Die Vor- und Nachteile der Barbezahlung (Bargeld)
Es gilt als die beliebteste Art des Bezahlens, die Summe einfach bar auf den Verkaufstresen zu legen. Gerade bei kleineren Erledigungen mag das auch gelingen - der Erwerb einer Immobilie wird sich dagegen nur schwerlich aus der Geldbörse finanzieren lassen. In den letzten Jahren ist die Barzahlung jedoch häufiger den modernen Formen des Geldtransfers gewichen. Auch, weil sie dann doch nicht so gefahrlos abläuft, wie es gerne einmal den Anschein hat. Informieren Sie sich über die Vor- und Nachteile der Barbezahlung - wann ist Bargeld von Vor-, wann von Nachteil?
Was ist die Barzahlung?
Grundsätzlich wird hiermit jener Vorgang bezeichnet, bei dem sich die gekaufte Ware oder eine in Anspruch genommene Dienstleistung Zug um Zug mit der anfallenden Bezahlung austauschen lässt. Der Verbraucher erhält, was er wünscht - und zahlt in der Regel direkt vor Ort den vollen Betrag.
Dazu verwendet er das so genannte Bargeld. Summen also, die er nicht auf dem Konto oder in einer Investition liegen hat, sondern die er in der Tasche oder der Geldbörse mit sich herumträgt. Wird es sich bei kleineren Zahlungen dabei häufig um Münzen handeln, so wechseln bei größeren Anschaffungen aber oft auch die Banknoten den Besitzer. Der Vorgang selbst ist im Übrigen so alt wie die Menschheit selbst.
Merkmale der halbbaren Zahlung
Im Falle der halbbaren Zahlung benötigt einer der Beteiligten ein Konto. Möglich sind mehrere Situationen.
Der Zahlungspflichtige kann im Rahmen einer Bareinzahlung Geld auf das Konto des Zahlungsempfängers einzahlen. Im Falle der Barauszahlung wird der Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abgebucht und bar an den Zahlungsempfänger ausgezahlt.
Die Bareinzahlung führt zur Erhöhung des Kassenbestands auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Sie erhöhen einen Habensaldo und vermindern einen Sollsaldo; ebenso ist die Verwandlung eines Sollsaldos in ein Habensaldo möglich.
Besonders Zahlungspflichtige, die keine Bankverbindung nutzen, wählen diese Zahlungsart. Sie erfolgt in der Regel am Schalter; eine Einzahlung am Automaten ist nur auf das eigene Konto möglich.
Zu den möglichen Zahlungsarten zählen z.B.:
- der Barscheck: wird bar an den Inhaber bzw. genannten Empfänger ausgezahlt, in der Regel nur bei der Bank, die im Scheck genannt wird; der Barscheck des Kontoinhabers ist gleichzeitig auch die Quittung
- der Zahlschein: ein Bankformular, dessen Auftraggeber kein Konto benötigt; es wird bei der Bareinzahlung auf ein Bankkonto verwendet, um die Empfänger- und Auftraggeberdaten korrekt anzugeben
- der Reisescheck: auch Travellerscheck genannt; dient bei Auslandsreisen als Zahlmittel oder der Bargeldbeschaffung
Die Vorteile der Barzahlung
Natürlich muss ein Geldgeschäft, das sich seit Jahrtausenden bewährt hat, einige Vorzüge aufweisen. Das hauptsächliche Merkmal liegt dabei im ebenso schnellen wie reibungslosen Ablauf der Zahlung.
Sie wird binnen weniger Augenblicke absolviert; der fällige Betrag dabei in Gänze beglichen. Zudem kann man sich Streitereien gerichtlicher Natur bezüglich der Bezahlung sowie Mahnungen ersparen.
Es besteht zudem keine Notwendigkeit, sich das erworbene Gut oder die Serviceleistung anhand eines teuren Kredits finanzieren zu lassen. Mehr noch: Wer bar bezahlt, kommt gerade bei umfangreichen Käufen - wie etwa jenem eines Autos - gerne einmal in den Genuss eines Rabatts. Es lässt sich also durchaus Geld sparen, wenn die Summe bar auf den Tisch gelegt wird.
Ein langer bürokratischer Prozess unterbleibt zudem. Der Empfänger kann des Weiteren sofort über das erhaltene Geld verfügen, während der Kunde eine mögliche Verschuldung vermeidet.
Die Nachteile der Barzahlung
Allerdings hat diese einfachste Form, eine Rechnung zu begleichen, in den letzten Jahren auch einigen Gefahrenquellen offenbart. So kursieren falsche Banknoten - wer sie irrtümlich erhält, setzt sich nicht nur dubiosen Verdächtigungen aus, sondern erleidet meist auch einen finanziellen Schaden. Informationen zum Thema Falschgeld haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Gleichfalls erregt das Herumtragen größerer Summen aber neidische Blicke und lange Finger. Ebenso ist der Verlust der Geldbörse denkbar.
Ein weiterer Nachteil gestaltet sich immer dann, wenn der Verbraucher bar bezahlen will, die benötigten Geldmittel aber nicht bei sich hat. In diesem Fall muss er zunächst umständlich den Weg zur nächsten Bank aufsuchen und sich dort den gewünschten Betrag aushändigen lassen.
Darüber hinaus ist die Barzahlung gerade bei Onlineshops nur selten einmal möglich und wird teilweise gar nicht erst angeboten. Auch Lieferverträge oder der Bezug von Dienstleistungen (z.B. Wasser und Strom) bietet diese Bezahlmöglichkeit in der Regel nicht an.
Der Verkäufer muss bei Barkäufen keine Rechnung ausstellen. Während er die Einnahmen steuerlich absetzen kann, ist es dem Käufer ohne Rechnung nicht möglich, diese Ausgaben steuerrechtlich abrechnen zu lassen.
Des Weiteren könnten beide Seiten das Geschäft theoretisch verschweigen, um eine illegale Transaktion vollziehen zu können oder um Steuern zu hinterziehen. Der Käufer kann - und sollte, zumindest in bestimmten Fällen - eine Quittung verlangen; verzichtet er darauf und wünscht später eine Reklamation, wird diese nur selten vom Händler gewährt.
Tipps im Umgang mit der Barzahlung
Die Möglichkeit, die fällige Summe direkt vor Ort zu begleichen, hat sich im Gesellschaftssystem etabliert. Sie sollte allerdings nur dann genutzt werden, wenn es sich um überschaubare Beträge handelt.
Gerade größere Anschaffungen mit sehr hohen Kosten erfordern demgegenüber natürlich einige Vorsichtsmaßnahmen, um das Vermögen sicher an den Geschäftspartner übergeben zu können. In diesen Fällen kommen also andere Optionen des Geldtransfers infrage.
Im täglichen Leben sowie bei Einkäufen, die eine Rechnung von 1.000 Euro nicht übersteigen, kann aber bedenkenlos in bar bezahlt werden. Gerade dann, aber auch generell, ist es immer von Vorteil, sich eine Quittung ausstellen zu lassen. So kann man einen Artikel später beispielsweise leichter reklamieren. Die Quittung sollte folgende Elemente beinhalten:
- den Namen des Quittungsempfängers
- die Unterschrift des Zahlungsempfängers
- die Art der Ware sowie deren Menge
- Ausstellungsort und Datum
- den Bruttopreis
- den Steuerbetrag
- den verwendeten Steuersatz