Das Kind zur Adoption freigeben - Gründe und Verfahren die es gibt
Ein Kind zur Adoption freizugeben, ist ein schwerwiegender Schritt, der gut durchdacht sein sollte. Die Gründe für diese Maßnahme sind unterschiedlich; häufig spielen finanzielle Aspekte eine Rolle. Rat, um keine voreilige Entscheidung zu treffen, gibt es bei speziellen Beratungsstellen, Sozialarbeitern sowie Jugendämtern. Informieren Sie sich über mögliche Gründe, ein Kind zur Adoption freizugeben und lesen Sie, welche Verfahren es gibt.
Wird ein Kind zur Adoption freigegeben, verlieren die leiblichen Eltern unwiderruflich all ihre Rechte und Pflichten. Doch aus welchen Gründen entschließen sich Eltern, ihr eigen Fleisch und Blut wegzugeben?
Gründe
Die Motive, die dazu führen, ein Kind zur Adoption freizugeben, sind sehr unterschiedlich:
Die meisten Betroffenen haben Angst davor, das Leben mit einem Kind nicht bewältigen zu können und fühlen sich schlichtweg überfordert. Dabei spielen oftmals auch eigene negative Kindheits- und Jugenderfahrungen eine Rolle.
Zu den häufigsten Gründen gehören finanzielle Notlagen. So kann die Situation so bedrückend für die Betroffenen sein, dass sie fürchten, ein Kind oder ein weiteres Kind finanziell nicht mehr zu verkraften.
Manche Frauen fühlen sich auch nicht reif genug für Nachwuchs oder wollen kein Kind von einem bestimmten Partner, da die Beziehung zu dem Vater zerrüttet ist.
Mitunter entsteht ein Kind auch durch eine Vergewaltigung, sodass die Mutter emotional nicht in der Lage ist, es anzunehmen.
Einige Frauen möchten generell keine Kinder, lehnen aber eine Abtreibung ab.
Vorgehen und Verfahren
Spielt eine Mutter mit dem Gedanken, ihr Kind zur Adoption freizugeben, sollte sie sich diesen endgültigen Schritt gut überlegen und sich erst einmal Rat suchen. Hilfe findet man bei entsprechenden:
- Beratungsstellen
- Sozialarbeitern
- Jugendämtern
Diese informieren über unterstützende Angebote und zeigen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind auf.
Adoptionsvermittlungsstelle
Bleibt man dennoch bei dem Entschluss zur Adoptionsfreigabe, ist eine Beratung bei einer Adoptionsvermittlungsstelle sinnvoll. Diese kann damit beauftragt werden, nach geeigneten Adoptiveltern für das Kind zu suchen.
Dabei hat die leibliche Mutter die Möglichkeit, an der Auswahl der neuen Eltern aktiv mitzuwirken.
Unterschiedliche Adoptionsverfahren
Bei den Adoptionsverfahren unterscheidet man zwischen:
- einer offenen Adoption
- einer halboffenen Adoption
- einer Inkognitoadoption
Offene Adoption
Bei einer offenen Adoption lernt die leibliche Mutter die Adoptiveltern persönlich kennen. So erfährt sie deren Namen sowie gegebenenfalls noch weitere persönliche Daten.
Die offene Adoption hat für die leiblichen Eltern den Vorteil, dass sie sich ein Bild von der weiteren Entwicklung des Kindes machen können. Verlaufen die Kontakte zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern positiv, kommt es mitunter sogar zu regelmäßigen Treffen mit dem Kind.
Halboffene Adoption
Im Rahmen einer halboffenen Adoption können die leiblichen Eltern über die Adoptionsvermittlungsstelle schriftlichen Kontakt mit den Adoptiveltern aufnehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass sich die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern treffen, was meist an einem neutralen Ort wie dem Jugendamt oder der Adoptionsstelle der Fall ist.
Inkognitoadoption
Im Unterschied zu den beiden anderen Verfahren findet bei einer Inkognitoadoption keinerlei Kontakt zwischen den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern statt.
Außerdem werden die Daten der Adoptivfamilie vor dem Zugriff von dritten Personen geschützt. Auf diese Weise verhindert man eine Einmischung der Herkunftsfamilie in die Kindeserziehung und die Beziehung des Kindes zu den Adoptiveltern.
Zeitpunkt und Einwilligung
Soll ein Kind zur Adoption freigegeben werden, kann dies erst acht Wochen nach der Geburt geschehen. Handelt es sich um Zwillinge, liegt die gesetzliche Mindestfrist bei zwölf Wochen.
Die leibliche Mutter muss stets in die Adoption einwilligen. Das gilt auch dann, wenn sie minderjährig ist.
Doch auch der leibliche Vater muss mit der Adoptionsfreigabe einverstanden sein, selbst wenn mit der Mutter keine Ehe besteht. Lediglich in Not- oder Gefahrensituationen verzichtet man auf die Einwilligung des Vaters.