimwerkerarbeiten beim Nachbarn anzukündigen, wenn diese länger andauern werden.
Samstags ist Bohren erlaubt
Samstags bohren: Diese Arbeitszeiten sollte man einhalten, wenn man an Samstagen bohren möchte: 8 bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr
In der heutigen Zeit gelten die Wochentage Montag bis Samstag als Werktage. Diese Auffassung ist relativ neu.
Sie orientiert sich an der Vielfalt sowie Durchgängigkeit von Berufsbranchen in Handel und Industrie. Daraus lässt sich ableiten, dass samstags auf jeden Fall gebohrt und gewerkelt werden kann, ohne die Sonntags- oder die Wochenendruhe zu stören.
Im Einzelfall ist jetzt mitentscheidend, wo, was und in welchen Intervallen beziehungsweise wie lange gebohrt wird.
- Ist das im Garten des Eigenheims der Fall, dann sind die Ruhezeiten der Gemeindesatzung einzuhalten.
- Führt der Mieter Bohrarbeiten in einem Mehrfamilienhaus oder auf dem dazugehörigen Grundstück aus, gilt innerhalb des Gebäudes die Hausordnung, und
- außerhalb, also auf der freien Gartenfläche, kommt sowohl die private Hausordnung als auch das gemeindliche Recht zum Tragen.
Laut Empfehlung des Oberlandesgerichts Braunschweig darf samstags zu folgenden Zeiten gearbeitet werden: zwischen 8 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 19 Uhr. Wer sich an diese Regelung hält, sollte keine Probleme mit seinen Nachbarn bekommen.
Kein Mitbewohner ist über Bohrgeräusche als Ruhestörung am Samstag begeistert. Hilfreich kann eine nachbarschaftliche Vorwarnung sein, verbunden mit dem Werben um Verständnis für die persönliche Situation.