Haftpflichtversicherung - Arten, Leistungen und Ausschlüsse

Bei einer Haftpflichtversicherung handelt es sich um den Versicherungsschutz vor Schadensersatzansprüchen. Sie greift in vielen alltäglichen Situationen und ist in den meisten Fällen zu empfehlen. Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Haftpflichtversicherung, dabei zählt die Kfz-Haftpflichtversicherung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Informieren Sie sich über Arten und Leistungen von Haftpflichtversicherungen und was biem Abschluss beachtet werden sollte.

Von Jens Hirseland

Unter einer Haftpflichtversicherung versteht man eine Versicherung, durch die Schadensersatzansprüche, die von anderen Personen gegen den Versicherten erhoben werden, abgesichert werden.

Als Haftpflicht gilt die gesetzliche Verpflichtung, einen Schaden, den man einem anderen Menschen zugefügt hat, zu ersetzen. Ob der Schaden durch Unaufmerksamkeit, Vergesslichkeit oder Leichtsinn entsteht, spielt dabei keine Rolle.

Ein Abschluss ist meist sehr empfehlenswert

Eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist freiwillig. Sie gilt aber als sehr empfehlenswert, da ein Mensch für einen Schaden, den er verursacht hat, aufkommen muss, was für einen Nichtversicherten zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden kann.

Viele Betroffene sind gar nicht in der Lage, die geforderten Schadenssummen zu begleichen, da sie über ein zu geringes Einkommen verfügen, wodurch die Geschädigten oftmals gar kein Geld erhalten. Außerdem können die Forderungen aus Schadensfällen sogar auf die Erben des Verursachers übergehen.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist also durchaus sinnvoll, um sich gegen Forderungen abzusichern, die die eigenen finanziellen Möglichkeiten deutlich überschreiten. Im Schadensfall wird die Entschädigung, für die ohne eine Haftpflichtversicherung der Verursacher aufkommen müsste, also von der Versicherung übernommen. Darüber hinaus deckt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen ab.

Hilfreich in verschiedenen Bereichen

Für die verschiedenen Bereiche des Alltags ist eine Haftpflichtversicherung meist unverzichtbar, so zum Beispiel, wenn den Kindern beim Fußballspielen eine Scheibe zu Bruch geht oder durch Unachtsamkeit Sachschaden entsteht.

Aber auch für Firmen ist sie sehr wichtig. Kommt es beispielsweise durch fehlerhafte Produkte zu Schäden bei den Kunden, könnte dies ohne eine entsprechende Produkthaftpflichtversicherung den Ruin des Unternehmens zur Folge haben.

Ebenso wichtig ist eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer, denn reißt sich der Hund einmal auf der Straße los und verursacht einen Verkehrsunfall, muss sein Halter dafür haften. Verfügt der Besitzer des Hundes jedoch über eine Hundehaftpflichtversicherung, kommt die Versicherung für den Schaden auf.

Rahmenbedingungen

Ein Schadensersatzanspruch ist beispielsweise in folgenden Situationen begründet:

  • bei Verletzung einer Vertragspflicht ohne Belegung, dass dies nicht schuldhaft geschehen ist
  • bei einer schuldhaften Verletzung einer Sorgfaltspflicht
  • bei einem gefahrerhöhenden Verhalten

und folglich einem Schaden, der Dritten zugefügt wurde. Wird die Vertragspflicht verletzt, werden viele Schäden, die daraus entstehen, nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Die meisten Formen der Haftpflichtversicherung sind freiwillig; in vom Gesetzgeber als risikoträchtig angesehenen Bereichen sind sie zwingend. Dies gilt beispielsweise für Fahrzeughalter eines Kraftfahrzeugs oder Jäger.

Nicht übernommen werden die Kosten von der Versicherung, wenn ein Schaden vorsätzlich oder im Zustand der Deliktsunfähigkeit herbeigeführt wurde. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche zwischen Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben.

Haftpflichtversicherungen auf einen Blick

Obwohl die private Haftpflichtversicherung freiwillig ist, zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen. Es gibt jedoch verschiedene Formen von Haftpflichtversicherung, generell unterscheidet man

  • typische Haftpflichtversicherungen für private Risiken
  • typische Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen sowie
  • typische Pflichthaftpflichtversicherungen.

Allgemeine private Haftpflichtversicherung

Durch eine Privathaftpflichtversicherung werden sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Familie vor Schadensersatzforderungen dritter Personen geschützt. Sie gilt als besonders wichtig, da es in Deutschland keine Begrenzung der Haftung von Privatpersonen gibt.

Im Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung um eine freiwillige Versicherung. Beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass die ganze Familie und eventuelle Haustiere versichert sind. Auch die Versicherung von beruflichen oder sportlichen Aktivitäten oder einer Mietwohnung sind zu bedenken.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen. Durch sie werden Schadensersatzansprüche gedeckt, die anderen Personen aufgrund eines Verkehrsunfalls durch den Fahrer des versicherten Kraftfahrzeugs entstehen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden sowie
  • immaterielle Schäden wie Schmerzensgeld

ab.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Unter einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wie eine Hundehaftpflichtversicherung oder eine Reiterhaftpflichtversicherung versteht man eine spezielle Haftpflichtversicherung für Tiere. Sie ist besonders für Halter von größeren Tieren wie Hunde oder Pferde geeignet.

So werden durch sie Schäden abgedeckt, die ein Tier, das dem Versicherten gehört, verursacht. Kleinere Haustiere wie Katzen, Vögel, Fische oder Kaninchen werden dagegen durch die allgemeine private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist wichtig für Besitzer von Eigenheimen oder Mehrfamilienhäusern, die über eine Ölheizung mit einem entsprechenden Tank verfügen. So deckt die Versicherung Schäden wie Grundwasser- oder Erdreichverunreinigungen ab, die durch das Auslaufen von Öl entstehen können. Die Kosten für eine Gewässerhaftpflichtversicherung liegen bei ca. 75 Euro im Jahr.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung werden Schäden durch Bauarbeiten abgesichert. Da die Privathaftpflichtversicherung normalerweise nur Bauvorhaben bis 10.000 Euro deckt, ist der Abschluss einer speziellen Bauherrenhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Zu ihren Leistungen gehört auch der Schutz vor Schadensersatzansprüchen, die durch Personen entstehen, die aufgrund der Bautätigkeiten verletzt wurden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist wichtig für Besitzer von Immobilien, denn diese haften für die Sicherheit auf ihrem Grundstück. Daher können einem Eigentümer Schadensersatzforderungen durch Personen entstehen, die auf einem nicht geräumten Gehweg oder in einem schlecht beleuchteten Treppenhaus stürzen. In diesem Fall kommt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Im Folgenden gehen wir detaillierter auf die unterschiedlichen Formen sowie die Leistungen der Haftpflichtversicherung ein...

Abdeckung durch die Privathaftpflichtversicherung

Schäden können sehr schnell entstehen, in der Konsequenz aber hohe finanzielle Einbußen mit sich bringen. Ratsam ist es daher, sich selbst, alle Familienangehörigen sowie sämtliche im Haushalt tätigen Angestellten vor derartigen Unannehmlichkeiten zu bewahren. Die private Haftpflicht bietet dabei einen mehrjährigen Schutz, der im Regelfall selbst solche Kosten decken kann, die mehrere Millionen Euro betragen.

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Hierbei handelt es sich um eine Variante der regulären Haftpflichtversicherungen, wie sie etwa bei allen Schäden aus dem Umgang mit einem Kraftfahrzeug oder mit Tieren existiert. Bei der privaten Haftpflicht werden alle Kosten getragen, die durch fahrlässiges Handeln entstehen können.

Da Privatpersonen grundsätzlich unbegrenzt in solchen Fällen haften und gerade Personenschäden einen hohen Umfang erreichen dürften, ist es empfehlenswert, diese freiwillige Option der Versicherung zu wählen. Mit ihr wird ein mehrjähriger Schutz vereinbart, der den Versicherungsnehmer vor den wirtschaftlichen Risiken seines Handelns bewahrt. Die Deckungssumme liegt dabei regelmäßig zwischen zwei und zehn Millionen Euro.

Die Grundlagen der Haftung

Entscheidend ist es, dass der zu regulierende Schaden durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers eingetreten ist. Er kann seine Schutzpflichten versehentlich missachtet haben.

Ebenso ist es bedeutsam, dass der Sachverhalt im Privatleben des Betroffenen entstanden ist und somit gerade nicht

auftrat. Umfasst sind alle wirtschaftlichen Einbußen, die an Personen, Sachen oder dem Vermögen Dritter hervorgerufen werden. Basieren diese jedoch auf grober Fahrlässigkeit oder sogar einem vorsätzlichen Handeln des Versicherungsnehmers, kann die Police ihre Leistungen nicht erfüllen. Der Schaden, der schnell einmal Summen in Höhe mehrerer Millionen Euro erreichen kann, wäre dann selbst zu tragen.

Für wen eignet sich die Privathaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sollte eine derartige Police von allen privaten Bürgern und Haushalten abgeschlossen werden. Schäden lassen sich nur selten einmal vermeiden. Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit genügt meist schon, um eine Person in ihrer Gesundheit oder Sachgüter in ihrer Qualität zu beschränken.

Die daraus entstehenden wirtschaftlichen Einbußen erreichen vielfach hohe Summen - gerade dann, wenn komplexe Operationen nötig sind, um eine Heilung zu ermöglichen. Die meisten Versicherungen decken zwar Teilbereiche derartiger Sachverhalte ab, doch empfiehlt es sich, den eigenen Schutz mit der privaten Haftpflicht zu gewährleisten und deren Umfang individuell auf die eigenen Bedürfnisse festzulegen.

Mögliche Deckungserweiterungen

Die Privathaftpflichtversicherung lässt sich in ihrem Umfang erweitern. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn auch Kinder im Alter von unter sieben Jahren im Haushalt wohnen und einen Schaden verursachen können.

Wer eine Wohnung zur Miete bezogen hat oder Sachgüter zeitweise mietet, sollte die Police ebenfalls auf dort entstehende Schäden ausdehnen, wenngleich die Deckungssumme dabei im Regelfall stark begrenzt ist.

Das gleiche Vorgehen ist ratsam bei ehrenamtlichen Ämtern oder bei Gefälligkeitsarbeiten. Tätigkeiten also, die zumeist von Versicherungen nicht geschützt sind. Werden eigene Forderungen gegen einen Dritten erhoben und verfügt dieser über keine Police, kann die Ausfalldeckung den offenen Schaden zudem kompensieren.

Abdeckung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung sollte immer vorliegen. Selbst dann, wenn sie nicht gebraucht wird. Wie etwa im Straßenverkehr, wo es aber dennoch stets zu Unfällen kommen kann.

Die Frage nach der Schuld und der Verantwortung wird gerade bei der Kfz-Haftpflicht vermieden: Geschützt ist das Fahrzeug, das eine andere Person oder fremde Sachen beschädigt. Daneben kann die Police nach eigenen Bedürfnissen erweitert werden.

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Ein Verkehrsteilnehmer ist gesetzlich verpflichtet, sich selbst und sein Gefährt zu versichern. So könnte es trotz größter Vorsicht immer einmal zu Unfällen kommen, bei denen weitere Personen oder Sachgüter beschädigt werden.

Jeder Betroffene darf eine solche Versicherung freiwillig abschließen, ist aber ebenso gezwungen, eine so genannte Pflichtversicherung zu besitzen. Bei der Letztgenannten handelt es sich um die Kfz-Haftpflicht.

Sie muss vorliegen, wenn ein Autofahrer sich mit seinem Kraftfahrzeug in den Verkehr begeben möchte. Vorteilhaft gestaltet es sich dabei, dass in nahezu allen Ländern der Europäischen Union inhaltlich ähnliche Vorschriften zur Kfz-Haftpflicht bestehen und somit auch Unfälle im Ausland schnell reguliert werden können.

Die Grundlagen der Haftung

Im Gegensatz zu vielen anderen Normen des Schadensersatzrechts ist nicht zwingend der Fahrer eines Autos versichert, sondern dessen Halter. Dieser haftet bei allen verschuldeten wirtschaftlichen Einbußen Dritter ebenso wie bei solchen, die er nicht zu verantworten hat.

Im letztgenannten Falle handelt es sich um die so genannte Gefährdungshaftung. Schäden, die an Personen, Sachen und Vermögen auftreten können, sind dabei umfasst. Darüber hinaus können auch immaterielle Güter betroffen sein, die etwa mit einem Schmerzensgeld kompensiert werden.

Gleichfalls ist neben dem Auto natürlich der Fahrer mitversichert. Auch seine schuldhaft oder fahrlässig begangenen Handlungen sind damit wirtschaftlich abgedeckt.

Mögliche Deckungserweiterungen

Ratsam ist es gerade für solche Personen, die viel reisen und damit verstärkt auf den Wagen angewiesen sind, die übliche Kfz-Haftpflicht in ihrem Umfang zu erweitern. Dies kann mit speziellen Urlaubs-Policen erfolgen, die gezielt auf bestimmte Touristengebiete abgestimmt sind.

Aber auch Schutzbriefleistungen für jenen Fall, dass das Auto selbst beschädigt oder defekt ist und die Betroffenen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren müssen, erweisen sich als sinnvoll. Hier werden nämlich die anfallenden Mehrkosten durch den Versicherer übernommen. Gleiches gilt für nicht eingeplante Übernachtungen, die auf dem Weg ans Ziel spontan eingelegt werden müssen, jedoch die Reisekasse nicht belasten sollen.

Für wen eignet sich die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich muss jeder Eigentümer eines Autos, Motorrads oder sonstigen Gefährts eine solche Police vorweisen können, ehe er sich in den Straßenverkehr begibt. Sinnvoll ist es daneben aber, nicht lediglich die Standardleistungen zu wählen, sondern die Police individuell auszuweiten.

Gerade für Vielfahrer, Urlauber, Geschäftsreisende und ähnliche Personengruppen lassen sich im Regelfall eigens zugeschnittene Tarife und Deckungssummen erstellen - gerade Letztgenannte sind mit 7,5 Millionen Euro für Personen-, sowie 1,12 Millionen Euro für Sachschäden zwar gesetzlich normiert, können mit einer eigenen Police aber ausgedehnt werden und somit auch größere Unfälle und deren wirtschaftliches Risiko abdecken.

Abdeckung durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Tiere sind die besten Freunde des Menschen. Doch neben allem Charme, den sie verbreiten, besitzen sie stets auch einen eigenen Willen, handeln zuweilen aufgrund ihrer Instinkte und sind insofern nicht immer kontrollierbar.

Kommt es zu Schäden, sollte eine Tierhalterhaftpflicht vorliegen, um zumindest die wirtschaftlichen Einbußen eines Bisses, Tritts oder eines ähnlichen Unglücks abzumildern. Allerdings muss die Police individuell je nach Art des Tieres verfasst werden.

Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Wer sich mit einem Vierbeiner umgibt, kommt nicht nur in den Genuss, die faszinierende Welt der Tiere hautnah mitzuerleben. Vielmehr obliegt ihm gemäß Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch die Pflicht, für alle wirtschaftlichen Schäden aufzukommen, die von einem Hund, der Katze, vielleicht aber auch Nagern, Vögeln und weiteren Exemplaren ausgehen.

Diese sind nämlich weder in der Lage, ihr Verhalten zu kontrollieren, noch können sie die Beeinträchtigungen an Personen und Sachen selbst regulieren. Ihr Halter kommt damit für die Einbußen auf. Im Gegensatz zu kleineren Arten, die in der Privathaftpflicht inbegriffen sind, sollten größere Tiere eine eigene Haftpflicht besitzen.

Für Schäden die vom Tier verursacht werden haftet der Halter
Für Schäden die vom Tier verursacht werden haftet der Halter

Die Grundlagen der Haftung

Laut § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres für alle Schäden, die dieses verursacht, nabhängig von der Frage des eigentlichen Verschuldens. Dieses kann einem Hund oder der Katze nämlich nicht zugewiesen werden.

Es ist somit egal, ob der Tierbesitzer seinen Liebling gezielt dazu verleitet, einen Schaden anzurichten, oder aber ob dieser sich losreißt und eigenwillig agiert. Die wirtschaftlichen Einbußen trägt der Halter des Tieres in letzter Konsequenz. Er haftet folglich auch immer dann, wenn er das Tier etwa über das Wochenende an Freunde oder Verwandte übergibt und es in diesem Rahmen zu einem Vorfall kommt.

Beiträge und mögliche Rabatte

Wie hoch die Beiträge für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind, ist auch von dem jeweiligen Tier abhängig. So müssen Besitzer von Kampfhunden besonders tief in die Tasche greifen. Zum Teil versichert man sie jedoch überhaupt nicht. Rabatte gibt es dagegen mitunter für bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise ältere Menschen, die große Erfahrung im Umgang mit Tieren haben.

Festlegung der Deckungssumme

Da die Schäden durch einen Hund oder ein Pferd manchmal sehr groß sind, sollte auf eine entsprechend hohe Deckungssumme beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung geachtet werden. Zu bedenken sind auch die Vertragsklauseln, die für Pflichtverletzungen gelten.

So weigern sich manche Versicherer zu zahlen, wenn der Halter seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dazu gehört unter anderem das Ignorieren des Leinenzwangs.

Um sich für alle Fälle abzusichern, ist es daher ratsam, darauf zu achten, dass solche Formulierungen im Versicherungsvertrag nicht vorkommen. Sowohl für Hunde als auch für Pferde gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen wie die Hundehaftpflicht und die Reiterhaftpflicht.

Mögliche Deckungserweiterungen

Es gibt nur wenige Versicherungen, die derart individuell zugeschnitten werden sollten wie die Tierhalterhaftpflicht. Sie muss eigens auf die jeweilige Art angepasst werden, darf gerne aber auch dem Verhalten des Herrchens entsprechen.

Wer seinen Hund oder die Katze aus beruflichen oder privaten Gründen häufiger an Verwandte übergibt, sollte die Police auf das Fremdführen ausdehnen. Wer hingegen ein Pferd besitzt und dieses häufiger von dritten Personen reiten lässt, ist ebenso gut beraten, eine solche Deckungserweiterung zu vereinbaren. Wichtig ist es, vorab eine objektive Beratung zu der jeweiligen Art und seinem Schadenspotenzial einzuholen und die Versicherung auf dieser Basis abzuschließen.

Für wen eignet sich die Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich muss nicht jedes Tier individuell versichert sein. Gerade kleinere Arten wie Vögel und Nager sind bereits in der Privathaftpflicht enthalten. Insbesondere bei Hunden und Katzen, die nicht regelmäßig kontrolliert werden können, lohnt sich eine solche Police aber.

Jedoch auch für Personen, die größere oder gefährlichere Tiere besitzen, zu denen etwa Pferde zählen, ist die Versicherung unabdingbar. Auch Reptilien, die so genannten Kampfhunde oder Insekten sind dabei umfasst und bedürfen eines eigenen Schutzes. Kommt es zu Schäden an Personen oder Sachgütern bei Dritten, so tritt die Versicherung in die wirtschaftliche Leistung.

Wissenswertes zur Schadensdeckung

Nicht gezahlt wird jedoch, wenn der Schaden absichtlich herbeigeführt wurde oder eigene Schäden durch das Tier entstehen, wie zum Beispiel ein zerkratztes Sofa. Abgedeckt werden dagegen Schadensersatzansprüche von dritten Personen, die durch das Verhalten des Tieres geschädigt werden.

Abdeckung durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Das eigene Haus und das Grundstück gelten vielen Menschen als lange gehegter Traum. Doch das Privileg des Eigentums ist auch mit diversen Pflichten verbunden.

Etwa mit der Instandhaltung von Grund und Boden, Renovierungsmaßnahmen oder Ähnlichem. Wer derartige Optionen unterlässt oder falsch ausführt, beschwört damit stets auch Gefahren für andere Personen oder deren Rechtsgüter herauf. Es empfiehlt sich daher der Erwerb einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

Was ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Police soll alle Schäden abdecken, die von einem Haus oder einem Grundstück ausgehen. Zu denken wäre hierbei etwa an den eisglatten Gehweg, auf dem im Winter Passanten stürzen können.

Oder aber an Kastanien, die vom Baum des Grundstücks fallen und dabei ein parkendes Auto beschädigen. Natürlich sind auch solche Sachverhalte umfasst, die sich in dem Gebäude abspielen: Alle Beschädigungen durch Bauarbeiten etwa oder den Rohrbruch, der den teuren Teppich ruiniert. Die diversen Schadensfälle gestalten sich vielseitig und sollten daher abgesichert sein.

Eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden, welche von einem Haus ausgehen
Eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung deckt alle Schäden, welche von einem Haus ausgehen

Die Grundlagen der Haftung

Allgemein deckt die Police das Handeln des Haus- und Grundstücksbesitzers ab. Ebenso umfasst werden aber auch alle Personen, die seiner Weisung folgen.

Das kann der Winterdienst ebenso wie eine Handwerksfirma sein. Oder aber die Familienangehörigen, die die Straße erst nach Wunsch des Hauseigentümers fegen oder damit doch zumindest dessen Wünschen entsprechen.

Nicht umfasst ist dagegen das bewusst schädigende Handeln oder ein solches, das grob fahrlässig vorgenommen wird. Wer die Verletzungen anderer Personen und Sachgüter hervorrufen möchte oder diese billigend in Kauf nimmt, wird den Schutz der Versicherung nicht in Anspruch nehmen können. Das wiederum bedeutet einen Schaden in erheblichen Höhen, der selbst zu tragen ist.

Mögliche Deckungserweiterungen

Ratsam ist es, nicht alleine die Versicherung an sich abzuschließen, sondern diese auch je nach Bedarf abzuändern. Vorteilhaft erweist sich dabei die Abdeckung der so genannten Elementarschäden.

Diese umfassen Überschwemmungen, die infolge starker Regenfälle oder Übertritten von Gewässern entstehen. Gleichermaßen sind alle Naturkatastrophen inbegriffen:

sind versichert. Diese können zwar in anderen Policen bereits enthalten sein, doch lohnt es sich, das genau zu überprüfen. Liegt der Schutz im Ernstfall nicht vor, bleibt der Betroffene nicht selten auf Schäden sitzen, die den Bereich mehrerer einhunderttausend Euro erreichen dürften. Eine Erweiterung ist daher stets sinnvoll.

Für wen eignet sich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Es handelt sich hierbei um eine Haftpflicht, die eigentlich jede Person abschließen sollte, die in den eigenen vier Wänden wohnt oder Grund und Boden besitzt. Die Vielschichtigkeit der möglichen Schadenssituationen lässt sich ebenso wenig vorhersehen, wie durch geeignete Maßnahmen verhindern.

Je nach Wohngegend und allgemeiner Situation ist aber auch die Frage der vorgenannten Erweiterungen bedeutsam. Der Eigentümer sollte alle nur erdenklichen Notlagen absichern und in keinem Falle das Risiko eingehen, einen dieser Schäden nicht abgedeckt zu haben und damit auf den Kosten sitzen zu bleiben. Eigentum verpflichtet eben auch.

Abdeckung durch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Viele Haushalte beziehen ihren Heizstoff aus brennbarem Öl. Nicht selten wird eine solche Anlage über einige Jahre hinweg aus einem großen Tank bespeist, der sich im Garten befindet.

Ebenso passieren aber täglich auch vielzählige Lieferwagen die deutschen Straßen, auf denen derartige flüssige Stoffe enthalten sind. Bereits kleinsten Mengen können davon jedoch in das Grundwasser gelangen und dieses verunreinigen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung reguliert den Schaden.

Was ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?

Die Versicherung bewahrt den Schädiger vor allen wirtschaftlichen Folgen, die sich aus einer solchen nicht beabsichtigten Verschmutzung ergeben. Abgedeckt ist das Zusammentreffen zweier Aspekte.

Einerseits der öffentlichen Wasseranlagen, zu dem etwa

  • Trinkwasserreservoire
  • Bäche
  • Seen oder
  • das Grundwasser selbst

gehören können. Andererseits aber das verunreinigende Element, das aus

  • Öl
  • Säuren und
  • anderen festen oder flüssigen Stoffen

bestehen kann. Kommt es hierbei zu Unfällen, die nicht selten aus einem unsachgemäßen Umgang resultieren, so steigen die Kosten der Reinigung und Wiederaufbereitung in erhebliche Höhen. Vor dieser Gefahr soll die Police den Versicherten bewahren.

Die Grundlagen der Haftung

Zur Kasse kann eine Person immer dann gezogen werden, wenn sie den Unfall zwar nicht selbst verursacht, diesen aber ebenso wenig verhindert hat. Zu denken wäre dabei an den Tank, an dem durch Rost und weitere Witterungseinflüsse Löcher entstehen können.

So gebietet es die Weitsicht doch zumindest, ein solches Behältnis, das sich nicht selten über mehrere Jahre unter freiem Himmel befindet, regelmäßig auf undichte Stellen zu untersuchen. Wer das vermeidet, handelt bereits fahrlässig und trägt somit die Verantwortung. Hier wäre die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung geeignet, die finanziellen Belastungen zu regulieren - jedenfalls dann, wenn der Schädiger tatsächlich ohne Wissen und Wollen seiner schädigenden Tat agiert hat.

Mögliche Deckungserweiterungen

Grundsätzlich ist eine Vielzahl an Stoffen von der Police umfasst, sodass nahezu jede Schädigung abgedeckt sein müsste. Für bestimmte Handwerksbetriebe und Gewerbe kann es aber sinnvoll sein, eine Erweiterung immer dann vorzunehmen, wenn seltene und somit nicht in der Versicherung enthaltene Mittel zum Einsatz kommen oder wenn von diesen eine erhöhte Menge verwendet wird und sich auch daraus eine Verunreinigung ergeben kann.

Zu denken wäre dabei an

  • Farben- und Lackgebinde
  • chemische Flüssigkeiten
  • alle Arten an Ölen und Schmierstoffen oder
  • jede Form von Säuren.

Wer damit regelmäßig hantiert, sollte den Schutz entsprechend ausdehnen.

Für wen eignet sich die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung?

Jeder Hausbesitzer, der flüssige Brennstoffe bezieht, gehört zu jener Personengruppe, die eine solche Police besitzen sollte. Mag die Zuleitung zur Heizung auch noch so sicher sein, so lassen sich kleine Mängel oft nicht erkennen - gelangt die Flüssigkeit aber erst einmal in das Grundwasser, ist der Schaden bereits entstanden.

Gleiches gilt für das im Hof reparierte Auto, aus dem Öl austritt. Die Versicherung sorgt dafür, dass weitere Unannehmlichkeiten nicht entstehen können und insbesondere die finanzielle Last der Säuberung nicht auf den Haushalt zukommt. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Vorsicht, die zwar selten benötigt wird, aber vorhanden sein sollte, wenn sich ein solcher Unfall einmal nicht umgehen lässt.

Abdeckung durch die Wassersporthaftpflichtversicherung

Ein Ausflug an den See gilt bereits als besonderer Genuss. Wer aber in der Lage ist, dort mit einem Boot die Weiten des Wassers zu erkunden, erlebt nicht selten die wahre Freiheit.

Kommt es dabei jedoch zu Unfällen, werden meist erhebliche Werte beschädigt. Ganz zu schweigen von Verletzungen an einer Person. Die Privathaftpflicht deckt solche Schäden indes nicht ab.

Was ist eine Wassersporthaftpflichtversicherung?

Die Police umfasst alle Beschädigungen, die sich aus dem Gebrauch eines Wasserfahrzeugs ergeben. Diese können windbetrieben, motorisiert oder manuell fortbewegt werden. Ruderboote sind damit ebenso inbegriffen wie eine Jacht.

Inwieweit die übliche Haftpflicht dafür aufkommt, gestaltet sich unterschiedlich. Im Regelfall wird sie aber zumindest die motorisierten Gefährte nicht einbeziehen. Hier wäre also die zusätzliche Investition ratsam.

Abgedeckt sind alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen an Menschen und Sachgütern, ebenso auch solche finanziellen Einbußen, die etwa einem Fischer aufgrund des Durchfahrens seiner Fanganlagen entstehen. Wer sich weitsichtig auf dem Wasser bewegt, sollte eine solche Police daher besitzen.

Auch mit unmotorisierten Wassersportgeräten können große Schäden verursacht werden
Auch mit unmotorisierten Wassersportgeräten können große Schäden verursacht werden

Die Grundlagen der Haftung

Allgemeine ist der Halter des Fahrzeuges abgesichert. Der Schutz kann sich aber immer dann ausdehnen, wenn andere Personen im Wunsche oder auf Weisung des Eigentümers das Gefährt steuern.

Kapitäne oder Freunde, die kurzzeitig an das Steuer gelassen werden, wären insofern behütet. Umfasst ist zudem das fahrlässige, jedoch nicht grob fahrlässige Handeln.

Der Bootsführer muss die nötige Sorgfalt für den Verkehr auf dem Wasser mitbringen und entsprechend handeln. Agiert er dabei ohne Sorgfalt, nähert er sich also etwa mit dem motorisierten Fahrzeug dem gut besuchten Badestrand, wird die Police ihn nicht vor den finanziellen Forderungen bewahren können.

Mögliche Deckungserweiterungen

Die Wassersporthaftpflichtversicherung ist im Regelfall relativ allgemein verfasst worden, wird also lediglich die üblichen Schadensfälle abdecken. Allerdings kann es je nach Art des Wasserfahrzeugs zu unterschiedlichen Risiken kommen.

Ratsam ist es daher, die Police exakt nach der Form und dem Wesen des Gefährts auszuwählen und gegebenenfalls darauf anzupassen. Wer häufiger in solchen Gewässern fährt, die fischwirtschaftlich relevant sind, sollte ebenso den Schutz auf die dortigen Anlagen und Werte ausdehnen.

Allerdings kann es je nach Anbieter vorkommen, dass die Versicherung erst nach Vorlage eines entsprechenden Bootsführerscheins genehmigt wird, also von vornherein ein Mindestmaß an Kompetenz im Umgang mit dem Fahrzeug erforderlich ist.

Für wen eignet sich die Wassersporthaftpflichtversicherung?

Wer lediglich einmal im Sommer mit dem Tret- oder Ruderboot ein Gewässer befährt, wird auf eine solche Police verzichten können. Wer aber häufiger auf den Wasserstraßen unterwegs ist, kommt um diese nicht herum.

In einigen europäischen Ländern ist der Zutritt auf das Gewässer ohnehin erst mit einer solchen Versicherung möglich - das Steuern eines Bootes ohne diesen Schutz wäre daher mit einer Straftat vergleichbar. Da sich gerade der Bereich unter Wasser nur selten einmal einschätzen lässt, lauern die Gefahren überall, mit Menschen, Sachgütern oder stehenden Anlagen zu kollidieren. Hier wird die Police den größtmöglichen Schutz bieten.

Abdeckung durch die Jagdhaftpflichtversicherung

Seit Jahrhunderten hat sich die Jagd als gesellschaftliches Ereignis etabliert. Doch egal, ob mit modernen Gewehren oder vorzeitlichen Waffen hantiert wird: Unfälle ließen sich in der langen Historie des Sports nie vermeiden.

Da sie gerade bei Personenschäden aber sehr teuer werden können, empfiehlt sich der Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung. Sie ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und bildet ihrerseits die Grundlage des Jagdscheins.

Was ist eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Es handelt sich hierbei um eine Police, die den Jäger vor den wirtschaftlichen Folgen eines von ihm verursachten Unfalls bewahren soll. Gerade beim Schusswaffengebrauch, der nicht selten über längere Distanzen zum Einsatz kommt, lassen sich Veränderungen in der Flugbahn der Kugel oder weitere Unglücke meist nicht umgehen.

Ebenso ist es aber auch möglich, dass die zur Jagd eingesetzten Tiere und Hilfsmittel - etwa Hunde oder Beizvögel - eine Person verletzen oder Sachgüter beschädigen. Personen, die einen Jagdschein beantragen, müssen daher regelmäßig über diese Versicherung verfügen. Gleiches gilt für ehemalige Jäger, die ihre Waffen behalten wollen.

Bei der Jagd entstandene Schäden werden durch die Jagdhaftpflichtversicherung gedeckt
Bei der Jagd entstandene Schäden werden durch die Jagdhaftpflichtversicherung gedeckt

Die Grundlagen der Haftung

Geschützt ist für den Zeitraum der Versicherung - im Regelfall also drei Jahre - lediglich der Jäger selbst und alle von ihm eingesetzten Hilfsmittel. Er darf dabei sogar schuldhaft handeln. Die Tat muss ihm folglich persönlich vorwerfbar sein.

Meist ist somit das fahrlässige Verhalten noch abgedeckt, während die grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht nicht mehr von der Police umfasst ist. Sobald der Jäger seine Waffen, Ziele, Tiere und Vorrichtungen also kompetent auswählt und weitsichtig einsetzt, wird er Personenschäden bis zu einer Höhe von 500.000 Euro sowie Sachschäden bis zur Grenze von 50.000 Euro durch die Versicherung übernehmen lassen können.

Mögliche Deckungserweiterungen

Bereits die Schadenssummen wirken relativ gering, kann gerade ein fehlgeleiteter Schuss doch tödliche Konsequenzen hervorrufen. Ratsam ist es daher, die Deckung nicht nur für Jagdanfänger deutlich zu erhöhen. Gleiches gilt für den Umfang aller Hilfsmittel, die versichert sind.

Im Regelfall wird eine bestimmte Zahl an Hunden, Frettchen und Vögeln in der Police enthalten sein. Auch dieser Aspekt sollte aber nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen modifiziert und somit den Gegebenheiten angepasst werden. Weitsicht muss der Jäger zudem immer dann erweisen, wenn er Tiere jagt, die im Geltungsbereich selten oder gar nicht vorkommen und daher zumeist von der Versicherung im Schadensfall nicht anerkannt werden.

Für wen eignet sich die Jagdhaftpflichtversicherung?

Grundsätzlich sollten alle Jäger über eine solche Police verfügen. Sie wird ohnehin für die Erlangung des Jagdscheins vorgeschrieben, muss also regelmäßig verfügbar sein. Aber auch ehemalige Jäger besitzen nicht selten noch ein solches Dokument, um damit eine Berechtigung für den Erhalt ihrer Waffen zu vorweisen zu können.

Die Versicherung ist daher für Jäger unverzichtbar und gilt wie die Jagdprüfung oder der Waffenschein zu den elementaren Grundsäulen des Sports. Ratsam ist es somit, den Schutz stets auf mehrere Jahre zu erstrecken und ihn regelmäßig zu verlängern.

Abdeckung durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eigener Grund und Boden ist Goldes wert. Doch wer in den vollen Genuss der heimatlichen Scholle gelangen möchte, wird zunächst einmal bauen müssen. Das eigene Haus mag erstrebenswert sein.

Gerade der Prozess der Errichtung ist jedoch mit vielen Sorgen und Verpflichtungen verbunden. Kommt es dabei zu unbeabsichtigten Fehlern, die in der Hektik des Alltags schnell einmal passieren, sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung vorliegen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet für unbeabsichtigte Fehler beim Hausbau
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet für unbeabsichtigte Fehler beim Hausbau

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Wer etwas Eigenes baut, trägt damit stets auch die Verantwortung. Das ist insbesondere immer dann der Fall, wenn die Baustelle gesichert und beschildert werden muss. Nicht jeder Person ist dabei bekannt, worauf genau sie zu achten hat, welche Erfordernisse sie treffen und auf welche Maßnahmen sie keinen Einfluss nehmen braucht.

Kommt es zu Unfällen, bei denen Personen oder Sachgüter verletzt oder beschädigt werden, so haftet im Regelfall also der Bauherr. Ratsam ist es daher, das Bauvorhaben nicht alleine präzise zu ordnen und idealerweise einem Architekten die Verantwortung zu überlassen, sondern für den Ernstfall stets auch über eine solche Police zu verfügen.

Die Grundlagen der Haftung

Welche Pflichten der Bauherr im Einzelnen zu übernehmen hat, ergibt sich aus der Baustellenverordnung. Er muss seinerseits also alles Erforderliche zur Sicherung der Baustelle veranlassen.

Im Regelfall wird bereits die Privathaftpflicht bestimmte Unfälle und dabei entstehende Schadenssummen decken können. Werden diese aber durchbrochen oder agiert der Betroffene grob fahrlässig, ist dieser Schutz meist nicht anwendbar. Für diese Fälle sollte daher die Bauherrenhaftpflichtversicherung vorliegen. Vergisst der Versicherte die ihm auferlegten Maßnahmen oder erstellt er diese nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise, so reguliert die Police die wirtschaftlichen Einbußen, die an Mensch und Material entstanden sind.

Mögliche Deckungserweiterungen

Die Versicherung deckt zumeist nur standardisierte Sachverhalte ab. Nicht umfasst sind dabei in der Regel

  • Brände
  • Schadensersatzforderungen von nicht auf der Baustelle anwesenden Personen oder
  • infolge eines Unfalls entstandene Schäden an Bauteilen, die bereits von der Aufsicht abgenommen wurden.

Das gesamte Gebilde aus abgedeckten und nicht versicherten Leistungen ist dabei jedoch sehr komplex und sollte stets nicht alleine auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten, sondern darüber hinaus auch von einem sachverständigen Architekten oder Juristen überprüft werden. Kommt es nämlich zum Ernstfall, können die Summen und Ansprüche schnell einmal den Bereich vieler einhunderttausend Euro erreichen.

Für wen eignet sich die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Police sollte von allen Personen abgeschlossen werden, die einerseits ein Gebäude errichten, andererseits aber die Verantwortung selbst tragen wollen. Eingebürgert hat es sich zwar, dass zumindest ein Teil der Pflicht einem Architekten überlassen wird.

Will der Bauherr die Eigenregie aber in seinen Händen halten, darf er das tun - zumal das wirtschaftlich meist vorteilhaft ist. Dennoch trägt er dabei alle Obliegenheiten und sollte sich gerade gegen Unfälle absichern.

Die Police nimmt ihm somit zumindest die finanzielle Last ab, Schäden auszugleichen und alle wie auch immer gearteten Ansprüche zu erfüllen. Denn Sorgen haben die meisten Bauherren wahrlich bereits genug.

Abdeckung durch die Berufshaftpflichtversicherung

Wer seinen Beruf kompetent ausführen will, muss dabei nicht selten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Gerade Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte sind besonders gefährdet, mit ihren Handlungsanweisungen Personen in der Gesundheit, im Vermögen oder anderen Rechtsgütern zu schädigen. Für sie eignet sich der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung, um bei derartigen Fällen den eigenen Schutz sowie jenen des Betroffenen zu garantieren.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Das vertrauliche Gespräch zwischen dem Patienten und seinem Arzt oder zwischen dem Klienten und seinem Juristen soll künftige Handlungswege ebnen. So wird vielleicht die neue Medikation, ein operativer Eingriff oder die Strategie für den gerichtlichen Prozess gemeinsam erörtert. Der Bürger verlässt sich dabei auf den Fachmann.

Doch auch diesem können bei aller Kompetenz Fehler unterlaufen. Er kann Sachverhalte falsch einschätzen oder in der dabei gebotenen Konsequenz schlichtweg irren. Der Verbraucher ist zunächst der Betroffene.

Ebenso ist er aber schutzwürdig, da er dem Rat des Spezialisten trauen durfte. Die Kosten trägt also der Verursacher, in diesem Falle folglich der Berufsausübende.

Die Grundlagen der Haftung

Im Regelfall wird ein bestimmter Umfang solcher Schadensfälle bereits in der allgemeinen Betriebshaftpflicht enthalten sein. Dennoch ist es je nach Berufsgruppe und Materie ratsam, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Sie kann für jedes Arbeitsumfeld individuell erstellt und dabei exakt auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnitten werden. Denn in der langen Berufslaufbahn sind selbst echte Spezialisten eines Fachs nie vor Fehlern gefeit. Ein falscher Ratschlag, ein Schreibfehler in einem Dokument oder ähnliche Irrtümer rufen nicht selten erhebliche Schäden hervor - meist in einer Höhe, die selbst privilegierte Berufsgruppen nicht aus der eigenen Tasche kompensieren könnten.

Mögliche Deckungserweiterungen

Die Berufe sind vielschichtig, auch die Handlungen innerhalb eines Zweiges können variieren. Der Versicherte sollte daher vor Abschluss der Police das Gespräch mit der Agentur suchen und den bestmöglichen Schutz für seinen Einzelfall erbeten. Hierbei wird es diverse Abwandlungen geben.

Je mehr Ratschläge der Betroffene erteilt, desto größer ist sein Risiko, Fehler zu begehen. Ebenso unterteilen sich die Schadensgruppen in Vermögens- und Körperschäden. Der Irrtum eines Steuerberaters mag zuweilen einen finanziellen Verlust herbeiführen - schätzt ein Mediziner aber die Gegebenheiten falsch ein, kann die Gesundheit leiden. Es ist daher eminent wichtig, die Police stets individuell zu erstellen und dabei alle Aspekte des Berufes einzubeziehen.

Für wen eignet sich die Berufshaftpflichtversicherung?

Ein Handwerker oder Angestellter wird zumeist nur einen geringen Bedarf an einer solchen Police besitzen. Häufig sind diese Berufsgruppen ohnehin nicht betroffen oder bereits in der Betriebshaftpflicht geschützt.

  • Anwälte
  • Ärzte
  • Berater jedweder Art
  • Architekten
  • Treuhänder und
  • jede Form eines gesetzlichen Vormunds

ist aber einem erhöhten Risiko ausgesetzt, mit den eigenen Fehlern stets auch einen umfangreichen Schaden hervorzurufen. In einigen dieser Bereiche ist die Berufshaftpflichtversicherung daher sogar ein notwendiger Bestandteil, um die Tätigkeiten überhaupt ausführen zu dürfen.

So darf ein Jurist keine Klienten beraten, wenn er über den Schutz nicht verfügt. Und das gewiss aus gutem Grund.

Abdeckung durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Berufsgruppen, die beratend tätig sind, können eine Vielzahl an Schäden hervorrufen. Werden dabei Personen oder Sachwerte beeinträchtigt, wird die Berufshaftpflichtversicherung regulierend eingreifen.

Doch handelt es sich um die sogenannten echten Vermögensschäden, sind derartige Policen meist nicht sonderlich effektiv. Für diese Fälle empfiehlt sich daher auch der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um selbst höhere Deckungssummen zu erreichen und einen etwaigen Fehler zu kompensieren.

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Juristen, Anlage- und Steuerberater, Architekten oder Treuhänder werden mit ihren Fehlern bei der Berufsausübung keinerlei Personenschäden hervorrufen. Kommt es zu Beeinträchtigungen an Sachgütern, wird die Berufshaftpflicht dieses Risiko decken.

Doch viele Policen lassen die echten Vermögensschäden weitgehend unbeachtet. Doch wer fremde Gelder, Konten und Depots verwaltet, kann auch dort mit einem irrtümlichen Handeln zu einer Reduzierung beitragen.

Zwar decken viele Versicherungen diese Gefahr ab, doch erweist sich die Deckung stets als lediglich sehr gering und wird den eigentlichen Schaden somit nicht kompensieren können. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung greift dagegen auch bei einem größeren Umfang ein.

Die Grundlagen der Haftung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss von solchen Berufsgruppen abgeschlossen werden, die indirekt oder direkt mit dem Vermögen ihrer Klienten arbeiten. Kommt es hierbei zu Fehlern, die unbeabsichtigt waren, wird die Police diese wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen.

Das jedoch nur, wenn der irrende Berater tatsächlich ohne grobe Fahrlässigkeit gehandelt hat. Lässt er dagegen sämtliche Sorgfaltspflichten unbeachtet oder agiert er sogar mit Vorsatz, so ist er natürlich nicht mehr schutzwürdig und darf auf die Gewährleistung der Versicherung nicht hoffen. Derartige Fälle wären etwa beim so genannten Anlagebetrug einschlägig - für die Opfer oft eine Notlage, wird der ihnen entstandene Schaden doch nicht über die Police reguliert.

Mögliche Deckungserweiterungen

Im Regelfall wird nicht der Berater alleine handeln. Büros mit mehreren Mitarbeitern und Partnern sollten in besonderer Weise geschützt werden und die Versicherung auf alle relevanten Kollegen ausdehnen.

Irrtümliche Vermögensschäden können darüber hinaus immer dann entstehen, wenn die persönlichen Daten der Klienten unbewusst an Dritte weitergegeben werden - auch aus diesem Vorgehen resultieren wirtschaftliche Einbußen. Viele Versicherungen decken solche Fälle aber nicht ab, weswegen sich auch hier eine Erweiterung empfiehlt.

Darüber hinaus sollte die Police je nach Größe und Wesen der Praxis oder Kanzlei ausgeformt und somit individuell auf das Gewerbe angepasst werden. Wer darauf verzichtet, riskiert einen wertvollen Schutz.

Für wen eignet sich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Alle vorgenannten Berufsgruppen und solche, die mit dem Vermögen ihrer Klienten arbeiten, kommen um eine derartige Police nicht herum. In einigen Arbeitsbereichen - wie etwa bei den Juristen und Anlageberatern - wird diese daher verpflichtend vorgeschrieben, kann also nicht optional gewählt oder abgelehnt werden.

Aber auch solche Berufszweige, in denen eine solche Pflicht nicht besteht, sind vor Vermögensschäden nicht gefeit. Ob sich der Abschluss der Police lohnt, sollte dabei stets im Einzelfall betrachtet werden. Dennoch gilt im Zweifel, dass der Schutz anzustreben ist - ehe der Betroffene in der Notlage mit keiner Deckung rechnen darf.

Abdeckung durch die Betriebshaftpflichtversicherungen

Wer einen Beruf ausübt, wird dabei im Regelfall auf die Weisungen des Chefs oder Vorgesetzten, vielleicht auch lediglich auf Rat des höhergestellten Kollegen agieren. Kommt es zu Schäden an Personen oder Sachgütern, so ist meist nicht mehr detailliert erkennbar, wer im Einzelnen die Verantwortung trägt. Firmen und Unternehmen sollten daher über die Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, um alle Fehler der Angestellten und derer in den weiteren Filialen zu regulieren.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Hierbei handelt es sich um den Versicherungsschutz für einen Betrieb selbst. Denn nicht der Chef oder seine Mitarbeiter haften in einigen Fällen für einen Schaden - ebenso wenig muss dieser immer von ihnen verursacht werden.

Zu denken wäre insofern an defekte Maschinen oder ähnliche Missstände, die außerhalb des menschlichen Einflussbereichs liegen. Gleichermaßen kann aber auch einem freien Mitarbeiter ein Fehler nebst wirtschaftlichen Schäden unterlaufen. Auch hier wäre die Frage der Haftung oft nicht eindeutig zu bewerten. Die Betriebshaftpflichtversicherung soll diese Sachverhalte schnell und reibungslos regulieren und allen Beteiligten zu ihrem Recht verhelfen.

Die Grundlagen der Haftung

Eine solche Police erweist sich regelmäßig als sehr komplex, muss doch pauschal oder individuell bestimmt werden, welchen Umfang der zu schützende Betrieb eigentlich besitzt. Zählt jeder freie Mitarbeiter dazu und wie sieht es mit den weit entfernten und nicht selten im Ausland sitzenden Filialen aus? Oftmals lässt sich nicht ganz zweifelsfrei erkennen, wie weit die Versicherung ausgedehnt werden muss, um alle Aspekte einzubeziehen.

Zudem ist zwischen dem fahrlässigen und grob fahrlässigen Verhalten zu unterscheiden, da kein Versicherer das letztgenannte Risiko abdecken wird. Ratsam ist es daher, sich vor Abschluss der Police eingehend beraten zu lassen.

Mögliche Deckungserweiterungen

Die bereits vorgenannten Fälle der freien Mitarbeiter und der auswärtigen Filiale stellen gute Beispiele des Schutzes dar, der je nach Bedarf gewählt werden muss. Wer derartige Eigenarten in seinem Betrieb nicht kennt, kann auf eine standardisierte Police zurückgreifen.

Je mehr Gebäude, Personen oder Maschinen aber einen Schutz benötigen und je komplexer die Angestellten- oder Eigentumsverhältnisse dabei ausfallen, desto individueller wird auch die Versicherung zugeschnitten. Gleiches gilt für Praktikanten oder Leiharbeiter, die zwar meist einen eigenen Schutz genießen, aber gerade in der Betriebshaftpflichtversicherung nicht immer genannt werden. Alle möglichen Schadensquellen sind hierin nämlich genau aufzuführen.

Für wen eignet sich die Betriebshaftpflichtversicherung?

Im Grunde genommen sollte jede Firma und jedes Unternehmen einen eigenen Schutz für derartige Schadensfälle besitzen. Zwar verzichten viele Betriebe darauf, weil einige Sachverhalte bereits von anderen Policen übernommen werden.

Doch schon ein Vergleich der Deckungssummen erklärt die Relevanz der Betriebshaftpflicht: Sie reguliert auch umfangreiche Forderungen, die im Zuge der betrieblichen Tätigkeit entstehen - ebenso auch solche, für die die Frage der Haftung nicht eindeutig geklärt werden kann. Gerade jene Streitpunkte sind es nämlich, die nicht selten zum Ausschluss der allgemeinen Versicherungen führen und gerade damit erst die Notwendigkeit hervorrufen, die Betriebshaftpflicht in jedem Falle zu besitzen.

Abdeckung durch die Umwelthaftpflicht

Betriebe, in denen Waren produziert werden, müssen auf umfangreiche Maschinen und Anlagen zurückgreifen, um die Herstellung zu gewährleisten. Doch von diesen kann eine Schädigung der Umwelt ausgehen.

Möglich wäre etwa

  • der Ausstoß von Gasen
  • der Austritt von Ölen und Säuren oder
  • die Belastung des Wassers mit Schadstoffen.

Für solche Sachverhalte sollte das Unternehmen eine Umwelthaftpflichtversicherung abschließen, um die wirtschaftlichen Einbußen regulieren zu können.

Was ist eine Umwelthaftpflichtversicherung?

Die Police deckt alle Schäden ab, die aus dem meist ordnungsgemäßen Gebrauch von Maschinen, Anlagen und ähnlichen Hilfsmitteln hervorgehen und die sich grundsätzlich auf die Umwelt beziehen. Hierbei handelt es sich um zwei Varianten.

  • Einerseits sind Beeinträchtigungen umfasst, die nicht aus umweltrelevanten Anlagen resultieren.
  • Andererseits können Schädigungen aus der Herstellung, Versendung oder Lagerung der Waren ausgehen und sich ebenso auf die Umwelt beziehen.

Beide Sachverhalte führen zu erheblichen Forderungen gegen den jeweiligen Betrieb, da insbesondere die Reinigung und Aufbereitung des Wassers oder die Säuberung der Luft ebenso langwierige wie kostenintensive Prozesse darstellen.

Die Grundlagen der Haftung

Allgemein ist es bedeutsam, dass solche Firmen versichert sind, die im Regelfall mit derartigen Stoffen agieren und insofern besonders schutzbedürftig sind. Abgedeckt ist somit nicht das Verhalten des einzelnen Angestellten, dem ein Fehler unterläuft und der damit die Umwelt schädigt.

Konstante Ausstöße an Gasen, regelmäßige Ausschwemmungen von Giften in den nahegelegenen Fluss und ähnliche Sachverhalte sind es, die einbezogen werden. Dabei muss es sich auch nicht um akute Beeinträchtigungen der Umwelt handeln. Es reichen bereits solche, die in sehr geringen Dosierungen ablaufen, dabei aber über Jahre oder Jahrzehnte hinweg zu Beeinträchtigungen der Luft, der Erde oder des Wassers führen.

Mögliche Deckungserweiterungen

Im deutschen Geltungsbereich besteht die Umwelthaftpflichtversicherung aus insgesamt sieben Bausteinen, die jeweils ein bestimmtes Risiko abdecken. So kann je nach Unternehmen und Art der Umweltbelastung eine maßgeschneiderte Police erworben werden. Insofern dürfte eine Deckungserweiterung immer nur darin zu sehen sein, möglichst umfangreiche Bausteine in den Schutz einzubeziehen.

Eine Schadensregulierung unterbleibt jedoch, wenn mutwillig ein Schaden herbeigeführt wird. Ebenso beim Erwerb von Grundstücken und Anlagen, die bereits bei der Übergabe kontaminiert oder fehlerhaft waren. In diesen Fällen bieten die Versicherer auch keine Erweiterung an, da derartige Sachverhalte grundsätzlich aus dem Wesen der Police herausfallen.

Für wen eignet sich die Umwelthaftpflichtversicherung?

Eine solche Ergänzung der betrieblichen Haftpflicht sollte immer dann vorgenommen werden, wenn mit Umweltschäden zu rechnen ist. Dabei ist zunächst deren Umfang zweitrangig - alleine die Tatsache, dass derartige Schäden nicht ausgeschlossen werden können, macht eine solche Police erforderlich.

Unterschiedlich bleibt demgegenüber die Betrachtung des Umfangs und damit der einbezogenen Bausteine. Hier kann jedes Unternehmen gemäß des eigenen Bedarfs wählen und den Schutz den individuellen Eigenheiten anpassen.

Wer sämtliche Risiken eines Konzerns abdecken und Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden regulieren möchte, sollte daher neben der Betriebshaftpflicht ebenso die Umwelthaftpflicht abschließen. Auch und gerade zum Wohle der Umwelt.

In bestimmten Fällen besteht kein Versicherungsschutz...

Ausschlüsse

Durch bestimmte Ausschlüsse wird der Versicherungsschutz eingschränkt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsgesellschaft einen bestimmten Schutz nur im Rahmen einer speziellen Versicherung anbieten möchte oder etwa weil einem besonderen Verhalten im Allgemeinen kein Versicherungsschutz gegeben werden soll. Zu den typischen Ausschlüssen der Allgemeinen-Haftpflicht-Bedingungen zählen:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Ansprüche zwischen gesetzlichen Vertretern des Versicherten oder Familienangehörigen, wenn diese im selben Haushalt leben
  • Ansprüche zwischen Personen, denen Versicherungsschutz aus demselben Vertrag angeboten wird
  • Schäden an fremden Sachen, die durch Leihe, Miete, Leasing, Pacht etc. im tatsächlichen Besitz des Versicherungsnehmers sind
  • Schäden an fremden Sachen, die durch den Versicherungsnehmer bearbeitet werden/wurden
  • Umwelt-, Asbest- oder Strahlenschäden
  • Schäden aus spekulativer oder kaufmännischer Geschäftstätigkeit (bei Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung)

Es gibt aber auch Versicherungen, die - höhere Prämien vorausgesetzt - auch üblicherweise ausgeschlossene Schäden absichern.