Auslandsadoption - Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft sie ab?
Die Adoption eines Kindes muss nicht zwangsläufig hierzulande erfolgen. Häufig entscheidet man sich auch für eine Auslandsadoption. Dabei kann der Weg bis zum gewünschten Kind mitunter lang und steinig ausfallen. Es gibt zahlreiche Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. Informieren Sie sich rund um die Auslandsadoption samt nötigen Bedingungen und Ablauf.
Was ist eine Auslandsadoption?
Bei einer Auslandsadoption wird ein Kind aus dem Ausland bei einer Einzelperson oder einem Paar aufgenommen. Dabei wird ein Eltern-Kind-Verhältnis geschaffen, ohne dass die biologische Abstammung berücksichtigt wird.
Grundsätzlich läuft das Verfahren der Adoption im Ausland ähnlich dem der Inlandsadoption ab. Zu unterscheiden ist die Tatsache, dass die Anzahl der Bewerber im Inland häufig höher ist als die der Kinder, die adoptiert werden können. Bei der Auslandsadoption hingegen ist es umgekehrt.
Das Bundekabinett hat Ende 2019 beschlossen, dass die Adoption im Ausland durch eine Adoptionsvermittlungsstelle mit staatlicher Anerkennung begleitet werden muss. Auf diese Weise möchte man die gründliche Vorbereitung der Eltern auf die Herausforderungen sowie die Berücksichtigung der Interessen des Kindes sicherstellen.
Den Paaren sollte klar sein, dass der Weg bis zur erfolgreichen Adoption im Ausland sehr lang und anstrengend werden kann. Außerdem können hohe Kosten auf die zukünftigen Eltern zukommen.
- Die Flüge
- die Unterkunft im Land und
- verfahrenstechnische Kosten
müssen bezahlt werden.
An wen wendet man sich bei gewünschter Auslandsadoption?
Für eine Auslandsadoption gibt es spezielle Adoptionsvermittlungsstellen und die Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen. Hier erhält man Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Dokumente sowie bei der Organisation der Adoption.
Das Arbeitsprinzip von Adoptionsvermittlungsstellen
Vermittlungsstellen gibt es sowohl in öffentlicher, als auch in freier Trägerschaft. Die öffentlichen Adoptionsvermittlungsstellen finden sich in den zuständigen Jugendämtern; bei den Vermittlungsstellen in freier Trägerschaft handelt es sich in der Regel um Vereine oder konfessionelle Einrichtungen.
Die Auslandsvermittlungsstellen müssen staatlich anerkannt sein. So eine Anerkennung wird in der Regel nur für bestimmte Länder gegeben. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Vermittlungsstellen auch nur Kinder aus ganz bestimmten Ländern vermitteln dürfen.
Die jeweiligen Vermittlungsstellen unterscheiden sich in ihren Arbeitsweisen, und auch die Situationen in den verschiedenen Herkunftsländern sind unterschiedlich. Es gibt aber einen so genannten Fragekatalog, der Bewerberpaaren bei der Entscheidung helfen soll.
Welche Voraussetzungen muss man für eine Auslandsadoption erfüllen?
Um sich überhaupt für eine Auslandsadoption bewerben zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So gilt:
- Verheiratete Paare und in einzelnen Ländern alleinstehende Frauen können ein Kind aus dem Ausland adoptieren
- Das Mindestalter des Bewerbers muss 25 Jahre betragen, bei einem Paar muss einer der Partner mindestens 21 Jahre alt sein
- Der Altersunterschied zwischen Bewerber und Kind sollte etwa einem Generationsalter entsprechen
- Das Höchstalter des Bewerbers liegt bei 50 Jahren (Ausnahmen gibt es manchmal bei großem Altersunterschied zwischen den Partnern)
- Vor dem Verfahren muss eine positive Adoptionseignung durch Jugendamt oder geeignete Stiftung erfolgen
- Es dürfen weder Vorstrafen noch Ermittlungen eines Strafverfahrens vorliegen
- Die Bewerber müssen frei von gesundheitlichen Risiken (ansteckende, lebensbedrohliche oder lebensverkürzende Erkrankungen, psychische Erkrankungen)
- Wohnsituation und finanzielle Verhältnisse der Bewerber müssen gesichert und stabil sein
- Bei bereits vorhandenen Kindern sollte der Altersabstand zum nächst älteren mindestens zwei Jahre betragen - meist muss das zu adoptierende Kind das jüngste sein
Regelung und Ablauf des Verfahrens bei einer Auslandsadoption
Im Folgenden gehen wir auf die Regelungen sowie den Ablauf der Auslandsadoption ein.
Regelung nach Haager Adoptionsübereinkommen
Die Bundeszentrale für Auslandsadoptionen regelt Adoptionsverfahren nach dem Haager Adoptionsübereinkommen. Sie steht in Kontakt mit den Vertragsstaaten und kümmert sich um bürokratische Belange. Hier findet eine internationale Zusammenarbeit statt.
Bei Auslandsadoptionen sind zwei Rechtssysteme zu beachten, einmal die in Deutschland gültigen Gesetze und dann die des Herkunftslandes des Kindes. Hat die Haager Adoptionskonvention im Herkunftsland Gültigkeit, so kann das Adoptionsverfahren über eine anerkannte Auslandsadoptionsvermittlungsstelle laufen.
Wesentlich schwieriger und umständlicher ist es, wenn die Haager Konvention in dem Herkunftsland keine Gültigkeit hat. In manchen Ländern besteht überhaupt nicht die Möglichkeit zu einer Adoption oder die rechtlichen Verbindungen zwischen Kindern und Eltern bleiben bestehen.
Das Adoptionsverfahren
Es gibt eine Broschüre der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen, um Bewerber aufzuklären. Das Verfahren einer Auslandsadoption ähnelt dem Verfahren einer Inlandsadoption. Auch hier muss die Motivation überzeugend dargelegt werden.
Ein entsprechender Leumund und eine gesundheitliche Eignung müssen vorliegen und auch eine materielle und finanzielle Sicherheit muss dem Kind geboten werden können. Auch hier kommt auf das Bewerberpaar ein Berg an Formalitäten zu.
Und es ist Ausdauer und Geduld gefragt. Die Eltern müssen eine Eignungsprüfung bestehen. Die Behörden setzen sich mit den Behörden im Heimatland des Kindes in Verbindung.
Benötigte Unterlagen für die Auslandsadoption
Für die Adoption im Ausland sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lebenslauf
- falls vorhanden: Heiratsurkunde
- Einkommensnachweis
- Reisepasskopien
- Nachweis von Mietvertrag oder Wohneigentum
- Gesundheitszeugnis durch den Hausarzt
- Lohnsteuerkarte
- bei bereits vorhandenen Kindern: deren Geburtsurkunden
- polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
Nötig ist sind zudem Beglaubigungen und Überbeglaubigungen dieser Papiere durch Ärztekammer, Notar, Landgericht sowie Regierungspräsidium.
Bewerbergespräch und Ausfüllung des Fragebogens
Sofern die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, gibt es einige Gespräche zwecks Bewerbung mit den zuständigen Vermittlungsstellen und dem Jugendamt. Bei dem auszufüllenden Fragebogen wird man u.a. auch mit möglichen belastenden Situationen konfrontiert, so etwa die Mobbing des Kindes aufgrund dessen Herkunft usw.
Die Adoptionsbefähigungsbescheinigung
Es gibt auch deutsche Bewerber, die im Ausland leben, diese brauchen von der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen eine Adoptionsbefähigungsbescheinigung.
Wie lange dauert eine Auslandsadoption und wie teuer ist sie?
Bis eine Auslandsadoption erfolgreich abgeschlossen werden kann, vergehen teilweise Jahre. Zunächst einmal muss man alle notwendigen Papiere zusammensuchen. Hat man diese abgegeben, erhält man meist innerhalb von anderthalb bis zweieinhalb Jahren einen Vorschlag für ein Kind; in manchen Ländern liegt die Wartezeit bei unter einem Jahr.
Nun muss das Paar im Ausland zu einem Gerichtsverfahren erscheinen. Es ist manchmal üblich, dass mindestens ein Partner für mehrere Wochen im Herkunftsland des Kindes bleiben muss.
Was die Kosten angeht, ist mit 8.000 bis 15.000 Euro zu rechen, je nach Land. Sie beziehen sich auf die Dokumente, die Arbeit der Vermittlungsstelle sowie die Reisen.