Reiserücktrittsversicherung - Funktion, Nutzen und Tipps zum Abschluss
Bei einer Reiserücktrittversicherung bzw. einer Reiserücktrittskostenversicherung handelt es sich um eine spezielle Reiseversicherung. Durch den Abschluss der Versicherung können im Falle einer Reiseabsage hohe Stornierungskosten abgewendet werden. Somit wird diese Versicherung in der Regel direkt bei der Reisebuchung abgeschlossn. Für manche Zielgruppen ist sie besonders zu empfehlen. Lesen Sie alles Wissenswerte zum Thema Reiserücktrittversicherung.
Reiserücktrittversicherung: Definition und Nutzen
Als Reiserücktrittversicherung oder Reiserücktrittkostenversicherung bezeichnet man eine Reiseversicherung, die zur Abwendung von Stornokosten bei einer unverhofften Reiseabsage dient. Der Abschluss der Versicherung ist vor allem vor teuren und lange im Voraus geplanten Reisen sinnvoll.
Mögliche Gründe für einen Reiserücktritt
Obwohl es sich niemand wünscht, kann es passieren, dass eine lange geplante Reise plötzlich und unerwartet abgesagt werden muss. Als mögliche Gründe kommen zumeist
- Krankheiten
- Unfälle oder
- der Verlust des Arbeitsplatzes und damit verbundene finanzielle Probleme
infrage. Auch eine ungeplante Schwangerschaft oder eine Nachprüfung in Schule oder Uni sind möglich. In den meisten Fällen muss der Kunde jedoch dem Reiseveranstalter anteilige Stornogebühren bezahlen, die mitunter die Höhe des kompletten Reisepreises haben können. Durch eine Reiserücktrittversicherung braucht der Kunde nicht für diese Kosten aufkommen, die stattdessen von der Versicherung übernommen werden.
Ein Reiserücktritt kann aus versicherten Gründen geltend gemacht werden. Zu diesen Gründen gehören unten anderem
- plötzliche Erkrankungen oder Verletzungen
- Unverträglichkeiten von Impfungen oder
- Todesfälle.
Im Vergleich: die Reiseabbruchversicherung
Meistens ist in der Reiserücktrittversicherung auch die Reiseabbruchversicherung enthalten. Diese beiden Versicherungen greifen ineinander.
Sobald man seine Reise antritt, greift der Versicherungsschutz der Rücktrittversicherung nicht mehr. Ist der Urlaub also angetreten worden, kommt nun die Reiseabbruchversicherung zum Tragen, wenn der Urlaub nicht forgesetzt werden kann, beispielsweise aufgrund eines Unfalls. Für den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung mit angeschlossener Abbruchversicherung stehen dem Urlauber diverse Preiskategorien zur Verfügung.
Abschlusszeitpunkt und Kosten
Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sollte stets unmittelbar nach der Buchung der Reise oder spätestens vierzehn Tage danach erfolgen. Da die Abschlussfristen von Versicherung zu Versicherung jedoch sehr unterschiedlich sind, ist es ratsam, sich vorher gut zu informieren.
Wie hoch die Kosten für eine Reiserücktrittversicherung sind, ist unter anderem vom Umfang der versicherten Gründe und der Höhe der Reisekosten abhängig. In der Regel werden jedoch etwa drei bis fünf Prozent des Reisepreises gezahlt. Einige Anbieter vereinbaren in ihren Verträgen auch einen so genannten Selbstbehalt, der bis zu 25 Prozent des Reisepreises ausmachen kann.
Es gibt einige Reihen von Versicherungspaketen, in denen die Reiserücktrittversicherung im Rahmen einer Doppelversicherung inkludiert ist, beispielsweise bei Kreditkartenverträgen etc. In diesem Fall ist der zusätzliche Abschluss einer solchen Versicherung nicht mehr nötig.
Hinweise zum Abschluss
Beim Abschluss der Reiserücktrittversicherung sollte man als Urlauber die Bedingungen genauestens prüfen. Das Angebot unterschiedlichster Versicherungen ist unüberblickbar und häufig verliert man als Laie schnell die Geduld und klickt das nächstmögliche Angebot an - wer hier nicht aufpasst, hat sich schnell mit diversen unnötigen Zusatzversicherungen ausgestattet.
Hinzu kommt die Problematik, dass sich viele Abos jährlich erneuern, wenn man sie nicht kündigt. Besonders wichtig bei der Auswahl ist die Stornoklausel, und auch ein Blick auf die Versicherungsgründe ist entscheidend. Bei Fragen sollte nachgehakt werden.
Urlauber sollten beachten, dass die Urlaubsart die Versicherungsauswahl beeinflusst. In vielen Fällen greift der Versicherungsschutz nicht, wenn man die Reise storniert. Dies wäre beispielsweise bei chornischen Krankheiten oder der Aufführung einer Reiseregion auf die Warnliste durch das Auswärtige Amt der Fall.
Wer mit seinem Hund verreisen möchte, muss ebenso gründlich hinschauen. Es gibt viele Versicherungen, die das Tier nicht mitversichern - jedoch ebenso welche, die es tun.
Sinnvoll ist immer die Nutzung eines Vergleichsportals. Auf diese Weise können die unterschiedlichen Angebote übersichtlich dargestellt werden; dabei hat man zuvor unpassende oder überflüssige Varianten durch individuelle Angaben entfernt. Solche Angaben betreffen
- den Reisezeitpunkt
- die Anzahl der Reisenden
- den Reisepreis sowie
- das Reiseziel.
Wer kann und sollte eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sinnvoll ist der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung vor allem bei Reisen, die sehr teuer sind und lange im Voraus geplant werden. Auch für Familien mit kleinen Kindern ist eine Reiserücktrittkostenversicherung sehr zu empfehlen, da Kinder sehr schnell und unerwartet krank werden können.
Die Versicherung gilt für alle Personen, die in dem Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Die Verträge können sowohl für einzelne Personen als auch für Familien abgeschlossen werden. Sogar ganze Reisegruppen lassen sich auf diese Weise versichern.
In dem Vertrag werden die Reisebedingungen beschrieben, unter denen man von einer Reise zurücktreten kann. So darf man zum Beispiel die Reise auch dann absagen, wenn der Reisebegleiter aus einem der versicherten Gründe von der Reise zurücktreten muss.