Rechtliche und emotionale Gesichtspunkte einer Leihmutterschaft
Eine Leihmutter ist für viele kinderlose Paare oft die letzte Hoffnung auf Nachwuchs. Bei einer Leihmutterschaften wird eine Frau für eine andere Frau schwanger, um ein Kind für sie auszutragen. Die Schwangerschaft kann durch unterschiedliche Methoden erreicht werden. In Deutschland sind Leihmutterschaften allerdings verboten. Lesen Sie über die rechtlichen und emotionalen Gesichtspunkte einer Leihmutterschaft.
Unterschiedliche Möglichkeiten
Unter einer Leihmutter versteht man eine Frau, die für eine andere Frau schwanger wird und ein Kind zur Welt bringt. Die Frau "verleiht" also gewissermaßen ihre Gebärmutter.
Für eine Leihmutterschaft gibt es zwei Möglichkeiten.
In den meisten Fällen wird der Embryo, der über das genetische Potential der Eltern verfügt, in den Körper der Leihmutter implantiert. Nachdem die Leihmutter das Kind zur Welt gebracht hat, übernimmt die Auftraggeberin die Rolle der sozialen Mutter.
Die zweite Möglichkeit ist die Insemination, also eine künstliche Befruchtung der Leihmutter mit dem Sperma des Mannes, dessen Frau keine Kinder austragen kann.
Der Sinn der Leihmutterschaft besteht darin, Paaren, die zusammen keine Kinder bekommen können, doch noch den Kinderwunsch zu erfüllen. Bei einer Leihmutterschaft sind jedoch sowohl rechtliche als auch emotionale Gesichtspunkte zu bedenken.
Rechtliche Lage
In Deutschland ist eine Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 verboten, da sie der Menschenwürde widerspricht. Auch das Vermitteln von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz nicht erlaubt.
Ärzten droht bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Leihmutter sowie die Auftraggeber der Leihmutterschaft werden jedoch nicht belangt.
Innerhalb der EU bestehen allerdings rechtliche Unterschiede. So ist eine Leihmutterschaft
- in Belgien erlaubt,
- in Großbritannien und den Niederlanden unter Einschränkungen möglich,
- während sie in Frankreich, Italien, Dänemark und Österreich verboten ist.
Außerhalb der EU sind Leihmutterschaften in der Ukraine und in Indien gestattet. Die USA erlauben sie zumindest eingeschränkt. In einigen Bundesstaaten wie Kalifornien und Minnesota sind sie sogar vollkommen legal. Auch was Eizellenspenden anbelangt, gelten von Staat zu Staat unterschiedliche Regelungen.
In den meisten Ländern besteht das Problem, dass Absprachen und Verträge mit der Leihmutter rechtlich nicht bindend sind. So kann es sich die Leihmutter jederzeit anders überlegen und das Kind für sich selbst behalten, ohne dass die Eltern, für die das Kind eigentlich gedacht ist, dagegen vorgehen können.
Es gibt also keine rechtliche Absicherung. Mitunter droht sogar ein lebenslanger Rechtsstreit.
- Darüber hinaus hat die Leihmutter die Möglichkeit, solange die soziale Mutter das Kind nicht adoptiert hat, Unterhalt vom biologischen Vater zu beanspruchen.
- Wird ein Kind im Ausland von einer Leihmutter zur Welt gebracht, ist außerdem ein langwieriges Adoptionsverfahren erforderlich, bevor es nach Deutschland geholt werden kann.
Emotionale Aspekte
Doch auch die emotionalen Gesichtspunkte sollten bei einer Leihmutterschaft nicht außer Acht gelassen werden.
- So besteht das Risiko, dass die Leihmutter selbst Muttergefühle für das Kind, das sie für andere austrägt, entwickelt.
- Andererseits können bei der sozialen Mutter enge Gefühle für das Kind ausbleiben, da die besondere Nähe, die während der Schwangerschaft zwischen Mutter und Kind entsteht, fehlt.
- Ein ebenfalls nicht zu unterschätzender Aspekt bei einer Leihmutterschaft sind die Kosten. Diese beinhalten die künstliche Befruchtung, Geburt, Nachsorge sowie die Versorgung der Leihmutter.