Eine Liste aller Einnahmen erstellen
Die umgangssprachliche Bezeichnung für die Einnahmen des Privathaushaltes ist das Einkommen. Steuerrechtlich sind Einnahmen ein Geldzufluss. Mit Ausnahme von Transferleistungen des Staates müssen alle Einnahmen versteuert werden. Die Erstellung einer Liste aller Einnahmen kann dabei helfen, seine Finanzen im Blick zu behalten. Dabei wird empfohlen, eine tabellarische Übersicht anzulegen. Haben Sie einen Überblick über sämtliche Ihrer Einnahmen? Wissen Sie, worauf es bei der Erstellung einer entsprechenden Liste ankommt? Wir zeigen es Ihnen.
Einkommen und sonstige Einnahmemöglichkeiten
Jeder rechts- und geschäftsfähige Bürger hat Anspruch auf ein regelmäßiges monatliches Einkommen. Das benötigt er, um daraus den laufenden Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Normalfall wird das Monatseinkommen verdient, also durch Arbeit erzielt. Für Arbeiter ist es der Lohn, für Angestellte das Gehalt und für Beamte die Besoldung.
Im Anschluss an das Arbeitsleben folgen die gesetzliche Rente respektive die Beamtenpension. Wenn diese Einnahmemöglichkeit entfällt, beispielsweise wegen Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, dann hilft der Staat mit Sozial- und Transferleistungen. Zu ihnen gehören:
- das Krankengeld
- das Arbeitslosengeld I und II
- das Sozialgeld
In unserer Gesellschaft ist jeder bestrebt, durch ein ausreichend hohes Einkommen für sich selbst zu sorgen. Die Hilfe des Staates ist ohnehin subsidiär, also nachrangig. Sie setzt erst dann ein, wenn der Betroffene aus eigener Kraft das notwendige Einkommen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr generieren kann.
Die deutsche Gesetzgebung garantiert auf der Grundlage von Artikel 1 des Grundgesetzes jedem deutschen Bürger ein gesetzliches Grundeinkommen - das ist die Grundsicherung.
Die Haushaltseinnahmen des Ein- oder Mehrpersonenhaushaltes können vielseitig und ganz unterschiedlich sein. Entscheidend dafür sind der Familienstand und die damit verbundenen persönlichen Verhältnisse sowie die Höhe des Arbeitseinkommens.
Rechtliche Gliederung in mögliche Einkünfte
Das Steuerrecht gliedert nach § 2 Absatz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) in die Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbständiger Arbeit
- nichtselbständiger Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung und Verpachtung
- Sonstigen Einkünfte im Sinne des § 22 EStG
Der Einnahmen im Privathaushalt können ohne Weiteres aus einer oder auch mehreren dieser Einkunftsarten herrühren. Der Hauseigentümer hat neben seinem Gehalt auch noch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für die vermietete Wohnung im Dachgeschoss. Und Zinsen auf dem Sparbuch sind Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Regelmäßige Einnahmen
Zu den gängigen Einnahmen, die monatlich, einmal jährlich, regelmäßig oder nur sporadisch gezahlt werden, gehören:
- Lohn, Gehalt, Besoldung (Einkommen aus Arbeit)
- Privatentnahmen vom Firmenkonto (Einkommen aus Selbstständigkeit)
- Rente (gesetzlich, privat)
- Kindergeld (an die Erzieher für die Kinder)
- Erziehungsgeld (zeitlich begrenzt)
- Unterhaltszahlungen (nach dem Familienrecht)
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Sozialgeld (frühere Sozialhilfe)
- Grundsicherung
- Wohngeld
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Dreizehntes Gehalt
- Steuerrückzahlung
Jeder Privathaushalt hat regelmäßig mindestens eine, oftmals mehrere solche Einnahmen.
Arbeitseinkommen
Das Einkommen aus Arbeit unterteilt sich seinerseits in:
- das unbefristetes Arbeitsverhältnis
- die Zeitarbeit
- die Teilzeitarbeit
- das Minijobben
Auszahlungstermine
Diese Familieneinnahmen werden monatlich ausgezahlt, jedoch zu unterschiedlichen Terminen. Das Arbeitseinkommen normalerweise zur Monatsmitte, die gesetzliche Rente zum Monatsende für den abgelaufenen Monat.
Kindergeld, Krankengeld oder Unterhaltszahlungen werden wahlweise laufend, rückwirkend oder im Vorhinein gezahlt. Hier muss besonders auf die erste beziehungsweise auf die letzte Fälligkeit geachtet werden.
Tabellarische Übersicht anlegen
Unterm Strich gibt es viel zu beachten und zu berücksichtigen, um die Einnahmen im Griff zu behalten. In einer tabellarischen Übersicht mit den Kalenderdaten von 1 bis 31 wird die jeweils fällige Einnahme mit ihrer Bezeichnung und Summe unter dem betreffenden Datum eingetragen. So ist auf einen Blick erkennbar, wann welche Einnahme zur Verfügung steht.
Eine tabellarische Übersicht könnte auch pro Monat angefertigt werden; sie könnte folgendermaßen aussehen...
Erwerbseinkommen | Staatliche/ betriebliche Zahlungen | Private Zahlungen | Vermögens- einnahmen |
---|---|---|---|
Lohn/Gehalt (netto) | Renten/Pensionen | Geldgeschenke | Zinsen Dividenden Kursgewinne |
Selbstständige Tätigkeit | Kindergeld | Unterhalt | Ausgezahlte Sparbeträge |
Nebenverdienst Minijob | Elterngeld Betreuungsgeld | ... | Vermietungen Verpachtungen |
Provisionen | BAfög Stipendium Studienfinanzierung | ... | ... |
Jahressonderzahlungen Weihnachtsgeld Urlaubsgeld | Arbeitslosengeld I/II | ... | ... |
Gratifikationen | Wohngeld | ... | ... |
... | Aufwandsentschädigungen: Pflegegeld Kostgeld Zuwendungen | ... | ... |
Gesamtsumme | Gesamtsumme | Gesamtsumme | Gesamtsumme |