Das Vorgehen bei der Geldwäsche (Einspeisung, Verschleierung und Integration) sowie dere Bekämpfung
Der Begriff "Geldwäsche" lässt sich im übertragenen Sinne mit dem Waschen im Allgemeinen vergleichen. Unreines Geld, also Geld, das sich außerhalb des legalen Geldumlaufes oder Wirtschaftskreislaufes befindet, wird so gereinigt, sprich gewaschen, dass es anschließend sauber und legal verfügbar sowie nutzbar ist. Ziel ist somit die Verschleierung der illegalen Herkunft der Geldbeträge; diese kann sich beispielsweise im Bereich der Steuerhinterziehung oder einem Raub finden lassen. Lesen Sie, wie bei der Geldwäsche vorgegangen wird und welche Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden.
Geldwäsche: eine Definition
Als Geldwäsche bezeichnet man ein Verfahren, bei dem Geld, welches illegal erwirtschaftet wurde bzw. Vermögenswerte, die illegal erworben wurden, in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust werden. Alles was nicht legal, also gesetzeskonform ist, das gilt automatisch als illegal.
Illegales Handeln ist rechtswidrig und verstößt gegen geltendes Recht. Das trifft, sowohl national als auch international, auf die Geldwäsche zu. Sie hat zum Ziel, illegal erworbenes Geld anschließend ganz normal für private und wirtschaftliche Zwecke nutzen zu können.
Geldwäsche ist weltweit ein Straftatbestand. Für die Strafverfolgungsbehörden ist neben der Geldwäsche als solcher auch die Herkunft des Geldes von besonderem Interesse, weil es sich dabei in aller Regel um illegale oder rechtswidrige Geldquellen handelt.
Die häufigsten Fälle sind rechtswidrige Geschäfte sowie Steuerhinterziehungen von legalem oder illegalem Einkommen und Vermögen. Aber auch illegale Tätigkeiten wie
- Bestechung
- Korruption
- Erpressung
- Waffenhandel
- Raub oder
- Drogenhandel
zählen dazu.
Kreditinstitute und Behörden kooperieren weltweit, um die Geldwäsche zu unterbinden. Dabei werden recht unterschiedliche Interessen verfolgt. Die Geldwäscher, also die Akteure auf der illegalen Seite, benötigen ein dichtes und hierarchisches Netz an Mitarbeitern.
Ziele der Geldwäsche
Durch die Verschleierung der illegalen Herkunft der Geldbeträge werden diese dem Zugrif der Steuerbehörden oder der Strafverfolungsbehörden entzogen. Die Erlöse, die aus den kriminiellen Tätigkeiten stammen sollen möglicht unauffällig in den legalen wirtschaftlichen Kreislauf gelangen; dies geschieht durch Geschäfte wie den Kauf von
- Immobilien
- Kunstwerken
- Unternehmensbeteiligungen
- Wertpapieren
aber auch normale Verbrauchergeschäfte zählen dazu. Zum Zweck der Verschleierungen werden u.a.
- verdeckte Treuhandschaften
- Schattenbanken
- Briefkastengesellschaften oder
- Gesellschaften in Steueroasen
eingeschaltet.
Vorgehen: Drei Stufen der Geldwäsche
Der Weg von der Einnahme des illegalen Geldes bis hin zur Verfügbarkeit als gewaschenes Geld ist weit, umständlich und zeitaufwändig. Er lässt sich in drei Stufen untergliedern, an deren Ende nicht nachvollziehbar oder nachweisbar ist, woher das Geld ursprünglich kommt.
In diesem Falle war die Geldwäsche erfolgreich, weil alle Beteiligten davon ausgehen und ausgehen müssen, dass es sich um legales Geld handelt. Oftmals wird die Möglichkeit einer Geldwäsche überhaupt nicht in Erwägung gezogen.
Einspeisung (Placement)
Zunächst muss das illegal vorhandene Bargeld in den Geldumlauf gebracht, sozusagen eingespeist werden. Es wird auf Giro-, Festgeld- oder Sparkonten eingezahlt.
Der Gesetzgeber hat mit der Summe von fünfzehntausend Euro eine Grenze gesetzt, ab der ein Nachweis über die Herkunft des Geldes beigebracht werden muss. Einzahlungen bis zu dieser Grenze sind weitgehend problemlos möglich.
Je nach Höhe der zu waschenden Geldsumme werden mehrere bis viele Akteure, also Einzahlende sowie Konten benötigt. Weitere Möglichkeiten zum Geldplatzieren bieten
- Spielbanken
- Wechselstuben sowie
- Rennbahnen.
In allen Fällen erfolgt eine breite Streuung kleinerer Summen.
Verschleierung (Layering)
Wenn dieser Vorgang, das Placement abgeschlossen ist, folgt als nächstes das Layering mit dem Ziel, dass anschließend die Herkunft des Geldes weder erkennbar noch nachvollziehbar ist. Das Geld befindet sich auf Konten und kann durch Geschäftsvorgänge unterschiedlicher Art per Onlinebanking innerhalb von Minuten buchstäblich weltweit überwiesen werden.
Beim Layering wird, im Gegensatz zum Placement, kein Mitarbeiterstab benötigt. Ausreichend ist eine Person mit PC, Internetanschluss und dem Zugang zu den Konten.
- Scheinrechnungen
- Luftbuchungen oder
- Überweisungen jedweder Art
sorgen für einen Buchungskreislauf mit großen Buchungsvolumen. Weltweite Konten bei Kreditinstituten in buchstäblich aller Herren Länder lassen sich durch die Überweisung von Einnahmen und Ausgaben bewirtschaften, sind den Strafverfolgungsbehörden in vielen Fällen aber nicht zugänglich.
Die Spur des Geldes verliert sich mehr und mehr; der Kreis von Akteuren und denjenigen, die informiert sind, wird immer kleiner.
In diesem Stadium kann das zuvor illegale Geld als gewaschen betrachtet werden. Seine Herkunft ist nicht mehr festzustellen, sie ist jetzt auch nicht mehr interessant.
Integration
Für den letzten Schritt steht das Geld als gewaschenes, legales Geld zur Verfügung und wird in den Geldkreislauf integriert. Diese Integration erfolgt in allen Bereichen und auf allen Ebenen des Wirtschaftslebens.
Bevorzugt werden stille Teilhaberschaften an Unternehmen. Diskretion über die Teilhaber ist oberstes Gebot, und die sind mit ihrem stillen Geld in oftmals großer Höhe sehr willkommen.
Dass die Einlage von einem ausländischen Konto überwiesen wird, ist heutzutage üblich oder wird negiert. Oft reicht die temporäre Gründung einer Kapitalgesellschaft, von der GmbH über die Ltd bis hin zur UG. Niemand wird ahnen oder vermuten, dass deren Gesellschafter dieselben Personen sind, die den Geldfluss von Beginn an gesteuert, mit verfolgt und beeinflusst haben.
Möglichkeiten zur Bekämpfung der Geldwäsche
Als mögliche Methode, um die Geldwäsche zu bekämpfen gilt das Know-Your-Customer-Prinzip (KYC). Es dient der Verhinderung von anonymen Einzahlungen und wirtschaftlichen Transaktionen. Entscheiden ist dabei die Legitimtionsprüfung; Kunden müssen sich identifizieren, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen werden kann. Hierzu zählt u.a. die Kundschaft von
- Banken
- Anwälten
- Versicherungen
- Wirtschaftsprüfern
- Spielbanken
- Online-Casinos sowie
- Juwelieren.
Neben der Identitätsfeststellung gilt es beispielsweise für Banken zudem, den Grund der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu hinterfragen. Doch Überprüfungen dieser Art können umgangen werden.
Als weitere Methode gilt die Überwachung von Transaktionen und Konten. Jede Bank muss zu diesem Zweck einen so genannten Compliance Officer Money Laundering, einen Geldwäschebeauftragten, benennen.
Jedes Kreditinstitut und jede Versicherungsgesellschaft ist zudem zur Meldung verdächtiger Transaktionen und somit dazu verpflichtet, eine Verdachtsanzeige gegen den eigenen Kunden zu erstatten, wenn Verdacht auf Geldwäsche besteht. Diese Verpflichtung einer Anzeige gilt seit 2002 auch für Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Zu den möglichen Merkmalen von Geldwäsche zählen
- hohe Bareinzahlungen
- viele Konten
- das Mitführen oder Lagern hoher Barbeträge
- das Akzeptieren von schlechten Konditionen, wenn es um die Geldanlage geht
- Geldtransporte
Eine effiziente Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche setzt eine Vermögensabschöpfung voraus. Dies bezieht sich auf die materiellen Vorteile, die aus der Tat entstehen - sie müssen den Tätern entzogen werden und als Ausgleich für die durch die Opfer erlittenen Schäden dienen. Wurde ein Vermögen aufgespürt, muss geregelt werden, wie dies gesichert und verwendet wird.